Sorry,
was sich aus einem "Kontext" ergibt, ist für jeden etwas anderes, deswegen gibt es Regeln und Gesetze, gerade damit nicht jeder seinen Kontext bilden kann und auch nicht sollte.
aber viellleicht sollten wir eins nach dem anderen angehen.
1.) Es ist fremdes Eigentum. Darüber sollte es keine zwei Meinungen geben.
Und grundsätzlich gilt dafür, dass ein Entwenden nicht legal ist.
So weit so gut oder auch ungut.
2.) Gelebter Kontext ist, dass das Mitnehmen "OK" ist, von den Verlagen sogar gewünscht und vom FCT/FCL( Personal) auch als "OK" empfunden ist. Allerdings ist die Tatsache, dass dort mehrere Zeitschriften derselben Ausgabe liegen absolut gar kein Indiz dafür, dass man sie DARUM ( Kausalkette) als eigenes Eigentum sehen kann. Da stehen auch dutzende Wasabischälchen rum. Kann man dadurch darauf schliessen, dass die Mitnahme erlaubt ist? sicher nicht. Und auch die Ente aus dem Bad wird immer "entführt". Eine nette Beschreibung für eigentlich einen illegalen Eigentumsübergang, aber auch da ist es natürlich auch gewollt.
Summa Summarum sollte man Punkt 1 und 2 a priori unterscheiden und DANN wird ein Schuh daraus.
Ich habe auch schon 10 Zeitschriften mitgenommen und habe vorher einer der Damen gefragt ob ich eine zeitschriften für einen Freund im Ausland mitnehmen darf. "Kein Problem". Schon sind alle glücklich und ich muss keinen "kontext" bilden, ob es erlaubt ist.
Die übliche Menge bei einer Wasabischale ist ein kleiner Teil des Inhalts. Weiters lässt sich der Inhalt nicht praktikabel befördern, ohne dass man eine Sauerei veranstaltet. Das gleiche gilt für Getränke oder sonstiges Essen.
Grob zusammengefasst: Dinge, die in der vorhandenen Form zum alleinigen Verbrauch durch einen Einzelnen gedacht sind, kann man mitnehmen, sofern ihre Beschaffenheit es ohne weiteres zulässt. Alles andere bleibt in der Lounge.
Daraus kann man folgende Regeln ableiten:
- Besteck, Geschirr, Sessel, Teppich, ... bleibt da (nicht zum Verbrauch);
- die Flasche Cognac in der FCL bleibt da (nicht zum exklusiven Verbrauch durch einen Einzelnen gedacht)
- der Bildband in der Bibliothek bleibt da (nicht zum Verbrauch);
- Sandwich, Apfel, Banane usw. darf mit (zum Verzehr und transportabel);
- eine 0,25 l Dose Cola in der BA Lounge darf mit (zum Einzelverzehr);
- die 1,0 l Flasche in der SEN-Lounge bleibt da (weil sie am "Buffet" klar für den Verzehr durch mehrere Personen gedacht ist);
- fünf Sandwiches dürfen nicht mit (bekommt man nämlich nicht transportiert ohne "Hilfsmittel" wie Tupperdose oder Tüte);
- drei Bonbons steckt man gerne ein (passen in die Faust);
- alle Bonbons einer Schale bleiben da (Transport erfordert ein Gefäß);
- eine Zeitschrift darf mit ("verbraucht" man ja, ggf auch Kreuzworträtsel, Gewinnspiel, Duftprobe, ...);
- fünf oder zur Not auch zehn verschiedene Zeitschriften dürfen auch mit (wer es denn nötig hat
; kann man ja in eine Hand nehmen);
- mehrere identische Zeitschriften dürfen nicht mit (weil sie dann nicht mehr von nur einer Person "verbraucht" werden).
Dass der im OP erwähnte FCL-Gast den Packen gleich in die Aktentasche stopft, ist zwar erbärmlich, aber nicht ausschlaggebend. Er hätte diese Menge Zeitschriften ja auch problemlos in der Hand halten können.
Das ist eigentlich ziemlich einfach so. Und erlaubt es jedem Gast immer noch, eine gute Kinderstube zu zeigen. Mehr als ein Bonbon hinaus zu tragen (vor allem, wenn die Schale am Empfang steht) käme mir ebenso wenig in den Sinn wie ein Sandwich oder sonstige nicht abgepackte Lebensmittel die man einfach in eine Tasche stopfen kann ohne dass sie ungenießbar werden mitzunehmen.
Ich persönlich nehme extrem selten mal eine kleine Flasche Wasser aus Lounges mit raus (wenn schon von mir angebrochen), manchmal einen Apfel, und hin und wieder eine Zeitschrift. Neulich eins von zehn ausliegenden Time Magazines in der OS-Lounge zum Beispiel. Insbesondere die sind schon nach einem Mal durchblättern derart zerfleddert, dass sie sowieso niemand mehr anfassen mag. Und zur "Last Print Issue" der Newsweek habe ich die auch mitgenommen, und zwar andächtig
