Einreiseeinschränkungen wegen Coronavirus

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spotterking

Erfahrenes Mitglied
14.07.2012
4.791
2.757
FRA
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Bedeutet das, dass ich mich erst frei bewegen darf, wenn das Gesundheitsamt sich bei mir meldet (die sind ja überlastet und wollen nicht angerufen werden) und mich "freispricht"? (wohlgemerkt: NRW)
Da ist die Quarantaene vorueber….
 

MFox

Erfahrenes Mitglied
10.06.2016
1.403
1.600
Wie sieht es mit der Einreise aus Italien in die Schweiz aus? Obligatorische Quarantäne? Gabs da nicht mal ne 72 Stunden Regel?
 

Überflieger1977

Erfahrenes Mitglied
19.02.2016
2.736
1.775
Frankfurt am Main und Köln

b23

Erfahrenes Mitglied
16.11.2010
846
8
Gibt es für Österreich, wie z.B. bei der Schweiz oder Deutschland, auch eine Papierversion, die man benutzen kann anstatt elektronische Regestrierung?
 

Meiniger

Erfahrenes Mitglied
27.10.2018
334
231
BRN
Wie sieht es mit der Einreise aus Italien in die Schweiz aus? Obligatorische Quarantäne? Gabs da nicht mal ne 72 Stunden Regel?
BAG Quarantäne-Liste
Italien:
  • Region Apulien
  • Region Kampanien
Bei Einreise mit Flugzeug brauchst du einen Test ansonsten nicht. Einreiseformular ausfüllen und gut ists.
 
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Admiral

Reguläres Mitglied
02.10.2019
73
19
Das ist nicht neu. Schon lange so

24H alter PCR Test ODER 72H alter PCR Test und Schnelltest
Bisher war
72h PCR + 4h Antigen prior boarding
War z.b. unmöglich für den Abflug aus Havanna.

Neu ist
72h PCR + 24h Antigen prior boarding

Erleichtert die Ankunft in Amsterdam wesentlich gegenüber vorher für Abflug aus den Ländern, wo man nicht mal eben auf dem Flughafen einen Antigen Test vor dem Abflug machen kann
 

Info9

Aktives Mitglied
04.08.2019
132
63
Bisher war
72h PCR + 4h Antigen prior boarding
War z.b. unmöglich für den Abflug aus Havanna.

Neu ist
72h PCR + 24h Antigen prior boarding

Erleichtert die Ankunft in Amsterdam wesentlich gegenüber vorher für Abflug aus den Ländern, wo man nicht mal eben auf dem Flughafen einen Antigen Test vor dem Abflug machen kann
Aber für den reinen Umstieg am Flughafen in den Niederlanden , reicht doch weiterhin ein 72 h PCR Test vor Boarding , oder?
 
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delpiero223

Erfahrenes Mitglied
30.11.2011
1.533
194
RLG
kreuzundpeer.de
Ziemlich spät dran heute: 21:30 wurde die Liste der Risikogebiete aktualisiert.


UK wieder Virusvariantengebiet:

Das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland inkl. der Isle of Man sowie aller Kanalinseln und aller britischen Überseegebiete gilt nun als Virusvarianten-Gebiet.

Hochinzidenzgebiete:


Suriname gilt nun als Hochinzidenzgebiet.
Trinidad und Tobago gilt nun als Hochinzidenzgebiet

Risikogebiet:

St. Lucia gilt nun als Risikogebiet.


Downgrades:

Andorra gilt nun als Risikogebiet (zuvor Hochinzidenzgebiet).
Frankreich inkl. aller Übersee-Departments gilt nun als Risikogebiet (zuvor Hochinzidenzgebiet).
Kroatien gilt nun als Risikogebiet (zuvor Hochinzidenzgebiet).
Slowenien gilt nun als Risikogebiet (zuvor Hochinzidenzgebiet).
Die Mongolei gilt nun als Risikogebiet (zuvor Hochinzidenzgebiet).
Oman gilt nun als Risikogebiet (zuvor Hochinzidenzgebiet).

Gebiete, die nicht mehr als Risikogebiete gelten:


Finnland gilt nicht mehr als Risikogebiet.
Irland – die Region Midland gilt nicht mehr als Risikogebiet.
Jamaika gilt nicht mehr als Risikogebiet.
Rumänien gilt nicht mehr als Risikogebiet.
San Marino gilt nicht mehr als Risikogebiet.
Die Slowakei gilt nicht mehr als Risikogebiet.
Spanien – die autonomen Gemeinschaften Extremadura und Asturien gelten nicht mehr als Risikogebiete.
 

Manuel83

Erfahrenes Mitglied
09.05.2012
1.131
861
Aus europäischer Sicht eine gute Liste, einige Länder wurden herab gestuft und aus UK, wo man quasi eh nicht hin kann, darf niemand mehr einreisen. Bis auf deutsche Staatsbürger natürlich
 

gondorion

Aktives Mitglied
14.03.2016
236
326
Na ganz wunderbar. Da braucht man jetzt als doppelt Geimpfter bei Rückkehr aus Risikogebieten nicht mehr in Quarantäne, da kommt schon die Klassifizierung als Virusvariantengebiet um die Ecke.
 

skyblue99

Erfahrenes Mitglied
24.08.2019
4.360
5.463
Ich sehe die schon die Sommerreisewelle (die längst überfällig ist!) mit solchen Manövern abwürgen. Bald wird es vermutlich Fälle der indischen Variante überall zumindest in geringen Stückzahlen nahezu überall geben. Aber im Urlaub ist die natürlich viel gefährlicher als hier, obwohl hier auch schon Wohnblocks unter Quarantäne gestellt wurden.
 

msilbernagl

Reguläres Mitglied
19.08.2019
85
5
Ziemlich spät dran heute: 21:30 wurde die Liste der Risikogebiete aktualisiert.


UK wieder Virusvariantengebiet:

Das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland inkl. der Isle of Man sowie aller Kanalinseln und aller britischen Überseegebiete gilt nun als Virusvarianten-Gebiet.

Hochinzidenzgebiete:


Suriname gilt nun als Hochinzidenzgebiet.
Trinidad und Tobago gilt nun als Hochinzidenzgebiet

Risikogebiet:

St. Lucia gilt nun als Risikogebiet.


Downgrades:

Andorra gilt nun als Risikogebiet (zuvor Hochinzidenzgebiet).
Frankreich inkl. aller Übersee-Departments gilt nun als Risikogebiet (zuvor Hochinzidenzgebiet).
Kroatien gilt nun als Risikogebiet (zuvor Hochinzidenzgebiet).
Slowenien gilt nun als Risikogebiet (zuvor Hochinzidenzgebiet).
Die Mongolei gilt nun als Risikogebiet (zuvor Hochinzidenzgebiet).
Oman gilt nun als Risikogebiet (zuvor Hochinzidenzgebiet).

Gebiete, die nicht mehr als Risikogebiete gelten:


Finnland gilt nicht mehr als Risikogebiet.
Irland – die Region Midland gilt nicht mehr als Risikogebiet.
Jamaika gilt nicht mehr als Risikogebiet.
Rumänien gilt nicht mehr als Risikogebiet.
San Marino gilt nicht mehr als Risikogebiet.
Die Slowakei gilt nicht mehr als Risikogebiet.
Spanien – die autonomen Gemeinschaften Extremadura und Asturien gelten nicht mehr als Risikogebiete.
Verstehe ich die Einreiseverordnung richtig, dass der Trasit durch UK (LHR Airside) aus einem Nicht-Virusvariantengebiet (USA) nach wie vor ohne Quarantäne möglich ist?
 

TS236

Aktives Mitglied
21.07.2013
224
40
Na ganz wunderbar. Da braucht man jetzt als doppelt Geimpfter bei Rückkehr aus Risikogebieten nicht mehr in Quarantäne, da kommt schon die Klassifizierung als Virusvariantengebiet um die Ecke.
Ist das rechtlich überhaupt zulässig, zweifach geimpfte in Quarantäne zu zwingen? Es ist ja bereits nachgewiesen, dass Biontech ziemlich gut gegen die Variante aus Indien schützt
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
5.462
7.448
Trans Balkan Express
Ist das rechtlich überhaupt zulässig, zweifach geimpfte in Quarantäne zu zwingen? Es ist ja bereits nachgewiesen, dass Biontech ziemlich gut gegen die Variante aus Indien schützt

Magst Du das für uns gerichtlich klären lassen? Im Ernst: ich gehe davon aus, dass die Gerichte argumentieren werden, dass nicht abschließend geklärt ist, ob man das Virus nicht weiter gibt (keine sterile Immunität). Ähnliche Entscheidungen gab es schon.

Edit, z.B. VG Neustadt a.W., Beschl. v. 15.3.2021:


Passt zwar nicht ganz, weil es hier um einen direkten Kontakt der geimpften Eltern mit der infizierten Tochter geht.

Aber das OVG NRW hat die Quarantäne für Virusvariantengebiete allerdings für Ungeimpfte bestätigt. Die Gerichte werden wohl eher auf Sicht fahren.
 
Zuletzt bearbeitet:

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
8.081
5.969
Magst Du das für uns gerichtlich klären lassen? Im Ernst: ich gehe davon aus, dass die Gerichte argumentieren werden, dass nicht abschließend geklärt ist, ob man das Virus nicht weiter gibt (keine sterile Immunität). Ähnliche Entscheidungen gab es schon.

Edit, z.B. VG Neustadt a.W., Beschl. v. 15.3.2021:


Passt zwar nicht ganz, weil es hier um einen direkten Kontakt der geimpften Eltern mit der infizierten Tochter geht.

Aber das OVG NRW hat die Quarantäne für Virusvariantengebiete allerdings für Ungeimpfte bestätigt. Die Gerichte werden wohl eher auf Sicht fahren.
In der Wissenschaft ist quasi nichts abschließend geklärt. Was wäre denn dann bei dieser Argumentation der Punkt an dem eine Grundrechtsverletzung eintritt? Denn genau das gleiche könnte man auch für andere Krankheiten anführen. Ich finde so eine Argumentation hoch kritisch aus verfassungsrechtlicher Sicht. Leider werden wir das höchstrichterlich unter 2 Jahren nicht geklärt bekommen; wohl eher noch deutlich länger…
 
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unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
5.462
7.448
Trans Balkan Express
In der Wissenschaft ist quasi nichts abschließend geklärt. Was wäre denn dann bei dieser Argumentation der Punkt an dem eine Grundrechtsverletzung eintritt? Denn genau das gleiche könnte man auch für andere Krankheiten anführen. Ich finde so eine Argumentation hoch kritisch aus verfassungsrechtlicher Sicht. Leider werden wir das höchstrichterlich unter 2 Jahren nicht geklärt bekommen; wohl eher noch deutlich länger…

Na es läuft ja über die Risikoabwägung. Wenn es einigermaßen sicher geklärt wäre, wäre es leichter die Regeln zu kippen. So sprechen die Gerichte dem Verordnungsgeber eine weite Einschätzungsprärogative zu (hat man in anderen Rechtsgebieten auch).

Gerade entdeckt, das Sächsische OVG hält die verpflichtende Quarantäne bei der Rückkehr aus Visusvariantengebieten (für Ungeimpfte) zulässig mit dem Ziel das Einschleppen der Varianten zu verhindern:

"Anhand dieser wissenschaftlichen Erkenntnisse spricht Vieles dafür, dass der Verordnungsgeber die für Virusvarianten-Gebiete getroffenen Reisebeschränkungen für geeignet halten durfte und weiterhin darf, den Pandemieverlauf im Freistaat Sachsen und im Bundesgebiet positiv zu beeinflussen. Die Regelungen zielen im Zusammenspiel mit den Ausweisungskriterien für Virusvarianten-Gebiete auf Virusvarianten, die in einem ausländischen Staat verbreitet sind, nicht zugleich im Inland verbreitet auftreten, und von welchen anzunehmen ist, dass von diesen ein besonderes Risiko ausgeht, z. B. hinsichtlich einer vermuteten oder nachgewiesenen leichteren Übertragbarkeit oder anderen Eigenschaften, die die Infektionsausbreitung beschleunigen, die Krankheitsschwere verstärken, oder gegen welche die Wirkung einer durch Impfung oder durchgemachten Infektion erreichten Immunität abgeschwächt ist ... Die in Tschechien verbreitete Virusvariante B.1.1.7 ... ist nach derzeitigem Kenntnisstand noch leichter von Mensch zu Mensch übertragbar als bisher zirkulierende Varianten und weist eine höhere Reproduktionszahl auf, so dass ihre Ausbreitung noch schwerer einzudämmen ist. Es gibt zudem bei begrenzter Datenlage Hinweise darauf, dass sie mit einer erhöhten Fallsterblichkeit einhergehen könnte ... Es besteht daher zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung ein erhebliches öffentliches Interesse daran, ein Einschleppen und Ausbreiten dieser Virusvariante möglichst weitgehend zu verhindern oder aufzuschieben." - Beschl. v. 3.3.2021, Az. 3 B 15/21

Das Fahren auf Sicht bei Mutationen wird wohl noch ein Weilchen andauern. Dass hier in naher Zukunft reihenweise Quarantäneregelungen gekippt werden, kann ich mir nich vorstellen.
 
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Shinj4u

Aktives Mitglied
09.07.2012
199
91
Ich habe schon gesucht, aber nichts gefunden. Gelten die Einschränkungen die man bei Einreise aus UK hat auch, wenn man dort nur airside umgestiegen ist? Habe demnächst einen Flug wo ich in LHR umsteigen muss, Original-Abflugsort ist lediglich Risikogebiet.
Muss ich dennoch bei der Rückreise, in Quarantäne etc. aufgrund fed Umstiegs in London?
 

delpiero223

Erfahrenes Mitglied
30.11.2011
1.533
194
RLG
kreuzundpeer.de
Ich habe schon gesucht, aber nichts gefunden. Gelten die Einschränkungen die man bei Einreise aus UK hat auch, wenn man dort nur airside umgestiegen ist? Habe demnächst einen Flug wo ich in LHR umsteigen muss, Original-Abflugsort ist lediglich Risikogebiet.
Muss ich dennoch bei der Rückreise, in Quarantäne etc. aufgrund fed Umstiegs in London?
Musst du nicht. In der Verordnung (§ 2) heißt es explizit:

"Zwischenaufenthalt: Aufenthalte, die die übliche Zeitdauer notwendiger Halte zum Beispiel zur Rast oder für Tankvorgänge nicht überschreiten; Umsteigezeiten an einem Flughafen gelten nicht als Zwischenaufenthalt"

 
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Reyhan

Erfahrenes Mitglied
30.09.2017
617
588
FMO
Ich wäre für Unterstützung äusserst dankbar.

Gebucht ist auf 2 getrennten Tickets

MEX - FRA mit LH
FRA - IST mit TK

TK möchte einen PCR-Test, der innerhalb von 72 Stunden vor dem geplanten Abflug des Passagiers aus dem Herkunftsland entnommen worden sein muss.
Ist das Herkunftsland in diesem Fall Mexiko oder DE ?

Danke schon jetzt.
 

blaubeerquark

Aktives Mitglied
17.01.2021
168
93
Ich hätte auch noch eine Frage:

SFO - LHR - FRA

UK ist Virusvariantengebiet. In LHR aber nur Transit.

a) Darf ich befördert werden.
b) Quarantäne in Deutschland?

Danke.