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Da ist die Quarantaene vorueber….Bedeutet das, dass ich mich erst frei bewegen darf, wenn das Gesundheitsamt sich bei mir meldet (die sind ja überlastet und wollen nicht angerufen werden) und mich "freispricht"? (wohlgemerkt: NRW)
Da ist die Quarantaene vorueber….Bedeutet das, dass ich mich erst frei bewegen darf, wenn das Gesundheitsamt sich bei mir meldet (die sind ja überlastet und wollen nicht angerufen werden) und mich "freispricht"? (wohlgemerkt: NRW)
BAG Quarantäne-ListeWie sieht es mit der Einreise aus Italien in die Schweiz aus? Obligatorische Quarantäne? Gabs da nicht mal ne 72 Stunden Regel?
Bisher warDas ist nicht neu. Schon lange so
24H alter PCR Test ODER 72H alter PCR Test und Schnelltest
Aber für den reinen Umstieg am Flughafen in den Niederlanden , reicht doch weiterhin ein 72 h PCR Test vor Boarding , oder?Bisher war
72h PCR + 4h Antigen prior boarding
War z.b. unmöglich für den Abflug aus Havanna.
Neu ist
72h PCR + 24h Antigen prior boarding
Erleichtert die Ankunft in Amsterdam wesentlich gegenüber vorher für Abflug aus den Ländern, wo man nicht mal eben auf dem Flughafen einen Antigen Test vor dem Abflug machen kann
Ja.Aber für den reinen Umstieg am Flughafen in den Niederlanden , reicht doch weiterhin ein 72 h PCR Test vor Boarding , oder?
Ja.
Umsteigen mit 72h PCR
Verstehe ich die Einreiseverordnung richtig, dass der Trasit durch UK (LHR Airside) aus einem Nicht-Virusvariantengebiet (USA) nach wie vor ohne Quarantäne möglich ist?Ziemlich spät dran heute: 21:30 wurde die Liste der Risikogebiete aktualisiert.
RKI - Coronavirus SARS-CoV-2 - Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete durch das Auswärtige Amt, BMG und BMI
Die Einstufung als Risikogebiet (Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet) erfolgt durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.www.rki.de
UK wieder Virusvariantengebiet:
Das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland inkl. der Isle of Man sowie aller Kanalinseln und aller britischen Überseegebiete gilt nun als Virusvarianten-Gebiet.
Hochinzidenzgebiete:
Suriname gilt nun als Hochinzidenzgebiet.
Trinidad und Tobago gilt nun als Hochinzidenzgebiet
Risikogebiet:
St. Lucia gilt nun als Risikogebiet.
Downgrades:
Andorra gilt nun als Risikogebiet (zuvor Hochinzidenzgebiet).
Frankreich inkl. aller Übersee-Departments gilt nun als Risikogebiet (zuvor Hochinzidenzgebiet).
Kroatien gilt nun als Risikogebiet (zuvor Hochinzidenzgebiet).
Slowenien gilt nun als Risikogebiet (zuvor Hochinzidenzgebiet).
Die Mongolei gilt nun als Risikogebiet (zuvor Hochinzidenzgebiet).
Oman gilt nun als Risikogebiet (zuvor Hochinzidenzgebiet).
Gebiete, die nicht mehr als Risikogebiete gelten:
Finnland gilt nicht mehr als Risikogebiet.
Irland – die Region Midland gilt nicht mehr als Risikogebiet.
Jamaika gilt nicht mehr als Risikogebiet.
Rumänien gilt nicht mehr als Risikogebiet.
San Marino gilt nicht mehr als Risikogebiet.
Die Slowakei gilt nicht mehr als Risikogebiet.
Spanien – die autonomen Gemeinschaften Extremadura und Asturien gelten nicht mehr als Risikogebiete.
Las ich auch so...Verstehe ich die Einreiseverordnung richtig, dass der Trasit durch UK (LHR Airside) aus einem Nicht-Virusvariantengebiet (USA) nach wie vor ohne Quarantäne möglich ist?
Ist das rechtlich überhaupt zulässig, zweifach geimpfte in Quarantäne zu zwingen? Es ist ja bereits nachgewiesen, dass Biontech ziemlich gut gegen die Variante aus Indien schütztNa ganz wunderbar. Da braucht man jetzt als doppelt Geimpfter bei Rückkehr aus Risikogebieten nicht mehr in Quarantäne, da kommt schon die Klassifizierung als Virusvariantengebiet um die Ecke.
Ist das rechtlich überhaupt zulässig, zweifach geimpfte in Quarantäne zu zwingen? Es ist ja bereits nachgewiesen, dass Biontech ziemlich gut gegen die Variante aus Indien schützt
In der Wissenschaft ist quasi nichts abschließend geklärt. Was wäre denn dann bei dieser Argumentation der Punkt an dem eine Grundrechtsverletzung eintritt? Denn genau das gleiche könnte man auch für andere Krankheiten anführen. Ich finde so eine Argumentation hoch kritisch aus verfassungsrechtlicher Sicht. Leider werden wir das höchstrichterlich unter 2 Jahren nicht geklärt bekommen; wohl eher noch deutlich länger…Magst Du das für uns gerichtlich klären lassen? Im Ernst: ich gehe davon aus, dass die Gerichte argumentieren werden, dass nicht abschließend geklärt ist, ob man das Virus nicht weiter gibt (keine sterile Immunität). Ähnliche Entscheidungen gab es schon.
Edit, z.B. VG Neustadt a.W., Beschl. v. 15.3.2021:
Passt zwar nicht ganz, weil es hier um einen direkten Kontakt der geimpften Eltern mit der infizierten Tochter geht.
Aber das OVG NRW hat die Quarantäne für Virusvariantengebiete allerdings für Ungeimpfte bestätigt. Die Gerichte werden wohl eher auf Sicht fahren.
In der Wissenschaft ist quasi nichts abschließend geklärt. Was wäre denn dann bei dieser Argumentation der Punkt an dem eine Grundrechtsverletzung eintritt? Denn genau das gleiche könnte man auch für andere Krankheiten anführen. Ich finde so eine Argumentation hoch kritisch aus verfassungsrechtlicher Sicht. Leider werden wir das höchstrichterlich unter 2 Jahren nicht geklärt bekommen; wohl eher noch deutlich länger…
Musst du nicht. In der Verordnung (§ 2) heißt es explizit:Ich habe schon gesucht, aber nichts gefunden. Gelten die Einschränkungen die man bei Einreise aus UK hat auch, wenn man dort nur airside umgestiegen ist? Habe demnächst einen Flug wo ich in LHR umsteigen muss, Original-Abflugsort ist lediglich Risikogebiet.
Muss ich dennoch bei der Rückreise, in Quarantäne etc. aufgrund fed Umstiegs in London?