Einreiseeinschränkungen wegen Coronavirus

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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.999
16.265
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Keine Regel ist gottgegeben, deswegen muss man sich trotzdem dran halten.

Hochachtungsvoll

Hermann Gessler, Reichsvogt



An - z.B. verfassungswidrige - nichtige Regeln muss man sich natuerlich nicht halten.


Und wenn sind es die Einwohner MVs die etwas gegen diese Regeln unternehmen können, denn sie wurden von deren Volksvertretern gemacht und nicht von den gewählten Vertretern aus anderen Bundesländern.

Die Mecklenburger koennen gerade nichts gegen diese Regelung machen, da sie nicht betroffen sind. Das kann nur, wer betroffen ist - also wer an einer Reise nach Mecklenburg-Vorpommern gehindert wird.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.444
9.876
Die Argumentation kann ich ehrlich gesagt nicht nachvollziehen.

Ein Japaner, der in den Niederlanden einreist, bekommt einen Schengen-Stempel in den Pass und darf sich damit 90 Tage im Schengen-Raum aufhalten. Auf welcher Rechtsgrundlage darf ihm dann Deutschland als Teil der Schengen-Raums die Einreise verweigern bzw. eine erfolgte Einreise als illegalen Grenzübertritt werten?

Aus deutscher Sicht hätten die Niederlande die EU-intern abgesprochene Beschränkung der Einreise von Japaner umsetzen müssen. Der niederländische Schengen-Stempel ist also aus deutscher Sicht entgegen der EU-internen Absprache erfolgt und damit nichtig.

Das besondere hier ist, dass es Japaner trifft. Die gehören normalerweise nicht zur "Zielgruppe", deren Einreiseberechtigung überprüft wird. Bei den klassischen "Zielgruppen" wird regelmäßig überprüft, ob die Einreise entsprechend den Bestimmungen erfolgte - selbst wenn es nur um eine Durchreise geht. Da reicht der Stempel alleine nicht aus.
 

Telesto

Erfahrenes Mitglied
15.06.2020
482
103
Aus deutscher Sicht hätten die Niederlande die EU-intern abgesprochene Beschränkung der Einreise von Japaner umsetzen müssen.

Es gibt keine EU-intern abgesprochene Beschränkung der Einreise von Japanern. Der EU-Rat empfiehlt, die Einreise von Japanern zu erlauben. Die Niederlande sind dieser Empfehlung gefolgt und Deutschland ist aus unerfindlichen Gründen davon abgewichen.
 

freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
7.212
7.591
Der Kampf gegen Tagestouristen in Mecklenburg-Vorpommern hat einen neuen Höhepunkt erreicht:
https://www.ndr.de/nachrichten/meck...V-weist-Tagestouristen-aus,tourismus1010.html
Die Aktion ist nicht nur verfassungswidrig sondern gänzlich hirnrissig. Das größte Infektionsrisiko besteht nicht am Badesee unter freiem Himmel, sondern in geschlossenen und schlecht belüfteten Räumen, wenn sich dort viele Menschen tummeln. Der Fachausdruck für derartige Räume lautet "Hotel". Und auch das individuelle Verhalten trägt maßgeblich zum Risiko bei, bei abendlichen Besäufnissen in Lokalen und Hotelbars werden die geltenden Regeln schon mal vergessen.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
8.031
3.284
CGN
Es gibt keine EU-intern abgesprochene Beschränkung der Einreise von Japanern. Der EU-Rat empfiehlt, die Einreise von Japanern zu erlauben. Die Niederlande sind dieser Empfehlung gefolgt und Deutschland ist aus unerfindlichen Gründen davon abgewichen.
Die Einhaltung des Prinzips der Reziprozität ist meines Erachtens kein "unerfindlicher Grund".
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
8.031
3.284
CGN
Wenn das Prinzip nur für China, Japan und Südkorea gelten soll, nicht aber für Australien, Neuseeland, Thailand usw., dann schon.
Das Prinzip erklärt, warum Japanern teils die Einreise verweigert wird. Wobei zu bemerken ist, dass Deutschland Japanern noch immer deutlich großzügiger die Einreise gewährt als Japan Deutschen.
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
9.198
14.130
Trans Balkan Express
Die Aktion ist nicht nur verfassungswidrig sondern gänzlich hirnrissig.

Ist zwar OT: Aber hirnrissig und M-V in der Coronakrise ist ein Synonym. Zu Zeiten des Lockdowns durfte meine 80jährige Tante noch nicht einmal alleine eine Runde um den Rostocker Schwanenteich drehen, weil dieser abgesperrt war. Von Übertragungen von Schwan auf Mensch ist bislang nichts bekannt geworden. Wenn das so weiter geht, bin ich gespannt, ob meine Mutter ihre Schwester im September besuchen darf, ohne dass ich die Verwaltungsgerichte bemühen muss.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.575
9.982
BRU
Kann jemand ein kleines Feedback zur Einreise in Griechenland geben. Ob das so easy läuft wie in Spanien.?

Du zeigst Deinen QR-Code vor, und je nach Nummer lassen sie Dich direkt durch oder Du musst zum Test. Sofern Du spätestens am Tag vor der Einreise das PLF ausgefüllt hast also absolut kein Problem.

Es sei denn, Dein Abflugsland kommt kurzfristig auf die Liste der Länder, aus denen Du einen negativen PCR-Test brauchst....
 

hannes08

Erfahrenes Mitglied
19.08.2011
3.921
401
GRZ
Du zeigst Deinen QR-Code vor, und je nach Nummer lassen sie Dich direkt durch oder Du musst zum Test. Sofern Du spätestens am Tag vor der Einreise das PLF ausgefüllt hast also absolut kein Problem.

Es sei denn, Dein Abflugsland kommt kurzfristig auf die Liste der Länder, aus denen Du einen negativen PCR-Test brauchst....
Mit 2xxxx und 4xxxx Nummer kamen wir bis dato ohne Test rein.
 
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Lukul

Reguläres Mitglied
03.06.2011
97
22
Du zeigst Deinen QR-Code vor, und je nach Nummer lassen sie Dich direkt durch oder Du musst zum Test. Sofern Du spätestens am Tag vor der Einreise das PLF ausgefüllt hast also absolut kein Problem.

Es sei denn, Dein Abflugsland kommt kurzfristig auf die Liste der Länder, aus denen Du einen negativen PCR-Test brauchst....

Immerhin hat Griechenland die Liste der länder, aus denen ein negativer PCR Test benötigt wird, bisher immer mit einigen Tagen Vorlauf angekündigt, so dass es zumindest theoretisch noch die Chance geben würde sich darum zu kümmern.
 

Meiniger

Erfahrenes Mitglied
27.10.2018
334
231
BRN
... und Belgien. Ist das jetzt die Rache dafür, dass Belgien eine Zeitlang Genf auf ihrer "roten Liste" hatte und nach wie vor etliche Regionen auf der "orangen" Liste sind?

Nein, 60 Fälle 100 000 Einwohner.
Regel BAG.

https://www.bag.admin.ch/bag/de/hom...ende/quarantaene-einreisende.html#-2060676916

Nachtrag Schweiz:
[FONT=&quot]Ab dem 20. August 2020 nicht mehr auf der Liste: Äquatorialguinea, Sao Tome und Principe, Saudi-Arabien, Serbien und Singapur.[/FONT]
 

cVxAA

Erfahrenes Mitglied
29.09.2012
830
56
FRA
Bin gestern in LHR T2 eingereist, ePassport Gates waren für EEA in Betrieb. Für den QR Code des Passenger Locators bzw. dessen Vorhandensein hat sich offenbar niemand interessiert, vorzeigen musste ich es nirgends.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.999
16.265
bin ich gespannt, ob meine Mutter ihre Schwester im September besuchen darf, ohne dass ich die Verwaltungsgerichte bemühen muss.

Bei mir ist es noch besser. Ich würde gern meine Schwester in MV besuchen, traue mich aber nicht. Denn sie ist Verwaltungsrichterin - in MV :D

De lege lata kein Problem - Geschwister sind besuchbare "Kernfamilie" (§ 5 Abs. 5 Corona-Lockerungs-LVO MV [allein der Name ist eine Verhoehnung der Untertanen]).

Mit Übernachtung sollte das kein Problem sein. Auch die engste Familie darf meines Wissens besucht werden.

Wegen der engsten Familie hast Du recht, § 5 Abs. 5 wie gesagt. Ob die Uebernachtung ausreicht, wage ich zu bezweifeln: Diese muss verbindlich gebucht sein (§ 5 Abs. 8), was mE ein kommerzielles Angebot impliziert. Der Uebernachtungsbesuch von "Nur"-Freunden koennte da tatsaechlich zwischen die Stuehle fallen.
 
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genius

Erfahrenes Mitglied
07.11.2012
738
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AMS
Ob die Uebernachtung ausreicht, wage ich zu bezweifeln: Diese muss verbindlich gebucht sein (§ 5 Abs. 8), was mE ein kommerzielles Angebot impliziert. Der Uebernachtungsbesuch von "Nur"-Freunden koennte da tatsaechlich zwischen die Stuehle fallen.

Schnell bei Airbnb Anmelden und ein Zimmer an die Verwandtschaft vermieten?
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
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Da ich ja die Einschränkungen bzgl. Japan intensiv(er) verfolgt, kann ich sagen, dass dieses Vorgehen zumindest in Deutschland wohl als illegale Einreise betrachtet wird. Japaner dürfen Deutschland nur bereisen, wenn Japan auch Deutsche reinlässt. Das findet bisher nicht statt.

oder wenn sie ihren Wohnsitz in Deutschland haben (plus entsprechendes Visum). Gilt übrigens umgekehrt nicht.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.753
7.767
Habe ich gelesen, es sagt aber eben nichts über die Regeln aus die man anwenden muss wenn man z.B. als Japaner in Düsseldorf lebt und jetzt nach Spanien in Urlaub will, oder als in London lebender Japaner nach Usedom will. Die Reisefreiheit im Schengenraum gilt für alle hier lebenden Menschen, unabhängig von der Staatsangehörigkeit.

London ist und war allerdings noch nie Schengenraum.
 
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geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.753
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Das sind EU-Bürger. Für die gilt das in der Form nicht.

ich glaube nicht, dass es begrifflich korrekt ist, Drittstaatler als EU-Bürger zu bezeichnen, auch wenn sie in der EU leben (Drittstaatler im Sinne von einer Person, die keine EU-Staatsangehörigkeit besitzt).
 
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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.444
9.876
ich glaube nicht, dass es begrifflich korrekt ist, Drittstaatler als EU-Bürger zu bezeichnen, auch wenn sie in der EU leben (Drittstaatler im Sinne von einer Person, die keine EU-Staatsangehörigkeit besitzt).

Das stimmt. Richtig hätte ich schreiben müssen, dass diese im Kontext wie EU-Bürger behandelt werden. Wobei auch das erst richtig wird, wenn man noch ein paar Absätze zur Art des Aufenthaltstitels spendiert.
 

danix

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16.03.2010
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Kloten, CH
... und Belgien. Ist das jetzt die Rache dafür, dass Belgien eine Zeitlang Genf auf ihrer "roten Liste" hatte und nach wie vor etliche Regionen auf der "orangen" Liste sind?

Als ich das hörte, dachte ich auch, dass sich Belgien wohl etwas zu stark dafür empfohlen hat. :rolleyes: