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Die übliche "wo kein Kläger"-Masche...Na ja die Bank sieht das offensichtlich anders und wird sich ihre Gedanken dazu gemacht haben.
Die übliche "wo kein Kläger"-Masche...Na ja die Bank sieht das offensichtlich anders und wird sich ihre Gedanken dazu gemacht haben.
Ne, die Zustimmung gilt ja erst ab jetzt.Was passiert eigentlich, wenn man jetzt die AGB zustimmt?
Werden die Gebühren Rückwirkend abgezogen?
Wozu denn mit 3,5% abgeben wenn es genug Banken gibt die 4% anbieten?Habe seit längerem die Entwicklung bei den Tagesgeldkonto-Zinsen nicht mehr mitverfolgt, daher eine Frage an jene User die hier mehr im Bilde sind und einen Blick auf die aktuellen Entwicklungen haben. Bis Ende Januar gibt es ja bei der DKB noch die 3,5%. Glaubt ihr, wird das verlängert/erhöht/gesenkt?
Wenn du keine Lust auf immer wieder etwas neues hast dann gehst du zu DKB oder C24 für das Tagesgeld?Wenn man dort eh ein Konto hat und keine Lust auf immer wieder etwas neues? Zudem würde ich da eher C24 wählen.
Da die EZB ja heute den Leitzins weiter erhöht hat kann man hoffen das es zumindest verlängert wird.
Das ist aber Kaffeesatz lesen.
Einfach abwarten was passiert und dann entsprechend handeln![]()
An der Börse wird nicht gespart, sondern investiert. Wer den Unterschied nicht kennt, sollte sich von der Börse fern halten.Tagesgeld ist ja auch nicht das Mittel zum sparen. Das ist der Notgroschen.
sparen sollte man an der Börse.
Das Thema interessiert mich aus gegebenem Anlass auchDie Karten sind Vertragsbestandteil des Vertrages. Wenn die Bank diese nun ohne wichtigen Grund kündigt, handelt sie vertragsbrüchig. Mal sehen, ob wir so einen Spaß wie damals mit dem für immer kostenlosen Postbankkonto sehen.
Das leite ich für die Girocard aus der AGB ab, da ich diese für ChipTAN nutze:Das Thema interessiert mich aus gegebenem Anlass auchWoraus ergibt sich, dass die Karten Vertragsbestandteil sind - und vor allem nicht separat gekündigt werden können?
Bitte einfach nachlesen. Das Wort "erheblich" kam von mir, als ich auf Meckie (der hier deutlich zu erkennen gegeben hat, dass für ihn die DKB weiter ein attraktives Angebot darstellt) antwortete "... Du die Kondtionsverschlechterungen der letzten Jahre für Dich nicht erheblich findest". S.o. für den vollen Kontext.Was sollen das für erhebliche Verschlechterungen gewesen sein?
Habe ich etwas verpasst oder wieso ist die Debitkarte jetzt auch davon betroffen?
Vielleicht bestehen die Gedanken dazu einfach im Kalkül, dass deswegen praktisch niemand klagen wird.Na ja die Bank sieht das offensichtlich anders und wird sich ihre Gedanken dazu gemacht haben.
Wenn sie's prozessual hinbekommen, vermutlich ja. Ob ihnen der Aufwand es wert ist, bezweifle ich. Die Kündigung der Karten sind natrülich ohne Bedingungen ausgesprochen und würden auch nicht automatisch unwirksam/aufgehoben.Was passiert eigentlich, wenn man jetzt die AGB zustimmt?
Werden die Gebühren Rückwirkend abgezogen?
idR. aus der Leistungsbeschreibung des Produktes (Girokonto), auf deren Basis der Vertrag abgeschlossen wurdeDas Thema interessiert mich aus gegebenem Anlass auchWoraus ergibt sich, dass die Karten Vertragsbestandteil sind - und vor allem nicht separat gekündigt werden können?
Es mangelt nicht an der Zeit, sondern am Willen. Ich würde mein Konto gerne kündigen, aber das verwehrt mir die DKB. Und 12 Euro pro Jahr zahlen, um meinen vertraglichen Pflichten nachzukommen, weil die DKB ihren eigenen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen will, zahle ich nun wirklich nicht.Opfer- uno Minderheiten- Themen. Es war lange genug Zeit, den AGB zuzustimmen. Wie lange wollt ihr uns damit noch auf den Zeiger gehen? bei mir reicht es nichtmal mehr für Schadenfreude.
Aus der Leistungsbeschreibung des von mir abgeschlossenen Vertrags. Ein Smartphone war damals keine Pflicht, und ich sehe es nicht ein, ein Smartphone mit Google-Diensten zu betreiben. Wenn die DKB das apk auf der Webseite anböte, könnte man fast darüber sprechen. Zumal meine Girocard ohne Not bis Ende 26 funktionieren würde. Genug Zeit, um ein alternatives Verfahren einzuführen.Ganz ohne böses Blut und ohne Hintergedanken stelle ich mir aber die Frage, wo das Anrecht auf eine ChipTAN-Nutzung besteht und warum die Bank nicht darauf bestehen kann, wie heute oft üblich das Smartphone zur Freigabe von Aufträgen zu verwenden.
Hier im Kontopaket ist es als Feature aufgeführt: https://web.archive.org/web/20200918204533/https://www.dkb.de/privatkunden/dkb_cash/kontopaket/Steht in der Leistungsbeschreibung denn definitiv so etwas wie "ChipTAN", externes Gerät etc. oder wird z. B. von einem geeigneten Verfahren zur Freigabe von Transaktionen gesprochen?
Anders gefragt, gibts da Interpretationsspielraum?
Authentifizierung ist das mit der DKB AG gesondert vereinbarte Ver- fahren, mit dessen Hilfe die DKB AG die Identität des Teilnehmers oder die berechtigte Verwendung eines vereinbarten Zahlungsinstruments, einschließlich der Verwendung des Personalisierten Sicherheitsmerk- mals des Teilnehmers überprüfen kann.
3) Authentifizierungselemente sind
-Wissenselemente, also etwas, das nur der Teilnehmer weiß (z.B.
Passwort, persönliche Identifikationsnummer (PIN) für die HBCI-
Chipkarte) und
- Besitzelemente, also etwas, das nur der Teilnehmer besitzt (z. B. Gerä-
te zur Erzeugung oder zum Empfang von einmal verwendbaren Trans- aktionsnummern (TAN), die den Besitz des Teilnehmers nachweisen, wie die Girokarte oder DKB-Banking-Card mit TAN-Generator oder das mobile Endgerät, HBCI-Chipkarte), sowie
- Seinselemente, also etwas, das der Teilnehmer ist (Inhärenz, z. B. Fin- gerabdruck als biometrisches Merkmal des Teilnehmers).