Easybank Visa Kreditkarte

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mustermax

Erfahrenes Mitglied
21.11.2024
334
339
Habe ein Chargeback eingereicht per Mail.
Positiv: Formular gibts noch online, E-Mail-Eingangsbestätigung per sofort
Wurde jetzt nach wenigen Tagen sogar schon "bearbeitet". Ich erhielt folgende Nachricht, die glaube ich auch ein anderer User hier kürzlich erhalten hatte:

betreffend Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen mit, dass es sich bei Ihrer Reklamation um eine Angelegenheit handelt, welche ein bestehendes Rechtsgeschäft betrifft.
Diese Art von Reklamationen können ausschließlich Sie direkt mit dem jeweiligen Vertragsunternehmen klären.

Wir bitten Sie daher, sich unmittelbar mit dem betreffenden Unternehmen in Verbindung zu setzen, um den Sachverhalt zu prüfen und gegebenenfalls eine Lösung zu finden.

Sollten Sie eine Rückbuchung über uns beantragen wollen, benötigen wir eine Reklamationsbegründung sowie die entsprechenden Nachweise und Unterlagen:
• Buchungsbestätigung/Rechnung (Beleg, Quittung oder Kontoauszug, der die alternative Zahlung bestätigt).
• Schriftlicher Klärungsversuch mit dem Unternehmen (inkl. Warenbeschreibung, ggf. Nachweis der Rücksendung und Bestätigung des Erhalts durch das Unternehmen).
• Nachweis der vereinbarten Gutschrift oder Kündigungsbestätigung (z. B. E-Mail, Gutschriftenbeleg).

Selbstverständlich lagen der ursprünglichen Reklamation sämtliche Unterlagen bei.

Offenbar lehnt man pauschal alle Chargebacks mal nach ein paar Tagen ab, ohne die eingereichten Unterlagen zu lesen, und schaut dann ob sich Kund* nochmal meldet.
 
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Barquero

Erfahrenes Mitglied
10.04.2020
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Wurde jetzt nach wenigen Tagen sogar schon "bearbeitet". Ich erhielt folgende Nachricht, die glaube ich auch ein anderer User hier kürzlich erhalten hatte:

betreffend Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen mit, dass es sich bei Ihrer Reklamation um eine Angelegenheit handelt, welche ein bestehendes Rechtsgeschäft betrifft.
Diese Art von Reklamationen können ausschließlich Sie direkt mit dem jeweiligen Vertragsunternehmen klären.

Wir bitten Sie daher, sich unmittelbar mit dem betreffenden Unternehmen in Verbindung zu setzen, um den Sachverhalt zu prüfen und gegebenenfalls eine Lösung zu finden.

Sollten Sie eine Rückbuchung über uns beantragen wollen, benötigen wir eine Reklamationsbegründung sowie die entsprechenden Nachweise und Unterlagen:
• Buchungsbestätigung/Rechnung (Beleg, Quittung oder Kontoauszug, der die alternative Zahlung bestätigt).
• Schriftlicher Klärungsversuch mit dem Unternehmen (inkl. Warenbeschreibung, ggf. Nachweis der Rücksendung und Bestätigung des Erhalts durch das Unternehmen).
• Nachweis der vereinbarten Gutschrift oder Kündigungsbestätigung (z. B. E-Mail, Gutschriftenbeleg).


Selbstverständlich lagen der ursprünglichen Reklamation sämtliche Unterlagen bei.

Offenbar lehnt man pauschal alle Chargebacks mal nach ein paar Tagen ab, ohne die eingereichten Unterlagen zu lesen, und schaut dann ob sich Kund* nochmal meldet.
Das ist völlig korrekt so, solange es nicht um einen Zahlungsbetrug (nicht autorisierte Zahlung) geht.
 
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mustermax

Erfahrenes Mitglied
21.11.2024
334
339
Was war denn der Anlass deines Chargebackversuchs - und welche Unterlagen hast du beigefügt?
Zugesicherte Gutschrift nicht erhalten. Unterlagen: Alle geforderten (Buchungs- und Stornierungsbestätigung, erfolglose Klärungsversuche mit dem Unternehmen und der eindeutigen Aussage, dass sie es gutschreiben wollen bzw. angeblich bereits gutgeschrieben wurde).

War schon immer bei jeder Bank so.
Nein. Bei meinen bisherigen Chargebacks (2x Barclays alt, 1x ING) jedenfalls nicht. Da hat man die eingereichten Unterlagen auch gelesen. Auch da war es kein Zahlungsbetrug.

Dass die o.g. Mail offenbar ein Standardablehnungstext bei ÖsiBarclay ist, sieht man ganz gut an diesem Beitrag eines anderen Users:
 
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Barquero

Erfahrenes Mitglied
10.04.2020
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Nein. Bei meinen bisherigen Chargebacks (2x Barclays alt, 1x ING) jedenfalls nicht. Da hat man die eingereichten Unterlagen auch gelesen. Auch da war es kein Zahlungsbetrug.
Natürlich war es das.
Sind nämlich die Vorschriften der Kreditkartenunternehmen.
Oder wir reden aneinander vorbei.
Oder die Banken waren (vielleicht sogar unwissentlich) kulant.
Was war denn deiner Meinung nach der Unterschied? Unterlagen hast du ja anscheinend auch die anderen Male eingereicht.
 

mustermax

Erfahrenes Mitglied
21.11.2024
334
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Natürlich war es das.
Sind nämlich die Vorschriften der Kreditkartenunternehmen.
Oder wir reden aneinander vorbei.
Oder die Banken waren (vielleicht sogar unwissentlich) kulant.
Was war denn deiner Meinung nach der Unterschied? Unterlagen hast du ja anscheinend auch die anderen Male eingereicht.
In den bisherigen 3 Fällen handelte es sich ziemlich eindeutig um Fälle von "Ware oder Dienstleistung nicht erhalten". Ob Kulanz oder nicht, ist mir nicht bekannt.
Unterlagen habe ich natürlich immer eingereicht.
 

eham

Erfahrenes Mitglied
22.03.2023
1.647
1.831
NRW
Zugesicherte Gutschrift nicht erhalten. Unterlagen: Alle geforderten (Buchungs- und Stornierungsbestätigung, erfolglose Klärungsversuche mit dem Unternehmen und der eindeutigen Aussage, dass sie es gutschreiben wollen bzw. angeblich bereits gutgeschrieben wurde).
Du meinst sicher den Chargebackgrund "Erstattung nicht erhalten"? Soweit so richtig - wie lange liegt deine Stornierung und Anfrage denn zurück?
 
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Barquero

Erfahrenes Mitglied
10.04.2020
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In den bisherigen 3 Fällen handelte es sich ziemlich eindeutig um Fälle von "Ware oder Dienstleistung nicht erhalten". Ob Kulanz oder nicht, ist mir nicht bekannt.
Unterlagen habe ich natürlich immer eingereicht.
Ok, aber es hat du denn abweichend von den jetzt formulieren Forderungen nicht machen müssen? Wo lag der Unterschied?
KI befragen bestätigt dass von mir Gesagte:

Das Chargeback-Verfahren ist kein allgemeines „Rückgaberecht“ bei Nichtgefallen, sondern an spezifische Bedingungen der Kreditkartenorganisationen (Visa, Mastercard, American Express) gebunden.


Hier sind die wichtigsten Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit die Bank den Prozess überhaupt einleitet:


1. Gültiger Reklamationsgrund


Du kannst nicht grundlos stornieren. Ein Chargeback ist bei Warenbetrug meist unter folgenden Kategorien möglich:


  • Nicht-Lieferung: Die Ware wurde bezahlt, ist aber nach Ablauf der Lieferfrist nie angekommen.
  • Defekte oder falsche Ware: Du hast etwas erhalten, das massiv von der Beschreibung abweicht (z. B. ein Ziegelstein statt eines iPhones) oder offensichtlich eine Fälschung ist.
  • Doppelbuchung: Der Betrag wurde mehrfach von deiner Karte abgebucht.
  • Missbräuchliche Nutzung: Deine Kartendaten wurden ohne dein Wissen für den Kauf verwendet (klassischer Kreditkartenbetrug).

2. Nachweis des Klärungsversuchs


Das ist die wichtigste Hürde: Die Banken verlangen fast immer, dass du zuerst versucht hast, das Problem mit dem Händler direkt zu lösen.


  • Du musst den Händler schriftlich (E-Mail) kontaktiert und zur Lieferung oder Erstattung aufgefordert haben.
  • Du musst eine angemessene Frist gesetzt haben (meist 7 bis 14 Tage).
  • Erst wenn der Händler nicht reagiert oder eine Erstattung verweigert, greift das Chargeback.

3. Einhaltung der Fristen


Ein Chargeback kann nicht ewig beantragt werden. Die Regeln sind streng:


  • Standardfrist: Meistens 120 Tage ab dem Transaktionsdatum oder dem voraussichtlichen Lieferdatum.
  • Obergrenze: In extremen Ausnahmefällen bis zu 540 Tage, aber darauf sollte man sich nicht verlassen.
  • Prüfzeit: Die Bank hat nach deinem Antrag oft mehrere Wochen Zeit, den Fall zu prüfen.

4. Dokumentation


Du musst den Fall "belegen" können. Die Bank benötigt:


  • Die Bestätigung der Bestellung.
  • Einen Nachweis über den Klärungsversuch (Kopie der E-Mail an den Shop).
  • Ggf. ein Protokoll der Anzeige bei der Polizei (besonders bei Fake-Shops oft gefordert).

Wann ein Chargeback schwierig wird


Es gibt Situationen, in denen die Bank den Antrag oft ablehnt:


  • Eigenverschulden: Du hast die Ware erhalten, sie gefällt dir aber einfach nicht (hier gilt das normale Widerrufsrecht des Händlers, kein Chargeback).
  • Grob fahrlässiges Handeln: Du hast deine PIN oder 2-Faktor-Freigabe leichtfertig an Dritte weitergegeben.
  • Abgelaufene Fristen: Wenn du den Betrug erst nach 6 Monaten bemerkst, stehen die Chancen schlecht.
  • Tipp: Viele Banken bieten in ihrem Online-Banking direkt neben der entsprechenden Umsatzbuchung einen Button wie "Umsatz reklamieren" an. Dort wirst du meist Schritt für Schritt durch die nötigen Voraussetzungen geführt.
 

mustermax

Erfahrenes Mitglied
21.11.2024
334
339
Du meinst sicher den Chargebackgrund "Erstattung nicht erhalten"? Soweit so richtig - wie lange liegt deine Stornierung und Anfrage denn zurück?
Genau, danke. Stornierung war Anfang Januar, erste Zusage der Gutschrift nach ein paar Tagen, seitdem mehrfache Anfragen zur Erinnerung mit zuletzt auch Fristsetzung.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Wo lag der Unterschied?
Das wenn ich wüsste. Vielleicht lautet der Unterschied "easybank"
 
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Barquero

Erfahrenes Mitglied
10.04.2020
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Völlig losgelöst von der eigentlich Thematik: KI ist keine Wahrheitsmaschine. Nur, weil die KI (welche? In welcher Version? Auf welchem Trainingsstand?) etwas sagt, belegt das nichts.
Das ist richtig.
Genauso wenig wie Wikipedia, Google, der große Brockhaus oder ArmDoors.
Von mir aus bestätige ich auch die KI, wenn's umgekehrt nicht passt.
Behaupte ich was, fehlt die Quellenangabe. Gebe ich eine, ist's auch nicht recht.
Tatsache ist dass ich es nirgends besser zusammengefasst gefunden habe.
Natürlich hätte man auch die MasterCard Richtlinien posten können.
Weil hier nicht nachgedacht wird, sondern nur geglaubt, was man gerade glauben will.
Aber deswegen ist dieses Forum ja auch in erster Linie Amusement, bei sovielen Dummköpfen hier.
Und nein: du bist nicht gemeint.

easybank handelt hier jedenfalls völlig korrekt und wer's mir nicht glaubt, der lässt es halt bleiben.
Ich habe jetzt dreimal nach den Unterschieden gefragt und @mustermax könnte mir keinen nennen. Ihm gefällt's halt nur nicht dass ihm mal jemand sagt, was er ohnehin die ganze Zeit gemacht hat: Unterlagen eingereicht.
Hier geht's doch nur wieder ums Banken Bashing, einfach nur weil er es nicht hören will.
 
Zuletzt bearbeitet:

Barquero

Erfahrenes Mitglied
10.04.2020
2.847
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FInde es ja toll wenn jemand der Meinung ist, dass ein Kreditinstitut korrekt handelt, wenn es seine Post nicht liest.
Okay. Wenn ich dich jetzt endlich verstanden habe, geht's also einzig und allein darum, dass du der Meinung bist, die von dir eingereichten Unterlagen entsprachen bereits denen die angefordert wurden...? Das können wir hier nicht beurteilen.
Gewöhn' dir mal an, dich klarer auszudrücken.
Ich war nicht der Einzige, der nachgefragt hat.
Da ging's der easybank wohl genau wie mir.
 
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Barquero

Erfahrenes Mitglied
10.04.2020
2.847
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Er schrieb "Selbstverständlich lagen der ursprünglichen Reklamation sämtliche Unterlagen bei." - ist jetzt schon recht eindeutig oder?
Eindeutig ist da nur, dass ER von "sämtlich" überzeugt war ...
Kennen wir doch alle: "das hab' ich schon immer so gemacht..."
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
15.115
9.059
Völlig losgelöst von der eigentlich Thematik: KI ist keine Wahrheitsmaschine. Nur, weil die KI (welche? In welcher Version? Auf welchem Trainingsstand?) etwas sagt, belegt das nichts.
Verstehen halt viele Leute nicht. Klassische Auswirkung des Hochstaplersyndroms. Handelsübliche LLM sind darauf ausgelegt, in geschliffenem Ton und mit perfekter Wortwahl sowie sehr wohlwollend und überzeugend formuliert sich zu äußern. Für viele Menschen muss das daher ein Experte sein. Ferner ist es ja so bequem. Man bekommt auf alles eine vermeintlich hochwertige Antwort. Selbst nachdenken oder gar recherchieren, vollkommen unnötig (und old school).
 

GlücklicherFlieger

Reguläres Mitglied
06.06.2022
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Zwei Wochen nachdem ich bei der Schlichtungsstelle einen Antrag eingereicht habe, haben sie den Chargeback-Fall endlich wieder geöffnet und mir das Geld vorläufig zurückgebucht. Jetzt bleibt abzuwarten, ob mein Einspruch erfolgreich ist.

Die 120 Tage seit Oktober sind zwar schon vorbei, aber das sollte eigentlich keine Rolle spielen. Ich habe den Chargeback sofort eröffnet, sobald ich erfahren habe, dass das Hotel insolvent gegangen ist. Der Fall wurde damals jedoch mit dem Hinweis „Kontaktieren Sie Ihr Hotel“ geschlossen, und meine weiteren Nachfragen wurden anschließend monatelang ignoriert.

Noch ein paar Tage später wurde der Chargeback als gewonnen markiert. Der Betrag wurde endgültig auf mein Konto gutgeschrieben und ist nicht mehr nur als vorgemerkt aufgeführt.
 
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