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Ich vermute, dass es hier um sehr formale Dinge geht.
willst du uns sagen das die Form vor deutschen Gerichten keine Rolle mehr spielt? Ansonsten sagt mir meine Erfahrung das sich Richter auch von der Form nicht blenden lassen.
Ich vermute, dass es hier um sehr formale Dinge geht.
willst du uns sagen, dass du mit dem deutschen Sprachkonstrukt "Ich vermute..." überfordert bist?willst du uns sagen das die Form vor deutschen Gerichten keine Rolle mehr spielt? Ansonsten sagt mir meine Erfahrung das sich Richter auch von der Form nicht blenden lassen.
willst du uns sagen, dass du mit dem deutschen Sprachkonstrukt "Ich vermute..." überfordert bist?.
Und genau das ist für Nichtjuristen formal. Ist zwar umgangssprachlich negativ besetzt, aber nicht immer so gemeint. Und natürlich ist es vor Gericht wichtig, dass diese Formfragen eingehalten werden. Das bedeutet aber nicht, dass alles was formal richtig ist, auch den Tatsachen entspricht.Das hat aber nichts mit formalen Fragen zu tun. Darunter fällt aus juristischer Sicht, ob Mindestanforderungen an den Inhalt einer Antragsschrift eingehalten sind.
Also bleib doch lieber bei den Fakten - den deine Vermutungen taugen genauso viel wie meine.
Was meinst du was passiert wenn sich ein Arbeitnehmer am Montag den 02,01,XX krank meldet? Und der Arbeitgeber was auch immer vermutet? Solange der Arzt bestätigt das der AN krank ist interessiert sich niemand für die Vermutungen - egal ob von dir oder von mir.
Ich finde es besser, Vermutungen als solche zu kennzeichnen, als wenn Halbwissen für gesicherte Erkenntnisse verkauft werden - wie es gerade in diesem Thread zuhauf der Fall ist.
(...) Es besteht doch eigentlich weitgehend Einigkeit darüber, dass die Ziele von VC sich de facto nicht geändert haben.
Also, ich denke, hier:
Lufthansa: Warum der Tarifkonflikt fast unlösbar ist
steht eine ganz interessante Darstellung der besonderen Konfliktlage dieses Streitfalles.
Die Gerichte waren offensichtlich gegenteiliger Meinung. Sagte ich schon einmal, dass die Richter über die Rechtmäßigkeit eines Streikes entscheiden und nicht das Forum, auch wenn sich dort, das konzediere ich gerne, eine ganz deutliche Foristenmehrheit weitgehend einig ist?
Könntest du mal kurz aufzeigen wo ich das getan habe? Man kann auch einfach von der eigenen Meinung sprechen, das indiziert wenigsten nicht das es sich um Fakten handeln könnte.
Die Gerichte waren offensichtlich gegenteiliger Meinung. Sagte ich schon einmal, dass die Richter über die Rechtmäßigkeit eines Streikes entscheiden und nicht das Forum, auch wenn sich dort, das konzediere ich gerne, eine ganz deutliche Foristenmehrheit weitgehend einig ist?
Auch das LAG MUC erlaubt den Streik: Ab Mitternacht | Gericht erlaubt Lufthansa-Streik - Geld - Bild.de
Keine ÜberraschungAuch das LAG MUC erlaubt den Streik: Ab Mitternacht | Gericht erlaubt Lufthansa-Streik - Geld - Bild.de
@ #4133
Nicht nur die eine oder andere in letzter Zeit öffentlich bekannt gewordene Entscheidung deutscher RichterInnen/Gerichte haben wohl die weitverbreitete Meinung bestärkt, daß bei der dritten Gewalt, nicht nur dort, ein deutlicher Verbesserungsbedarf besteht.
Du sagst "Roma.....", andererseits entsinne ich mich an die Worte sehr hochrangiger Politiker, die da lauteten: "Vor Gericht und auf hoher See......"
Dann sollte man diese Entscheidungen auch seitens des "Volkes", in dessen Namen sie verkündet werden, erörtern, und nicht immer nur "finita" sagen.
Genau gesagt ist es aber das:Zitat von flocair Beitrag anzeigen
Auch das LAG MUC erlaubt den Streik: Ab Mitternacht | Gericht erlaubt Lufthansa-Streik - Geld - Bild.de
Keine Überraschung
Genau gesagt ist es aber das:
Lufthansa: Piloten dürfen wieder streiken |*ZEIT ONLINE
Die Lufthansa hat ihre Beschwerde gegen den Pilotenstreik vor dem Landesarbeitsgericht zurückgezogen.
Das ist ein Unterschied. Strategischer Rückug (wegen Aussichtslosigkeit?) statt ein Urteil zu bekommen.
Es ist Cleverer als ein Urteil, nur warum erst das Ganze mit Revision anzetteln? Weil erst in der verhandlung alles klar war?
Flyglobal
Das Unternehmen ging am Montag erneut gerichtlich gegen die Streiks vor. Am Abend nahm der Konzern die Beschwerde vor dem Landesarbeitsgericht München gegen die erstinstanzliche Entscheidung des Arbeitsgerichts München zurück. Dieses hatte zuvor den Antrag der Lufthansa auf Untersagung des Ausstands abgewiesen.
Die Entscheidung des Arbeitsgerichts ist damit rechtskräftig, wie auch das Landesarbeitsgericht mitteilte. Eine Lufthansa-Sprecherin sprach von "theoretischen Gründen" für den Schritt, die man nicht kommentieren wolle.
Die Fluggesellschaft hatte zuvor am Mittag einen Antrag auf einstweilige Verfügung beim Arbeitsgericht München eingereicht, um die Pilotenstreiks noch kurzfristig zu stoppen. Sie hatte erklärt, sie halte Teile der Lohnforderung der Piloten für rechtswidrig. Das Arbeitsgericht hatte die Beschwerde jedoch abgewiesen. Daraufhin hatte Lufthansa die nächste Instanz angerufen.
Konkret habe Lufthansa dabei kritisiert, die Forderung der Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC), ab dem 13. Beschäftigungsjahr höhere Gehaltssteigerungen für die Piloten zu verlangen, verstoße gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgebot, führte das Landesarbeitsgericht München aus. Der Vergütungsanstieg - so die Argumentation der Lufthansa - sei nicht durch einen entsprechenden Zuwachs an Berufserfahrung gerechtfertigt. Jüngere Piloten würden diskriminiert. Vielmehr sollten weggefallene Chancen auf eine Beförderung durch eine Gehaltserhöhung kompensiert werden.
Die Pilotengewerkschaft hat laut dem Gericht aber ausgeführt, dass durch die geforderte Gehaltssteigerung auch die mit der Berufserfahrung steigende Qualifikation vergütet werden soll.
Mit dem Rückzug erleidet Lufthansa bereits die zweite juristische Niederlage. Schon vergangene Woche hatte die Lufthansa versucht, die Pilotenstreiks gerichtlich aufzuhalten. Sie scheiterte aber vor zwei Arbeitsgerichten in Frankfurt.
Ich wünsche dem LH-Vorstand Standhaftigkeit. Das muss ein Ende haben!