Einreiseeinschränkungen wegen Coronavirus

ANZEIGE

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902
ANZEIGE
Transit in UK ist schwierig.

6688fd16ff21197d9de56841d3b695bf.jpg

Hier wird aber über zwei unterschiedliche Dinge geredet, einmal Transit am Flughafen und einmal Transit durch das Land. Bei einem Flughafentransit reist man ja überhaupt nicht in das Land ein, es kann also auch an keiner Stelle geprüft werden welchen Zweck die Reise hat.
 

cornbread

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
664
462
Kann man aktuell im UK einen Transit machen (keine besonderen Gründe -> touristisch) oder ist das verboten?

Zitat von GOV.UK:

Transiting through the UK

....Travel to UK
You need to complete the passenger locator form before you travel to the UK.

You need to take a coronavirus test before you travel to the UK.
You do not need to quarantine or take a coronavirus test on day 2 and day 8 because you are only transiting via the UK.

This exemption applies to anyone transiting through the UK, ‘airside’ or ‘landside’.
 

MUCXMAR

Erfahrenes Mitglied
19.03.2012
1.087
15
MUC / FKB
Im Zweifelsfall würde ich mich auf das offizielle Statement der Regierung verlassen:
https://www.gouvernement.fr/info-coronavirus

Und da sieht es so aus, dass Reisen zwischen den Regionen (diese umfassen i.a. mehrere Departements) grundsätzlich nur aus triftigem Grund erlaubt sind:

"Pour rappel, les déplacements inter-régionaux sont interdits, hors motifs impérieux ou professionnels."

Tourismus ist kein triftiger Grund. Eine Einschränkung auf die 16 Hochrisiko-Departements steht dort nicht. Damit ist meiner Meinung nach auch die Einreise aus D nicht möglich.

Also ich bin heute über Grenze Basel-Muhlhouse gefahren und die war weder von Schweizer noch Französischer Seite besetzt.
Einreise war Problemlos möglich.
 
  • Like
Reaktionen: KevinHD

hoppelten

Neues Mitglied
22.11.2020
2
0
Ich hoffe, ich habe hier nichts auf den vielen Seiten überlesen... meine Frage betrifft den Rückflug von Schweden (derzeit Hochinzidenzgebiet) bei einem Aufenthalt von 7 Tagen:

Die LH schreibt auf ihrer Webseite
"Lufthansa darf auf Abflügen aus den Ländern der Hochinzidenz-Gebieten und Virusvarianten-Gebieten zurzeit alle gebuchten Passagiere unter folgenden Bedingungen befördern: alle Passagiere mit Endziel in Deutschland müssen zum Zeitpunkt des Abflugs ein negatives Testergebnis (PCR, Antigen, RT-LAMP oder TMA) vorweisen, das nicht älter als 48 Stunden vor der geplanten Einreisezeit in Deutschland ist."


Aber:
Grds besteht für deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz kein generelles Beförderungsverbot (vgl. § 1 II Nr. 1 CoronaSchV).


Zur Testpflicht:
Personen, die sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet (Hochinzidenzgebiet oder Virusvarianten-Gebiet) aufgehalten haben, haben bei Einreise einen Nachweis mitzuführen. Soweit die Einreise aus einem Risikogebiet unter Inanspruchnahme eines Beförderers erfolgt, ist der Nachweis … vor Abreise dem Beförderer … vorzulegen (vgl. § 3 II CoronaEinreiseV). Alle anderen müssen spätestens 48 Stunden nach ihrer Einreise über einen Nachweis verfügen und diesen auf Anforderung der zuständigen Behörde vorlegen.

Muß ich mich jetzt trotzdem in S testen lassen, um heim zu kommen?
 

DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
7.563
6.004
MUC/INN
Wenn Du willst, dass die LH dich transportiert, wirst Du einen Test brauchen. Die Berufung auf die CoronaSchV wird dir am Flughafen in Schweden nichts bringen. Manchmal ist es hilfreich, einfach pragmatisch zu denken.
 

Danny84

Aktives Mitglied
14.12.2017
188
39
In den letzten Wochen war es immer wöchentlich

Werden auch Hochinzidenzgebiete immer Freitags mit Wirkung zum Sonntag ausgerufen?

Bei Hochinzidenzgebieten wird meines Dafürhaltens nicht mehr nach Regionen innerhalb eines Landes unterschieden, sondern es wird dann ein ganzes Land Hochinzidenzgebiet.

Könnte bei Reisen nach Istrien gefährlich werden (Inzidenz dort um die 35, also Nicht-Risikogebiet), wenn beim dortigen Aufenthalt Kroatien insgesamt Hochinzidenzgebiet wird (Inzidenz Kroatien ganzes Land derzeit 160, da fehlt nicht mehr viel bis zu den 200).
 

slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.529
2.252
Wenn Du willst, dass die LH dich transportiert, wirst Du einen Test brauchen. Die Berufung auf die CoronaSchV wird dir am Flughafen in Schweden nichts bringen. Manchmal ist es hilfreich, einfach pragmatisch zu denken.


es gibt auch Ausnahmen der Testpflicht bei Hochinzidenz-Gebieten... z.B. wenn man angibt, das Land nach Einreise auf dem schnellsten Weg zu verlassen ("Transit").

wenn man glaubhaft machen kann(durch Hotelbuchung, Zugbuchung o.Ä.), dass man nach der Einreise in D direkt z.B. nach Luxemburg fährt und dort bleibt, sollte man auch ohne Test fliegen dürfen..


besser ist es natürlich trotzdem mit Test was ich ebenso empfehlen würde!!
 
Zuletzt bearbeitet:

DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
7.563
6.004
MUC/INN
Darauf würde ich mich ggü. der staatlichen Hoheitsgewalt verlassen. Nicht gegenüber irgendwelchen Hilfskräften am Flughafen. Sorry, aber die menschliche Dummheit beweist es immer wieder. Das wär mehr als grob fahrlässig sich darauf zu verlassen, dass ein solcher Laie ohne Befugnisse, Ahnung, eigene Kompetenz, nur auf Befehle handelnd hier ein "Ermessen" ausübt.
 
  • Like
Reaktionen: Jörg

slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.529
2.252
Darauf würde ich mich ggü. der staatlichen Hoheitsgewalt verlassen. Nicht gegenüber irgendwelchen Hilfskräften am Flughafen. Sorry, aber die menschliche Dummheit beweist es immer wieder. Das wär mehr als grob fahrlässig sich darauf zu verlassen, dass ein solcher Laie ohne Befugnisse, Ahnung, eigene Kompetenz, nur auf Befehle handelnd hier ein "Ermessen" ausübt.


nunja, wenn man den entsprechenden Passus der Regel vorzeigen kann?! und zur Not wird das halt eskaliert! man sollte natürlich nicht auf den letzten Drücker beim CHeck-in ankommen...


falls es dann wirklich zu einem DB kommt, und es sich herausstellt, dass man doch hätte fliegen dürfen, gibts doch Entschädigung nach EU-Verordnung und die Fluggesellschaft muss die Folgekosten (Hotel, Ersatzflug etc) übernehmen..?!
 

Kamel

Erfahrenes Mitglied
31.01.2019
675
258
Südbaden
nunja, wenn man den entsprechenden Passus der Regel vorzeigen kann?! und zur Not wird das halt eskaliert! man sollte natürlich nicht auf den letzten Drücker beim CHeck-in ankommen...


falls es dann wirklich zu einem DB kommt, und es sich herausstellt, dass man doch hätte fliegen dürfen, gibts doch Entschädigung nach EU-Verordnung und die Fluggesellschaft muss die Folgekosten (Hotel, Ersatzflug etc) übernehmen..?!


Wem's Spaß macht...:rolleyes:
 

DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
7.563
6.004
MUC/INN
nunja, wenn man den entsprechenden Passus der Regel vorzeigen kann?! und zur Not wird das halt eskaliert! man sollte natürlich nicht auf den letzten Drücker beim CHeck-in ankommen...

falls es dann wirklich zu einem DB kommt, und es sich herausstellt, dass man doch hätte fliegen dürfen, gibts doch Entschädigung nach EU-Verordnung und die Fluggesellschaft muss die Folgekosten (Hotel, Ersatzflug etc) übernehmen..?!

Wenn man die Zeit und Muße hat, klar, warum nicht. Im Zweifel gibt es aber eben jenes DB und mit Sicherheit keine freiwillige Entschädigung sondern einen Rechtsstreit über allermindestens eine Instanz. Ist es das wert?
Gegenüber dem Staat wehre ich mich weil eine unmittelbare Grundrechtswirkung besteht. Aber die Airline sitzt im zeitkritischen Faktor am längeren Hebel. Wenn man mich nicht befördert habe ich Pech gehabt und die verlorene Zeit machen auch 250€ nicht wett.
 
  • Like
Reaktionen: negros

hoppelten

Neues Mitglied
22.11.2020
2
0
Danke für Eure Antworten - das nennt man dann leider die Kraft des Faktischen.

Nur um's klarzustellen: mir geht's nicht ums Streiten oder Schadensersatz oder sonst was, auch nicht um's Testenlassenmüssen.

Ich würde halt nur wenn möglich (vor allem wenn's auch rechtlich so vorgesehen ist) die Testung nicht im Ausland, sondern bei der Ankunft im Inland vornehmen lassen, dann wär man im Fall der Fälle wenigstens zuhause...
 

nicolai_bayreuth

Aktives Mitglied
14.06.2020
207
90
NUE/LWO
Für die Einreise in die Ukraine braucht man nun als Ausländer einen maximal 72h alten PCR-Test; wenn er maximal 48h alt ist, entfällt auch eine Quarantäne (soweit ich den ukrainischen Gesetzestext korrekt verstehe). Ukrainer können zwischen einem maximal 48h alten Test und 14 Tage Selbstisolation wählen.
Dazu KyivPost auf Englisch: https://www.kyivpost.com/ukraine-politics/ukraine-introduces-mandatory-pcr-tests-for-foreigners.html
sowie VisitUkraine auf Englisch: https://www.visitukraine.today/
Und der Grenzschutz auf Ukrainisch: https://dpsu.gov.ua/ua/news/Uryad-p...podalshogo-zapobigannya-poshirennyu-COVID-19/

Auch, wenn ich es ganz praktisch fand, dass man häufig aus Deutschland ungetestet und ohne Quarantäne in die Ukraine fliegen konnte, finde ich das Modell "Test vor Abflug + keine Quarantäne" und auch, dass Ukrainer nicht verpflichtet sind, sich vorab zu testen, in Ordnung. Die Zahlen gehen (vermutlich aufgrund der Mutation) wieder nach oben, obgleich mir im direkten Vergleich alles weit weniger in Panik vorkommt als in Deutschland. In Kyjiw und Lwiw gibt es nun wieder einen Lockdown, aber de facto wesentlich "weicher" als bei Merkel und Söder. Meinen Homestory-Reisebericht versuche ich demnächst mal fortzusetzen, nachdem mir zuletzt die Zeit gefehlt hatte.

Edit: FloLH hat das ja schon gepostet. Danke! Hoffe, der Post hat durch ergänzte Quellen dennoch Mehrwert!
 
Zuletzt bearbeitet:

FloLH

Aktives Mitglied
11.07.2015
209
232
DNK und HAM
Für die Einreise in die Ukraine braucht man nun als Ausländer einen maximal 72h alten PCR-Test; wenn er maximal 48h alt ist, entfällt auch eine Quarantäne (soweit ich den ukrainischen Gesetzestext korrekt verstehe). Ukrainer können zwischen einem maximal 48h alten Test und 14 Tage Selbstisolation wählen.
Dazu KyivPost auf Englisch: https://www.kyivpost.com/ukraine-politics/ukraine-introduces-mandatory-pcr-tests-for-foreigners.html
sowie VisitUkraine auf Englisch: https://www.visitukraine.today/
Und der Grenzschutz auf Ukrainisch: https://dpsu.gov.ua/ua/news/Uryad-p...podalshogo-zapobigannya-poshirennyu-COVID-19/

Auch, wenn ich es ganz praktisch fand, dass man häufig aus Deutschland ungetestet und ohne Quarantäne in die Ukraine fliegen konnte, finde ich das Modell "Test vor Abflug + keine Quarantäne" und auch, dass Ukrainer nicht verpflichtet sind, sich vorab zu testen, in Ordnung. Die Zahlen gehen (vermutlich aufgrund der Mutation) wieder nach oben, obgleich mir im direkten Vergleich alles weit weniger in Panik vorkommt als in Deutschland. In Kyjiw und Lwiw gibt es nun wieder einen Lockdown, aber de facto wesentlich "weicher" als bei Merkel und Söder. Meinen Homestory-Reisebericht versuche ich demnächst mal fortzusetzen, nachdem mir zuletzt die Zeit gefehlt hatte.

Edit: FloLH hat das ja schon gepostet. Danke! Hoffe, der Post hat durch ergänzte Quellen dennoch Mehrwert!

Einreise für nicht Staatsbürger, ist nur noch mit Test Maximal 72 Stunden alt möglich. Quarantäne und später "Frei" testen, ist nicht mehr möglich.
P.S
Hier in Dnipro stauen sich die Krankenwagen vor den Krankenhäusern
 

Worldwide Traveler

Erfahrenes Mitglied
09.04.2012
457
5
Wien
Welche Pandemie???
danke für den Hinweis :)
Es ist ja nicht so dass man eine Pandemie nicht modellieren könnte, und mehr als Glaskugel ist da durchaus möglich (und ja, jedes Modell hat Grenzen und Unsicherheiten und kann die Wirklichkeit nie exakt wiedergeben oder vorhersagen). Es gab z.B. Ende Januar schon in der Allgemeinpresse (nicht nur Fachpresse) die Ergebnisse wissenschaftlicher Modellierungen, die mit fundierter Begründung für's Frühjahr in Deutschland eine dritte Welle vorausgesagt haben, genau so, wie sie jetzt auch kommt.
Und eine ähnliche Modellierung gibt es sicher auch für die Balearen. Als Anhaltspunkt müsste man z.B. den derzeitigen Verbreitungsgrad der britischen Mutation und ggfs. anderer Mutationen wissen. Wenn der noch relativ niedrig ist, gibt es noch "Wachstumspotenzial" und Grund zur Annahme, dass das Virus dieses Potenzial auch nutzen wird. Ebenso wäre als Eingangsgröße zu betrachten, ob die Schutzmaßnahmen/Restriktionen in den letzten Wochen eher hoch waren und jetzt gelockert werden oder nicht. All diese Faktoren kann man in ein fundiertes Modell eingehen lassen. Vermutlich gibt's das für die Balearen auch schon; ich kenne nur keine Veröffentlichung. Daher meine Frage hier.
 

flyer09

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
12.175
2.441
Helsinki (und auch Turku) soll bis Mitte Mai nun erstmals in den Lockdown wegen starker Erhöhung der Fallzahlen gehen und der Gesetzentwurf heute von der finnischen Ministerpräsidentin dem Parlament vorgelegt werden. Ich bezweifele so langsam sogar, ob Finnland vor dem Spätsommer wieder offen ist...
 

comby

Erfahrenes Mitglied
19.04.2012
1.469
534
Weiß jemand wie die Einreise in Spanien/speziell Kanaren momentan bzgl. des Testens ist? Vor einem Monat noch war ein PCR Test verbindlich notwendig, ich glaube heuer reicht ein Schnelltest? https://www.spth.gob.es/faq?tab=2 - aber so ganz schlau wird man daraus nicht?!
 

schmittg

Reguläres Mitglied
14.10.2016
80
72
Ich hatte vor 3 Monaten eine Coronainfektion, die mittlerweile durchgestanden ist. Der PCR kann aber noch wochenlang positiv sein, hat das RKI auch mehrfach bestätigt. Ich fliege des Öfteren nach Finnland, dort wird das Attest von meinem Arzt zusammen mit dem positiven Testzertifikat von damals akzeptiert, und kann dort ohne Quarantäne einreisen.
Laut der neuen Verordnung benötige ich einen negativen Test um befördert zu werden. Was jedoch wenn der Test aus o.g. Grund noch positiv ist ? Ich glaube man hat bei unserer Regierung wie so oft nicht wirklich nachgedacht.

Auch erschließt sich mir die Ungleichbehandlung Grenzeintritt über Land/Wasser gegenüber Luft nicht.
 

HDH Aviation

Erfahrenes Mitglied
25.02.2018
1.369
3.889
D-AIEP
Chile erhöht jetzt auch die Hürden für die Einreise.

Statt zehntägiger Quarantäne am Zielort müssen Reisende ab sofort in fünftägige Zwangsquarantäne in ein Hotel, wo nach fünf Tagen ein PCR-Test durchgeführt wird. Ist dieser negativ, darf man die Quarantäne am Zielort weiterführen, wenn nicht, darf man weiter im Hotel verweilen. Reisende bis zum 27.03. bekommen die Kosten gestellt, danach muss man für den Aufenthalt zu „üblichen Konditionen“ selber aufkommen.