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Meine Rede, das Trinkgeld gehört dringend abgeschafft.Buchung Trinkgeld.
Meine Rede, das Trinkgeld gehört dringend abgeschafft.Buchung Trinkgeld.
Bei der willkürlichen Prozentangabe auf dem Display im Selbstbedienungsladen gebe ich Dir recht. Dem prekär beschäftigten Uber-Fahrer gönne ich die paar Kröten.Meine Rede, das Trinkgeld gehört dringend abgeschafft.![]()
Wurde jetzt nach wenigen Tagen sogar schon "bearbeitet". Ich erhielt folgende Nachricht, die glaube ich auch ein anderer User hier kürzlich erhalten hatte:Habe ein Chargeback eingereicht per Mail.
Positiv: Formular gibts noch online, E-Mail-Eingangsbestätigung per sofort
Das ist völlig korrekt so, solange es nicht um einen Zahlungsbetrug (nicht autorisierte Zahlung) geht.Wurde jetzt nach wenigen Tagen sogar schon "bearbeitet". Ich erhielt folgende Nachricht, die glaube ich auch ein anderer User hier kürzlich erhalten hatte:
betreffend Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen mit, dass es sich bei Ihrer Reklamation um eine Angelegenheit handelt, welche ein bestehendes Rechtsgeschäft betrifft.
Diese Art von Reklamationen können ausschließlich Sie direkt mit dem jeweiligen Vertragsunternehmen klären.
Wir bitten Sie daher, sich unmittelbar mit dem betreffenden Unternehmen in Verbindung zu setzen, um den Sachverhalt zu prüfen und gegebenenfalls eine Lösung zu finden.
Sollten Sie eine Rückbuchung über uns beantragen wollen, benötigen wir eine Reklamationsbegründung sowie die entsprechenden Nachweise und Unterlagen:
• Buchungsbestätigung/Rechnung (Beleg, Quittung oder Kontoauszug, der die alternative Zahlung bestätigt).
• Schriftlicher Klärungsversuch mit dem Unternehmen (inkl. Warenbeschreibung, ggf. Nachweis der Rücksendung und Bestätigung des Erhalts durch das Unternehmen).
• Nachweis der vereinbarten Gutschrift oder Kündigungsbestätigung (z. B. E-Mail, Gutschriftenbeleg).
Selbstverständlich lagen der ursprünglichen Reklamation sämtliche Unterlagen bei.
Offenbar lehnt man pauschal alle Chargebacks mal nach ein paar Tagen ab, ohne die eingereichten Unterlagen zu lesen, und schaut dann ob sich Kund* nochmal meldet.
Dann verstehe ich den Inhalt der Mail offensichtlich nicht.Das ist völlig korrekt so, solange es nicht um einen Zahlungsbetrug (nicht autorisierte Zahlung) geht.
Was war denn der Anlass deines Chargebackversuchs - und welche Unterlagen hast du beigefügt?Dann verstehe ich den Inhalt der Mail offensichtlich nicht.
Ja, anscheinend nicht.Dann verstehe ich den Inhalt der Mail offensichtlich nicht.
Zugesicherte Gutschrift nicht erhalten. Unterlagen: Alle geforderten (Buchungs- und Stornierungsbestätigung, erfolglose Klärungsversuche mit dem Unternehmen und der eindeutigen Aussage, dass sie es gutschreiben wollen bzw. angeblich bereits gutgeschrieben wurde).Was war denn der Anlass deines Chargebackversuchs - und welche Unterlagen hast du beigefügt?
Nein. Bei meinen bisherigen Chargebacks (2x Barclays alt, 1x ING) jedenfalls nicht. Da hat man die eingereichten Unterlagen auch gelesen. Auch da war es kein Zahlungsbetrug.War schon immer bei jeder Bank so.
Natürlich war es das.Nein. Bei meinen bisherigen Chargebacks (2x Barclays alt, 1x ING) jedenfalls nicht. Da hat man die eingereichten Unterlagen auch gelesen. Auch da war es kein Zahlungsbetrug.
In den bisherigen 3 Fällen handelte es sich ziemlich eindeutig um Fälle von "Ware oder Dienstleistung nicht erhalten". Ob Kulanz oder nicht, ist mir nicht bekannt.Natürlich war es das.
Sind nämlich die Vorschriften der Kreditkartenunternehmen.
Oder wir reden aneinander vorbei.
Oder die Banken waren (vielleicht sogar unwissentlich) kulant.
Was war denn deiner Meinung nach der Unterschied? Unterlagen hast du ja anscheinend auch die anderen Male eingereicht.
Du meinst sicher den Chargebackgrund "Erstattung nicht erhalten"? Soweit so richtig - wie lange liegt deine Stornierung und Anfrage denn zurück?Zugesicherte Gutschrift nicht erhalten. Unterlagen: Alle geforderten (Buchungs- und Stornierungsbestätigung, erfolglose Klärungsversuche mit dem Unternehmen und der eindeutigen Aussage, dass sie es gutschreiben wollen bzw. angeblich bereits gutgeschrieben wurde).
Ok, aber es hat du denn abweichend von den jetzt formulieren Forderungen nicht machen müssen? Wo lag der Unterschied?In den bisherigen 3 Fällen handelte es sich ziemlich eindeutig um Fälle von "Ware oder Dienstleistung nicht erhalten". Ob Kulanz oder nicht, ist mir nicht bekannt.
Unterlagen habe ich natürlich immer eingereicht.
Tipp: Viele Banken bieten in ihrem Online-Banking direkt neben der entsprechenden Umsatzbuchung einen Button wie "Umsatz reklamieren" an. Dort wirst du meist Schritt für Schritt durch die nötigen Voraussetzungen geführt.
Genau, danke. Stornierung war Anfang Januar, erste Zusage der Gutschrift nach ein paar Tagen, seitdem mehrfache Anfragen zur Erinnerung mit zuletzt auch Fristsetzung.Du meinst sicher den Chargebackgrund "Erstattung nicht erhalten"? Soweit so richtig - wie lange liegt deine Stornierung und Anfrage denn zurück?
Das wenn ich wüsste. Vielleicht lautet der Unterschied "easybank"Wo lag der Unterschied?
Völlig losgelöst von der eigentlich Thematik: KI ist keine Wahrheitsmaschine. Nur, weil die KI (welche? In welcher Version? Auf welchem Trainingsstand?) etwas sagt, belegt das nichts.KI befragen bestätigt dass von mir Gesagte:
Trifft auf Menschen genauso zu.Völlig losgelöst von der eigentlich Thematik: KI ist keine Wahrheitsmaschine. Nur, weil die KI (welche? In welcher Version? Auf welchem Trainingsstand?) etwas sagt, belegt das nichts.
Trifft auf Menschen genauso zu.
Das ist richtig.Völlig losgelöst von der eigentlich Thematik: KI ist keine Wahrheitsmaschine. Nur, weil die KI (welche? In welcher Version? Auf welchem Trainingsstand?) etwas sagt, belegt das nichts.
FInde es ja toll wenn jemand der Meinung ist, dass ein Kreditinstitut korrekt handelt, wenn es seine Post nicht liest.easybank handelt hier jedenfalls völlig korrekt
Okay. Wenn ich dich jetzt endlich verstanden habe, geht's also einzig und allein darum, dass du der Meinung bist, die von dir eingereichten Unterlagen entsprachen bereits denen die angefordert wurden...? Das können wir hier nicht beurteilen.FInde es ja toll wenn jemand der Meinung ist, dass ein Kreditinstitut korrekt handelt, wenn es seine Post nicht liest.
Gewöhn' dir mal an, dich klarer auszudrücken.
Eindeutig ist da nur, dass ER von "sämtlich" überzeugt war ...Er schrieb "Selbstverständlich lagen der ursprünglichen Reklamation sämtliche Unterlagen bei." - ist jetzt schon recht eindeutig oder?
Verstehen halt viele Leute nicht. Klassische Auswirkung des Hochstaplersyndroms. Handelsübliche LLM sind darauf ausgelegt, in geschliffenem Ton und mit perfekter Wortwahl sowie sehr wohlwollend und überzeugend formuliert sich zu äußern. Für viele Menschen muss das daher ein Experte sein. Ferner ist es ja so bequem. Man bekommt auf alles eine vermeintlich hochwertige Antwort. Selbst nachdenken oder gar recherchieren, vollkommen unnötig (und old school).Völlig losgelöst von der eigentlich Thematik: KI ist keine Wahrheitsmaschine. Nur, weil die KI (welche? In welcher Version? Auf welchem Trainingsstand?) etwas sagt, belegt das nichts.
Zwei Wochen nachdem ich bei der Schlichtungsstelle einen Antrag eingereicht habe, haben sie den Chargeback-Fall endlich wieder geöffnet und mir das Geld vorläufig zurückgebucht. Jetzt bleibt abzuwarten, ob mein Einspruch erfolgreich ist.
Die 120 Tage seit Oktober sind zwar schon vorbei, aber das sollte eigentlich keine Rolle spielen. Ich habe den Chargeback sofort eröffnet, sobald ich erfahren habe, dass das Hotel insolvent gegangen ist. Der Fall wurde damals jedoch mit dem Hinweis „Kontaktieren Sie Ihr Hotel“ geschlossen, und meine weiteren Nachfragen wurden anschließend monatelang ignoriert.
Ich warte jetzt auf die Antwort "easybank handelte völlig korrekt".Noch ein paar Tage später wurde der Chargeback als gewonnen markiert. Der Betrag wurde endgültig auf mein Konto gutgeschrieben und ist nicht mehr nur als vorgemerkt aufgeführt.