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Keine Regel ist gottgegeben, deswegen muss man sich trotzdem dran halten.
Hochachtungsvoll
Hermann Gessler, Reichsvogt
An - z.B. verfassungswidrige - nichtige Regeln muss man sich natuerlich nicht halten.
Und wenn sind es die Einwohner MVs die etwas gegen diese Regeln unternehmen können, denn sie wurden von deren Volksvertretern gemacht und nicht von den gewählten Vertretern aus anderen Bundesländern.
Die Mecklenburger koennen gerade nichts gegen diese Regelung machen, da sie nicht betroffen sind. Das kann nur, wer betroffen ist - also wer an einer Reise nach Mecklenburg-Vorpommern gehindert wird.