Diskussionen zu den LH-Pilotenstreiks

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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902
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Ich vermute, dass es hier um sehr formale Dinge geht.

willst du uns sagen das die Form vor deutschen Gerichten keine Rolle mehr spielt? Ansonsten sagt mir meine Erfahrung das sich Richter auch von der Form nicht blenden lassen.
 

rat

Aktives Mitglied
10.01.2016
226
0
willst du uns sagen das die Form vor deutschen Gerichten keine Rolle mehr spielt? Ansonsten sagt mir meine Erfahrung das sich Richter auch von der Form nicht blenden lassen.
willst du uns sagen, dass du mit dem deutschen Sprachkonstrukt "Ich vermute..." überfordert bist? :p

Ich gehe einfach davon aus, dass es für einen bestreikten AG sehr schwer ist, die Rechtswidrigkeit nachzuweisen, wenn man sich als Gewerkschaft nicht gerade so blöd (oder überheblich) anstellt, wie VC letztes Jahr.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.129
Das hat aber nichts mit formalen Fragen zu tun. Darunter fällt aus juristischer Sicht, ob Mindestanforderungen an den Inhalt einer Antragsschrift eingehalten sind.
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902
willst du uns sagen, dass du mit dem deutschen Sprachkonstrukt "Ich vermute..." überfordert bist? :p.

Also bleib doch lieber bei den Fakten - den deine Vermutungen taugen genauso viel wie meine.

Was meinst du was passiert wenn sich ein Arbeitnehmer am Montag den 02,01,XX krank meldet? Und der Arbeitgeber was auch immer vermutet? Solange der Arzt bestätigt das der AN krank ist interessiert sich niemand für die Vermutungen - egal ob von dir oder von mir.
 

rat

Aktives Mitglied
10.01.2016
226
0
Das hat aber nichts mit formalen Fragen zu tun. Darunter fällt aus juristischer Sicht, ob Mindestanforderungen an den Inhalt einer Antragsschrift eingehalten sind.
Und genau das ist für Nichtjuristen formal. Ist zwar umgangssprachlich negativ besetzt, aber nicht immer so gemeint. Und natürlich ist es vor Gericht wichtig, dass diese Formfragen eingehalten werden. Das bedeutet aber nicht, dass alles was formal richtig ist, auch den Tatsachen entspricht.

Also bleib doch lieber bei den Fakten - den deine Vermutungen taugen genauso viel wie meine.

Was meinst du was passiert wenn sich ein Arbeitnehmer am Montag den 02,01,XX krank meldet? Und der Arbeitgeber was auch immer vermutet? Solange der Arzt bestätigt das der AN krank ist interessiert sich niemand für die Vermutungen - egal ob von dir oder von mir.

Ich finde es besser, Vermutungen als solche zu kennzeichnen, als wenn Halbwissen für gesicherte Erkenntnisse verkauft werden - wie es gerade in diesem Thread zuhauf der Fall ist.
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902
Ich finde es besser, Vermutungen als solche zu kennzeichnen, als wenn Halbwissen für gesicherte Erkenntnisse verkauft werden - wie es gerade in diesem Thread zuhauf der Fall ist.

Könntest du mal kurz aufzeigen wo ich das getan habe? Man kann auch einfach von der eigenen Meinung sprechen, das indiziert wenigsten nicht das es sich um Fakten handeln könnte.
 
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F

feb

Guest
(...) Es besteht doch eigentlich weitgehend Einigkeit darüber, dass die Ziele von VC sich de facto nicht geändert haben.

Die Gerichte waren offensichtlich gegenteiliger Meinung. Sagte ich schon einmal, dass die Richter über die Rechtmäßigkeit eines Streikes entscheiden und nicht das Forum, auch wenn sich dort, das konzediere ich gerne, eine ganz deutliche Foristenmehrheit weitgehend einig ist?
 
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sitzfleisch

Erfahrenes Mitglied
13.12.2009
1.604
118
KUL/SIN/CGK nun wieder DUS
Also, ich denke, hier:
Lufthansa: Warum der Tarifkonflikt fast unlösbar ist
steht eine ganz interessante Darstellung der besonderen Konfliktlage dieses Streitfalles.

Ganz nett, so kommt das LH Management nicht einfach aus der Zwickmühle raus.
Eine Möglichkeit wäre doch, LX und OS mit ihren Hubs ZRH und VIE stärker zu machen.
Abzug an / Piloten/ Crew/ Flugzeuge u.U. Bodenpersonal aus FRA und MUC zugunsten von VIE und ZRH-dadurch weniger Gesamtkosten dort nötig!
Wenn ich eh umsteigen muss, ist mir dies egal ,ob dies in ZRH/VIE oder in FRA/MUC passiert.
German/Eurowings als Zubringer ab FRA/MUC zu den neuen Hubs(Ist ja eh auf dem Schirm seit Ryanair ab FRA fliegen möchte).
Dann fliegt sowieso kein LH Flieger mehr innerhalb D und nur wenige kontinental.
 
Zuletzt bearbeitet:

Rennip

Erfahrenes Mitglied
28.02.2016
1.470
412
@ #4133
Nicht nur die eine oder andere in letzter Zeit öffentlich bekannt gewordene Entscheidung deutscher RichterInnen/Gerichte haben wohl die weitverbreitete Meinung bestärkt, daß bei der dritten Gewalt, nicht nur dort, ein deutlicher Verbesserungsbedarf besteht.
Du sagst "Roma.....", andererseits entsinne ich mich an die Worte sehr hochrangiger Politiker, die da lauteten: "Vor Gericht und auf hoher See......"

Dann sollte man diese Entscheidungen auch seitens des "Volkes", in dessen Namen sie verkündet werden, erörtern, und nicht immer nur "finita" sagen.
 

thebusychris

Aktives Mitglied
16.10.2009
176
0
Die Gerichte waren offensichtlich gegenteiliger Meinung. Sagte ich schon einmal, dass die Richter über die Rechtmäßigkeit eines Streikes entscheiden und nicht das Forum, auch wenn sich dort, das konzediere ich gerne, eine ganz deutliche Foristenmehrheit weitgehend einig ist?

Langsam nervt es. Denkst du etwa, die Verantwortlichen der VC sind so dämlich und begehen denselben Fehler zweimal? Gerade nach der Klatsche vor Gericht wird man die Betroffenen doch sicher noch einmal sensibilisiert haben, was wie offen angesprochen werden darf und was eben nicht. Das ist der einzige Grund, warum Lufthansa diesmal vor Gericht gescheitert ist, nicht weil VC plötzlich über Nacht geläutert ist und sich zukünftig aus strategischen Fragen heraushalten will. Ich verstehe aber auch ehrlich gesagt nicht, warum Lufthansa nicht einfach mal 8-10% Tarifsteigerung anbietet. Damit könnte man VC sofort entlarven, da man - bin ich mittlerweile fest davon überzeugt - auch das als nicht verhandlungsfähig zurückweisen wird.
 
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rat

Aktives Mitglied
10.01.2016
226
0
Könntest du mal kurz aufzeigen wo ich das getan habe? Man kann auch einfach von der eigenen Meinung sprechen, das indiziert wenigsten nicht das es sich um Fakten handeln könnte.

Das war nicht auf dich bezogen.

Die Gerichte waren offensichtlich gegenteiliger Meinung. Sagte ich schon einmal, dass die Richter über die Rechtmäßigkeit eines Streikes entscheiden und nicht das Forum, auch wenn sich dort, das konzediere ich gerne, eine ganz deutliche Foristenmehrheit weitgehend einig ist?

Und ich dachte immer, Gerichte sprechen Recht und bilden keine Meinung? Im recht zu sein bedeutet doch nicht automatisch, vor Gericht Recht zu bekommen. Wozu gäbe es denn sonst deinen Berufsstand?
Für Meinungen sind die Medien zuständig. Und da ist die Auffassung unter anderem hier nachzulesen: Arbeitskampf der Lufthansa: Wofür die Piloten tatsächlich streiken - Unternehmen - FAZ.
 

flyglobal

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
5.617
521
Also Lufthansa bezweifelt die Rechtmäßigkeit des Streiks ja mit der VC Forderung nach Ausweitung der Tabellenwerte.

Bis jetzt haben 3 Gerichte dies nicht beanstandet, also sind die Streiks Legal. Sollte das LAG Bayern dies jetzt beanstanden, dann entsteht was? Ein Streikverbot für München? oder Schlägt LAG München das LAG Hessen?

In diesem (ich finde unwahrscheinlichem, aber man weiß ja nie) Fall könnte ein Streik ja nur noch mit einer reinen Gehaltsforderung gestellt werden.
Ich vermute aber eher, dass das nicht so kommt und das LAG Bayern wie die anderen Gerichte entscheidet.

Ja dann ist es in der Tat so, dass man sich zur Lösung auf Gehaltsverhandlungen einlassen müsste, denn der weg zu inoffiziellen Gesamtlösungen ist erst mal verbockt. (ohne zu sagen durch wen).

VC kann sich m.E. zu diesem Zeitpunkt aus Rechtssicherheitsgründen wahrscheinlich nicht auf Gesamtverhandlungen einlassen, sie wären mit dem Klammerbeutel gepudert, würden sie sich selbst aufs rechtliche Glatteis begeben.

So bleibt für mich eigentlich nur das was ich weiter oben schon vorgeschlagen habe:

Die Komplexe Vergütung und die anderen Sachen zu trennen. Einmal eine Schlichtung zur Vergütung machen, dann in separaten Verhandlungen die anderen Themen angehen.

Gestreikt würde erst mal nicht.
Man wird sich strategisch nur darauf einlassen erst einen Abschluss zur Vergütung schließen. In diesem müsste dann aber eine Klausel sein, dass bei Abschluss von anderen offenen Themen ,komplexen‘ einem Zu/ Abschlag/ oder zur Streckung von Laufzeiten kommt.

So könnte man trotz getrennter (idealerweise zeitlich aufeinanderfolgenden Verhandlungen) Verhandlungen doch noch eine Verbindung zwischen den Themen hergestellt werden.

Pragmatischer Lösungsansatz um die Kuh vom Eis zu bringen nach Flyglobal.

Flyglobal
 
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unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
9.183
14.113
Trans Balkan Express
@ #4133
Nicht nur die eine oder andere in letzter Zeit öffentlich bekannt gewordene Entscheidung deutscher RichterInnen/Gerichte haben wohl die weitverbreitete Meinung bestärkt, daß bei der dritten Gewalt, nicht nur dort, ein deutlicher Verbesserungsbedarf besteht.
Du sagst "Roma.....", andererseits entsinne ich mich an die Worte sehr hochrangiger Politiker, die da lauteten: "Vor Gericht und auf hoher See......"

Dann sollte man diese Entscheidungen auch seitens des "Volkes", in dessen Namen sie verkündet werden, erörtern, und nicht immer nur "finita" sagen.

Wir drehen uns im Kreis. Langsam wird es langweilig. Wir müssen nicht aller drei Tage die selben Argumente wiederholen. Es geht nicht im Formalien, sondern um Grundrechte. VC kann sich auf das Grundrecht auf Koalitionsfreiheit aus Art. 9 Abs. 3 GG berufen. Dieses Grundrecht kann nicht ohe weiteres eingeschränkt werden, deshalb weisen Gerichhte einstweilige Verfügungsanträge in der Regel ab. (Ich bewerte die Frage der Abwägung im konkreten Fall anders als feb. Das ist aber nicht von Belang, weil ich nicht der entscheidende Richter bin.) Richterliche Unabhhängigkeit ist ebenfalls verfassungsrechtlich geschützt (Art. 97 GG). Man sollte gerichtliche Entscheidungen schon respektieren, was nicht heißt, dass man sie nicht kritisieren darf. Übrigens darf man, obwohl gewisse Kreise gern eine Meinungsdiktatur herbei reden wollen, in D. alles diskutieren. Nichts anderes machen wir hier. Wir sollten Grundrechte nicht leichtfertig aufgeben, weil uns die ein oder andere gerichtliche Entscheidung nicht gefällt.
 

Rennip

Erfahrenes Mitglied
28.02.2016
1.470
412
Findest Du die Wort der Vorsitzenden nicht etwas "merkwürdig".
Bedurfte der Streik ihrer Erlaubnis?
 

flyglobal

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
5.617
521
Zitat von flocair Beitrag anzeigen
Auch das LAG MUC erlaubt den Streik: Ab Mitternacht | Gericht erlaubt Lufthansa-Streik - Geld - Bild.de

Keine Überraschung
Genau gesagt ist es aber das:
Lufthansa: Piloten dürfen wieder streiken |*ZEIT ONLINE

Die Lufthansa hat ihre Beschwerde gegen den Pilotenstreik vor dem Landesarbeitsgericht zurückgezogen.

Das ist ein Unterschied. Strategischer Rückug (wegen Aussichtslosigkeit?) statt ein Urteil zu bekommen.
Es ist Cleverer als ein Urteil, nur warum erst das Ganze mit Revision anzetteln? Weil erst in der verhandlung alles klar war?

Flyglobal
 

Jannyish

Reguläres Mitglied
14.11.2016
56
0
Genau gesagt ist es aber das:
Lufthansa: Piloten dürfen wieder streiken |*ZEIT ONLINE

Die Lufthansa hat ihre Beschwerde gegen den Pilotenstreik vor dem Landesarbeitsgericht zurückgezogen.

Das ist ein Unterschied. Strategischer Rückug (wegen Aussichtslosigkeit?) statt ein Urteil zu bekommen.
Es ist Cleverer als ein Urteil, nur warum erst das Ganze mit Revision anzetteln? Weil erst in der verhandlung alles klar war?

Flyglobal


"Theoretische Gründe", die sie nicht weiter kommentieren wollen. Was auch immer das heißt.
 

DSkywalker

Erfahrenes Mitglied
06.11.2011
5.291
2
MUC
Lufthansa-Streik: Dienstag und Mittwoch fallen 1700 Flüge aus - SPIEGEL ONLINE

Das Unternehmen ging am Montag erneut gerichtlich gegen die Streiks vor. Am Abend nahm der Konzern die Beschwerde vor dem Landesarbeitsgericht München gegen die erstinstanzliche Entscheidung des Arbeitsgerichts München zurück. Dieses hatte zuvor den Antrag der Lufthansa auf Untersagung des Ausstands abgewiesen.

Die Entscheidung des Arbeitsgerichts ist damit rechtskräftig, wie auch das Landesarbeitsgericht mitteilte. Eine Lufthansa-Sprecherin sprach von "theoretischen Gründen" für den Schritt, die man nicht kommentieren wolle.
 

DSkywalker

Erfahrenes Mitglied
06.11.2011
5.291
2
MUC
Gründe der Abweisung

Lufthansa zieht Beschwerde zurück - Pilotenstreiks gehen weiter | Wirtschaft

Die Fluggesellschaft hatte zuvor am Mittag einen Antrag auf einstweilige Verfügung beim Arbeitsgericht München eingereicht, um die Pilotenstreiks noch kurzfristig zu stoppen. Sie hatte erklärt, sie halte Teile der Lohnforderung der Piloten für rechtswidrig. Das Arbeitsgericht hatte die Beschwerde jedoch abgewiesen. Daraufhin hatte Lufthansa die nächste Instanz angerufen.

Konkret habe Lufthansa dabei kritisiert, die Forderung der Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC), ab dem 13. Beschäftigungsjahr höhere Gehaltssteigerungen für die Piloten zu verlangen, verstoße gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgebot, führte das Landesarbeitsgericht München aus. Der Vergütungsanstieg - so die Argumentation der Lufthansa - sei nicht durch einen entsprechenden Zuwachs an Berufserfahrung gerechtfertigt. Jüngere Piloten würden diskriminiert. Vielmehr sollten weggefallene Chancen auf eine Beförderung durch eine Gehaltserhöhung kompensiert werden.

Die Pilotengewerkschaft hat laut dem Gericht aber ausgeführt, dass durch die geforderte Gehaltssteigerung auch die mit der Berufserfahrung steigende Qualifikation vergütet werden soll.


Mit dem Rückzug erleidet Lufthansa bereits die zweite juristische Niederlage. Schon vergangene Woche hatte die Lufthansa versucht, die Pilotenstreiks gerichtlich aufzuhalten. Sie scheiterte aber vor zwei Arbeitsgerichten in Frankfurt.
 

rat

Aktives Mitglied
10.01.2016
226
0
Mir ist schlecht!
Gerade eben DLF: Interview mit einem Sprecher von Cockpit (Namen habe ich nicht mitbekommen). Man behauptet rotzfrech, es ginge nicht um Wings sondern ausschließlich um die Vergütung. Die Moderatorin fragte gezielt in diese Richtung.
Unabhängig von dieser Verlogenheit kam der Typ extrem arrogant und aalglatt rüber und selbst auf die angestrebte Gehaltserhöhung um 35.000 p.a. angesprochen, was angeblich dem Einstiegsgehalt eines Ryanair-Copiloten enspricht (?) gab man sich sicher, so viel wert zu sein und der Markt für Piloten sei schließlich leer.
Das Schicksal des Unternehmens ging dem Herrn auf Nachfrage am A... vorbei.

Ich wünsche dem LH-Vorstand Standhaftigkeit. Das muss ein Ende haben!