Doppelte Staatsbürgerschaft - Wie reist ihr um die Welt? 1 Pass ? 2 Pässe ? oder gar mehr...

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eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
2.603
1.235
Europa
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Woher weiß der bei US Immigration dass du mehr als nur die deutsche Staatsbürgerschaft hast?

Eigene Erfahrung zwar aus Japan, wo ich mit dem ungarischen Pass einreise, hat der Beamte dort 0 Ahnung, dass ich noch einen anderen habe. Muss ich übrigens ihm auch nicht mitteilen. Für ihn bin ich ungar.

Und der BP müsste dringend zu einer Schulung. In Deutschland musst du ihm den hiesigen Pass zeigen. Wenn du den anderen vorlegst und er irgendwie rausbekommt, dass du auch einen deutschen hast, kannst du richtig Ärger bekommen.

Normalerweise können sie es nicht rausfinden, bzw. es ist nicht das normale Procedure, außer es wird im SIS-System abgeglichen.

Grundsatz ist, dass du im eigenen Land das eigene nutzen musst. In Drittländer kannst du wählen.
Weil egal ob ESTA oder Visum B1/B2 (DS-160), Du alle Staatsangehörigkeiten angeben muss und auch andere Pässe
Ich hatte z.B. vorher mein ESTA im Italienischen Pass und Visum habe ich jetzt im Deutschen Pass
Der Bundespolistist sagte es sei egal, aber wenn jemand Pingelig ist, dann musst mit Deutschen Pass Ein und Ausreisen
 

TheWolf

Erfahrenes Mitglied
25.01.2018
487
333
In Deutschland musst du ihm den hiesigen Pass zeigen. Wenn du den anderen vorlegst und er irgendwie rausbekommt, dass du auch einen deutschen hast, kannst du richtig Ärger bekommen.

Normalerweise können sie es nicht rausfinden, bzw. es ist nicht das normale Procedure, außer es wird im SIS-System abgeglichen.

Grundsatz ist, dass du im eigenen Land das eigene nutzen musst. In Drittländer kannst du wählen.
Und wenn ich gar keinen deutschen Reisepass habe (sondern nur den meiner anderen Staatsbürgerschaft)?
 

eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
2.603
1.235
Europa
Und wenn ich gar keinen deutschen Reisepass habe (sondern nur den meiner anderen Staatsbürgerschaft)?
Musst in Theorie haben, wenn Du einen pingeligen Grenzbeamter findest musst es vorlegen
Bis heute nie in Realität passiert, bin vorher mit den Kids immer mit den italienischen ausgereist und niemals wurde uns was gesagt, egal ob Ausreise oder Einreise
Auch wenn wir immer mit beide Pässe reisen
 

Rost

Aktives Mitglied
17.07.2023
230
271
In die USA muss man mit dem US-Pass einreisen, wenn man Citizen ist.
Nach DE mit dem DE Pass (oder Personalausweis). Also als Doppelstaatler Reisen mit 2 Passen. Dito in den Passagierdaten für die Airline. Wobei der US Pass aktuell noch für beide Richtungen gut ist. Ändert sich dann mit EU Einreisanmeldung.
 

TheWolf

Erfahrenes Mitglied
25.01.2018
487
333
Ich wüsste nicht, woraus hervorgeht, dass ich einen deutschen Reisepass besitzen muss. § 1 PAuswG zumindest fordert nur irgendein Ausweisdokument.
 

eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
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Europa
In die USA muss man mit dem US-Pass einreisen, wenn man Citizen ist.
Nach DE mit dem DE Pass (oder Personalausweis). Also als Doppelstaatler Reisen mit 2 Passen. Dito in den Passagierdaten für die Airline. Wobei der US Pass aktuell noch für beide Richtungen gut ist. Ändert sich dann mit EU Einreisanmeldung.
Gibt es die Möglichkeit bei der Airlines 2 Pässe einzutragen?
 

Rost

Aktives Mitglied
17.07.2023
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Meiner Meinung nach bisher nicht. Kann aber sein, dass man das für r den Rückflug editieren kann. Am Schalter geht es immer, aber OLCI ist mir lieber.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Ich wüsste nicht, woraus hervorgeht, dass ich einen deutschen Reisepass besitzen muss. § 1 PAuswG zumindest fordert nur irgendein Ausweisdokument.
Für DE bin ich tatsächlich nicht sicher. Für die USA gibt es diese Bestimmung.
 
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eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
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Europa
Ich fliege jetzt ende April mit Emirates von MXP nach JFK und habe jetzt mein Visum in DE Pass
Mal sehen was die Italiener beim Abflug sagen, bin gespannt
Aber wenn Du einen EU Pass vorlegst, dann sieht der Beamter ob Du mehrere Staatsbürgerschaften hat, zumindest die EU Bürgerschaft, ob die US Bürgerschaft auch anerkannt wird, bin mir nicht sicher
Wenn ich mich z.B. in meiner Italienische Gemeinde einlogge, z.B. um Dokumente herunterzuladen, dann steht beim mir Staatsbürgerschaft ITA / GER
Wenn ich mich im Italienischen Konsulat einlogge, steht Staatsbürgerschaft ITA
Schon komisch das ganze, ist ja am ende EU, warum muss man 2 verschieden Pässe haben, in der USA hat ein Texaner der in NY z.B. auch nur ein Pass
 
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NarutoUzumaki

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12.05.2017
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Musst in Theorie haben, wenn Du einen pingeligen Grenzbeamter findest musst es vorlegen
Bis heute nie in Realität passiert, bin vorher mit den Kids immer mit den italienischen ausgereist und niemals wurde uns was gesagt, egal ob Ausreise oder Einreise
Auch wenn wir immer mit beide Pässe reisen
Im INPOL-System sehen wir normalerweise beide Staatsangehörigkeiten, soweit sie beim Meldeamt eingetragen sind, wenn ich mich nicht falsch erinnere.
In der Praxis interessiert das normalerweise keinen, wenn du Deutschland mit einem anderen EU-Pass als den deutschen verlässt, trotzdem sieht § 1 Abs. 1 Passgesetz eigentlich vor, dass die Ein- und Ausreise mit einem deutschen Reisepass zu erfolgen hat.
Ich wüsste nicht, woraus hervorgeht, dass ich einen deutschen Reisepass besitzen muss. § 1 PAuswG zumindest fordert nur irgendein Ausweisdokument.
§ 2 Personalausweisgesetz definiert den Begriff "Ausweis" im Gesetz. Damit sind gemeint i.S.d. PAuswG der Personalausweis und der vorläufige Personalausweis.
Es reicht völlig, wenn man einen deutschen Personalausweis oder einen deutschen Reisepass hat, siehe § 1 Abs. 2 Satz 2 PAuswG.
Ich fliege jetzt ende April mit Emirates von MXP nach JFK und habe jetzt mein Visum in DE Pass
Mal sehen was die Italiener beim Abflug sagen, bin gespannt
Aber wenn Du einen EU Pass vorlegst, dann sieht der Beamter ob Du mehrere Staatsbürgerschaften hat, zumindest die EU Bürgerschaft, ob die US Bürgerschaft auch anerkannt wird, bin mir nicht sicher
Wenn ich mich z.B. in meiner Italienische Gemeinde einlogge, z.B. um Dokumente herunterzuladen, dann steht beim mir Staatsbürgerschaft ITA / GER
Wenn ich mich im Italienischen Konsulat einlogge, steht Staatsbürgerschaft ITA
Schon komisch das ganze, ist ja am ende EU, warum muss man 2 verschieden Pässe haben, in der USA hat ein Texaner der in NY z.B. auch nur ein Pass
Da wir noch nicht die Vereinigten Staaten von Europa haben, müssen bedauerlicherweise immer noch zwei "EU-Pässe" mitgeführt werden.
 
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berlinet

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21.07.2015
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Wenn Du einen EU Pass vorlegst... Ist ja am ende EU, warum muss man 2 verschieden Pässe haben, in der USA hat ein Texaner der in NY z.B. auch nur ein Pass
Hm, wie sage ich, dass ich nicht weiß, wie die EU funktioniert ohne zu sagen, dass ich es nicht weiß?

Hint: es gibt keinen "EU Pass"

Unabhängig davon braucht man für die Aus- und Einreise in Deutschland als Deutscher keinen Pass, es reicht der Personalausweis, auch wenn man Übersee fliegt. Auf Nachfrage muss man ggf angeben, dass man die nötigen Papiere hat, um in den angesteuerten Drittstaat einzureisen
 

NarutoUzumaki

Erfahrenes Mitglied
12.05.2017
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Und der BP müsste dringend zu einer Schulung. In Deutschland musst du ihm den hiesigen Pass zeigen. Wenn du den anderen vorlegst und er irgendwie rausbekommt, dass du auch einen deutschen hast, kannst du richtig Ärger bekommen.

Normalerweise können sie es nicht rausfinden, bzw. es ist nicht das normale Procedure, außer es wird im SIS-System abgeglichen.
Beim Einscannen wird auch automatisch eine Abfrage im Schengen Information System gemacht, allerdings sind da die Daten nicht hinterlegt, sondern in INPOL bzw. über INPOL -> EMA (Einwohnermeldeamt) kann man das rauskriegen, wenn die doppelte Staatsangehörigkeit eingetragen ist.

Dass der Bundespolizist das weniger restriktiv gehandhabt hat, würde ich unter "Das haben wir schon immer so gemacht" verbuchen.
Unabhängig davon braucht man für die Aus- und Einreise in Deutschland als Deutscher keinen Pass, es reicht der Personalausweis, auch wenn man Übersee fliegt. Auf Nachfrage muss man ggf angeben, dass man die nötigen Papiere hat, um in den angesteuerten Drittstaat einzureisen
Die BPol wird sich nicht sonderlich dafür interessieren, wenn man mit dem Personalausweis ausreist, da es nicht unter deren Zuständigkeit fällt, die Einreisevoraussetzungen des Drittstaats zu prüfen.
Wenn man § 1 Abs. 1 Passgesetz wörtlich nimmt, dann wird zur Ein- und Ausreise ein deutscher Reisepass benötigt. In der Praxis wird das natürlich anders gehandhabt (weniger restriktiv).
 

berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
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Beim Einscannen wird auch automatisch eine Abfrage im Schengen Information System gemacht, allerdings sind da die Daten nicht hinterlegt, sondern in INPOL bzw. über INPOL -> EMA (Einwohnermeldeamt) kann man das rauskriegen, wenn die doppelte Staatsangehörigkeit eingetragen ist.

Die BPol wird sich nicht sonderlich dafür interessieren, wenn man mit dem Personalausweis ausreist, da es nicht unter deren Zuständigkeit fällt, die Einreisevoraussetzungen des Drittstaats zu prüfen.
Vielleicht Berlin spezifisch und mit dem neuen Pass-Gesetz dann weniger aktuell, aber +1 wird jedes Mal gefragt, wo's denn hinginge und ob der entsprechende Pass mitgeführt werde. So wie auch meist vor- und fürsorglich erwähnt wird, wenn der Pass in weniger als 6 Monaten abläuft... und auch gerne der Hinweis kommt, dass die Bürgeramtstermine dauern können.
 

FCL

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02.04.2020
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Wenn man § 1 Abs. 1 Passgesetz wörtlich nimmt, dann wird zur Ein- und Ausreise ein deutscher Reisepass benötigt.

siehe #48 – sprich §10 (1) und (3)

Die Ausreise ohne Pass kann einem Deutschen verweigert werden... muss sie aber nicht – (1).

Und die Einreise kann einem Deutschen nicht verweigert werden... ob Pass oder nicht – (3).

"Hast keinen Pass du in deinem Koffer, dann wird die Aus- und Einreise zum einem Hoffer." :)
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.860
11.019
Die lokale Webseite schreibt: "Die Bearbeitung der Einbürgerungsanträge orientiert sich an dem Antragseingang. Aktuell werden im Schwerpunkt noch Einbürgerungsanträge aus dem Jahr 2021 bearbeitet."

Ich übersetze mal: "Bitte erheben Sie eine Untätigkeitsklage gemäß § 75 VwGO. Einen zureichenden Grund dafür, dass der beantragte Verwaltungsakt noch nicht erlassen ist, haben wir leider nicht. Wir sind halt unterbesetzt, aber das interessiert die Ausschüsse nicht, die uns neue Stellen bewilligen könnten. Vielleicht wachen die auf, wenn wir möglichst viele teure Untätigkeitsklagen produzieren."

Hint: es gibt keinen "EU Pass"

Es gibt die Unionsbürgerschaft, und entsprechend steht auf jedem bordeauxroten auf der Titelseite "Europäische Union". Und das ist dann ein EU-Pass.
 
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berlinet

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21.07.2015
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Es gibt die Unionsbürgerschaft, und entsprechend steht auf jedem bordeauxroten auf der Titelseite "Europäische Union". Und das ist dann ein EU-Pass.


OK, er nennt sich EU-Pass, aber die EU stellt keine Pässe aus. Also sind wir wieder bei Punkt A. Und bordeauxrot muss er auch nicht sein.
 

spocky83

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21.12.2014
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Ich handhabe das auch regelmäßig bei Flügen in die USA und Kanada so. Ein- und Ausreise im Schengenraum bzw. EU mit deutschem Personalausweis, Ein- und Ausreise in Nordamerika mit dem US Pass. Die BPol hat mich in 20 Jahren vielleicht einmal bei der Ausreise darauf hingewiesen, dass ich mit dem Perso nicht weit kommen werde, einmal mit dem amerikanischen Pass gewedelt und das Thema war natürlich erledigt.

Ansonsten stellt sich das Problem eigentlich nicht, die Fälle wo ein US Pass vorteilhafter als der Deutsche wäre, kann man weltweit vermutlich an einer Hand abzählen, meistens macht das Ding eher Ärger.
 

spocky83

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21.12.2014
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Wir warten in der Tat auch darauf für die Einbügerung meiner Frau, da sie nach aktuellen Stand ja ihre Heimat Staatsangehörigkeit hätte aufgeben müssen. Was bei längeren Besuchen vor Ort die Komplexität erhöht hätte.

Leider wird das trotzdem mit der Einbürgerung noch dauern, trotz 17 Jahren in Deutschland, verheiratet und Erwerbstätigkeit.

Die lokale Webseite schreibt: "Die Bearbeitung der Einbürgerungsanträge orientiert sich an dem Antragseingang. Aktuell werden im Schwerpunkt noch Einbürgerungsanträge aus dem Jahr 2021 bearbeitet."
Wie verhält sich das eigentlich, mit der jeweiligen Rechtslage? Zählt der Zeitpunkt der Antragsstellung oder der Zeitpunkt der Bearbeitung? Meine Mutter ist in einer ähnlichen Situation, es "krankt" ausschließlich an der Aufgabe der ursprünglichen Staatsangehörigkeit (was natürlich grundsätzlich nicht gewollt ist und noch dazu mit horrenden Kosten verbunden wäre - leider stellt sich das Ausländeramt bei der Beibehaltung nach altem/noch aktuellem Recht quer - m.E. zu Unrecht, aber bei denen ist eh Hopfen und Malz verloren).
 

FCL

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02.04.2020
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Wie verhält sich das eigentlich, mit der jeweiligen Rechtslage? Zählt der Zeitpunkt der Antragsstellung oder der Zeitpunkt der Bearbeitung?
Bei der Annahme einer weiteren nicht-deutschen Staatsbürgerschaft zählt was am Tag der Annahme gilt.

Beispiel USA. Tag der 'oath taking ceremony'. Ist das neue StARModG bis dahin inkraft (Bundesgetzblatt, 3 Monate, usw.), dann ist es ok.
Ansonsten wäre weiterhin eine Beibehaltungsgenehmigung erforderlich, um den Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft zu verhindern.

N400 einreichen. Bearbeitungszeit vergeht. Termin kommt. Wenn D bis dahin noch nicht ganz Sack und Tüten, dann Terminverschiebung.
 
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FCL

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02.04.2020
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Ansonsten stellt sich das Problem eigentlich nicht, die Fälle wo ein US Pass vorteilhafter als der Deutsche wäre, kann man weltweit vermutlich an einer Hand abzählen, meistens macht das Ding eher Ärger.
Wenn du beide haben kannst, dann denke darüber nach.

Am Ende läuft es auf 'the US taxes you worldwide' vs. 'russian worst case scenario for D/EU' heraus.

Sprich Risiko-Management. :-/
 

Airsicknessbag

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bordeauxrot muss er auch nicht sein.

Ja, es ist nur eine Entschließung. An die man sich nicht halten muss. Was irgendwann einmal auch das eine gallische kroatische Dorf merken wird ;)

Wie verhält sich das eigentlich, mit der jeweiligen Rechtslage? Zählt der Zeitpunkt der Antragsstellung oder der Zeitpunkt der Bearbeitung?

Vorbehaltlich Übergangsvorschriften gilt die Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag.

Meine Mutter ist in einer ähnlichen Situation, es "krankt" ausschließlich an der Aufgabe der ursprünglichen Staatsangehörigkeit (was natürlich grundsätzlich nicht gewollt ist und noch dazu mit horrenden Kosten verbunden wäre - leider stellt sich das Ausländeramt bei der Beibehaltung nach altem/noch aktuellem Recht quer - m.E. zu Unrecht

Kommt halt darauf an, ob sie erhebliche Nachteile bei Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit hätte. Ob die Ausländerbehörde das zu Recht verneint, ist natürlich voll justitiabel.

aber bei denen ist eh Hopfen und Malz verloren.

Die sind halt auch überlastet.
 

spocky83

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21.12.2014
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Vorbehaltlich Übergangsvorschriften gilt die Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag.
Okay, das dürfte nach menschlichem Ermessen keinesfalls vor der Inkraftsetzung StARModG geschehen.

Kommt halt darauf an, ob sie erhebliche Nachteile bei Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit hätte. Ob die Ausländerbehörde das zu Recht verneint, ist natürlich voll justitiabel.
Das ist so das Problem, der Fall wird wohl von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich gehandhabt. Grund dafür soll wohl entsprechende Verordnung sein, die, sagen wir mal etwas unglücklich formuliert ist. Natürlich wäre der Rechtsweg möglich, allerdings in Anbetracht der neuen Rechtslage aber aus praktischen Gesichtspunkten akademisch.
Die sind halt auch überlastet.
Das ist natürlich auch ein Problem, mir ging es da aber eher um die Fachkompetenz mindestens zweier Sachbearbeiter, die ganz salopp gesagt inakzeptabel ist. Bei einem Herren würde ich sogar so weit gehen, dass die Eignung für den Staatsdienst qua Radikalenerlass definitiv verneint worden wäre, wenn dessen politische Haltung am anderen Ende des Spektrums wäre...
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
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Wenn du beide haben kannst, dann denke darüber nach.

Am Ende läuft es auf 'the US taxes you worldwide' vs. 'russian worst case scenario for D/EU' heraus.

Sprich Risiko-Management. :-/
Naja Risiko... die weltweite Besteuerung durch die USA ist natürlich ein Ärgerniss, ist aber in diesem konkreten Fall ohne weitere Konsequenzen (DBA, tax credit, usw.).