Wenn man überlegt, welch hochqualifizierten, ausbildungsintensiven Beruf Piloten einst ergriffen, und wieviel Verantwortung sie für eine meist dreistellige Anzahl von Menschenleben übernehme, ist zu streiken infantil und der blinde Fleck des eigenen Intellekts.
Die Ausübung eines für
alle Berufsgruppen verbrieften Grundrechtes, hier in Form des rechtsmäßigen Arbeitskampfes*) **), derart zu beschreiben vermag nur, wer
- Art. 9 III Grundgesetz,
- Art. 11 Ziff. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention,
- Art. 22 I des UNO-Paktes über bürgerliche und politische Rechte und zuletzt
- Art. 12 I Abs. 1 und Art. 28 der EU-Grundrechtecharta
schlicht ignoriert. Traurig, dass unsere Schulen diese Grundsätze nicht mehr ausreichend vermitteln.