Das ist richtig. Ich persönlich lache nicht. Ich schüttle den Kopf, weil der Ärger meiner Meinung nach völlig vermeidbar gewesen wäre, aber das hab ich hier auch offen kommuniziert.
Ich gehe stark davon aus, dass man anhand eines hochgeladenen Dokuments viel mehr Möglichkeiten hätte, die Situation und den Sachverhalt objektiver zu beurteilen. Was uns hier präsentiert wird, ist die gefilterte Sichtweise eines betroffenen Users...
Das Schreiben enthielt ja offensichtlich wesentlich mehr an Inhalten, als einige Leute das vielleicht vermutet haben. Die DKB hat z. B. bereits darum gebeten, eine Bankverbindung zu übermitteln, damit bestehendes Guthaben ausgezahlt werden kann. Vielleicht lassen weitere Textbausteine sogar darauf schließen, warum die Bank tatsächlich die Kündigung ausgesprochen hat, auf welchen Teil der AGBs sich die Bank tatsächlich bezieht, ob die Bank z. B. aus welchen Gründen auch immer die Fortführung der Geschäftsbeziehung als "unzumutbar" betrachtet etc.
Ich habe gerade wenig Lust mein persönliches Kündigungsschreiben einzuscannen, zu anonymisieren und hochzuladen, aber, wenn es Dich glücklich macht, ich habe mal ganz kurz im Internet gestöbert und doch tatsächlich auf Anhieb ein identisches* Schreiben hier gefunden:
Kündigung
*Folgende Abweichungen: Meins ist im Plural abgefasst, da man mir ja mehrere Konten kündigen möchte. Des weiteren heißt der Bereich inzwischen wohl "Kredit Consult" und nicht mehr Risikobetreuung und hat eine andere E-Mail-Adresse.
Ansonsten scheint da wohl seit sieben Jahren das Template für bankbedingte Kündigungsschreiben identisch zu sein... Und, wie auch schon mal erwähnt, die dreifache Warnung bzgl. offener Forderungen macht hier einfach überhaupt keinen Sinn, da ich in den 18 Jahren nie Schulden bei der DKB hatte, sondern, im Gegenteil, reichlich Sparguthaben.
Ist eben die Standardvorlage für überschuldete Kunden, die man raussetzen will.
Vielleicht ist die Bank aber auch tatsächlich nur frech, dreist, unverschämt und ein Geschäftspartner, der sich nicht an Recht und Gesetz hält.
nicht nur vielleicht.
Ganz allgemein und nicht persönlich gemeint, manchmal lassen Menschen bewusst, oder unbewusst etwas weg, um den Zuspruch zu bekommen, den sie erwarten. Befremdend finde ich die abwartende Haltung, die Beratungsresistenz und für meinen Geschmack wird zu oft von "Dilettanten" und "Azubis" gesprochen. Da kommen schon ein paar Faktoren zusammen, die mich dazu bewegen, die Dinge nicht zu einseitig zu betrachten.
Wie soll man das denn dann nennen, was die DKB hier veranstaltet? Dilettantsich ist da noch höflich ausgedrückt.
Danke für die Zusammenfassung. Die DKB hat also gemäß ihrer AGB Nr. 26 Satz 1 die Geschäftsbeziehung gekündigt:
"Soweit weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, können sowohl der Kunde als auch die DKB AG die gesamte Geschäftsbeziehung oder einzelne Geschäftszweige jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen."
Da die Sparpläne eine Laufzeit besitzen, ist eine Kündigung hiernach nicht möglich, die Kündigung der Girocard (einzelne Geschäftszweige) hingegen schon. Auch die Kündigung des Referenzkontos zu den Sparverträgen ist hiernach nicht möglich, da dieses schließlich für die Sparverträge genutzt werden muss. Andernfalls könnte die Bank jedes Referenzkonto kündigen (einzelne Geschäftszweige) um Sparverträge loszuwerden - das ist absurd. Ferner ist auch nicht ersichtlich wieso das Referenzkonto nicht ohne Girocard seitens der DKB für die Sparpläne weitergeführt werden kann.
Kleiner Einspruch: Selbst die Kündigung der Girokarte war eben nicht zulässig, da diese allein keinen eigenen Geschäftszweig darstellt. Siehe Schreiben hier vom Ombudsmann. Das Girokonto darf natürlich gekündigt werden, aber dann muss ein anderes Referenzkonto für die Sparpläne hinterlegt werden. Derm verweigert sich die DKB, das habe ich ja nachgefragt.
Jedoch heißt es in den "Sparbedingungen" unter "Allgemeine Bedingungen" Nr. 5. Kündigung:
"1) Die Spareinlage kann mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Sofern innerhalb eines Monats nach Kündigung über den gekündigten Betrag nicht verfügt und keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, werden fällige Beträge mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten weitergeführt."
Ferner unter "2. Bedingungen für DKB-Sparplan" 2.1 Laufzeit:
1) Beim Abschluss des DKB-Sparplan wird eine Laufzeit von mindestens drei und höchstens zwanzig Jahren vereinbart. Die Kündigungsmöglichkeiten nach Punkt I.5.(1) dieser Sparbedingungen werden dadurch nicht beeinflusst.
Die DKB könnte gemäß ihren Sparbedingungen den Sparvertrag mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Ob diese Bedingungen jedoch wirksam sind, insbesondere mit der vereinbarten festen Laufzeit und der Staffelung von Bonus und Rendite, ist zumindest zu hinterfragen (siehe
Urteil OLG Dresden Az.: 8 U 1770/18 demnach Sparverträge mit fester Laufzeit seitens der Bank nicht gekündigt werden können).
Auch wenn es nicht explizit dabeisteht, so sind dies kundenseitige Kündigungsmöglichkeiten. Dies ergibt sich ja schon aus dem Kontext, hinsichtlich der Bedingungen was die konkrete Verfügung angeht.
Danke für die treffende Zusammenfassung. Kleines Detail am Rand, in den AGB wird das Kündigungsrecht des Kunden und der DKB explizit benannt. In den Sparbedingungen ist hingegen nur von einer allgemeinen Kündigungsmöglichkeit die Rede. Durch die abgestufte Bonusstaffel sollte eine Kündigung der DKB innerhalb der Laufzeit konkludent ausgeschlossen sein. Soweit ich noch den Überblick habe, wurden ZfT auch nicht die Verträge mit drei Monaten sondern mit zwei Monaten Frist gekündigt. Und dass das Referenzkonto bei der DKB sein muss, steht auch nirgendwo geschrieben. Es wäre aus meiner Sicht zumutbar, über das Konto bei einer Fremdbank abzurechnen.
Richtig. Mit wurde alles (außer dem Depot) Ende Januar zur 01.04. gekündigt und das auch nur mit dem pauschalen verweis auf Nr. 26 (1) AGB.
Ich stimme dir vollkommen zu. Eine Kündigung der Sparverträge gemäß AGB Nr. 26 mit zweimonatiger Frist ist unwirksam. Erstaunlich wie dilettantisch die Bank hier agiert.
Auch die allgemeine Kündigungsmöglichkeit laut Sparbedingungen halte ich rechtlich für nicht haltbar (auf was sich die DKB noch nicht einmal beruft). Wie von dir erwähnt sollte eine Kündigung der DKB innerhalb der Laufzeit konkludent ausgeschlossen sein. Eine solche Kündigungsklausel ist absurd und stellt eine unangemessene Benachteiligung dar (
siehe §307 BGB Abs. 2 Satz):
(2) Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung
2. wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.
Genau so sieht es aus. Da wurde einfach nur pauschal eine Kündigung rausgeklopft, ohne das sich mal einer angeguckt hätte, um welche Produkte es da konkret geht.
Entspannt Euch, am 01.04. ist die Sache sowieso erledigt. Dann wird noch einmal ne große Welle geschoben, was die DKB sich heraus genommen hat, dass sie die Kündigung tatsächlich durchgezogen hat, aber viel mehr passiert nicht.
Wenn die DKB meine Sparpläne tatsächlich schließt am 01.04., dann gehts aber erst richtig los.
Ich will mal einen Punkt nennen. Der User will der Bank keine Kontoverbindung mitteilen, damit die Bank das Guthaben auszahlen kann. Er möchte nicht, dass die Bank eine solche Mitteilung als "Zustimmung" zur Kündigung wertet, um es mit eigenen Worten zu formulieren. Zwei Dinge: Erstens könnte er der Bank die Kontodaten ohne Anerkennung einer Rechtspflicht mitteilen. Zweitens, ich würd schon gerne auf mein Geld zugreifen können, wenn mir die Bank zum 01.04. gekündigt hätte. Eine mögliche Schadensersatzforderung ist davon ja unberührt.
Keine Sorge, mein Giro- und Tagesgeldkonto wurden schon genullt, daher braucht die DKB auch rein praktisch keine Bankverbindung von mir. Frühestens erst, wenn wenn ich ein Wertpapier verkaufen will, aber das steht in nächster Zeit eher nicht an, ansonsten erst zu Auszahlung der Sparpläne.