EW: Die NEUE Eurowings

ANZEIGE

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
12.390
10.211
Geh zum Anwalt damit.
Aber liess dir vorher die AGB duch, um den Schaden nicht noch zu vergrößern...
Selbst wenn es moralisch bedenklich (bzw. juristisch korrekt "sittenwidrig") ist, wenn sie klar sagen dass die Gebühren nicht erstattbar sind, sind sie nicht erstattbar. Das hast du dann beim Vertragsabschluß so akzeptiert.

Ein Grund, warum ich bestimmte Leistungen bei bestimmten Firmen eben nicht nachfrage.

Dann noch diese mutwillige Gewinnmaximierung mit dem Wort "bedauerlicherweise" durchzuziehen ist das Sahnehäubchen der Abzocke. Die bedauern nix!
 

Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
8.031
9.003
FRA / FMO
Aber liess dir vorher die AGB duch, um den Schaden nicht noch zu vergrößern...
Selbst wenn es moralisch bedenklich (bzw. juristisch korrekt "sittenwidrig") ist, wenn sie klar sagen dass die Gebühren nicht erstattbar sind, sind sie nicht erstattbar. Das hast du dann beim Vertragsabschluß so akzeptiert.

Ein Grund, warum ich bestimmte Leistungen bei bestimmten Firmen eben nicht nachfrage.

Dann noch diese mutwillige Gewinnmaximierung mit dem Wort "bedauerlicherweise" durchzuziehen ist das Sahnehäubchen der Abzocke. Die bedauern nix!
Zum Glück können AGB ungültig sein. Das wird ein guter Anwalt auch prüfen.
 

Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
8.031
9.003
FRA / FMO
Und er wird der erste sein, der das nach 10 Jahren herausfindet...
Die meisten wissen weder, dass AGB ungültig sein können noch werden sie zum Anwalt gehen. Ich sehe hier als Laie gute Chancen, dass, selbst wenn es in den AGB steht, man vor Gericht gewinnt. Vielleicht kann ja noch einer unser Rechtsexperten (@kexbox) was dazu sagen.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
12.390
10.211
Vielleicht hat der Kunde ja auch nur vergessen, die Anweisungen von Eurowings zu befolgen
Außerdem empfehlen wir dir, unseren Service-Mitarbeitern am Telefon gegenüber zu betonen, dass du auch einen freien Mittelsitz gebucht hast.
Informieren reicht nicht, man muss betonen... Immerhin hat EW eine realistische Vorstellung von ihren Service-Mitarbeitern :)

Ich sehe hier als Laie gute Chancen, dass, selbst wenn es in den AGB steht, man vor Gericht gewinnt.
Ich eher nicht. Die Airlines vermeiden normalerweise sorgfältig, dass es zu derartigen Urteilen kommt und sie ihre AGBs ändern müssen.
Ich sehe eher gute Chancen auf einen großzügigen Vergleich, wenn sich abzeichnet dass der Kunde eventuell gewinnen könnte.
 

hamburgler

Erfahrenes Mitglied
18.10.2023
3.311
3.398
Das wird wie immer in solchen Fällen ablaufen, sobald Klage zugestellt wurde wird "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht aus Kulanzgründen" bezahlt. Hatte ich mit LHG schon häufiger als ich je vorzustellen vermocht hätte.