Da es sich um eine hoheitliche Aufgabe handelt, sehe ich hier den Innenminister und seine Bundespolizei in der Verantwortung.
Outsourcing ist ok, aber keine Ausrede für mangelnde Leistung. Die Verantwortung, Partner zu verpflichten, die in der Lage sind, ihre Verträge zu erfüllen liegt beim Auftraggeber. Der muss vor der Vergabe prüfen, ob der Auftragnehmer überhaupt die erforderlichen Ressourcen, Prozesse und Qualifikationen beibringen kann. Eine monatelange Ausnahmesituation ist wenig glaubhaft, wohl eher eine Schutzbehauptung.
Ich hoffe, die Verträge enthalten geeignete KPI und passende Vertragsstrafen?