EU Fluggastrechte / Annullierung

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kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
764
Unter TABUM und in BNJ
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Als Privatperson darfst Du innerhalb der EU auch an Deinem Wohnsitz klagen.

Anwalt (unsteiger, kexbox etc) nehmen und los.
 

Qwerty

Erfahrenes Mitglied
13.12.2011
392
57
ACH
Da sich EU261 immer gegen den operating carrier richtet und nur VIE-MOW annulliert wurde und DUS-VIE ja von EW durchgeführt wurde, kann ich OS nicht in DUS verklagen, sondern nur am Abflugort VIE oder Firmensitz (auch Österreich)
Wie kommst du drauf? Du hast ein Ticket ab DUS gehabt, also darfst du OS auch in DUS verklagen. Kontaktiere kexbox, er wird dir bestimmt helfen können.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.316
2.498
Neuss
www.drboese.de
Als Privatperson darfst Du innerhalb der EU auch an Deinem Wohnsitz klagen.

Anwalt (unsteiger, kexbox etc) nehmen und los.
Grundsätzlich ja.
Aber nicht bei Beförderungsverträgen, Art. 17 Abs. 3 EUGVVO
Der BGH fand meine Idee, den AF F-Flug über Nacht in La Premiere nicht als Beförderungsvertrag anzusehen, kreativ, dazu verlieren Sie aber in der Begründung der Entscheidung keine Worte. Also eher... fernliegend.

Eine Möglichkeit wäre es, so ein Small Claims Verfahren zu starten:
 

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
538
58
Wie kommst du drauf? Du hast ein Ticket ab DUS gehabt, also darfst du OS auch in DUS verklagen. Kontaktiere kexbox, er wird dir bestimmt helfen können.
leider eben nicht, da sich die Forderung immer gegen die durchführende Airline richtet.
Falls EW DUS-VIE auch annulliert worden wäre, wäre das easy, aber war es leider nicht.
Daher nur EU261 gegen OS für Strecke VIE-MOW und da kannst du dann nur am Firmensitz oder Sitz des Abflughafens klagen.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
764
Unter TABUM und in BNJ
leider eben nicht, da sich die Forderung immer gegen die durchführende Airline richtet.
Falls EW DUS-VIE auch annulliert worden wäre, wäre das easy, aber war es leider nicht.
Daher nur EU261 gegen OS für Strecke VIE-MOW und da kannst du dann nur am Firmensitz oder Sitz des Abflughafens klagen.
Noch einmal: Hast Du mit einem Anwalt gesprochen und der hat das so gesagt?

Meiner Meinung nach liegst Du falsch.
 

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
538
58
Noch einmal: Hast Du mit einem Anwalt gesprochen und der hat das so gesagt?

Meiner Meinung nach liegst Du falsch.
Ja, habe ich und es ist eben nicht klar.
EW kann ich nicht verklagen, sie haben ja nichts falsch gemacht. Und OS verklagen in OS, obwohl der Flug erst ab VIE ging, sehr kritisch.
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.630
970
MUC, BSL
Wäre hier nicht die Codeshare-Entscheidung des EuGH relevant? Klar, anderer Fall aber der Tenor in C-5378/17 war ja, dass auch Umsteiger als eine Beförderungskette anzusehen sind. Und wenn das selbst bei Umstiegen in Drittländern anwendbar ist, dann auch allemal in der EU.
 

Micl

Neues Mitglied
26.03.2020
6
0
Bei einer Annullierung hat man ja die Wahl zwischen Ersatzflug und Erstattung. Beim Ersatzflug kann man ja das Datum frei wählen. Gibt es hierfür eine zeitliche Grenze? Im Gesetz habe ich dazu nichts gefunden. Sachverhalt ist, dass das annullierte Ticket sehr günstig war und ich die Reise jetzt um ein Jahr verschieben möchte bzw. muss.
 

Karus

Reguläres Mitglied
18.10.2016
36
5
Hi UX hat mir EZE MAD FRA storniert (direkte buchung bei Airline) und bietet ein Ersatzflug 5 Tage später an. Auf andere Airline umbuchen wurde klar abgelehnt. Erstattung oder Umbuchung 5 Tage später seien meine einzigen Optionen. Ticket is in C semi flex.

Auf jeden Fall mein erstes und letztes Erlebnis mit UX...sehr unfreundlicher Service.
 

TDO

Erfahrenes Mitglied
25.02.2013
4.189
379
VIE
Ja, habe ich und es ist eben nicht klar.
EW kann ich nicht verklagen, sie haben ja nichts falsch gemacht. Und OS verklagen in OS, obwohl der Flug erst ab VIE ging, sehr kritisch.
Wieso?
Gerichte in AT sind Konsumentenfreundlicher als DE. (siehe z.b. Zusatzklause in ABB für Österreicher)
 

DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
1.862
1.249
Iceland air hatte einem Freund storniert und auf den Vortag umgebucht. Auf seine Anfrage nach späteren Flug aufs OTA verwiesen.

Auf die Forderung nach Umbuchung auf den nächstmöglichen Flug mit Frist dann jedoch dem nachgekommen.
 
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Stockiii

Neues Mitglied
23.06.2021
3
2
Guten Abend meine Freunde des Fliegens!

Ich bin bereits etwas länger stiller Mitleser im Forum und war immer begeistert vom Informationsgehalt dieses Forum. Nun hat es mich leider auch erwischt und Ryanair hat meine für Sommer 2021 gebuchten Flüge vom Memmingen nach Rhodos storniert. Dies war so leider nicht zu erwarten und daher habe ich Hotel und alle anderen bereits gebucht.

Wie ich durch das Forum bereits mitbekommen habe gibt es nun folgende Möglichkeiten:
- Rückerstattung des Ticketpreises
- Umbuchung
- Alternative Beförderung

Nun habe ich mich kurz mit Ryanair unterhalten und wollte Ihre Toleranz checken. Das Angebot von Ihnen wäre eine Umbuchung auf einen Flug von Berlin nach Rhodos was, aber meiner Ansicht nach keine alternative Beförderung darstellt.

Da es sonst keine Alternativen innerhalb des Ryanairnetzs gibt, wäre eine Umbuchung auf eine andere Airline die einzige Alternative. Dies wird von Ryanair natürlich nicht befürwortet.

Die stornierte Verbindung lautete:
- FMM --> RHO (19:55-23:59 / 20.07.2021)
- RHO --> FMM (17:25-19:30 / 27.07.2021)

Alternative Verbindungen gäbe es von Stuttgart oder München:
- STR --> RHO (15:45-19:50 / 20.07.2021)
- RHO --> FMM (20:35-22:55 / 27.07.2021)

- MUC --> RHO (05:50-09:35 / 20.07.2021)
- RHO --> MUC (10:35-12:30 / 27.07.2021)

- MUC --> RHO (06:00-09:55 / 20.07.2021)
- RHO --> MUC (10:45-12:55 / 27.07.2021)

Wären diese als alternativ anzusehen oder wie müsste ich hier vorgehen?

Als nächsten Schritt hätte ich eine Email mit dieser Verbindung geschrieben und eine entsprechende Frist gesetzt. Danach hätte ich die Flüge selbst gebucht und dann eine Erstattung eingefordert (Kosten für den Flug belaufen sich auf ca. 170€).

Kann ich so vorgehen und wie regiert Ryanair auf ein solches Vorgehen (hat jemand evtl. Erfahrung)?

Falls es zu einer Durchsetzung meiner Rechte eine gerichtliche Lösung braucht, wäre ich natürlich auch an einer Anwaltlichen Vertretung interessiert. Wie stehen die Chancen bei so einem Verfahren?

Wünsche euch noch einen schönen Abend :) LG
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.316
2.498
Neuss
www.drboese.de
Flughafenwechsel ist ein wenig riskant, aber wenn es sonst nichts gibt? Außerdem würde ich zur Sicherheit den nächstmöglichen (!) Flug unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen später buchen, also nicht irgendeinen, der zeitlich nett gelegen ist.
Vorher aber FR Unter Fristsetzung auffordern (Musterbrief bei mir)

Ryanair bucht aber nie auf andere Airline um, das ist also nur eine Formalie, um die Voraussetzungen für einen Schadensersatz zu schaffen / zu festigen.
 

Stockiii

Neues Mitglied
23.06.2021
3
2
Hallo kexbox!

Vielen Dank für deine Antwort.

Genau um diese Interpretation geht es mir nämlich auch, was wird vom Gesetz als alternativ und gleichwertig gesehen.

Von Memmingen aus wird Rhodos erst wieder am 03.08.2021 in den Plan aufgenommen. Daher, ist Rhodos als Direktverbindung von Memmingen nicht möglich.

Flüge von München/Stuttgart gehen meist am Morgen, würdest du daher eher am nächsten Tag den Flug nehmen oder ist es in so einem Fall auch akzeptabel den etwas früheren zu nehmen (wäre von Stuttgart mit Eurowings). Mit Umsteigen wären natürlich auch andere Verbindungen möglich.

Würde dann natürlich jenen Flug nehmen der am nähersten an meinem liegt. Ist es dann egal ob früher oder später und sollte man bei dem Flug auf den Preis schauen oder geht es rein nur um die Zeit?

Im Falle eines Rechtsverfahrens wie würdest du die Chancen sehen und hast du mit Ryanair bezüglich so etwas bereits Erfahrungen?

PS: fand deinen Blog ganz informativ und hilfreich --> super Arbeit!

LG
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.316
2.498
Neuss
www.drboese.de
Ich würde zur Sicherheit dann am Folgetag fliegen. Anderes ließe sich vertreten, wenn die früheren Flüge noch günstiger sind, als der nächstmögliche Flug. Das ist aber kein totaler Selbstläufer nach der VO.
 
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Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
98
Berlin
Es geht auch ganz konfliktfrei:
DUS - CHQ gebucht bei und mit EW. Wenige Tage nach der Buchung streicht die Airline die Verbindung und bietet stattdessen DUS - HER am Vortag an. Passagier lehnt ab und bucht sich selbst DUS - ATH - CHQ mit A3. Er reicht die Rechnung für die Mehrkosten bei EW ein, am Folgetag wird Erstattung bestätigt und binnen Tagen überwiesen.
 

Oliigel

Erfahrenes Mitglied
02.03.2019
491
726
Auf zwei gebuchten Tickets und zusätzlicher Übernachtung in Albanien mit vermutlich nochmal anderen Einreiseregelungen als Griechenland?
Wenn FMM-TIA gestrichen wird, hat @Stockiii ein wertloses Ticket ab TIA, ich denke nicht dass es eine Alternative Beförderung gäbe, sodass er dort vor 9:55 sein könnte.

Wenn es Gesetzes wegen nur so geht in Ordnung, aber die Risiken wären mMn schon sehr hoch, dass etwas schiefgeht.
 
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Stockiii

Neues Mitglied
23.06.2021
3
2
Guten Abend Zusammen!

Da ich sehr positiven Input vom Forum erhalten haben und auch mich bei allen für die Infos bedanken möchte hier noch ein kleines Update.

Ich konnte mich mit Ryanair auf eine Umbuchung Mailand Bergamo - Rhodos einigen. Die Zeiten sind gut und da ich eh aus der Bodenseeregion komme, geht die Strecke auch i.O. Bin positiv überrascht von Ryanair und wünsche euch allen einen guten nächsten Flug.

LG
 
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Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.149
495
LEJ
Guten Abend Zusammen!

Da ich sehr positiven Input vom Forum erhalten haben und auch mich bei allen für die Infos bedanken möchte hier noch ein kleines Update.

Ich konnte mich mit Ryanair auf eine Umbuchung Mailand Bergamo - Rhodos einigen. Die Zeiten sind gut und da ich eh aus der Bodenseeregion komme, geht die Strecke auch i.O. Bin positiv überrascht von Ryanair und wünsche euch allen einen guten nächsten Flug.

LG
Die Mehrkosten für den Zug/Autofahrt nach Bergamo übernimmst Ryanair selbstverständlich, oder?
 

ArnoldB

Erfahrenes Mitglied
17.09.2016
3.111
1.817
VIE
Bräuchte bitte einen schnellen Rat.

TAP-Flug von Funchal (über LIS) nach Wien wurde annulliert und ich wurde automatisch auf den Folgetag umgebucht, was für mich nicht möglich ist. Wenn ich umbuchen möchte, zeigt er mir online keine Möglichkeit am gleichen Tag an, obwohl auf flytap.com ein Direktflug mit Austrian (Holidays) von Funchal nach Wien angezeigt wird, das wäre gleichzeitig auch die schnellste Alternativbeförderung. Laut dem Hotlinemitarbeiter können Sie nur auf TAP-eigene Flüge umbuchen.

Ich weiß dass es in Österreich eine OGH-Entscheidung gibt, dass auch auf andere Airlines umgebucht werden muss. Aber gibt es so eine Rechtsprechung auch in Portugal oder vom EuGH? Welches Recht wäre anwendbar? Es ist ein One-Way-Flug mit Beginn in Funchal, also zumindest müsste ich mich an die portugiesische Schlichtungsstelle wenden im Streitfall, das weiß ich.

Danke!
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
764
Unter TABUM und in BNJ
Bräuchte bitte einen schnellen Rat.

TAP-Flug von Funchal (über LIS) nach Wien wurde annulliert und ich wurde automatisch auf den Folgetag umgebucht, was für mich nicht möglich ist. Wenn ich umbuchen möchte, zeigt er mir online keine Möglichkeit am gleichen Tag an, obwohl auf flytap.com ein Direktflug mit Austrian (Holidays) von Funchal nach Wien angezeigt wird, das wäre gleichzeitig auch die schnellste Alternativbeförderung. Laut dem Hotlinemitarbeiter können Sie nur auf TAP-eigene Flüge umbuchen.

Ich weiß dass es in Österreich eine OGH-Entscheidung gibt, dass auch auf andere Airlines umgebucht werden muss. Aber gibt es so eine Rechtsprechung auch in Portugal oder vom EuGH? Welches Recht wäre anwendbar? Es ist ein One-Way-Flug mit Beginn in Funchal, also zumindest müsste ich mich an die portugiesische Schlichtungsstelle wenden im Streitfall, das weiß ich.

Danke!
Flug EU-EU bewirkt, daß Du selbstverständlich auch an Deinem Wohnort in AT klagen kannst. Und das wirst Du wahrscheinlich müssen, TAP ist bekannt für seine notorische Verweigerungshaltung.

Und natürlich hast Du aus EU261/04 das Recht auf den nächstmöglichen Flug, auch mit einer anderen Gesellschaft. Aber der muss NACH Deinem gestrichenen Flug liegen und nicht davor.
 
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