Deutschland - Einreiseanmeldung (digital) und neue Quarantänevorschriften ab 08.11.2020

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hilpers

Aktives Mitglied
16.08.2017
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4
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Wo denn? Meiner Erfahrung nach weder in MUC (26.12.) und FRA (6.1.21)

Hier im Thread wurde es berichtet und Presseberichterstattung. Z. B. https://www.rnd.de/reise/einreise-a...hne-anmeldung-7PZ5WNKVFGPMOMPMKZ5OIVKQ54.html

Wie das Bundespolizeipräsidium auf Anfrage mitteilte, haben die Polizisten seit dem Start der digitalen Einreiseanmeldung am 8. November bis zum 10. Januar im kontrollpflichtigen Luftverkehr rund 185.800 digitale Anmeldungen, beziehungsweise schriftliche Ersatzmitteilungen geprüft.

Die Diskussion erinnert nun ein wenig an die Zollkontrolle, wo ich auch noch nie herausgewunken wurde. Man darf im Hinterkopf behalten, dass man kontrolliert werden könnte und dementsprechend agieren.

In FRA steht für meine Begriffe (auch schon vor Corona) recht regelmäßig die Bundespolizei unmittelbar an der ersten Treppe im Gebäude (Flug aus Spanien) oder direkt am Gate und schaut sich die Leute an. Kurzes Interview zur Einreiseanmeldung wäre doch wirklich kein Ding.
 
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Elephant

Erfahrenes Mitglied
11.03.2010
417
170
STR/VIE/MEX
Letztendlich ist das doch nicht so komplex: die Einreiseanmeldung regelt die "Anordnungen betreffend den Reiseverkehr nach Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag". Dort werden auch die Ausnahmen geregelt (im Wesentlichen also Transitpassagiere und gewisse Kurzaufenthalte).


Was in den jeweiligen Landesverordnungen steht, ist erst mal egal, auch wenn die sich bezüglich etwaiger Ausnahmen von Test- und/oder Quarantänepflicht auch auf die Bundesverordnung berufen. Dass es natürlich sein kann, dass nach Landesrecht in gewissen Fällen eine Rückmeldepflicht für Einreisende besteht, hat erst mal gar nichts mit der Einreiseanmeldung zu tun.

Auch die Frage der Zuständigkeit ist klar geregelt: es ist das Bundesland zuständig, in dem man sich am Ende der Reise aufhält. Das kann der Wohnsitz sein, muss aber nicht.

Ich bin auch nicht unbedingt erfreut über die ständigen Änderungen aber so schwer verständlich, wie manche tun, ist das jetzt auch nicht.

Man muß sich nachhaltig und ständig damit beschäftigen, dann ist es nicht so schwer verständlich. Und ich glaube, gerade das ist beabsichtigt. Damit hält man den Durchschnittsreisenden fern und auch den Durchschnitts-Dienstreisenden.
Was sich mir nicht erschließt, sind die weiteren geplanten Verschärfungen. Wenn ich unsere europäischen Flughäfen sehe, dann läuft da wirklich so wenig, da kann man kaum noch eine weitere Reduzierung erreichen. Es kommen rein praktisch so wenig Leute zurück, daß die nicht mehr wirklich relevant sind.
Also hat man keine anderen Ideen mehr, als weitere (Quarantäne-) Hürden aufzubauen, damit kann man es dann allerdings irgendwann wirklich erreichen, daß selbst dringend notwendige Reisen unmöglich werden.
Ich werde dann demnächst für mich bewerten, ob meine beruflichen Reisen auch als systemrelevant für das Gesundheitssystem gelten. Das muß ich ja selbst bewerten für unsere Firma und daher habe ich da einerseits Entscheidungsspielraum und andererseits eine Verantwortung gegenüber uns allen, diesen Spielraum nicht ohne Not auszunutzen.
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.880
1.347
MUC, BSL
Man muß sich nachhaltig und ständig damit beschäftigen, dann ist es nicht so schwer verständlich. Und ich glaube, gerade das ist beabsichtigt. Damit hält man den Durchschnittsreisenden fern und auch den Durchschnitts-Dienstreisenden.

Damit befassen muss man sich definitiv aber das gilt ja irgendwie generell, seien es Visa oder sonstige örtliche Besonderheiten.

Den, stellenweise wirklich etwas unübersichtlichen Haufen an Regeln schnell zu lesen, halte ich aber eher nicht für ein großes Hindernis (die Folgen schon eher).
 

hanpe016

Reguläres Mitglied
01.09.2013
47
42
Auch heute wieder: keinerlei Kontrolle zur digitalen Einreiseanmeldung beim Flug DLH1503 LPA-FRA. Weder vor Abflug, noch an Board (Einreiseformulare in lockerer Weise angeboten), noch nach der Landung. Beim Rückkehrertest bei Centogene war ich mutterseelenalleine.

Vom GA Offenbach wieder die automatische Mail bekommen, die in einem Beispiel den Tag der Einreise bereits als ersten Qarantäne-Tag klassifiziert. Gut so :)
 
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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.422
2.010

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.422
2.010
Auch heute wieder: keinerlei Kontrolle zur digitalen Einreiseanmeldung beim Flug DLH1503 LPA-FRA. Weder vor Abflug, noch an Board (Einreiseformulare in lockerer Weise angeboten), noch nach der Landung. Beim Rückkehrertest bei Centogene war ich mutterseelenalleine.

Vom GA Offenbach wieder die automatische Mail bekommen, die in einem Beispiel den Tag der Einreise bereits als ersten Qarantäne-Tag klassifiziert. Gut so :)
Sag ich doch- aber der Margus hat vorhein schon wieder Hinweise auf "Grenzen dicht" gegeben - könnte also sein, dass das am Dienstag kommt -andere Länder machen das ja schon!
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.422
2.010
Zu welcher Gruppe zaehlst Du Dich?

Ernsthaft, es waere der Qualitaet der Diskussion zutraeglich, wenn Du Dich zu juristischen Fragestellungen zurueckhieltest. Danke.

Ich bin kein Jurist, aber hier gibt's wohl einige, vermutlich @Airsicknessbag. Einer hier mit Jura Doktor sagte mir kürzlich "ich darf alles, weil ich Jurist bin und genau weiss wie ich mich in welcher Situation äussern muss".

Ausgangssperre holt dich jeder einigermassen gute Jurist raus! Was die Beweispflicht für Ordnungswidrigkeiten angeht, habe ich etwa Unrecht mit der Behauptung, dass die Behörde den Nachweis des Ordnungs-Verstoßes erbringen muss? Stichwort Blitzer? Wenn ich ausserhalb der Airports per Schleierfahndung aufgegriffen werde, bin ich nicht verpflichtet Angaben über meine "Reise" zu machen. JA, vor dem Richter, aber so weit wird es nicht kommen, wenn du nichts aussagst. Nochmals im Detail: weil ein Polizeibeamter durch die Verweiger ung der Aussage (oder eine Aussage "ich war in einem Nichtrisikogebiet" welches es ja noch gibt in Europa!) Verdacht schöpft "hier wird geschummelt" leitet er "Ermittlungen" ein. Weil die aber - in BY - nicht strafrechtlich relevant sind, geht das ganze an die Behörde. Die hat ganz nebenbei gerade andere wichtiger Aufgaben als zu überprüfen aus welchem Land einer eingereist ist und den Nachweis der Einreise aus einem Risikogebiet auch noch für eine evtl. Verhandlung aufzubereiten. Solcherlei Spielchen sind für Margus und seinen Bayerischen Law&Order Staat vielleicht sinnvoll, um den Bürgern zu zeigen "wir liefern" - aber einen echten Nutzen hat das ganze nicht: die Person ist eingereist - basta.

Ich sage es zum 4 oder 5ten Mal: wenn der Margus oder Mutti meint, die Gefahr einer Einschleppung über Flugweg wäre so groß, dass man die Einhaltung der Vorschriften unbedingt Vorrang einräumen muss, sollen die entweder Schengen aussetzen und jeden Fluggast der durch die Grenzkontrolle geht auf Herz und Nieren prüfen oder eben Reisen komplett verbieten.
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.986
16.245
Wenn ich ausserhalb der Airports per Schleierfahndung aufgegriffen werde, bin ich nicht verpflichtet Angaben über meine "Reise" zu machen. JA, vor dem Richter, aber so weit wird es nicht kommen, wenn du nichts aussagst. Nochmals im Detail: weil ein Polizeibeamter durch die Verweiger ung der Aussage (oder eine Aussage "ich war in einem Nichtrisikogebiet" welches es ja noch gibt in Europa!) Verdacht schöpft "hier wird geschummelt" leitet er "Ermittlungen" ein. Weil die aber - in BY - nicht strafrechtlich relevant sind, geht das ganze an die Behörde.

Der Polizeibeamte daraufhin: "Hold my beer", durchsucht Dich (zur Not auf der Wache), was wie gesagt in Bayern angenehmerweise verdachtsunabhaengig moeglich ist, und findet Deine Bordkarte. Glaubst Du nicht, dass die jeden Tag mit so Oberschlauen wie Dir zu tun haben und ganz gut abfruehstuecken?
 
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MikeGolf

Erfahrenes Mitglied
15.02.2016
299
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Ab heute scheint es wider neue Regelungen zu geben:

Zumindest das Land Baden-Württemberg hat jetzt keine eigene Einreiseverordnung mehr sondern verweist auf den Bund:
https://www.baden-wuerttemberg.de/d...os-zu-corona/faq-tests-fuer-reiserueckkehrer/
Ich vermute, dass auch die anderen Bundesländer dem gefolgt sind, möglicherweise brät der südöstliche Freistaat mal wieder eine Extrawurst. Laut Bundesverordnung müssen die Airlines bereits beim Boarding das Vorhandensein der Anmeldung überprüfen (§6 Absatz 1):
https://www.bundesgesundheitsminist...rordnungen/Corona-Einreiseverordnung_BAnz.pdf

Damit kommt man ohne Anmeldung nicht mehr an Bord eines Fliegers. Der obligatorische Test kann jetzt -anders als zuvor in BW verlangt- auch noch bis zu 48h nach Einreise durchgeführt werden. Unklar bleibt allerdings weiter, was als Einreisezeitpunkt gilt.
 

Qwerty

Erfahrenes Mitglied
13.12.2011
409
64
ACH
Ab heute scheint es wider neue Regelungen zu geben:

Zumindest das Land Baden-Württemberg hat jetzt keine eigene Einreiseverordnung mehr sondern verweist auf den Bund:
https://www.baden-wuerttemberg.de/d...os-zu-corona/faq-tests-fuer-reiserueckkehrer/
Das bedeutet, dass der Grenzverkehr mit den Nachbarländern (AT, CH, FL, FR) ab sofort wieder auch für touristische Zwecke bei Aufenthalt <24h möglich ist? Dass also z.B. Leute aus BW zum Skifahren in die Schweiz kommen dürfen und die Schweizer nach BW zum Einkaufen? Oder übersehe ich da etwas? Die bisher geltende Einreise-VO von BW hat den kleinen Grenzverkehr zum Zwecke des Tourismus und Einkaufs explizit ausgeschlossen.

Edit: stimmt nicht, es gibt weiterhin eine Einreise-VO von BW, die unter anderem den kleinen Grenzverkehr aus touristischen Gründen verbietet: https://www.baden-wuerttemberg.de/d...corona/verordnung-fuer-ein-und-rueckreisende/
 
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spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.880
1.347
MUC, BSL
Edit: Qwerty war schneller

Nachtrag: kann ja auch gar nicht sein, da der Bund dafür gar keine Gesetzgebungskompetenz hat. Quarantäneregelungen sind Infektionsschutzmaßnahmen und das ist - groteskerweise - Ländersache.
 
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MikeGolf

Erfahrenes Mitglied
15.02.2016
299
94
Das bedeutet, dass der Grenzverkehr mit den Nachbarländern (AT, CH, FL, FR) ab sofort wieder auch für touristische Zwecke bei Aufenthalt <24h möglich ist? Dass also z.B. Leute aus BW zum Skifahren in die Schweiz kommen dürfen und die Schweizer nach BW zum Einkaufen? Oder übersehe ich da etwas? Die bisher geltende Einreise-VO von BW hat den kleinen Grenzverkehr zum Zwecke des Tourismus und Einkaufs explizit ausgeschlossen.

Edit: stimmt nicht, es gibt weiterhin eine Einreise-VO von BW, die unter anderem den kleinen Grenzverkehr aus touristischen Gründen verbietet: https://www.baden-wuerttemberg.de/d...corona/verordnung-fuer-ein-und-rueckreisende/

Verboten ist die Reise nicht, man muss nur nach Rückkehr 10 Tage in Quarantäne.:( Die oben verlinkte Ordnung betrifft die Quarantänevorschriften, die liegen weiterhin bei den Ländern. Bundeseinheitlich ist die Einreise (Anmeldung und Testpflicht) geregelt. Das macht Sinn, denn die Überwachung des grenzüberschreitenden Verkehrs ist nun mal Aufgabe des Bundes. Vermutlich wäre es auch für die Airlines zu kompliziert, die Reisenden noch nach Heimatbundesland unterschiedlich behandeln zu müssen.
 

Qwerty

Erfahrenes Mitglied
13.12.2011
409
64
ACH
Verboten ist die Reise nicht, man muss nur nach Rückkehr 10 Tage in Quarantäne.
Für jemanden, der in BW lebt und in die Schweiz möchte: nein, es ist nicht verboten, man muss nur nach Rückkehr in Quarantäne. Für jemanden, der in der Schweiz lebt (wie mich) und z.B. für einen schnellen Einkauf nach BW möchte, ist die Einreise de facto verboten.

die Überwachung des grenzüberschreitenden Verkehrs ist nun mal Aufgabe des Bundes.
Na ja, im oben genannten Beispiel wäre die Einreise nach dem Bundesrecht im Rahmen des Grenzverkehrs für unter 24 Stunden ohne Anmeldepflicht erlaubt. Trotzdem wird man mich wohl nicht aus der Schweiz nach BW einreisen lassen, wenn ich als Grund nur den Einkauf nennen würde.
 

NarutoUzumaki

Erfahrenes Mitglied
12.05.2017
882
89
BSL
Das bedeutet, dass der Grenzverkehr mit den Nachbarländern (AT, CH, FL, FR) ab sofort wieder auch für touristische Zwecke bei Aufenthalt <24h möglich ist? Dass also z.B. Leute aus BW zum Skifahren in die Schweiz kommen dürfen und die Schweizer nach BW zum Einkaufen? Oder übersehe ich da etwas? Die bisher geltende Einreise-VO von BW hat den kleinen Grenzverkehr zum Zwecke des Tourismus und Einkaufs explizit ausgeschlossen.

Edit: stimmt nicht, es gibt weiterhin eine Einreise-VO von BW, die unter anderem den kleinen Grenzverkehr aus touristischen Gründen verbietet: https://www.baden-wuerttemberg.de/d...corona/verordnung-fuer-ein-und-rueckreisende/

Klar. Aber m.E. bricht Bundesrecht das Landesrecht: BW sagt, man muss sich trotz Ausnahme anmelden bei dieses Einreiseanmeldung.de Dingsta, aber der Bund sagt, dass das nicht nötig ist, wenn man unter den Ausnahmen fällt (siehe § 2 Corona-Einreiseverordnung).

Deswegen bin ich der Meinung, dass die Bundesverordnung zählt. Selbst auf der Seite Einreiseanmeldung.de, auf die die BW Verordnung verweist, ist folgendes angegeben:

In den folgenden Fällen müssen Sie keine digitale Einreiseanmeldung ausfüllen:

• wenn Sie durch ein Risikogebiet lediglich durchgereist sind und dort keinen Zwischenaufenthalt hatten,
• wenn Sie nur zur Durchreise in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und die Bundesrepublik Deutschland auf schnellstem Wege wieder verlassen, um die Durchreise abzuschließen,
wenn Sie sich im Rahmen des Grenzverkehrs weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder für bis zu 24 Stunden in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, [...]

Nachtrag: kann ja auch gar nicht sein, da der Bund dafür gar keine Gesetzgebungskompetenz hat. Quarantäneregelungen sind Infektionsschutzmaßnahmen und das ist - groteskerweise - Ländersache.

Das ist m.E. wurscht, weil der neue § 28a Infektionsschutzgesetz besagt in Abs. 1 u.a. in Nr. 11: "Untersagung oder Beschränkung von Reisen; dies gilt insbesondere für touristische Reisen."

Verboten ist die Reise nicht, man muss nur nach Rückkehr 10 Tage in Quarantäne.:( Die oben verlinkte Ordnung betrifft die Quarantänevorschriften, die liegen weiterhin bei den Ländern. Bundeseinheitlich ist die Einreise (Anmeldung und Testpflicht) geregelt. Das macht Sinn, denn die Überwachung des grenzüberschreitenden Verkehrs ist nun mal Aufgabe des Bundes. Vermutlich wäre es auch für die Airlines zu kompliziert, die Reisenden noch nach Heimatbundesland unterschiedlich behandeln zu müssen.

Genau. Ich wohne hier an der Grenze und die Bundespolizei interessiert das nicht, ob man jetzt die BW Quarantäneverordnung einhält oder nicht. Deswegen wird nach dieser Einreiseanmeldung auch nicht gefragt.

Für jemanden, der in BW lebt und in die Schweiz möchte: nein, es ist nicht verboten, man muss nur nach Rückkehr in Quarantäne. Für jemanden, der in der Schweiz lebt (wie mich) und z.B. für einen schnellen Einkauf nach BW möchte, ist die Einreise de facto verboten.

Na ja, im oben genannten Beispiel wäre die Einreise nach dem Bundesrecht im Rahmen des Grenzverkehrs für unter 24 Stunden ohne Anmeldepflicht erlaubt. Trotzdem wird man mich wohl nicht aus der Schweiz nach BW einreisen lassen, wenn ich als Grund nur den Einkauf nennen würde.

Meinen Erfahrungen nach wird die Einreise trotzdem gestattet, da Schweizer freizügigkeitsberechtigt sind. Deswegen hast du ein Anspruch auf die Einreise. Sollte man dich nicht passieren lassen, würde ich auf die Aushändigung des Einreiseverweigerungformulars bestehen.

Das mit der BW Quarantäne ist dann dein eigenes Bier, was du damit anstellst, interessiert der BPol hier nicht. Ebenso wenig interessiert sich die Zollverwaltung dafür, da beide Behörden Bundesrecht vollziehen.
 
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nicolai_bayreuth

Aktives Mitglied
14.06.2020
207
90
NUE/LWO
Laut Bundesverordnung müssen die Airlines bereits beim Boarding das Vorhandensein der Anmeldung überprüfen (§6 Absatz 1):
https://www.bundesgesundheitsminist...rordnungen/Corona-Einreiseverordnung_BAnz.pdf
Ich kann das aus eigener Erfahrung vom 12. Januar bestätigen. Da wurde auf LWO-IST-MUC beim Check In in der Ukraine, die RKI-Risikogebiet ist, der Dame am Schalter vom Computer "check QR-Code" entgegengeworfen, womit - nach kurzer Rückfrage beim Supervisor - die Einreiseanmeldung gemeint war, welche ich auch dabei hatte. In MUC gab es dann nach dem e-Gate auch eine kurze Sichtkontrolle der Einreiseanmeldung durch die BPol.

Habe danach zu Hause dem Gesundheitsamt mein Testergebnis und einen Hinweis auf die für mich gültige Ausnahme per Mail geschickt und zwei Tage später eine Mail vom Ordnungsamt mit Textbausteinen zu EQV, Testpflicht, etc. vom Ordnungsamt erhalten. Dort wurde unter den Textbausteinen angeführt, dass meine Ausnahme nur für Aufenthalte bis 72h im Ausland gültig sei, worauf ich noch einmal eine Mail geschrieben habe und die entsprechenden Stellen in der EQV markiert habe. Seitdem gab es keine Anrufe oder Mails. Vermutlich haben die im Moment als "Coronaspitzenreiter" in Bayern auch wichtigeres zu tun.
 

Elephant

Erfahrenes Mitglied
11.03.2010
417
170
STR/VIE/MEX
Ich kann das aus eigener Erfahrung vom 12. Januar bestätigen. Da wurde auf LWO-IST-MUC beim Check In in der Ukraine, die RKI-Risikogebiet ist, der Dame am Schalter vom Computer "check QR-Code" entgegengeworfen, womit - nach kurzer Rückfrage beim Supervisor - die Einreiseanmeldung gemeint war, welche ich auch dabei hatte.

Und ich habe soeben in OTP bei LH meinen Koffer abgegeben und für meinen bereits erfolgten Check-In wurde mir auch der Papier-Boardingpass ohne irgendwelche Rückfragen überreicht.
Scheint Tagesform der Agents zu sein.
 

Elephant

Erfahrenes Mitglied
11.03.2010
417
170
STR/VIE/MEX
und in FRA jetzt von Z nach A war die automatische Passkontrolle offen und es hat niemanden interessiert, ob ich eine Einreiseanmeldung gemacht habe. Willkommen in der Wirklichkeit.
Wozu eigentlich irgendetwas verschärfen, wenn man bei den paar Reisenden das nicht ernstzunehmend kontrollieren will?!
 

nicolai_bayreuth

Aktives Mitglied
14.06.2020
207
90
NUE/LWO
Ja, scheint durchaus auch vom Check-in Agent abzuhängen. Bei LO am 06.12. auf LWO-WAW-MUC war die Erfahrung dann exakt so wie bei dir ex OTP. Bei meiner +1 am 19.12. mit W6 auf LWO-BER war man dann wieder am Check-in und an der Passkontrolle an der Einreiseanmeldung interessiert.

Mit Verschärfungen im Bereich Einreise/ Grenzen kann man im Moment einfach sehr gut den Hardliner spielen und politische Tätigkeit demonstrieren, die dann zwar für die Forumsmitglieder hier relevant sind und auch kritisiert werden, aber dem Großteil der Bevölkerung sowieso egal sind.
 

das_ubersoldat

Erfahrenes Mitglied
10.02.2010
663
25
Wie ist eigentlich aktuell die Situation bei Einreise nach DE von Dänemark mit dem Auto. Gibt es lange Wartezeiten wegen Kontrollen der Bundespolizei?
 

chrizzt

Reguläres Mitglied
27.03.2012
69
0
Ich habe noch die Ergebnisse gestern Abend aus der Ministerpräsidenten Konferenz abgewartet. Wir kommen aus Südafrika (ich weiß, böser mutierter Virus)

Verstehe ich das richtig, für mein Bundesland Brandenburg:

Man muss nun 10 Tage in Quarantäne und kann sich NICHT nach 5 Tagen frei testen?

Es wird nur noch ein PCR Test zugelassen zur Einreise zugelassen und nicht mehr der Antigenschnelltest (wenn er den Vorgaben des RKIs entspricht)? Es muss zusätzlich ein weiterer, zusätzlicher Test spätestens 48h nach Einreise durchgeführt werden.

https://www.landesrecht.brandenburg.de/dislservice/disl/dokumente/8948/dokument/14561

Danke für eure Hilfe, bitte keine Diskussion :)
 

ahasia

Erfahrenes Mitglied
13.05.2011
274
1
HAM
Kann beides aus der VO für Brandenburg nicht nachvollziehen.
Alle Tests die auf der Seite des RKI gelistet sind (also auch Antigentests) sind zulässig. §1(2)

Die Quarantäne kann weiterhin verkürzt werden.

Der einzige Unterschied z.Zt. zwischen Risikogebiet und Virusvariantengebiet ist glaube ich der Entfall der Möglichkeit einer Testung NACH Einreise, wenn man aus einem Virusvariantengebiet kommt.
 
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spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.880
1.347
MUC, BSL
Absolut nicht. Bei der Einreise aus einem Mutationsgebiet ist zwar bei der Einreise ein höchstens 48h altes negatives Ergebnis notwendig und kann, anders als bei normalen Risikogebieten, nicht nach der Einreise nachgeholt werden. Das darf aber sowohl eine PCR als auch ein Antigentest sein, sofern das Labor die WHO-Standards erfüllt (würde ich mal als Gegeben betrachten).

Soweit erfüllt das die Einreisetestverordnung des Bundes. Erst jetzt wird die EQV Brandenburgs relevant und die besagt, dass du dich unverzüglich in Quarantäne begeben sollst, sofern du keine der genannten Ausnahmen in Anspruch nehmen kannst. Ab dem 5. Tag kannst du dich mit einem weiteren negativen Testergebnis, auch hier sind Antigentests erlaubt, freitesten kannst. Tust du das nicht, bleibst du eben 10 Tage zu Hause.
 

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
7.583
9.035
LEJ
Wie ist eigentlich aktuell die Situation bei Einreise nach DE von Dänemark mit dem Auto. Gibt es lange Wartezeiten wegen Kontrollen der Bundespolizei?

Im Sommer haben wir für die Planung die Verkehrsanalyse von GMaps genutzt. Das ging ganz gut und hat angezeigt, zu welchen Zeiten die Grenze stärker frequentiert ist.
 
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