Doppelte Staatsbürgerschaft - Wie reist ihr um die Welt? 1 Pass ? 2 Pässe ? oder gar mehr...

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oliver2002

Indernett Flyertalker
09.03.2009
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MUC
www.oliver2002.com
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Also
dies bedeutet, wenn wir in einen EU oder Schengen Land einreisen, die Grenzbehörden nicht unsere Informationen abrufen können?
Glaube ich ehrlich gesagt nicht
Die machen einen Abgleich mit dem SiS ob jemand dich sucht und das war’s dann. Da wird nicht groß geforscht, warum auch?
 

eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
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Europa
Welche Informationen meinst du? Wenn ich mich mit einem Deutschen Pass an der Deutschen Grenze ausweise, werde ich eingelassen. Dafür braucht es keinen Wohnsitz und schon gar keine Meldeadresse. Gleiches sollte an jeder Schengen-Grenze für jeden Schengen Pass gelten.
Dies bedeutet, wenn ich als Deutscher mit einen Italienischen Pass Ausweise, nicht eingelassen werde ?
Ich bin mir sicher EU Doppelstaatler anders funktioniert als z.B. Deutsch/Amerikanisch oder Deutsch/Russisch
Wie gesagt bin mehrmals hier in Deutschland mit einen italienischen pass eingereist und genau in Italien mit einen deutschen und es hat niemand etwas interessiert
Habe zwar immer alle Pässe mit, aber hätte ich nur eins dabei, glaube ich nicht, dass ich Problemen hätte
 

cabin

Aktives Mitglied
07.09.2022
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Dies bedeutet, wenn ich als Deutscher mit einen Italienischen Pass Ausweise, nicht eingelassen werde ?
Wo liest du das denn? Gehört Italien zu Schengen. Dann trifft der letzte Satz, den du zitiert hattest zu.
Mit Schengen Pass an Schengen Grenze-> ok.
Kern meiner Aussage war, dass man KEINE Meldeadresse braucht.
Wenn du aber einen Deutschen Pass hast, musst du an einer Deutschen Grenze mit diesem einreisen. Sonst begehst du eine Ordnungswidrigkeit. Ist aber wie beim Tempolimit:
Vermutlich passiert nichts.
 
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eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
2.550
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Europa
Ja, das Auswärtiges Amt sagt es auch

Wichtiger Hinweis für Doppelstaater​


Bei Doppelstaatern (Erwachsene und Kinder) ist zu beachten, dass nach internationaler Übung


  • die Einreise nach und die Ausreise aus Deutschland nur mit deutschem Reisepass oder Passersatz, z.B. Personalausweis
  • die Einreise in und die Ausreise aus dem anderen Staat (dessen Staatsangehörigkeit die Betreffenden ebenfalls besitzen) nur mit den nationalen Dokumenten des anderen Staates

erfolgen sollte.

Really, wusste ich es nicht
ich habe sowieso beide immer dabei, man kann es nie wissen
Achtet aber wirklich keiner drauf, entweder bei mir, aber auch bei meinen Kindern
Auch wenn ich alleine mit den Kindern Reise, dann habe ich immer eine Einverständniserklärung der Mutter (Vordruck des ADAC) und dort schreibe ich immer, die Nationalität von den Pass was die Kindern dabei haben
Dies wollten bis jetzt auch nur einmal sehen, bei mehrere Reisen mit den Kindern
 
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Chemist

Erfahrenes Mitglied
28.10.2017
3.291
4.465
BSL
Also
dies bedeutet, wenn wir in einen EU oder Schengen Land einreisen, die Grenzbehörden nicht unsere Informationen abrufen können?
Glaube ich ehrlich gesagt nicht
Können wahrscheinlich schon, aber ich kann mir vorstellen, dass nicht gleich alle Details auf dem Bildschirm zu sehen sind, wenn der Pass gescannt wird, sondern dass es da verschiedene Abfragestufen gibt. Und oft wird doch auch nur eine Sichtkontrolle gemacht, wo das Passbild mit der Person verglichen wird.
 

berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
4.965
2.395
Im Grunde ist die Ausreise doch viel spannender als die Einreise .... Wer aus D nach Nicht-Schengen reist, muss ggf. den Pass für die Einreise ins Zielland vorweisen, und gleichzeitig den deutschen Ausweis, damit der Nicht-Schengen-Pass nicht gestempelt wird bzw. nach Einreisestempeln gesucht wird.
 

cabin

Aktives Mitglied
07.09.2022
118
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Also ich nutze an Airports in DE immer die automatische Kontrolle und die geht auch mit BPA.
 
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oliver2002

Indernett Flyertalker
09.03.2009
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Können wahrscheinlich schon, aber ich kann mir vorstellen, dass nicht gleich alle Details auf dem Bildschirm zu sehen sind, wenn der Pass gescannt wird, sondern dass es da verschiedene Abfragestufen gibt. Und oft wird doch auch nur eine Sichtkontrolle gemacht, wo das Passbild mit der Person verglichen wird.
Seit einigen Jahren muss zwingend bei der ein und Ausreise ein Abgleich mit der SiS Datenbank gemacht werden. Eine Sichtkontrolle allein ist nicht mehr zulässig.
 

Razor2

Erfahrenes Mitglied
01.01.2020
982
1.332
Seit einigen Jahren muss zwingend bei der ein und Ausreise ein Abgleich mit der SiS Datenbank gemacht werden. Eine Sichtkontrolle allein ist nicht mehr zulässig.
Ich bin mir aber nicht sicher ob das SiS System Staatsbürgerschaften zusammenführt.
EU-Land 1 weiß bei mir offiziell nicht von meiner Staatsbürgerschaft in EU-Land 2. Hat es nie gefragt, daher auch nie die Info erhalten.

Das ist genauso bei meiner Tochter, da sie beide Staatsbürgerschaften ab Geburt hat wissen beide Länder offiziell nicht von der anderen.
 
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oliver2002

Indernett Flyertalker
09.03.2009
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Das habe ich auch nicht behauptet. Meine Antwort bezog sich auf:
Und oft wird doch auch nur eine Sichtkontrolle gemacht, wo das Passbild mit der Person verglichen wird.
Dies darf der Beamte nicht mehr machen. Dein Pass muss zwingend eingelesen werden und es wird ein Abgleich im SIS gemacht. Dort wird geprüft ob jemand dich aus einem Grund sucht:

Ausschreibungen und Daten im SIS​

Das SIS enthält nur Ausschreibungen von Personen oder Gegenständen, die unter eine der folgenden Ausschreibungskategorien fallen:
  • Einreise- oder Aufenthaltsverweigerung: Ausschreibungen von Drittstaatsangehörigen, die nicht berechtigt sind, in den Schengen-Raum einzureisen oder sich dort aufzuhalten.
  • Gesuchte Personen: Ausschreibungen von Personen, für die ein Europäischer HaftbefehlDiesen Link in einer anderen Sprache aufrufenEN••• oder ein Auslieferungsersuchen (Schweiz und Liechtenstein) ausgestellt wurde.
  • Vermisste Personen: Ausschreibungen, um vermisste Personen, einschließlich Kinder, zu finden und sie unter Schutz zu stellen, wenn dies rechtmäßig und notwendig ist.
  • Personen, die im Hinblick auf ihre Teilnahme an einem Gerichtsverfahren gesucht werden: Ausschreibungen zur Ermittlung des Aufenthaltsorts oder des Wohnsitzes von Personen, die zur Unterstützung in Strafverfahren gesucht werden (z. B. Zeugen).
  • Personen und Gegenstände zum Zwecke der verdeckten oder gezielten Kontrolle: Ausschreibungen zur Einholung von Informationen über Personen oder mit ihnen zusammenhängende Gegenstände zum Zwecke der Verfolgung von Straftaten und zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche oder nationale Sicherheit.
  • Gegenstände zur Sicherstellung oder als Beweismittel in Strafverfahren: Ausschreibungen von Gegenständen (z. B. Fahrzeuge, Reisedokumente, Kennzeichen und Industrieausrüstung), die zur Sicherstellung oder Beweissicherung in Strafverfahren gesucht werden. Ausschreibungen von Reisedokumenten können auch speziell zur Verhinderung von Reisen der Person, die sich im Besitz der Reisedokumente befindet, vorgenommen werden.
Ab Herbst 2022 wird das SIS außerdem folgende Arten von Ausschreibungen enthalten:
  • Rückkehrentscheidungen: Ausschreibungen von Drittstaatsangehörigen, die Gegenstand von Rückführungsentscheidungen der Schengen-Staaten sind.
  • Kinder, bei denen ein Risiko besteht, dass sie von ihren eigenen Eltern, Verwandten oder Vormunden entführt werden: Mit den Ausschreibungen soll verhindert werden, dass diese Kinder entführt werden oder verschwinden.
  • Schutzbedürftige Personen, deren Reise verhindert werden muss: Ausschreibungen, um schutzbedürftige Personen (Erwachsene oder Kinder) davor zu schützen, unrechtmäßig ins Ausland verbracht zu werden, oder sie daran zu hindern, ohne die erforderlichen Genehmigungen zu reisen.
  • Personen und Gegenstände zu Auskunftszwecken: Zusätzliche Ausschreibungen zur Einholung von Informationen über Personen oder mit ihnen zusammenhängende Gegenstände zum Zwecke der Verfolgung von Straftaten und zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche oder nationale Sicherheit.
  • Ausschreibungen zu unbekannten gesuchten Personen Ausschreibungen, die nur Finger- und Handflächenabdrücke eines Täters enthalten. Die Abdrücke wurden an Tatorten terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten, wegen derer ermittelt wird, vorgefunden. Die Ausschreibungen werden zum Zwecke der Identifizierung des Täters nach nationalem Recht erstellt.


Im Sommer 2018 gab es bei der Einführung dieser Regelung ein Riesendrama in Spanien, weil Reisende aus GB nicht mehr durchgewinkt wurden sondern alle einzeln erfasst wurden.
 

insofern

Erfahrenes Mitglied
29.08.2017
1.041
496
jwd
ETIAS steht vor der Tür, vielleicht schon 2023.
Aber auch dann interessiert sich niemand für Deine anderen Staatsangehörigkeiten, solange Dein Pass echt ist.
 

CX777

Aktives Mitglied
05.03.2017
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Hallo in die Runde!

Ich schließe meine Frage hier mal an. Folgende Konstellation: +1 et moi fliegen (hoffentlich ohne Streik) nächste Woche nach Südafrika. +1 hat die deutsche und polnische Staatsbürgerschaft. Für polnische Staatsbürger ist die Einreise nach SA u.a. für touristische Zwecke (wie unseren) ohne erweitertes Visum für 30 Tage, für deutsche für 90 Tage möglich. Aufgrund unseres Aufenthalts <30 Tage gibt es erstmal kein Problem.

Allerdings ist es bei +1 so, dass sie zwei unterschiedliche (Nach-)Namen hat. Im deutschen Pass steht der in der deutschen Geburtsurkunde (damals wohl aufgrund von Unwissen etc.) eingetragene Nachname ihres Vaters drin, der mit einem -i endet. Im polnischen endet die Eintragung und der Name korrekterweise mit einem -a. Bisher war das nie ein Problem und für mich auch eher ein Kuriosum. Auch ist es so, dass in sämtlichen und jeweiligen nationalen Registern und Meldestellen beide Namen korrekt geführt werden. Die Flugtickets jedenfalls habe ich mangels damals vorliegendem deutschen Pass auf ihren polnischen Namen gebucht. Wenn sie jedoch mit ihrem nun vorhandenen deutschen Reisepass einreisen würde und einen Nachweis des Rückflugs führen müsste, gäbe es, wenn es hart auf hart kommt, schonmal einen ersten Punkt für Diskussionen. Auch wäre aus meiner Sicht zu beachten, dass bei Mehrfacheinreisen immer der erstmals verwendete Pass verwendet wird, da der Unterschied im Namen sicherlich in den Systemen auffallen würde. Für Südafrika wird jetzt jedenfalls der polnische Pass genutzt.

Hat jemand Erfahrungen mit einem solchen Sachverhalt, insb. bei Ländern mit Visumspflicht, in denen alle weiteren Nationalitäten angegeben werden müssen? Und hat jemand ggf. das gleiche "Problem" und bei Mehrfacheinreisen beide Passvarianten genutzt und kann berichten?
 

qube

Erfahrenes Mitglied
08.06.2012
1.274
669
TPE
Die Flugtickets jedenfalls habe ich mangels damals vorliegendem deutschen Pass auf ihren polnischen Namen gebucht. Wenn sie jedoch mit ihrem nun vorhandenen deutschen Reisepass einreisen würde und einen Nachweis des Rückflugs führen müsste, gäbe es, wenn es hart auf hart kommt, schonmal einen ersten Punkt für Diskussionen. Auch wäre aus meiner Sicht zu beachten, dass bei Mehrfacheinreisen immer der erstmals verwendete Pass verwendet wird, da der Unterschied im Namen sicherlich in den Systemen auffallen würde. Für Südafrika wird jetzt jedenfalls der polnische Pass genutzt.
Ein Buchstabe Unterschied wird in der Praxis keinen interessieren, könnte man aber auch durch Kontaktaufnahme mit der Airline korrigieren lassen. Meiner Ansicht nach kann sie also ruhig einen deutschen Pass nutzen. Wer weiß, vielleicht wollt ihr ja später mal für eine längere Zeit als dreißig Tage hin.
Hat jemand Erfahrungen mit einem solchen Sachverhalt, insb. bei Ländern mit Visumspflicht, in denen alle weiteren Nationalitäten angegeben werden müssen? Und hat jemand ggf. das gleiche "Problem" und bei Mehrfacheinreisen beide Passvarianten genutzt und kann berichten?
Visaanträge fragen oft nach allen jemals verwendeten Namen, darunter wären solche Fälle abgedeckt.
Pro Land immer die gleiche Nationalität zu präsentieren ist die stressfreie Variante. Es gibt Länder die super entspannt sind, VAE z.B.: "ach, du bist jetzt Kanadier und nicht mehr Pakistani, cool" ist da die übliche Vorgehensweise, keine Ahnung bei Südafrika.
 
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CX777

Aktives Mitglied
05.03.2017
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Ein Buchstabe Unterschied wird in der Praxis keinen interessieren, könnte man aber auch durch Kontaktaufnahme mit der Airline korrigieren lassen. Meiner Ansicht nach kann sie also ruhig einen deutschen Pass nutzen. Wer weiß, vielleicht wollt ihr ja später mal für eine längere Zeit als dreißig Tage hin.

Visaanträge fragen oft nach allen jemals verwendeten Namen, darunter wären solche Fälle abgedeckt.
Pro Land immer die gleiche Nationalität zu präsentieren ist die stressfreie Variante. Es gibt Länder die super entspannt sind, VAE z.B.: "ach, du bist jetzt Kanadier und nicht mehr Pakistani, cool" ist na die übliche Vorgehensweise, keine Ahnung bei Südafrika.
Besten Dank für die rasche Antwort! Die erweiterte visumsfreie Reisedauer ist natürlich ein Argument, das ich auch schon im Blick hatte. Da wir mit LH fliegen und ich vor Kurzem meine leidlichen Erfahrungen mit dem Service aufgrund der Stornierung unseres Zubringers nach FRA machen musste (u.a. was die korrekte Ausstellung des neuen Tickets und v.a. Bestätigung der Ersatzbeförderung anging), fang ich damit jetzt kurz vor der Angst damit besser nicht an.

Wäre natürlich noch spannend zu wissen, ob es Probleme geben könnte, wenn man zur Ausreise und Einreise DE den polnischen, zur Einreise und Ausreise SA aber den deutschen nutzen würde? Damit würde man zwar die Ticketproblematik bei der Airline und die erweiterte visumsfreie Einreiseproblematik in SA umgehen, aber den ggf. auftauchenden Punkt zum Rückreisenachweis gäbe es ebenso wie die eigentlich unnötige Mitnahme von zwei Pässen.
 

qube

Erfahrenes Mitglied
08.06.2012
1.274
669
TPE
Besten Dank für die rasche Antwort! Die erweiterte visumsfreie Reisedauer ist natürlich ein Argument, das ich auch schon im Blick hatte. Da wir mit LH fliegen und ich vor Kurzem meine leidlichen Erfahrungen mit dem Service aufgrund der Stornierung unseres Zubringers nach FRA machen musste (u.a. was die korrekte Ausstellung des neuen Tickets und v.a. Bestätigung der Ersatzbeförderung anging), fang ich damit jetzt kurz vor der Angst damit besser nicht an.
Naja, mit DE-Berührungspunkt und damit -Gerichtsbarkeit kann einem versäumte Ticketneuausstellung wenn es LH mal wieder nicht auf die Reihe bekommt egal sein wenn man gewillt ist seine Fluggastrechte entsprechend durchzusetzen.
Wäre natürlich noch spannend zu wissen, ob es Probleme geben könnte, wenn man zur Ausreise und Einreise DE den polnischen, zur Einreise und Ausreise SA aber den deutschen nutzen würde? Damit würde man zwar die Ticketproblematik bei der Airline und die erweiterte visumsfreie Einreiseproblematik in SA umgehen, aber den ggf. auftauchenden Punkt zum Rückreisenachweis gäbe es ebenso wie die eigentlich unnötige Mitnahme von zwei Pässen.
Ich würde es so machen: Check-Ins und Aus- und Einreisen alles mit DE. ZA macht Advance Passenger Information, d.h. beim Check-In PL aber bei der Einreise in ZA DE zeigen könnte problematisch sein. Ein Buchstabe Unterschied wird beim Check-In unproblematisch sein.

Wer soll denn nach einem Rückreisenachweis fragen? Die Airline ja nicht da ihr Hin- und Rückflug in einer Buchung habt.

Ich rate ja unabhängig von konkreten Plänen welche man wo verwenden will generell immer zur Mitnahme mindestens eines Dokumentes pro Nationalität (mit Ausnahmefällen natürlich wo das nicht legal oder wenig ratsam ist) insbesondere seit Pandemiebeginn. Auch Polen hatte mal eine Zeit lang Beschränkungen die eine Einreise als (nicht im Land wohnhafter) Deutscher nicht erlaubt hätten, als Pole schon. Klar, lässt sich wenn es unbedingt sein muss bestimmt irgendwie regeln und anders nachweisen, aber einfacher ist es wenn sie einfach dabei hat.
 

CX777

Aktives Mitglied
05.03.2017
172
216
Ggf. berechtigte Ansprüche gegenüber der Airline werden ich selbstverständlich geltend machen. Die Ticketänderung auf den deutschen Namen wäre aber grds. mein Problem. Da wird jetzt nichts mehr geändert. Die Idee der unterschiedlichen Nutzung der Pässe bei der jeweiligen Ein- und Ausreise war natürlich eine Schnapsidee meinerseits.

Ich muss offen gestehen, dass der letzte Check-In bei LH mittlerweile schon wieder so lange her ist (Vor-Corona), dass ich die Eintragung des Passes bzw. der Passnummer beim OLCI gar nicht mehr auf dem Schirm hatte. Probieren wir es einfach. Im Zweifel ist sie diejenige, dir mir hinterherwinken muss. :cool:;)

Und zur Einreise polnischer Staatsbürger vor allem zu Beginn von Corona sag ich mal besser nichts. Die von mir hochverehrte Regierung in Warschau unter Führung des kleinen Schwachsinnski hat ihre eigenen Landsleute an der Grenze schlicht ausgesperrt, wobei die zusehen mussten, wie sie klarkommen (v.a. zu Beginn betraf das zahllose LKW-Fahrer).
 

FCL

Erfahrenes Mitglied
02.04.2020
2.410
1.819
浪人
PS: StARModG ist im Bundestag und Bundesrat durch, und wartet nun auf
Bundespräsidenten-Unterschrift und Bundesgesetzblatt-Veröffentlichung.
Inkrafttreten dann bis Mitte 2024 erwartet. Danach als Auslandsdeutscher
keine Beibehaltungsgenehmigung mehr notwendig.

StARModG – Bundestag – 2023/2024 Lesungen und Anhörung
StARModG – Bundestag – 2024-01-19 Agenda [trotz URL ggf. etwas zurück nach links blättern]
StARModG – Bundestag – 2024-01-19 Abstimmung

StARModG – Bundesrat – 2024-02-02 Drucksache 20/24
StARModG – Bundesrat – 2024-02-02 Agenda
StARModG – Bundesrat – 2024-02-02 Beschluss
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
3.950
985
DUS, HAJ, PAD
Wir warten in der Tat auch darauf für die Einbügerung meiner Frau, da sie nach aktuellen Stand ja ihre Heimat Staatsangehörigkeit hätte aufgeben müssen. Was bei längeren Besuchen vor Ort die Komplexität erhöht hätte.

Leider wird das trotzdem mit der Einbürgerung noch dauern, trotz 17 Jahren in Deutschland, verheiratet und Erwerbstätigkeit.

Die lokale Webseite schreibt: "Die Bearbeitung der Einbürgerungsanträge orientiert sich an dem Antragseingang. Aktuell werden im Schwerpunkt noch Einbürgerungsanträge aus dem Jahr 2021 bearbeitet."
 
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Flying Lawyer

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09.03.2009
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ich hatte als Kind bis 18 neben dem Schweizer Pass noch einen schwedischen. den habe ich aber nicht verlängert.
Die frage im ESTA lautet ja irgendwie haben oder hatten Sie, welche ich in jedem ESTA bisher immer mit NEIN beantwortet habe, hatte noch nie Probleme damit..
Die Frage ob Du Schwede bist, hängt aber nicht an der Existenz eines Passes
 
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eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
2.550
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Europa
Übrigens
habe mal ein Bundespolistist am DUS Flughafen gefragt, mit welchen Pass ausreisen darf (da ich DEU und ITA Staatsbürgerschaft habe)

Kurz vor ein Flug nach LHR, war der ein der Räucherkammer am rauchen, er sagte dass in der Praxis es egal ist, aber wenn jemand sehr genau ist und pingelig, dann musste ein Deutscher in Deutschland mit den Deutschen Reisepass ausreisen, wird aber fast nie gecheckt

Ich hatte nie Problemen gehabt, egal ob ich den Deutschen oder Italienischen Pass gezeigt habe
Übrigens, bin jetzt in den USA mit meinen B1/2 Visum eingereist (im DE Pass) und der Offizier von CBP wollte beide Pässe haben
Er hat mich gefragt, ob ich andere Pässe hätte und habe dann dein Italienischen gezeigt
 

TheWolf

Erfahrenes Mitglied
25.01.2018
454
306
Wir warten in der Tat auch darauf für die Einbügerung meiner Frau, da sie nach aktuellen Stand ja ihre Heimat Staatsangehörigkeit hätte aufgeben müssen. Was bei längeren Besuchen vor Ort die Komplexität erhöht hätte.

Leider wird das trotzdem mit der Einbürgerung noch dauern, trotz 17 Jahren in Deutschland, verheiratet und Erwerbstätigkeit.

Die lokale Webseite schreibt: "Die Bearbeitung der Einbürgerungsanträge orientiert sich an dem Antragseingang. Aktuell werden im Schwerpunkt noch Einbürgerungsanträge aus dem Jahr 2021 bearbeitet."
In Berlin geht der Tipp um, einen Wohnsitz in irgendeinem Kaff in Brandenburg anzumelden und die Einbürgerung dann dort zu beantragen - das geht so weit, dass Leute dazu extra Wohnungen anmieten. Nur falls das eine Option sein sollte...
 
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FCL

Erfahrenes Mitglied
02.04.2020
2.410
1.819
浪人
§10 PaßG

(1) "[...] können einem Deutschen die Ausreise in das Ausland untersagen, wenn [...] oder wenn er keinen zum Grenzübertritt gültigen Paß oder Paßersatz mitführt. [...]"

und

(3) "Die Einreise in den Geltungsbereich dieses Gesetzes darf einem Deutschen nicht versagt werden."

sprich

raus ohne Paß geht prinzipiell
rein ohne Paß geht prinzipiell

plus


"Bei Reisen außerhalb der Europäischen Union ist meist ein Reisepass notwendig."

meist = siehe §10 PaßG

aber "mit" ist das glaube ich eigentlich immer wesentlich einfacher & angenehmer...
 

Razor2

Erfahrenes Mitglied
01.01.2020
982
1.332
Übrigens
habe mal ein Bundespolistist am DUS Flughafen gefragt, mit welchen Pass ausreisen darf (da ich DEU und ITA Staatsbürgerschaft habe)

Kurz vor ein Flug nach LHR, war der ein der Räucherkammer am rauchen, er sagte dass in der Praxis es egal ist, aber wenn jemand sehr genau ist und pingelig, dann musste ein Deutscher in Deutschland mit den Deutschen Reisepass ausreisen, wird aber fast nie gecheckt

Ich hatte nie Problemen gehabt, egal ob ich den Deutschen oder Italienischen Pass gezeigt habe
Übrigens, bin jetzt in den USA mit meinen B1/2 Visum eingereist (im DE Pass) und der Offizier von CBP wollte beide Pässe haben
Er hat mich gefragt, ob ich andere Pässe hätte und habe dann dein Italienischen gezeigt

Woher weiß der bei US Immigration dass du mehr als nur die deutsche Staatsbürgerschaft hast?

Eigene Erfahrung zwar aus Japan, wo ich mit dem ungarischen Pass einreise, hat der Beamte dort 0 Ahnung, dass ich noch einen anderen habe. Muss ich übrigens ihm auch nicht mitteilen. Für ihn bin ich ungar.

Und der BP müsste dringend zu einer Schulung. In Deutschland musst du ihm den hiesigen Pass zeigen. Wenn du den anderen vorlegst und er irgendwie rausbekommt, dass du auch einen deutschen hast, kannst du richtig Ärger bekommen.

Normalerweise können sie es nicht rausfinden, bzw. es ist nicht das normale Procedure, außer es wird im SIS-System abgeglichen.

Grundsatz ist, dass du im eigenen Land das eigene nutzen musst. In Drittländer kannst du wählen.