Einreiseeinschränkungen wegen Coronavirus

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insofern

Erfahrenes Mitglied
29.08.2017
1.160
689
jwd
Off topic
Frag mal nach einem " unechten Jahresvisum" oder mehrfach Einreise . Bei einer guten bzw langjährigen Visa-Historie sollte ein solches kein Problem sein. https://www.schengenvisainfo.com/de/kategorien-eines-schengen-visums/

Ich warne vor solchen Ratschlägen und solchen Seiten.
Bist Du mit einem/r Deutschen verheiratet und willst lediglich besuchsweise nach Deutschland, ist das Schengen-Visum Dein Freund.
Willst Du mehr als 90 Tage pro Halbjahr in Deutschland verbringen, solltest Du Dich um ein nationales Visum bemühen. Ausländerbehörden reagieren in der Regel völlig humorlos, wenn Du mit einem Schengen-Visum auftauchst für den Daueraufenthalt.

Willst Du es ganz genau wissen? Google-Suche nach Visumhandbuch Auswärtiges Amt.
Andere Seiten als das AA und die Auslandsvertretungen des Bundes meide in solchen Fragen.
 
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CGNFlyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2012
5.042
1.614
Kroatien ohne Einschränkung ist nicht ganz korrekt, oder? Die Einreise für Tourismus scheint zwar gem. Hören Sagen möglich zu sein, auf deutschsprachigen Government-Seiten findet sich aber noch nichts offizielles?
Doch das sollte gehen, da eine Buchung eines Hotels, Appartements oder Campingplatzes als "wirtschaftliches Interesse" zu werten ist. Die Einreise auf dem Land- oder Luftweg soll mit einer Buchungsbestätigung möglich sein. Ich habe es aber noch nicht selber ausprobiert.
 

Kamel

Erfahrenes Mitglied
31.01.2019
675
258
Südbaden
Das die Ehe in DE eingetragen ist hilft aber leider nicht.
Für den "Ehegattennachzug" muss man aber erst mal einen Deutschtest beim Goethe Institut bestehen.

Und für die paar Wochen in DE haben wir bis jetzt immer nur ein normales Schengen Visa besorgt.
War halt einfacher.
Ok das ist ins nun auf die Füße gefallen

Achso, ok, das war das erste was ich mit meiner +1 gemacht habe, weil uns das zu heikel erschien. Und maximal 6 Monate am Stück nicht in D zu sein ist keine zu große Hürde.
B1 sollte allerdings erreicht werden, Einbürgerungstest kann man schnell lernen und dann machen.
Dann hat sie eine Aufenthaltsgenehmigung mit welcher sie halt auch in Krisenzeiten in den Schengenraum einreisen kann.
 
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Reyhan

Erfahrenes Mitglied
30.09.2017
1.055
1.393
FMO
Sorry für off topic aber das kann man so nicht stehen lassen !
Ich warne vor solchen Ratschlägen und solchen Seiten.
Bist Du mit einem/r Deutschen verheiratet und willst lediglich besuchsweise nach Deutschland, ist das Schengen-Visum Dein Freund.
Willst Du mehr als 90 Tage pro Halbjahr in Deutschland verbringen, solltest Du Dich um ein nationales Visum bemühen. Ausländerbehörden reagieren in der Regel völlig humorlos, wenn Du mit einem Schengen-Visum auftauchst für den Daueraufenthalt.

Willst Du es ganz genau wissen? Google-Suche nach Visumhandbuch Auswärtiges Amt.
Andere Seiten als das AA und die Auslandsvertretungen des Bundes meide in solchen Fragen.

Da spricht aber nicht sehr viel Wissen aus dem Text. Schreibt diejenige, die sich seit 1998 mit diesem Thema beschäftigt da binationaler + 1 und durchaus informiert bzw auf dem aktuellen Stand ist.

Ich bleibe dabei : wer ein + 1 aus einem 3-Land hat und unproblematisch innerhalb der 90/180 Tage Regelung nach DE respektive in ein Schengenland einreisen möchte, sollte versuchen ein "unechtes Jahresvisum" zu bekomme, das von deutschen Botschaften, Generalkonsulaten für 1 , 3 oder 5 Jahre erteilt werden kann.

Über jedes Visum wird letztlich von der Botschaft / GK entschieden. Die ABH´s werden erst dann eingebunden, wenn ein Dauer-Aufenthalt angestrebt wird ( Visum Kat D und dann Aufenthaltstitel).
Die Seite bietet einen guten ersten Überblick der verschiedenen Schengen-Visa für Neulinge.

Und damit bin ich raus....
 
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geminy007

Erfahrenes Mitglied
30.12.2019
597
1.017
41
Kennt jemand eine Tendenz für Israel? Aktuell ist alles geschlossen, aber ist ein Silberstreif erkennbar?

Gleichlautend Tunesien
 

ichbinswieder

Erfahrenes Mitglied
18.11.2010
2.277
336
Für das nationale Visum reicht A1.

Reicht auch für die erste Aufenthaltsgenehmigung. Man hat dann nur die Auflage des Integrationskurses, bei dem man dann automatisch B1 hat.
Macht man den nicht, fliegt einem die Aufenthaltsgenehmigung um die Ohren.
Für Familiennachzug / Ehepartner-Nachzug muss man A1 im Heimatland machen (Goethe Institut), danach Visum zum Familiennachzug beantragen.
Ehe man dann also wieder ein National Visum beantragt, besser gleich Familiennachzug, beides braucht erst einmal A1. Ausnahmen einige Länder, da ist kein A1 vorher nötig.

Und, was hast Du gegen ein "unechtes Jahresvisum"? Daß bieten die Botschaften sogar an und nennen es auch noch so.

Zitat:

Ein Jahresvisum ist ein Nationales Visum. Es wird nur in ganz seltenen Fällen von Botschaften oder Generalkonsulaten ausgestellt.
Ein unechtes Jahresvisum ist ein Schengenvisum, das mit einjähriger Gültigkeitsdauer ausgestellt wird und zu einem dreimonatigen Aufenthalt pro Halbjahr und zu mehrmaliger Einreise berechtigt.
Grundlage hierfür ist die „VERORDNUNG (EG) Nr. 810/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Juli 2009 über einen Visakodex der Gemeinschaft (Visakodex)

Wenn ich nun aber die Wartezeit mir anschaue, bei einigen Botschaften (auf einen Termin), dann kann man in der Wartezeit auch gleich zum Goetheinstitut laufen und da A1 machen und dann Familiennachzug.
 
Zuletzt bearbeitet:

insofern

Erfahrenes Mitglied
29.08.2017
1.160
689
jwd
Da spricht aber nicht sehr viel Wissen aus dem Text.
You made my day!

Im Übrigen: Lies nochmal meinen Text - wo widersprechen wir uns gerade?

Mal ganz kurz off topic, denn hier geht gerade einiges durcheinander.

Besuchsaufenthalte in Deutschland sind immer drin, wenn der Aufenthalt 90 Tage pro Halbjahr nicht überschreitet. Für solche Fälle gibt es das Schengen-Visum, es gilt der Visakodex, nicht das Aufenthaltsgesetz (AufenthG).

Die Visa können bis zu 5 Jahre gültig sein, berechtigen zur mehrfachen Einreise. Aber eben maximal für 90 Tage pro 180 Tage. Der modifizierte Visakodex sieht seit Februar 2020 die kaskadierenden Gültigkeitszeiträume vor. Bei ordnungsgemäßer Nutzung des Vorvisums wird das Folgevisum für einen längeren Aufenthalt ausgestellt. Überlicherweise in der Reihenfolge 3 Monate, 6 Monate, ein Jahr, etc. Es können übrigens auch Visa für 2 oder 4 Jahre ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer des Passes kann einer längeren Gültigkeitsdauer entgegenstehen (häufigster Fall).

Ein Jahresvisum ist ein Nationales Visum. Es wird nur in ganz seltenen Fällen von Botschaften oder Generalkonsulaten ausgestellt.

Wo hast Du das denn her? Nationale Visa werden für drei Monate ausgestellt, bei einigen Kategorien für sechs Monate (aber nicht im Familiennachzug).

Der Familiennachzug zu Deutschen ist in § 28 AufenthG geregelt. Es handelt sich um eine Anspruchsgrundlage ("ist zu erteilen"). Von dort wird auf den § 30 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG verwiesen. Und hier liegt eines der größten Missverständnisse aus der Praxis. Die Ehepartner müssen sich auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen können. Es steht nicht drin, dass der ausländische Ehepartner ein Sprachzertifikat vorlegen muss.

Die einfachen deutschen Sprachkenntnisse sind in § 2 Abs. 9 AufenthG legaldefiniert: A1 nach des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (Empfehlungen des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen – GER.

Die deutschen Auslandsvertretungen können grundsätzlich schon im Visumsverfahren die A1-Kenntnisse durch eine kurze Unterhaltung prüfen. Um auf Nummer sicher zu gehen oder in Zweifelsfällen sollen das aber die Profis testen und ein Zertifikat darüber ausstellen. Es kommt aber häufig vor, dass offenkundige Sprachkenntnisse am Schalter festgestellt werden.

Das Sprachzertifikat muss nicht von Goethe sein. ÖSD geht genauso wie telc. Es muss natürlich auch nicht im Ausland erworben werden, das geht auch im Urlaub in Deutschland oder Österreich oder der Schweiz. Der Prüfungsanbieter muss lediglich nach ALTE-Standards prüfen.

Dieser kurze Exkurs gilt nur für Ehepartner von Deutschen. Andere bzw. erweiterte Regeln gelten für visumspflichtige Ehepartner von anderen EU-Angehörigen (Freizügigkeitsgesetz EU) und für Ehegatten "sonstiger" Ausländer.
 
Zuletzt bearbeitet:

190th ARW

Erfahrenes Mitglied
02.07.2015
1.554
1.029
Ich weiß, dass es so sein soll... Ich stehe aktuell in Kontakt mit kroatischen Behörden, da ich weder fliegen noch fahren möchte, ohne da eine schriftliche Zusage zu haben...

Doch das sollte gehen, da eine Buchung eines Hotels, Appartements oder Campingplatzes als "wirtschaftliches Interesse" zu werten ist. Die Einreise auf dem Land- oder Luftweg soll mit einer Buchungsbestätigung möglich sein. Ich habe es aber noch nicht selber ausprobiert.
 

Eastside

Erfahrenes Mitglied
21.03.2009
7.704
2.919
DRS, ALC
Malediven:


ZEITLEISTE FÜR DIE WIEDERERÖFFNUNG

Das Tourismusministerium hat eine schrittweise Wiedereröffnung vorgeschlagen, um den Tourismussektor anzukurbeln. Privatjets und Superyachten sind ab dem 1. Juni 2020 gestattet. Für Charterflüge und Privatjets wird eine Landegebühr von USD 50.000 erhoben, für Superyachten eine Startgebühr von USD 10.000. Einen Monat später, ab dem 1. Juli 2020, wird der Zugang zu Charterflügen und kommerziellen Fluggesellschaften folgen. Pensionen und Hotels dürfen ab dem 1. August 2020 ihren Betrieb aufnehmen, während noch kein Plan in Kraft ist, Kreuzfahrtschiffe in das Land zuzulassen.

EINREISE AUF DIE MALEDIVEN

Während eine zuvor bestätigte Buchung in einer Touristeneinrichtung mit einer Lizenz für sicheren Tourismus obligatorisch ist, erfordert die Einreise auf die Malediven*ein spezielles Touristenvisum in Höhe von 100 USD, das „bis auf weiteres“ von der Regierung angewendet wird. Dieses spezielle Touristenvisum wird nur für Touristen gewährt, die einen*Mindestaufenthalt von 14 Nächten*auf den Malediven haben.

Die Touristen müssen außerdem ein*ärztliches Attest*vorlegen, das nicht älter als sieben Tage für den Antigen-PCR-Test oder 14 Tage für den Antikörpertest ist und das negative Covid-19-Testergebnisse bestätigt.

Darüber hinaus ist es für Touristen obligatorisch, sich*bei der Ankunft einem PCR-Test zu unterziehen, der USD 100 pro Test kostet.

Gefunden auf tauchen.de
 
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Kamel

Erfahrenes Mitglied
31.01.2019
675
258
Südbaden
Ja, nach der aktuellen Erfahrung werden wir das wohl auch mal machen müssen.
Und wenn sie keinen Bock auf die Integrationskurse hat: uns wurde gesagt, daß es ausreicht, wenn man der Ausländerbehörde innerhalb der (recht großzügigen) Frist ein B1 Zertifikat sowie den berüchtigten Staatskundetest vorlegt. Letzteren kann man einfach online üben und sich dann zum Test anmelden, Modell Führerschein.
Meine +1 büffelt aktuell noch etwas für den B2. Im Grunde hat sie das Niveau und mit B2 hat sie hier und da Vorteile. Spielt aber für das Visum keine Rolle mehr, da ist nur B1 gefragt.
Wir werden das mal so durchziehen und im Spätsommer dann die beiden Prüfungen hoffentlich beisammen haben (aktuell ist es so eine Sache mit Prüfungsterminen). Ich kann dann gerne Bescheid sagen ob und wie es geklappt hat, erinner' mich einfach entweder hier oder per PN daran.:)

Und dann kann ich vielleicht endlich mal meinen PPL beginnen(y)
 
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MiddleEast

Erfahrenes Mitglied
31.03.2015
757
30
DUS/FRA
Bin gerade verwirrt.

Hier wird gesagt, dass ein Coronatest entbehrlich ist ab dem 15.6:

https://www.merkur.de/welt/coronavi...-griechenland-italien-strand-zr-13761277.html

Hier wird allerdings gesagt, dass ein Corona Test erforderlich ist:

https://www.abendblatt.de/vermischt...ub-Sommer-Corona-Laender-Uebersicht-Maas.html

Was stimmt denn nun bitte?

Für mich steht da, dass in ATHEN kein Corona-Test notwendig ist. Auf den Inseln hingegen schon? Bin mal gespannt, würde September gerne nach Korfu falls Südafrika nicht klappt.
 

nello1985

Erfahrenes Mitglied
20.06.2015
3.285
1.752
TXL
Aber wer will denn dann nach Griechenland? Für eine Familie könnten das nochmal 1000€ extra sein.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.575
9.982
BRU
Also so wie ich das verstehe (ganz klar ist da aber in der Tat nicht alles):

Ab 15. Juni: Öffnung für weitere internationale Flüge, ausschließlich nach ATH (derzeit besteht ja für einige Länder Flugverbot nach Griechenand). Für Touristen/Flüge aus bestimmten Ländern, mit denen ein entsprechendes bilaterales Abkommen besteht, ohne Corona-Test und Quarantäne bei der Ankunft.

Was für all die anderen gilt, steht nirgends... ich vermute mal, weiter Test und Quarantäne. Wobei das aktuell wohl so abläuft, dass alle bei der Ankunft in ATH getestet werden, in ein Hotel gebracht werden, dort auf die Ergebnisse warten müssen, und erst dann an die angegebene Adresse dürfen, wo sie die 14 Tage Quarantäne verbringen. Kosten keine Ahnung... Für Touristen aber eh uninteressant, auf den derzeitigen Flügen sind vermutlich primär im Ausland arbeitende Griechen, die zu ihrer Familie wollen.

Ab 1. Juli: Allgemeine Öffnung für den internationalen Tourismus, Öffnung auch der sonstigen Flughäfen für internationale Flüge, Wegfall von Corona-Tests und Quarantäne. Mit Ausnahme von bestimmten Ländern mit hohen Corona-Zahlen; welche das sind, wird später bekanntgegeben.

Wie das in der Praxis funktioniert, also wie sie etwa kontrollieren, dass auf dem Flug aus DE nicht auch Paxe aus "verbotenen Ländern" sind, ist nochmal eine andere Frage....

Für Österreich habe ich auch schon was vom 15. Juni gelesen, für Deutschland noch nicht (1. Juli sollte aber sicher sein). Aber wie gesagt, die Länder stehen wohl noch nicht fest.

Das mit dem allgemeinen negativen Corona-Test, um überhaupt ein Flugzeug nach Griechenland besteigen zu dürfen, war in der Tat lange auf dem Tisch, scheint nach den gestrigen Ankündigungen aber weg zu sein.
 
Zuletzt bearbeitet:

Valim

Erfahrenes Mitglied
05.06.2012
436
0
Malediven:


ZEITLEISTE FÜR DIE WIEDERERÖFFNUNG

Das Tourismusministerium hat eine schrittweise Wiedereröffnung vorgeschlagen, um den Tourismussektor anzukurbeln. Privatjets und Superyachten sind ab dem 1. Juni 2020 gestattet. Für Charterflüge und Privatjets wird eine Landegebühr von USD 50.000 erhoben, für Superyachten eine Startgebühr von USD 10.000. Einen Monat später, ab dem 1. Juli 2020, wird der Zugang zu Charterflügen und kommerziellen Fluggesellschaften folgen. Pensionen und Hotels dürfen ab dem 1. August 2020 ihren Betrieb aufnehmen, während noch kein Plan in Kraft ist, Kreuzfahrtschiffe in das Land zuzulassen.

EINREISE AUF DIE MALEDIVEN

Während eine zuvor bestätigte Buchung in einer Touristeneinrichtung mit einer Lizenz für sicheren Tourismus obligatorisch ist, erfordert die Einreise auf die Malediven*ein spezielles Touristenvisum in Höhe von 100 USD, das „bis auf weiteres“ von der Regierung angewendet wird. Dieses spezielle Touristenvisum wird nur für Touristen gewährt, die einen*Mindestaufenthalt von 14 Nächten*auf den Malediven haben.

Die Touristen müssen außerdem ein*ärztliches Attest*vorlegen, das nicht älter als sieben Tage für den Antigen-PCR-Test oder 14 Tage für den Antikörpertest ist und das negative Covid-19-Testergebnisse bestätigt.

Darüber hinaus ist es für Touristen obligatorisch, sich*bei der Ankunft einem PCR-Test zu unterziehen, der USD 100 pro Test kostet.

Gefunden auf tauchen.de

Danke aber ob man mit dem „Paket“ wirklich Touristen in einer nennenswerten Anzahl anlocken kann...
 

mic13

Erfahrenes Mitglied
31.05.2010
843
32
Falls es für jemanden interessant ist: Grenze CH-AT heute mit dem Auto, offen, kein Grenzer da, Jalousien unten (bei Einreise Schweiz stand jemand wenn ich das im Vorbeifahren richtig gesehen habe). Grenze AT-D großes Aufgebot BuPo, uns (deutsche Kennzeichen) durchgewunken, Fahrzeug vor uns (österreichische Kennzeichen) kurz kontrolliert. Insgesamt recht entspannt gewesen.
 

ETOPS

Erfahrenes Mitglied
25.12.2013
2.896
456
airside
Serbien ab heute “offen”

https://de.euronews.com/2020/05/21/...n-fur-auslander-es-gibt-keine-corona-auflagen

[FONT=&quot]“(...)Die serbische Regierung öffnet die Grenzen des Landes für Ausländer, ohne dass diese einen Corona-Test vorlegen oder sich in Quarantäne begeben müssen. Das hat das Kabinett am Donnerstag beschlossen.[/FONT]
[FONT=&quot]

[/FONT]

[FONT=&quot]Bislang war die Einreise nach Serbien für ausländische Staatsbürger nur in Ausnahmefällen möglich. Die neue Regelung tritt am Freitag in Kraft.(...)”[/FONT]
 
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Fighti

Erfahrenes Mitglied
19.08.2014
3.042
1.213
MLA
Zypern macht teilweise in 2 Phasen (9.6. und 20.6.) auf. Achtung es wird jetzt etwas komplizierter.

Cyprus will reopen its airports to commercial flights from June 9 after nearly three months of lockdown, Transport Minister Yiannis Karousos said on Friday.
The phased reopening will initially allow passengers to fly to the small EU state from about 20 countries.
A second phase of easing restrictions will begin on June 20, the minister said after a cabinet meeting that agreed the measures.

In the first phase, visitors will need to have tested negative for coronavirus within 72 hours of arriving in Cyprus with a certificate to prove it.
Cypriot residents can take the test upon arrival in Cyprus and will have to self-isolate until the result is known, said Karousos.

From June 20 people arriving from "Category A" countries - a list of 13 nations, including Greece, Germany and Malta - will not need to present a health certificate proving that they are not infected by COVID-19.
But it will still be necessary to carry a certificate proving a negative coronavirus test if arriving from Category B countries - six nations, including Switzerland and Poland - according to Karousos.
Karousos said commercial flights from countries not on the lists will not be allowed unless they are repatriation flights for Cypriot residents returning home during this initial period.
Die Frage wäre, ist dann sowas wie Zürich - Frankfurt - Larnaca Cat A oder Cat B? :D