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Hallo, weiß jemand wie aktuell die Situation ist in Griechenland und Italien? Ist ein Badeurlaub bzw Einreise dort momentan ohne Probleme möglich? Gerade was die Inseln betrifft.
Verstehe ich das richtig, dass wenn ich aus Albanien kommend auch in Spanien einreisen könnte? (PCR ist klar / EU Ausweis auch).Aktuell braucht man zur Einreise in Spanien einen PCR mit Ausweisdaten
Siehe Seite des Auswärtigen Amts.Hallo, weiß jemand wie aktuell die Situation ist in Griechenland und Italien? Ist ein Badeurlaub bzw Einreise dort momentan ohne Probleme möglich? Gerade was die Inseln betrifft.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/coronavirus-einreiseverordnung-1913466 :Aber mit vollständiger Impfung bin doch auch aus Hochinzidenz-Gebieten (Einreise mit Flugzeug) ohne jeglichen Test und Q dann ab dieser Woche fein raus - oder habe ich was überlesen?
Angeblich soll das über https://self-testing.gov.gr/ laufen, wo man dann (vermutlich per PDF) eine Selbsterklärung über das Testergebnis abgibt... Kontrollieren sollen diese Erklärung dann die Airlines und Redereien...Zu den griechischen Inseln: Ab dem 14. Mai fallen zwar die innergriechischen Reisebeschränkungen weg. Für innergriechische Flüge auf die Inseln soll aber eine Testpflicht gelten (PCR der letzten 72h oder Antigen-Test oder Selbsttest - fragt mich jetzt nicht, ob/ wie das mit dem Selbsttest kontrolliert wird....). Bei mehr oder weniger direktem Anschluss aus dem Ausland kein Problem, da man den Test ja für die Einreise braucht, wer aber innergriechisch reisen will, sollte das beachten (vollständig Geimpfte sind auch hier vom Test befreit)
Ebenfalls fallen ab 14. Mai die lächerlichen SMS (oder alternatives Papierformular) bei Verlassen des Hauses weg, Ausgangssperre erst um 0.30 Uhr. In Regionen mit hohen Inzidenzen kann es aber nach wie vor zu schärferen Bedingungen / lokalen Lockdowns kommen.
Wobei man aber derzeit für die kostenlosen Selbsttests eine griechische Sozialversicherungsnummer (AMKA) braucht. Aber gut, vielleicht verteilen / verkaufen sie die dann ja auch an Touristen.Angeblich soll das über https://self-testing.gov.gr/ laufen, wo man dann (vermutlich per PDF) eine Selbsterklärung über das Testergebnis abgibt... Kontrollieren sollen diese Erklärung dann die Airlines und Redereien...
So macht man das derzeit schon bei Schulen und mit verschiedenen Arbeitskontexten.
Ich finde die Regeln endlich mal schlüssig.
Sind hiermit alle Risikogebiete gemeint oder nur Risikogebiete, die weder Hochinzidenzgebiet noch Virusvariantengebiet sind? Ich finde, man könnte beides in diesen Satz hineininterpretieren, ich bin aber auch nur ein juristischer Laie.Die §§ 3 und 4 gelten nicht für Personen, die sich im Rahmen des Grenzverkehrs weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder für bis zu 24 Stunden in die Bundesrepublik Deutschland einreisen
Ich sehe da keine weiteren Beschränkungen. Sollte also für alle Arten von Risikogebieten gelten. Bin auch etwas verwundert.§6 Abs. 1 Nr. 6 besagt:
Sind hiermit alle Risikogebiete gemeint oder nur Risikogebiete, die weder Hochinzidenzgebiet noch Virusvariantengebiet sind? Ich finde, man könnte beides in diesen Satz hineininterpretieren, ich bin aber auch nur ein juristischer Laie.
Alle Risikogebiete inkl. die exotische Varianten Hochinzidenzgebiet u. Virus Varianten Gebiet.§6 Abs. 1 Nr. 6 besagt:
Sind hiermit alle Risikogebiete gemeint oder nur Risikogebiete, die weder Hochinzidenzgebiet noch Virusvariantengebiet sind? Ich finde, man könnte beides in diesen Satz hineininterpretieren, ich bin aber auch nur ein juristischer Laie.
Beides.so ist es in §2 formuliert:
3. Risikogebiet ein Gebiet außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, für das vom Bundesministerium für Gesundheit im Ein-vernehmen mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit Coronavirus SARS-CoV-2 festgestellt wurde:
a) Hochinzidenzgebiet ein Risikogebiet, wenn festgestellt wurde, dass in diesem Risikogebiet eine besonders hohe Inzidenz für die Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 besteht,
b) Virusvariantengebiet ein Risikogebiet, wenn festgestellt wurde, dass in diesem Risikogebiet bestimmte Varianten des Coronavirus SARS-CoV-2 verbreitet aufgetreten sind;
die Einstufung als Risikogebiet erfolgt erst mit Ablauf des ersten Tages nach Veröffentlichung der Feststellung durch das Robert Koch-Institut im Internet unter der Adresse https://www.rki.de/risikogebie
ich lese es so, dass alles dazu gehört.
Quelle: -auch mit Begründung-
https://www.bundesgesundheitsminist...d-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html
was bedeutet eigentlich in dieser VO "Grenzverkehr"? Sind damit die Berufspendler gemeint oder auch Tagesausflüge ?
Wobei man aber derzeit für die kostenlosen Selbsttests eine griechische Sozialversicherungsnummer (AMKA) braucht. Aber gut, vielleicht verteilen / verkaufen sie die dann ja auch an Touristen.
Und die Airlines und Redereien können ja vielleicht kontrollieren, ob man die Selbsterklärung hat, nicht aber, ob die entsprechende Person jemals einen Test durchgeführt hat. Sprich: von einer wirklichen "Kontrolle" würde ich hier nicht reden. Und wenn ich hier im Forum so lese, was manche sich einfallen lassen, um Reisebeschränkungen zu umgehen....
Das gilt nicht nur für die Schweiz und Baden-Württemberg, sondern generell für den Grenzverkehr in alle Nachbarländer bei einem Aufenthalt für unter 24h (sofern das Nachbarland kein Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet ist). Eventuelle Einreiseeinschränkungen der Nachbarländer sind natürlich weiterhin zu beachten.Tagestourismus in die Schweiz und Einkaufstourismus nach Baden-Württemberg (Aufenthalt jeweils bis zu 24 h) sind ab heute wieder uneingeschränkt (ohne triftigen Grund und ohne Quarantäne) erlaubt
Baden-Württemberg/Schweiz: Erleichterung im deutsch-schweizerischen Grenzverkehr: Tages- und Einkaufstourismus wieder erlaubt – 24-Stunden-Aufenthalt im Risikogebiet ohne Einschränkungen möglich
Der Bund hat seine Corona-Einreiseverordnung verändert – das hat gravierende Veränderungen für Baden-Württemberg. Die bisherige Landes-Verordnung tritt außer Kraft. Entscheidende Änderung: Deutsche dürfen wieder 24 Stunden in ein Risikogebiet reisen, egal warum. Und auch Risikogebiets-Bewohner –...www.suedkurier.de
Ganz so einfach ist es aber doch nicht. Verlangt nicht Österreich nach wie vor einen Immunitätsnachweis bei der Einreise?Das gilt nicht nur für die Schweiz und Baden-Württemberg, sondern generell für den Grenzverkehr in alle Nachbarländer bei einem Aufenthalt für unter 24h.
War die Tage am MEX. Alles wie immer. Man braucht ja nix. Nicht Mal den QR Code der von Vielen( einschliesslich mir) noch hektisch vor dem Boarding generiert werden musste wollte einer sehen. Transit ist sicher kein Problem. Selbst wenn du ein- und ausreisen musst wuerde ich keine Probleme erwarten. Zur Vorsicht halt genug Zeit einplanen. Zum Abflug brauchts den QR-Code vermutlich. Ist aber ne Sache von 3 min. Je nach Airline musst du halt mit der Bahn as Terminal wechseln.Mir wird von LH eine Verbindung nach San Jose, Costa Rica mit Zwischenstopp in MEX angezeigt. Wäre ich grundsätzlich nicht abgeneigt (wollte eh mal in der 747-8 fliegen), aber wie sieht es hier aktuell mit dem Umsteigen aus? Ist das in MEX ohne weiteres möglich, oder ist das eher ein großer Zusatzaufwand wie beim Umsteigen in den USA und Kanada (sofern aktuell überhaupt möglich)?
Danke
Das ist nicht ganz korrekt. § 6, Abs. 1 Nr. 6 Coronaeinreiseverordnung gilt auch, wenn das Nachbarland als exotische Variante Hochinzidenzgebiet oder Virus Varianten Gebiet eingestuft ist.Das gilt nicht nur für die Schweiz und Baden-Württemberg, sondern generell für den Grenzverkehr in alle Nachbarländer bei einem Aufenthalt für unter 24h (sofern das Nachbarland kein Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet ist). Eventuelle Einreiseeinschränkungen der Nachbarländer sind natürlich weiterhin zu beachten.
Schon so. Dann mach einfach nen Bürgertest, melde dich bei Herrn Spahn unter einreiseanmeldung.de oder mit der Ersatzmitteilung an, lade den Test hoch und dann passt das.Das ist doch mittlerweile alles verrückt....
Ich muss für <24 Stunden nach Schweden. Ist natürlich kein Grenzverkehr, aber unter 24 Stunden. Vor ein paar Tagen hätte ich laut NRW Landesverordnung nicht in Quarantäne gemusst (mit negativem Test). Nun wahrscheinlich schon.
Aber immerhin reicht 1 Test für die Aus- und Einreise aus, bei so einem kurzem Aufenthalt .
Das ist richtig, allerdings braucht man für die Rückkehr nach Deutschland aus Hochinzidenz-oder Virusvariantengebiet einen Testnachweis (bzw. Impfnachweis oder Genesenennachweis), auch wenn man für unter 24h dort gewesen ist.Das ist nicht ganz korrekt. § 6, Abs. 1 Nr. 6 Coronaeinreiseverordnung gilt auch, wenn das Nachbarland als exotische Variante Hochinzidenzgebiet oder Virus Varianten Gebiet eingestuft ist.
-> Die 24h Regelung gilt generell, egal welche Variante von Risikogebieten.