Einreiseeinschränkungen wegen Coronavirus

ANZEIGE

davidschneider

Reguläres Mitglied
13.08.2016
72
13
ANZEIGE
Hallo, weiß jemand wie aktuell die Situation ist in Griechenland und Italien? Ist ein Badeurlaub bzw Einreise dort momentan ohne Probleme möglich? Gerade was die Inseln betrifft.
 

joubin81

Erfahrenes Mitglied
07.09.2016
2.296
1.446
ganz neu:

Testpflicht bei Einreise von Mallorca entfällt für Genesene und Geimpfte​

Neue deutsche Einreiseverordnung behält für alle anderen die Testpflicht bei.​

 

derBerliner

Erfahrenes Mitglied
10.05.2011
897
842
Hallo, weiß jemand wie aktuell die Situation ist in Griechenland und Italien? Ist ein Badeurlaub bzw Einreise dort momentan ohne Probleme möglich? Gerade was die Inseln betrifft.
Siehe Seite des Auswärtigen Amts.

Griechenland: touristische Einreise mit PCR-Test quarantänefrei möglich. Badeurlaub ohne Probleme möglich.
Italien: Einreise ab vermutlich Sonntag ohne Quarantäne mit Antigentest. Badeurlaub ohne Probleme möglich.

Einzig die derzeit noch etwas kalten Wassertemperaturen sind vielleicht "ein Problem" .
 

footballdreamer

Erfahrenes Mitglied
15.12.2011
779
1.344
TXL
Aber mit vollständiger Impfung bin doch auch aus Hochinzidenz-Gebieten (Einreise mit Flugzeug) ohne jeglichen Test und Q dann ab dieser Woche fein raus - oder habe ich was überlesen?
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/coronavirus-einreiseverordnung-1913466 :

"Genesene und geimpfte Personen werden grundsätzlich Getesteten gleichgestellt. Wer einen entsprechenden Nachweis erbringen kann, braucht kein negatives Testergebnis vorzuweisen. Ausnahme: Die Einreise aus Virusvariantengebieten. Hier wird weiterhin nur der Testnachweis anerkannt.

Für die Einreise aus einem einfachen Risikogebiet gilt: Getestete, geimpfte und genese Personen müssen nicht in Quarantäne, wenn sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen können.

Wer aus einem Hochinzidenzgebiet kommt, kann durch einen Test nach fünf Tagen nach Einreise bei entsprechend negativem Ergebnis vorzeitig aus der Quarantäne entlassen werden. Das ist nicht möglich, wenn Reisende sich die letzten zehn Tagen vor Einreise in einem Virusvariantengebiet aufgehalten haben."


ich werde nicht ganz schlau draus. Ich dachte auch, dass geimpfte Personen bei Einreise aus Hochinzidenzgebieten nicht mehr in Quarantäne müssen. Aber irgendwie ist es schwammig geschrieben. Kann jemand genaueres sagen?
 

footballdreamer

Erfahrenes Mitglied
15.12.2011
779
1.344
TXL
Das BMG schreibt allerdings:

"Coronavirus-EinreiseverordnungAusnahmen für Geimpfte, Genesene & aktuell Getestete auch bei Einreise

Ab 13. Mai gilt eine neue Einreiseverordnung, die erstmals einheitliche Einreise- und Quarantäneregelungen für ganz Deutschland bringt. Damit werden Genesene und Geimpfte von Test- und Quarantänepflichten bei Einreise aus Risikogebieten und Hochinzidenzgebieten befreit. Auch Menschen, die ein aktuelles negatives Test bei Einreise vorlegen, müssen nach einem Aufenthalt in einem Risikogebiet nicht mehr in Quarantäne. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur neuen Verordnung."
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.136
8.393
BRU
Zu den griechischen Inseln: Ab dem 14. Mai fallen zwar die innergriechischen Reisebeschränkungen weg. Für innergriechische Flüge auf die Inseln soll aber eine Testpflicht gelten (PCR der letzten 72h oder Antigen-Test oder Selbsttest - fragt mich jetzt nicht, ob/ wie das mit dem Selbsttest kontrolliert wird....). Bei mehr oder weniger direktem Anschluss aus dem Ausland kein Problem, da man den Test ja für die Einreise braucht, wer aber innergriechisch reisen will, sollte das beachten (vollständig Geimpfte sind auch hier vom Test befreit)

Ebenfalls fallen ab 14. Mai die lächerlichen SMS (oder alternatives Papierformular) bei Verlassen des Hauses weg, Ausgangssperre erst um 0.30 Uhr. In Regionen mit hohen Inzidenzen kann es aber nach wie vor zu schärferen Bedingungen / lokalen Lockdowns kommen.
 

derBerliner

Erfahrenes Mitglied
10.05.2011
897
842
Zu den griechischen Inseln: Ab dem 14. Mai fallen zwar die innergriechischen Reisebeschränkungen weg. Für innergriechische Flüge auf die Inseln soll aber eine Testpflicht gelten (PCR der letzten 72h oder Antigen-Test oder Selbsttest - fragt mich jetzt nicht, ob/ wie das mit dem Selbsttest kontrolliert wird....). Bei mehr oder weniger direktem Anschluss aus dem Ausland kein Problem, da man den Test ja für die Einreise braucht, wer aber innergriechisch reisen will, sollte das beachten (vollständig Geimpfte sind auch hier vom Test befreit)

Ebenfalls fallen ab 14. Mai die lächerlichen SMS (oder alternatives Papierformular) bei Verlassen des Hauses weg, Ausgangssperre erst um 0.30 Uhr. In Regionen mit hohen Inzidenzen kann es aber nach wie vor zu schärferen Bedingungen / lokalen Lockdowns kommen.
Angeblich soll das über https://self-testing.gov.gr/ laufen, wo man dann (vermutlich per PDF) eine Selbsterklärung über das Testergebnis abgibt... Kontrollieren sollen diese Erklärung dann die Airlines und Redereien...

So macht man das derzeit schon bei Schulen und mit verschiedenen Arbeitskontexten.
 
  • Like
Reaktionen: Anonyma

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.136
8.393
BRU
Angeblich soll das über https://self-testing.gov.gr/ laufen, wo man dann (vermutlich per PDF) eine Selbsterklärung über das Testergebnis abgibt... Kontrollieren sollen diese Erklärung dann die Airlines und Redereien...

So macht man das derzeit schon bei Schulen und mit verschiedenen Arbeitskontexten.
Wobei man aber derzeit für die kostenlosen Selbsttests eine griechische Sozialversicherungsnummer (AMKA) braucht. Aber gut, vielleicht verteilen / verkaufen sie die dann ja auch an Touristen.

Und die Airlines und Redereien können ja vielleicht kontrollieren, ob man die Selbsterklärung hat, nicht aber, ob die entsprechende Person jemals einen Test durchgeführt hat. Sprich: von einer wirklichen "Kontrolle" würde ich hier nicht reden. Und wenn ich hier im Forum so lese, was manche sich einfallen lassen, um Reisebeschränkungen zu umgehen....
 

skyblue99

Erfahrenes Mitglied
24.08.2019
4.363
5.465
§6 Abs. 1 Nr. 6 besagt:
Die §§ 3 und 4 gelten nicht für Personen, die sich im Rahmen des Grenzverkehrs weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder für bis zu 24 Stunden in die Bundesrepublik Deutschland einreisen
Sind hiermit alle Risikogebiete gemeint oder nur Risikogebiete, die weder Hochinzidenzgebiet noch Virusvariantengebiet sind? Ich finde, man könnte beides in diesen Satz hineininterpretieren, ich bin aber auch nur ein juristischer Laie.
 

Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.149
495
LEJ
§6 Abs. 1 Nr. 6 besagt:

Sind hiermit alle Risikogebiete gemeint oder nur Risikogebiete, die weder Hochinzidenzgebiet noch Virusvariantengebiet sind? Ich finde, man könnte beides in diesen Satz hineininterpretieren, ich bin aber auch nur ein juristischer Laie.
Ich sehe da keine weiteren Beschränkungen. Sollte also für alle Arten von Risikogebieten gelten. Bin auch etwas verwundert.
 

jotxl

Erfahrenes Mitglied
19.11.2009
5.979
870
TXL
so ist es in §2 formuliert:

3. Risikogebiet ein Gebiet außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, für das vom Bundesministerium für Gesundheit im Ein-vernehmen mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit Coronavirus SARS-CoV-2 festgestellt wurde:
a) Hochinzidenzgebiet ein Risikogebiet, wenn festgestellt wurde, dass in diesem Risikogebiet eine besonders hohe Inzidenz für die Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 besteht,
b) Virusvariantengebiet ein Risikogebiet, wenn festgestellt wurde, dass in diesem Risikogebiet bestimmte Varianten des Coronavirus SARS-CoV-2 verbreitet aufgetreten sind;
die Einstufung als Risikogebiet erfolgt erst mit Ablauf des ersten Tages nach Veröffentlichung der Feststellung durch das Robert Koch-Institut im Internet unter der Adresse https://www.rki.de/risikogebie


ich lese es so, dass alles dazu gehört.
Quelle: -auch mit Begründung-
https://www.bundesgesundheitsminist...d-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html

was bedeutet eigentlich in dieser VO "Grenzverkehr"? Sind damit die Berufspendler gemeint oder auch Tagesausflüge ?
 

NarutoUzumaki

Erfahrenes Mitglied
12.05.2017
840
69
BSL
§6 Abs. 1 Nr. 6 besagt:

Sind hiermit alle Risikogebiete gemeint oder nur Risikogebiete, die weder Hochinzidenzgebiet noch Virusvariantengebiet sind? Ich finde, man könnte beides in diesen Satz hineininterpretieren, ich bin aber auch nur ein juristischer Laie.
Alle Risikogebiete inkl. die exotische Varianten Hochinzidenzgebiet u. Virus Varianten Gebiet.

so ist es in §2 formuliert:

3. Risikogebiet ein Gebiet außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, für das vom Bundesministerium für Gesundheit im Ein-vernehmen mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit Coronavirus SARS-CoV-2 festgestellt wurde:
a) Hochinzidenzgebiet ein Risikogebiet, wenn festgestellt wurde, dass in diesem Risikogebiet eine besonders hohe Inzidenz für die Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 besteht,
b) Virusvariantengebiet ein Risikogebiet, wenn festgestellt wurde, dass in diesem Risikogebiet bestimmte Varianten des Coronavirus SARS-CoV-2 verbreitet aufgetreten sind;
die Einstufung als Risikogebiet erfolgt erst mit Ablauf des ersten Tages nach Veröffentlichung der Feststellung durch das Robert Koch-Institut im Internet unter der Adresse https://www.rki.de/risikogebie


ich lese es so, dass alles dazu gehört.
Quelle: -auch mit Begründung-
https://www.bundesgesundheitsminist...d-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html

was bedeutet eigentlich in dieser VO "Grenzverkehr"? Sind damit die Berufspendler gemeint oder auch Tagesausflüge ?
Beides.
 
  • Like
Reaktionen: Monstertour und jotxl

derBerliner

Erfahrenes Mitglied
10.05.2011
897
842
Wobei man aber derzeit für die kostenlosen Selbsttests eine griechische Sozialversicherungsnummer (AMKA) braucht. Aber gut, vielleicht verteilen / verkaufen sie die dann ja auch an Touristen.

Und die Airlines und Redereien können ja vielleicht kontrollieren, ob man die Selbsterklärung hat, nicht aber, ob die entsprechende Person jemals einen Test durchgeführt hat. Sprich: von einer wirklichen "Kontrolle" würde ich hier nicht reden. Und wenn ich hier im Forum so lese, was manche sich einfallen lassen, um Reisebeschränkungen zu umgehen....

Absolut. Es ist für die Regierung der Weg, der mit am wenigsten Aufwand einher geht (ohne Antigen-Teststationen etc.), und trotzdem irgendein Zeichen setzt hinsichtlich Selbstverantwortlichkeit. Wenig durchdacht.
Warum man aus Athen mit seinen sehr hohen Coronazahlen nun auf jede Insel fahren darf, wann und wie man will (solang man bestätigt, man sei negativ), aber ein Portugiese oder Engländer PCR-Test + gebenenfalls zusätzlicher Antigentest vor Ort, ist absurd und populistisch.
Nicht, dass ich gegen Testpflicht bin - aber für "Nationale" so und "Internationale" so ist doch absurd bei den ganzen Inseln...
 

Nightflight2020

Reguläres Mitglied
17.07.2020
96
389
Ich habe eine Frage zu einer möglichen Rückreise aus einem Risikogebiet (Kanarische Inseln) (gemäß neuer Coronavirus-Einreiseverordnung vom 12. Mai 2021).

- Für die Ein- bzw. Rückreise per Flugzeug nach Deutschland ist unabhängig von der Risikoklassifizierung ein negativer Covid-19 Test nötig (nicht älter als 48 Stunden bei Einreise)
- Einreiseverordnung - bei Risikogebieten: „…Die häusliche Quarantäne kann vorzeitig beendet werden, wenn ... ein negativer Testnachweis über das Einreiseportal der Bundesrepublik unter https://www.einreiseanmeldung.de übermittelt wird…“

Also, kann ich meinen negativen Covid-19 Test (für den Rückflug aus einem einfachen Risikogebiet) als negativen Testnachweis benutzen, um die häusliche Quarantäne sofort zu umgehen?
 
Zuletzt bearbeitet:

flyer09

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
11.976
1.997
Ja, so ist es, sofern es kein Virusvariantengebiet ist. Das dürfte das Reisen deutlich vereinfachen (und auch die Buchungszahlen bei den Airlines deutlich steigen lassen ...).
 
  • Like
Reaktionen: Nightflight2020

Chemist

Erfahrenes Mitglied
28.10.2017
3.325
4.546
BSL
Tagestourismus in die Schweiz und Einkaufstourismus nach Baden-Württemberg (Aufenthalt jeweils bis zu 24 h) sind ab heute wieder uneingeschränkt (ohne triftigen Grund und ohne Quarantäne) erlaubt

 

Qwerty

Erfahrenes Mitglied
13.12.2011
393
57
ACH
Tagestourismus in die Schweiz und Einkaufstourismus nach Baden-Württemberg (Aufenthalt jeweils bis zu 24 h) sind ab heute wieder uneingeschränkt (ohne triftigen Grund und ohne Quarantäne) erlaubt

Das gilt nicht nur für die Schweiz und Baden-Württemberg, sondern generell für den Grenzverkehr in alle Nachbarländer bei einem Aufenthalt für unter 24h (sofern das Nachbarland kein Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet ist). Eventuelle Einreiseeinschränkungen der Nachbarländer sind natürlich weiterhin zu beachten.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: Lollypop

Chemist

Erfahrenes Mitglied
28.10.2017
3.325
4.546
BSL
Das gilt nicht nur für die Schweiz und Baden-Württemberg, sondern generell für den Grenzverkehr in alle Nachbarländer bei einem Aufenthalt für unter 24h.
Ganz so einfach ist es aber doch nicht. Verlangt nicht Österreich nach wie vor einen Immunitätsnachweis bei der Einreise?

Edit: Ich sehe, Du hast Deinen Post noch angepasst ;)
 

Hoppala

Aktives Mitglied
20.11.2016
104
6
NRW
Das ist doch mittlerweile alles verrückt....
Ich muss für <24 Stunden nach Schweden. Ist natürlich kein Grenzverkehr, aber unter 24 Stunden. Vor ein paar Tagen hätte ich laut NRW Landesverordnung nicht in Quarantäne gemusst (mit negativem Test). Nun wahrscheinlich schon.
Aber immerhin reicht 1 Test für die Aus- und Einreise aus, bei so einem kurzem Aufenthalt :).
 

spotterking

Erfahrenes Mitglied
14.07.2012
4.792
2.761
FRA
Mir wird von LH eine Verbindung nach San Jose, Costa Rica mit Zwischenstopp in MEX angezeigt. Wäre ich grundsätzlich nicht abgeneigt (wollte eh mal in der 747-8 fliegen), aber wie sieht es hier aktuell mit dem Umsteigen aus? Ist das in MEX ohne weiteres möglich, oder ist das eher ein großer Zusatzaufwand wie beim Umsteigen in den USA und Kanada (sofern aktuell überhaupt möglich)?

Danke
War die Tage am MEX. Alles wie immer. Man braucht ja nix. Nicht Mal den QR Code der von Vielen( einschliesslich mir) noch hektisch vor dem Boarding generiert werden musste wollte einer sehen. Transit ist sicher kein Problem. Selbst wenn du ein- und ausreisen musst wuerde ich keine Probleme erwarten. Zur Vorsicht halt genug Zeit einplanen. Zum Abflug brauchts den QR-Code vermutlich. Ist aber ne Sache von 3 min. Je nach Airline musst du halt mit der Bahn as Terminal wechseln.
 
  • Like
Reaktionen: ArnoldB

NarutoUzumaki

Erfahrenes Mitglied
12.05.2017
840
69
BSL
Das gilt nicht nur für die Schweiz und Baden-Württemberg, sondern generell für den Grenzverkehr in alle Nachbarländer bei einem Aufenthalt für unter 24h (sofern das Nachbarland kein Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet ist). Eventuelle Einreiseeinschränkungen der Nachbarländer sind natürlich weiterhin zu beachten.
Das ist nicht ganz korrekt. § 6, Abs. 1 Nr. 6 Coronaeinreiseverordnung gilt auch, wenn das Nachbarland als exotische Variante Hochinzidenzgebiet oder Virus Varianten Gebiet eingestuft ist.
-> Die 24h Regelung gilt generell, egal welche Variante von Risikogebieten.
Das ist doch mittlerweile alles verrückt....
Ich muss für <24 Stunden nach Schweden. Ist natürlich kein Grenzverkehr, aber unter 24 Stunden. Vor ein paar Tagen hätte ich laut NRW Landesverordnung nicht in Quarantäne gemusst (mit negativem Test). Nun wahrscheinlich schon.
Aber immerhin reicht 1 Test für die Aus- und Einreise aus, bei so einem kurzem Aufenthalt :).
Schon so. Dann mach einfach nen Bürgertest, melde dich bei Herrn Spahn unter einreiseanmeldung.de oder mit der Ersatzmitteilung an, lade den Test hoch und dann passt das.
 

Qwerty

Erfahrenes Mitglied
13.12.2011
393
57
ACH
Das ist nicht ganz korrekt. § 6, Abs. 1 Nr. 6 Coronaeinreiseverordnung gilt auch, wenn das Nachbarland als exotische Variante Hochinzidenzgebiet oder Virus Varianten Gebiet eingestuft ist.
-> Die 24h Regelung gilt generell, egal welche Variante von Risikogebieten.
Das ist richtig, allerdings braucht man für die Rückkehr nach Deutschland aus Hochinzidenz-oder Virusvariantengebiet einen Testnachweis (bzw. Impfnachweis oder Genesenennachweis), auch wenn man für unter 24h dort gewesen ist.

Bei einem normalen Risikogebiet und Aufenthalt von unter 24h braucht man für die Rückreise weder die Anmeldung noch den Testnachweis.
 
Zuletzt bearbeitet: