So wie ich das sehe:
Also den ABB hast du ja zugestimmt und da steht:
9.1.1 Die Flugzeiten, die in den Flugplänen angegeben sind, können sich zwischen dem Datum ihrer Bekanntmachung und dem tatsächlichen Abflugdatum ändern. Wir können sie Ihnen nicht garantieren.
Da du vermutlich nur eine Flugbuchung gemacht hast (keine Pauschalreise -> da würde das deutsche Pauschalreiserecht gelten) handelt es sich um eine einseitige Änderung eines Vertrags. Diese musst du hinnehmen, wenn es in den Geschäftsbedingungen (hier die ABB) so drin steht und du diese akzeptiert hast (Schuldrecht BGB greift nicht -> wenn dann könntest du vom Vertrag zurücktreten).
Bei längerfristiger Bekanntmachung der Flugzeitänderung (mehr als 14 Tage) und es nur ein Flug ist, wirst du nicht viel machen können, meiner Meinung nach. Ob die Klausel in den ABB rechtens ist, ist wieder eine andere Frage.
Sollten es weniger als 14 Tage sein, dann könnte man nach diesem Urteil
Pressemitteilung Nr. auch von einer Annullierung ausgehen (wobei da 15 min nicht ausreichend sein werden).
Das ist wie gesagt, nur meine Meinung, aber poste bitte wo drinsteht, dass du kostenlos stornieren kannst.
Meine bisherigen Erfahrungen mit 4U... ab ca. 1,5h bis 2h Umbuchung ohne Probleme möglich....bei weniger als 30min bisher nie geklappt...Stronierung habe ich noch nie versucht
Aber wenn du eine Klage anstrebst, dann hätten wir natürlich in diesem Fall endlich mal Gewissheit.