Diskussionen zu den LH-Pilotenstreiks

ANZEIGE

chris_flyer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2015
2.726
1
Wiesloch,FRA,STR
ANZEIGE
Ich war ja nicht dabei: aber wenn die beiden bei den Verhandlungen anwesenden Obermotze am Ende njet gesagt haben, dann war wohl doch noch keine endgültige Einigung erzielt, oder liege ich da falsch?


Ich beziehe mich dabei auf den User Flap Fail aus dem MUC-Forum:
Der KTK ist bewusst, was 20%(+-) als Forderung auslösen, allerdings auch auf Jahre aufgeteilt. Aber es muss auch klar sein, dass LH für 1.4.2012 bis Ende 2018 für den gesamten(!) Zeitraum 2,5% anbietet.

Wo ist denn der Einigungswille der LH? Ich kann das heuchlerische "wir sind jederzeit zu Verhandungen bereit" der LH nicht mehr hören. Ehlich. Verhandlen können sie, aber zum Abschluss kommt es nie. Selbst lt. R.M., früher mal in MUC auf 340, Insider werden ihn kennen, sagte, dass man faktisch fertig gewesen sei, nur in 4 Punkten noch nicht einig war, man das aber auch klären könne. Dann kam Garnadt und das Ende der Verhandlungen war besiegelt.
 
A

Anonym-36803

Guest
Wo kommen denn diese 2,5% jetzt schon wieder her? Das Angebot vom September/November sieht doch 4,4%+1,8Monatsgehälter vor...
 

chris_flyer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2015
2.726
1
Wiesloch,FRA,STR
Wo kommen denn diese 2,5% jetzt schon wieder her? Das Angebot vom September/November sieht doch 4,4%+1,8Monatsgehälter vor...

Mit der neuerlichen Forderung von 20 % kam die VC erst im Oktober. Und wenn LH ein neues Angebot machen sollte, so verstehe ich das jedenfalls, hätte LH 2,5 %/ Jahr bieten sollen.

Lest euch einfach mal die Seiten durch , u.a. die Aussage von Volkens zu Jump ist da interessant.

Jahreswechsel 16/17 - DLH und Anhang streiken mal wieder - Seite 5
 
Zuletzt bearbeitet:

bcs13

Erfahrenes Mitglied
22.11.2010
1.157
1.874
Ich beziehe mich dabei auf den User Flap Fail aus dem MUC-Forum:

Der KTK ist bewusst, was 20%(+-) als Forderung auslösen, allerdings auch auf Jahre aufgeteilt. Aber es muss auch klar sein, dass LH für 1.4.2012 bis Ende 2018 für den gesamten(!) Zeitraum 2,5% anbietet.

Wo ist denn der Einigungswille der LH? Ich kann das heuchlerische "wir sind jederzeit zu Verhandungen bereit" der LH nicht mehr hören. Ehlich. Verhandlen können sie, aber zum Abschluss kommt es nie. Selbst lt. R.M., früher mal in MUC auf 340, Insider werden ihn kennen, sagte, dass man faktisch fertig gewesen sei, nur in 4 Punkten noch nicht einig war, man das aber auch klären könne. Dann kam Garnadt und das Ende der Verhandlungen war besiegelt."


Ich habe so das Gefühl, daß der user flap fail auch nicht ganz unparteiisch ist. Woher er die inside-Kenntnisse aus den Verhandlungen hat: weiß man das? Darauf würde ich mein Urteil nicht bauen.

Gruß
B.
 

thebusychris

Aktives Mitglied
16.10.2009
176
0
Der KTK ist bewusst, was 20%(+-) als Forderung auslösen, allerdings auch auf Jahre aufgeteilt. Aber es muss auch klar sein, dass LH für 1.4.2012 bis Ende 2018 für den gesamten(!) Zeitraum 2,5% anbietet.

Wo ist denn der Einigungswille der LH? Ich kann das heuchlerische "wir sind jederzeit zu Verhandungen bereit" der LH nicht mehr hören. Ehlich. Verhandlen können sie, aber zum Abschluss kommt es nie. Selbst lt. R.M., früher mal in MUC auf 340, Insider werden ihn kennen, sagte, dass man faktisch fertig gewesen sei, nur in 4 Punkten noch nicht einig war, man das aber auch klären könne. Dann kam Garnadt und das Ende der Verhandlungen war besiegelt."


Ich habe so das Gefühl, daß der user flap fail auch nicht ganz unparteiisch ist. Woher er die inside-Kenntnisse aus den Verhandlungen hat: weiß man das? Darauf würde ich mein Urteil nicht bauen.

Gruß
B.

Abgesehen davon kann man davon ausgehen, dass an diesen ominösen "4 Punkten" irgendwas faul war. Das ist natürlich reine Spekulation, aber in meinen Augen ist es sehr wahrscheinlich, dass man in genau diesen Punkten Einfluss auf die Konzernstragie nehmen wollte. Auf jeden Fall werden die Herren aus dem Vorstand gute Gründe gehabt haben, den Daumen letztendlich zu senken.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902
Die Mitarbeiter sind aber keine Gläubiger. Das Schutzschirmverfahren leitest du ein bevor du Zahlungsunfähig bist.... gehälter wurden also bezahlt. Während des 3 Monatigen verfahrens zahlt übrigens der Staat die Gehälter.

Woher hast du die 1,2 milliarden liquiden mittel? Hast du zugriff auf die Bankkonten? Was in der letzten bilanz stand ist heute nicht auf dem Konto. Könnte auch mehr sein aber auch sie sind irgendwann aufgebraucht bei dauernden Streik der ja nich ganz billig ist für lh. Wie gesagt bei drohender Insolvenz kannst du das Verfahren anwenden. Wenn VC nicht aufhören sollte droht das.

Man muss sich im Schutzschirmverfahren auch mit den Mitarbeitern einigen, die 1,2 Mrd liquide Mittel sind von LH veröffentlichte Zahlen zum 30.09.2016.

Wenn du wirklich glaubst das eine Verlust von sagen wir mal 100 Millionen Euro (und da sind wir noch weit entfernt von) über wohl und wehe von LH entscheidet - dann hast du aus deiner Sicht wahrscheinlich recht - ich glaube aber das LH selbst einen Jahresverlust von 500Millionen € problemlos übersteht.

VC müsste schon ein paar Wochen streiken bis es zu einer drohenden Insolvenz kommt - und dann ist die Frage ob man wirklich willig ist die entsprechenden Summen für ein völlig unnötiges Schutzschirm/Insolvenzverfahren aufzuwenden.
 
  • Like
Reaktionen: unseen_shores und feb

mojito25

Erfahrenes Mitglied
07.06.2010
1.354
3
STR
Abgesehen davon kann man davon ausgehen, dass an diesen ominösen "4 Punkten" irgendwas faul war. Das ist natürlich reine Spekulation, aber in meinen Augen ist es sehr wahrscheinlich, dass man in genau diesen Punkten Einfluss auf die Konzernstragie nehmen wollte. Auf jeden Fall werden die Herren aus dem Vorstand gute Gründe gehabt haben, den Daumen letztendlich zu senken.

Sofern die aeusserungen von User Full Flaps oder wie auch immer im anderen Forum stimmen, bekomme ich doch ein wenig Sympathie fuer das Vorgehen der VC...aber wer weiss das schon
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: LH88

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.953
13.442
FRA/QKL
Falls der Antrag wirklich nur auf das AGG gestützt war, hat der Vorstand wirklich keine guten Karten auf der Hand. Die Einleiltung von einstweiligen Verfügungsverfahren führt ggf. zu einem Imageschaden. Das Anrufen von Gerichten sollte zumindest die Prüfung der Erfolgsaussichten voraussetzen. Die Schriftsätze kennen wir, wie feb bemerkt hat, nicht. Aber Prozessiereun um jeden Preis dient dem Unternehmen nicht unbedingt.
Das AGG ist vor Gericht aber eine ziemliche Keule. Mag durchaus sein, dass ein anderes Gericht das wieder ganz anders bewertet. ;)
 
  • Like
Reaktionen: rat und LH88

yh11

Erfahrenes Mitglied
01.01.2013
463
2
VIE
Wie schafft es LH eigtl, dass von den eigentlich bestreikten LH-Flügen doch einige starten zu lassen? Sitzen da LH-Manager mit Linienlizenz ins Cockpit?
 
F

feb

Guest
(...) Aber dass für die Ziele, um die es VC geht, nicht gestreikt werden darf, hatte ebendieses Gericht festgestellt.

Kennst du die 2015er- Entscheidung? Sie besagt, dass es nicht (wie früher) nur auf den Text des Streikaufrufes ankommt, sondern auf die von der VC tatsächlich verfolgten Ziele, unter denen 2015 eben auch nicht tarifvertragliche Ziele waren. Jetzt lässt die VC die nicht tarifvertraglichen Ziele weg, das Gericht prüft dies - und weist den Antrag der LH zurück.
 
F

feb

Guest
Wie schafft es LH eigtl, dass von den eigentlich bestreikten LH-Flügen doch einige starten zu lassen? Sitzen da LH-Manager mit Linienlizenz ins Cockpit?

Exakt - eine gute Gelegenheit, die Pflichtstunden zum Erhalt der Lizenz abzureiten. Außerdem gibt es mutmaßlich mehr als nur eine Handvoll Piloten, die dem Streikaufruf nicht folgen.
 
  • Like
Reaktionen: Hoteltraum

Individualurlauber

Erfahrenes Mitglied
30.12.2011
2.729
19
Kennst du die 2015er- Entscheidung? Sie besagt, dass es nicht (wie früher) nur auf den Text des Streikaufrufes ankommt, sondern auf die von der VC tatsächlich verfolgten Ziele, unter denen 2015 eben auch nicht tarifvertragliche Ziele waren. Jetzt lässt die VC die nicht tarifvertraglichen Ziele weg, das Gericht prüft dies - und weist den Antrag der LH zurück.


Dass sich VC jetzt cleverer anstellt, haben wir schon vor vier Seiten festgestellt. Oder was möchtest Du uns jetzt mitteilen?
 
  • Like
Reaktionen: Anonym-36803

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902
Exakt - eine gute Gelegenheit, die Pflichtstunden zum Erhalt der Lizenz abzureiten. Außerdem gibt es mutmaßlich mehr als nur eine Handvoll Piloten, die dem Streikaufruf nicht folgen.

Ganz ehrlich, es ist ja auch nicht verwunderlich das sich mehr als eine Handvoll Piloten gibt die mit den aktuellen Konditionen zufrieden sind, und denen der eigene Kühlschrank (die eigene Finanzierung) näher ist als alles andere.
 
A

Anonym-36803

Guest
Dass sich VC jetzt cleverer anstellt, haben wir schon vor vier Seiten festgestellt. Oder was möchtest Du uns jetzt mitteilen?

Na dass VC brave Chorknaben sind, die natürlich nach dieser Gerichtsentscheidung sofort aufgehört haben, das Ziel, bei Geschäftsentscheidungen mitzureden, zu verfolgen.
 
  • Like
Reaktionen: jetty
F

feb

Guest
Dass sich VC jetzt cleverer anstellt, haben wir schon vor vier Seiten festgestellt. Oder was möchtest Du uns jetzt mitteilen?

Zum mitmeißeln: Das ArbG FfM und das Hessische LAG haben in der aktuellen Entscheidung vor ein paar Tagen die wahren Ziele der VC nicht nur an Hand des Streikaufrufes, sondern an Hand aller verfügbaren Informationen (die LH wird hierzu bestmöglich vorgetragen haben) geprüft. Mit einem für die LH negativen Erlebnis.

Gut, ich kann nicht ausschließen, dass die Richter des ArbG FfM und das Hessischen LAG einfach nur falsch lagen und nur ein paar hiesige Foristen den echten Durchblick haben. Das kann aber offenbleiben - denn die Richter haben das Sagen.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.129
Exakt - eine gute Gelegenheit, die Pflichtstunden zum Erhalt der Lizenz abzureiten.

Management-Piloten bedeutet nach meiner Kenntnis, dass das "echte" Piloten sind, die zu X Prozent ihrer Arbeitskraft im Büro arbeiten und zu Y Prozent fliegen. Das tun sie aber auch, wenn nicht gestreikt wird.

IIRC gilt für den Einsatz der Management-Piloten, dass die VC ihn nicht als Streikbruch wertet, da diese Piloten durch ihre Zusatzfunktion auch der Arbeitgeber- bzw. Unternehmensseite zuzuordnende Funktionen wahrnehmen.
 
  • Like
Reaktionen: jetty

Rennip

Erfahrenes Mitglied
28.02.2016
1.470
412
@ #4121

Na ja, also es gibt schon Gerichtsentscheidungen, die man nur mit beschlagenen Brillen, die den Durchblick verhindert haben,
erklären kann - sonst müsste man schlimmeres vermuten.

Ich habe mir vor Jahren einmal erlaubt, einen gewissen bayrischen Staatsanwalt aufgrund meiner der FAZ entnommenen Informationen anzuschreiben und ihn höflich darum hinzuweisen, daß er meiner Meinung nach in einem von ihm betriebenen Verfahren falsch liege.
Besagter (Ober-)Staatsanwalt hat mir geantwortet, ich läge falsch.
Zu meiner Genugtuung habe ich später, wiederum der FAZ entnommen, erfahren, daß auch der BGH meiner "falschen" Meinung war.
 
  • Like
Reaktionen: SkyIsTheLimit
F

feb

Guest
@ #4121
Na ja, also es gibt schon Gerichtsentscheidungen, die man nur mit beschlagenen Brillen, die den Durchblick verhindert haben,
erklären kann -

Ja, völlig verständlich. Deshalb haben wir ja auch Berufungs- und Revisionsgerichte.

In unseren Eilverfahren vor dem ArbG FfM und dem Hessischen LAG ist der Instanzenzug ausgeschöpft - es gibt kein Rechtsmittel mehr. Deshalb sagte ich: Roma locuta, causa finita.
 
  • Like
Reaktionen: LH88

rat

Aktives Mitglied
10.01.2016
226
0
ANZEIGE
300x250
Nochmal für dich, VC und LH waren kurz vor der Unterschrift im September. Am letzten Verhandlungstag kamen die Vorstände Hohmeister und Garnadt, die die ganze Zeit bei den Verhandlungen nicht dabei waren und das Nagebot wurde zurückgezogen. Man war sich in allen Punkten einig,also die beiden Tarifkommission der LH und VC.
Nur eben Garnadt und Hohmeister wollen keine Einigung.

Warum wurde aber dann das angeblich gleich lautende Angebot von letzter Woche abgelehnt?

Kennst du die 2015er- Entscheidung? Sie besagt, dass es nicht (wie früher) nur auf den Text des Streikaufrufes ankommt, sondern auf die von der VC tatsächlich verfolgten Ziele, unter denen 2015 eben auch nicht tarifvertragliche Ziele waren. Jetzt lässt die VC die nicht tarifvertraglichen Ziele weg, das Gericht prüft dies - und weist den Antrag der LH zurück.
Ich vermute, dass es hier um sehr formale Dinge geht. Es besteht doch eigentlich weitgehend Einigkeit darüber, dass die Ziele von VC sich de facto nicht geändert haben. Wenn VC es de jure anders darstellen können, hat LH vor Gericht natürlich schlechte Karten.