EU Fluggastrechte / Annullierung

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ArnoldB

Erfahrenes Mitglied
17.09.2016
3.112
1.817
VIE
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Flug EU-EU bewirkt, daß Du selbstverständlich auch an Deinem Wohnort in AT klagen kannst. Und das wirst Du wahrscheinlich müssen, TAP ist bekannt für seine notorische Verweigerungshaltung.

Und natürlich hast Du aus EU261/04 das Recht auf den nächstmöglichen Flug, auch mit einer anderen Gesellschaft. Aber der muss NACH Deinem gestrichenen Flug liegen und nicht davor.

Alt wäre:

FNC 11:05 - 12:45 LIS
LIS 14:35 - 18:55 VIE

Neu wäre:

FNC 15:00 - 20:30 VIE

Sollte also von den Zeiten her passen, oder? Kommt es bei "nach dem gestrichenen Flug" auf den Abflug am Ausgangsort oder auf die Ankunft am Endziel an? Es gäbe nämlich auch noch Verbindungen über MUC (13:00-20:35) und ZRH (11:10-19:10).

Die Verbindung über ZRH hat der Hotlinemitarbeiter auch erwähnt, meinte dann aber, dass er darauf auch nicht umbuchen kann. Denn "dann müsste TAP an die andere Fluglinie zahlen".

Noch ne Frage: Wahrscheinlich muss ich jetzt zuerst probieren, diese Verweigerung auch schriftlich einzuholen, oder? Den Inhalt des Telefonats kann ich ja schwer beweisen im Streitfall. Wie lange müsste ich da eine Antwort abwarten, bevor ich den Alternativflug (mit der AUA) buchen kann zwecks späterer (Differenz-)Kostenerstattung?
 
Zuletzt bearbeitet:

mmtrffc

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.614
678
Alt wäre:

FNC 11:05 - 12:45 LIS
LIS 14:35 - 18:55 VIE

Neu wäre:

FNC 15:00 - 20:30 VIE

Sollte also von den Zeiten her passen, oder?
Ja.
Kommt es bei "nach dem gestrichenen Flug" auf den Abflug am Ausgangsort oder auf die Ankunft am Endziel an? Es gäbe nämlich auch noch Verbindungen über MUC (13:00-20:35) und ZRH (11:10-19:10).
Abflug. Vielleicht wäre der Flug über MUC sogar passender, da "gleichwertiger" zu der ursprünglichen Umsteigeverbindung. Was sollten die denn alle kosten?
Noch ne Frage: Wahrscheinlich muss ich jetzt zuerst probieren, diese Verweigerung auch schriftlich einzuholen, oder? Den Inhalt des Telefonats kann ich ja schwer beweisen im Streitfall.
Doch, das geht schon, siehe Webseite von drboese.de (@kexbox).

Wie lange müsste ich da eine Antwort abwarten, bevor ich den Alternativflug (mit der AUA) buchen kann zwecks späterer (Differenz-)Kostenerstattung?
Kommt natürlich auf die zeitliche Situation an. Wann ging der anullierte Flug denn? Heiligabend? Oder morgen Mittag? Falls z.B. morgen Mittag, wäre eine sehr kurze Frist angemessen, vielleicht so 9-10 Uhr vormittags, ausgehend davon, dass du erst heute Abend informiert wurdest.
 

ArnoldB

Erfahrenes Mitglied
17.09.2016
3.112
1.817
VIE
Ja.

Abflug. Vielleicht wäre der Flug über MUC sogar passender, da "gleichwertiger" zu der ursprünglichen Umsteigeverbindung. Was sollten die denn alle kosten?

Doch, das geht schon, siehe Webseite von drboese.de (@kexbox).


Kommt natürlich auf die zeitliche Situation an. Wann ging der anullierte Flug denn? Heiligabend? Oder morgen Mittag? Falls z.B. morgen Mittag, wäre eine sehr kurze Frist angemessen, vielleicht so 9-10 Uhr vormittags, ausgehend davon, dass du erst heute Abend informiert wurdest.
Über München würde es 415€ pro Person kosten, mit der AUA direkt 249€ (bzw. mit einem aktuellen 20%-Promotiongutschein 200€). Das bisherige Ticket hatte 129€ gekostet.

Der Flug ist gegen Ende Juli, in unter einem Monat. Ich habe TAP inzwischen auf Facebook angeschrieben (da auf flytap.com darauf verwiesen wird) und das nochmal geschildert, dazu kam folgende Antwort:

"As the original flight doesn't include codeshare flight is not possible to attempt your request. We hereby inform you that, having purchased tickets through an agency, only the agency can proceed with changes."

Gebucht habe ich über MyTrip (was ich eh schon wieder bereue), aber was soll das denn jetzt mit der annullierungsbedingten Umbuchung zutun haben? Die Ausübung der Passagierrechte obliegt doch jedenfalls mir, egal ob über OTA gebucht oder nicht?
 

mmtrffc

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.614
678
Über München würde es 415€ pro Person kosten, mit der AUA direkt 249€ (bzw. mit einem aktuellen 20%-Promotiongutschein 200€). Das bisherige Ticket hatte 129€ gekostet.
Dann würde ich im Lichte der Schadensminderungsobliegenheit den AUA Flug nehmen.

Der Flug ist gegen Ende Juli, in unter einem Monat. Ich habe TAP inzwischen auf Facebook angeschrieben (da auf flytap.com darauf verwiesen wird) und das nochmal geschildert, dazu kam folgende Antwort:

"As the original flight doesn't include codeshare flight is not possible to attempt your request. We hereby inform you that, having purchased tickets through an agency, only the agency can proceed with changes."
Vielleicht nochmal explizit mit Fristsetzung bis zum - sagen wir mal - 07.07. auffordern, dich auf die nächstmögliche Verbindung (ohne diese zu spezifizieren) umzubuchen. Alles kurz dokumentieren (Annullierungsbenachrichtigung, Fristsetzung auf Facebook, ggf. E-Mail mit CC, erhaltene Antwort, Übersicht über die verfügbaren Ersatz-Flüge samt Preisen) und nach erfolglosem Fristablauf selbst buchen und Kosten in aller Ruhe in den nächsten drei Jahren einklagen.

Gebucht habe ich über MyTrip (was ich eh schon wieder bereue), aber was soll das denn jetzt mit der annullierungsbedingten Umbuchung zutun haben? Die Ausübung der Passagierrechte obliegt doch jedenfalls mir, egal ob über OTA gebucht oder nicht?
Genau, deswegen gibts da auch nix zu bereuen. Meinst du, TAP hätte dich auf AUA umgebucht, wenn du direkt bei TAP gebucht hättest?
 

aldemar

Erfahrenes Mitglied
08.12.2010
1.565
71
MUC
Vermutlich werden die nächsten Tage noch mehr Portugalflüge gestrichen, da ab nächsten Di. Portugal zumindest für Deutschland Virusvariantengebiet wird.
Sind eigentlich die Azoren auch davon betroffen oder werden die separat geführt?
 

ArnoldB

Erfahrenes Mitglied
17.09.2016
3.112
1.817
VIE
Dann würde ich im Lichte der Schadensminderungsobliegenheit den AUA Flug nehmen.


Vielleicht nochmal explizit mit Fristsetzung bis zum - sagen wir mal - 07.07. auffordern, dich auf die nächstmögliche Verbindung (ohne diese zu spezifizieren) umzubuchen. Alles kurz dokumentieren (Annullierungsbenachrichtigung, Fristsetzung auf Facebook, ggf. E-Mail mit CC, erhaltene Antwort, Übersicht über die verfügbaren Ersatz-Flüge samt Preisen) und nach erfolglosem Fristablauf selbst buchen und Kosten in aller Ruhe in den nächsten drei Jahren einklagen.


Genau, deswegen gibts da auch nix zu bereuen. Meinst du, TAP hätte dich auf AUA umgebucht, wenn du direkt bei TAP gebucht hättest?
Wenn ich den Extratag auf Madeira (weil der Flug ja um 1 Tag nach hinten verschoben wurde) jetzt doch irgendwie terminlich vereinbaren könnte und die Umbuchung auf den Folgetag akzeptieren würde - kann ich dann die Hotelkosten für die Extranacht erfolgreich von TAP verlangen? Sowie die Kosten für die zusätzlichen Mahlzeiten (in dem Fall Mittagessen, Abendessen, Frühstück)?

In Art. 5 Abs. 1 b der VO 261/04 steht ja:

"Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffene Fluggästen vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a) und Absatz 2 angeboten und im Fall einer anderweitigen Beförderung, wenn die nach vernünftigem Ermessen zu erwartende Abflugzeit des neuen Fluges erst am Tag nach derplanmäßigen Abflugzeit des annullierten Fluges liegt, Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstaben b) und c) angeboten."

Und ganz wichtig: Müssen die tatsächlichen Kosten "verhältnismäßig" sein - ergo muss ich mir tatsächlich dann anstelle des bisherigen 5*-Hotels irgendein günstigeres 3-Stern-Hotel für die Nacht suchen - oder kann ich auch einfach eine zusätzliche Nacht im 5*-Hotel um 150€ buchen und erhalte dann die "fiktiven" Kosten für ein 3-Stern-Hotel ersetzt (wären ca 50-80€ schätze ich)? Es würde mir ja schon unbillig erscheinen, wenn ich dann einfach gar nichts ersetzt bekommen würde, nur weil ich im bisherigen (teureren) Hotel verlängern würde.
 
Zuletzt bearbeitet:

mmtrffc

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.614
678
Wenn ich den Extratag auf Madeira (weil der Flug ja um 1 Tag nach hinten verschoben wurde) jetzt doch irgendwie terminlich vereinbaren könnte und die Umbuchung auf den Folgetag akzeptieren würde - kann ich dann die Hotelkosten für die Extranacht erfolgreich von TAP verlangen? Sowie die Kosten für die zusätzlichen Mahlzeiten (in dem Fall Mittagessen, Abendessen, Frühstück)?

In Art. 5 Abs. 1 b der VO 261/04 steht ja:

"Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffene Fluggästen vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a) und Absatz 2 angeboten und im Fall einer anderweitigen Beförderung, wenn die nach vernünftigem Ermessen zu erwartende Abflugzeit des neuen Fluges erst am Tag nach derplanmäßigen Abflugzeit des annullierten Fluges liegt, Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstaben b) und c) angeboten."
In Art. 9 steht auch was von "wenn es notwendig ist". Wenn man auf den eigentlichen nächstmöglichen Ersatzflug abstellt, AUA, wäre ja keine Hotelübernachtung notwendig. Insofern stellt sich für den Pax die Frage, ob er sich der Umbuchung von TAP widersetzt, um dann konform mit der VO hinsichtlich auf das Hotel zu verzichten, oder andersrum, also entgegen der VO nicht den nächstmöglichen Flug nimmt, sondern jenen mit Einvernehmen der TAP, um dann entgegen der VO das Hotel zu verlangen.


Abgesehen davon, dass das Ganze wohl eher ein akademisches Problem ist, da...

ich wurde automatisch auf den Folgetag umgebucht, was für mich nicht möglich ist

..., würde ich mich mit dem Hotel zurückhalten. Einerseits könnte man dir unterstellen, dich bei dem TAP Flug am Folgetag auf Art. 8 I c (Ersatzbeförderung am Wunschtermin) eingelassen zu haben, was die Notwendigkeit der Hotelübernachtung in Frage stellt, und andererseits ...

Und ganz wichtig: Müssen die tatsächlichen Kosten "verhältnismäßig" sein - ergo muss ich mir tatsächlich dann anstelle des bisherigen 5*-Hotels irgendein günstigeres 3-Stern-Hotel für die Nacht suchen - oder kann ich auch einfach eine zusätzliche Nacht im 5*-Hotel um 150€ buchen und erhalte dann die "fiktiven" Kosten für ein 3-Stern-Hotel ersetzt (wären ca 50-80€ schätze ich)? Es würde mir ja schon unbillig erscheinen, wenn ich dann einfach gar nichts ersetzt bekommen würde, nur weil ich im bisherigen (teureren) Hotel verlängern würde.

...gibt es mindestens Diskussionen wegen der Kategorie des Hotels.
 

ArnoldB

Erfahrenes Mitglied
17.09.2016
3.112
1.817
VIE
In Art. 9 steht auch was von "wenn es notwendig ist". Wenn man auf den eigentlichen nächstmöglichen Ersatzflug abstellt, AUA, wäre ja keine Hotelübernachtung notwendig. Insofern stellt sich für den Pax die Frage, ob er sich der Umbuchung von TAP widersetzt, um dann konform mit der VO hinsichtlich auf das Hotel zu verzichten, oder andersrum, also entgegen der VO nicht den nächstmöglichen Flug nimmt, sondern jenen mit Einvernehmen der TAP, um dann entgegen der VO das Hotel zu verlangen.


Abgesehen davon, dass das Ganze wohl eher ein akademisches Problem ist, da...



..., würde ich mich mit dem Hotel zurückhalten. Einerseits könnte man dir unterstellen, dich bei dem TAP Flug am Folgetag auf Art. 8 I c (Ersatzbeförderung am Wunschtermin) eingelassen zu haben, was die Notwendigkeit der Hotelübernachtung in Frage stellt, und andererseits ...



...gibt es mindestens Diskussionen wegen der Kategorie des Hotels.
Ich könnte es möglich machen in dem ich einen Termin verschiebe und mir einen zusätzlichen Urlaubstag nehme. Das wollte ich erstmal nicht und habe es deshalb als unmöglich bezeichnet. Nachdem ich jetzt gelesen habe, dass sich Streitigkeiten mit TAP monate- bis jahrelang hinziehen, überlege ich gerade doch einen anderen Weg einzuschlagen - Umbuchung akzeptieren aber Hotel- und Verpflegungskosten fordern. Wobei die EInforderung dieser Kosten dann wohl auch wieder dauern würde. Oh Mann...

Von TAP habe ich es jetzt ja schriftlich, dass sie die Umbuchung verweigern, und zwar sowohl direkt mit der AUA als auch über MUC und ZRH. Also werden sie sich kaum darauf berufen können dass ich nicht den frühestmöglichen Alternativflug beansprucht habe, wenn sie diesen gleichzeitig schriftlich verweigern. Aus der schriftlichen Korrespondenz geht auch ganz klar hervor, dass das NICHT mein Wunschtermin ist. Die Notwendigkeit des Hotels sollte dann glaube ich nicht zu bezweifeln sein, wenn TAP hier mit "Friss (=nimm den Flug am Folgetag) oder Stirb" kommt.

Beim Hotel glaube ich ja auch, dass es Diskussionen geben würde. Aber sie können ja nicht (erfolgreich) einfach alles verweigern? Selbst wenn ich ein unverhältnismäßig teures Hotel wähle, kann sie das doch nicht komplett von der Ersatzpflicht befreien? Das wäre ja erst wieder eine Bestrafung für den Passagier, wenn man sich zwanghaft ein schlechtes Hotel suchen müsste, um die Erstattung nicht komplett zu verlieren. Und ich glaube eigentlich auch, dass das Gericht das ebenfalls so sehen würde - alles andere als trotzdem die Kosten eines (evtl. eben fiktiven) verhältnismäßigen 3-Sterne-Hotels zuzusprechen wäre doch vollkommen unsachlich. Warum sollte ich für ein 3-Sterne-Hotel um 80€ denn 80€ ersetzt bekommen, für ein 5-Sterne-Hotel um 150€ aber 0€ (statt ebenfalls zumindest 80€).

Inzwischen übrigens auch eine Verständigung von mytrip.com erhalten, wenn ich einen Refund beantrage behält sich Mytrip 30€ als Servicegebühr ein, aha...
 
Zuletzt bearbeitet:

mmtrffc

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.614
678
Beim Hotel glaube ich ja auch, dass es Diskussionen geben würde. Aber sie können ja nicht (erfolgreich) einfach alles verweigern? Selbst wenn ich ein unverhältnismäßig teures Hotel wähle, kann sie das doch nicht komplett von der Ersatzpflicht befreien? Das wäre ja erst wieder eine Bestrafung für den Passagier, wenn man sich zwanghaft ein schlechtes Hotel suchen müsste, um die Erstattung nicht komplett zu verlieren. Und ich glaube eigentlich auch, dass das Gericht das ebenfalls so sehen würde - alles andere als trotzdem die Kosten eines (evtl. eben fiktiven) verhältnismäßigen 3-Sterne-Hotels zuzusprechen wäre doch vollkommen unsachlich. Warum sollte ich für ein 3-Sterne-Hotel um 80€ denn 80€ ersetzt bekommen, für ein 5-Sterne-Hotel um 150€ aber 0€ (statt ebenfalls zumindest 80€).
Ja, sehe ich grob gesagt auch so

Inzwischen übrigens auch eine Verständigung von mytrip.com erhalten, wenn ich einen Refund beantrage behält sich Mytrip 30€ als Servicegebühr ein, aha...
Siehe dazu Thread "Erstattung nur an OTA?"
 
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derBerliner

Erfahrenes Mitglied
10.05.2011
897
842
Hatte ja schon die ein oder andere Streitigkeit mit Ryanair, am Ende immer zu meinem Gunsten - aber bevor ich das buche, vielleicht kurz die Absicherung von Euch.

Gebuchter Rynair-Direktflug aus Italien nach Berlin am 29. August wurde verlegt (von 07.20 Uhr auf 19.35 Uhr).
Ich muss aber am Nachmittag in Berlin sein (Hochzeitsfeier).
Kann ich Ryanair um eine Umbuchung auf eine Lufthansa-Umsteigeverbindung (10.40 Uhr - 14.55 Uhr) bitten (was sie natürlich ablenhen würden) und diese dann selbst buchen - und es bei Ryanair als Ersatztbeförderung einreichen und in Rechnung stellen.

Bei Streichung wäre ich mir sehr sicher, dass das klappt - bei einer "Flugzeitänderung" bin ich mir aber unsicher, ob das so durchgehen würde.

Merci schon einmal für Eure absichernden Worte!
 

chris25

Reguläres Mitglied
09.12.2020
83
137
Leider wurde mir wieder kurzfristig ein Flug annulliert, in dem Fall von Mallorca nach Saarbrücken (weniger als 7 Tage im voraus). Diesmal ein TUI Charterflug der von Smartlynx hätte durchgeführt werden sollen.
Als Ersatz wurde uns Stuttgart angeboten, jedoch ist FRA besser für uns gewesen um nach Hause zukommen. Da TUI noch immer nicht erreichbar ist zwecks Umbuchung, haben wir storniert und FRA neu gebucht.
In einem Schreiben an TUIfly habe ich die Erstattung des eigentlichen Fluges sowie die Entschädigung gefordert. Diese verwiesen mich an TUI4U als Vermittler des Smartlynx Fluges. TUI4U hingegen meinte ich müsse eine Reklamation bei TUIfly einreichen. Letztendlich hat TUIfly das Geld erstattet, aber ohne Entschädigung. Soweit so gut.

Fehlt noch die Entschädigung. Nachdem ich mich informiert hatte ist wohl die ausführende Airline verantwortlich und nicht der Vermittler, sprich in diesem Fall ist TUI raus.
Smartlynx habe ich mehrfach kontaktiert und zuletzt eine Frist von 2 Wochen gesetzt und mit rechtlichen Schritten gedroht. Leider wird nichtmal darauf reagiert. Die Frist ist ohne Antwort verstrichen. Leider sind wir etwas ratlos was wir noch machen können. Smartlynx scheint überhaupt nicht zu reagieren auf Entschädigungsansprüche.
Hat hier noch jemand eine Idee oder Erfahrungen mit dieser Airline?
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
764
Unter TABUM und in BNJ
Fehlt noch die Entschädigung. Nachdem ich mich informiert hatte ist wohl die ausführende Airline verantwortlich und nicht der Vermittler, sprich in diesem Fall ist TUI raus.
Klares Jein. Wenn LH zB die Cityline oder LX die Helvetic als wetlease für sich fliegen lässt, dann sind weiter LH bzw LX die Anspruchsgegner.

Mein Verständnis der Smartlynx in SCN war bis heute, dass es ebenfalls ein Wetlease für TuiFly ist. Flugnummer auf Eurer Buchung X3 oder 6Y?
 
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kexbox

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04.02.2010
6.321
2.514
Neuss
www.drboese.de
Erster Schritt. Mal die Airline fragen, wer ausführendes Luftfahrtunternehmen ist, das geht im Notfall auch aus dem Auto mit Beifahrer über die Freisprecheinrichtung (natürlich angekündigt) telefonisch. Mit der Info kann man dann loslaufen und hat zumindest jemanden, der nachher Kosten einer misslungenen Rechtsverfolgung trägt.
 
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Vahid

Erfahrenes Mitglied
05.07.2010
458
194
CGN
Gebucht sind mit TAP die Flüge DUS-LIS-LPA Hin- und zurück auf einem Ticket.

Auf dem Hinflug am 05.08. hat TAP den späten Flug DUS-LIS um 17:40 Uhr annulliert und auf den frühen Flug am selben Tag um 06:00 Uhr umgebucht.

Die nächstmögliche Verbindung am 05.08. nach 17:40 Uhr ist DUS-ZRH-LPA um 20:00 Uhr.

Nach erfolgloser Aufforderung zur Umbuchung auf die nächstmögliche Verbindung würde ich diesen Flug über ZRH als Oneway buchen. Aber was passiert dann mit dem Rückflug mit TAP? Teile ich TAP mit, dass ich den Hinflug selber gebucht habe, aber den Rückflug antreten werde?
 

chris25

Reguläres Mitglied
09.12.2020
83
137
Klares Jein. Wenn LH zB die Cityline oder LX die Helvetic als wetlease für sich fliegen lässt, dann sind weiter LH bzw LX die Anspruchsgegner.

Mein Verständnis der Smartlynx in SCN war bis heute, dass es ebenfalls ein Wetlease für TuiFly ist. Flugnummer auf Eurer Buchung X3 oder 6Y?
Ausführende Airline ist LYX also Smartlynx Malta laut Flugnummer
 

skyblue99

Erfahrenes Mitglied
24.08.2019
4.362
5.465
Ich habe folgendes Problem:

EW hat mir am 14.8. (samstagmorgens) die Verbindung DUS-VIE gestrichen. Andere Flüge mit EW gibt es ab NRW nach Wien an dem Tag nicht. Dass ich ein Recht auf die nächste Direktverbindung DUS-VIE mit OS habe, weiß ich. Dass EW mir diese nicht buchen wird und ich die Kosten dafür vorstrecken und mir per Anwalt zurückholen müsste, auch.

Am Vorabend gäbe es eine Verbindung mit EW mit Flugzeiten 17:45-19:25 (mit OS auch noch eine zwei Stunden später, die lasse ich mal außen vor, da wieder gleiches Problem wie oben). Wenn ich auf diese Verbindung umbuchen würde, EW würde dagegen ja vermutlich wegen INVOL nichts einwenden, hätte ich dann ein Recht darauf, die Hotelkosten von Freitag bis Samstag erstattet zu bekommen? Und auch hier wieder die Frage, würde EW dies, wenn die erste Frage bejaht werden kann, ohne die Einschaltung eines Anwalts bezahlen?

Und falls dies alles mit ja beantwortet werden kann, würde sich dann auch noch die Frage nach der Hotelkategorie stellen. Eigentlich wären wir in einem 3-Sterne-Hotel gebucht.
 

mmtrffc

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.614
678
Und falls dies alles mit ja beantwortet werden kann

Nein, m.E.n., mit etwas Kreativität vielleicht wenn sich dieses Vorgehen im Rahmen der Schadensminderungsobliegenheit rechtfertigen ließe, oder du nationales Recht als Anspruchsgrundlage wählst. Kurzum, mir wäre das ein paar Nummern zu heiß.

Hotel: Kein Anspruch auf konkrete Sterne-Kategorie (zumal es ja auch sehr exklusive Häuser ganz ohne Sterne gibt ;-) )
 
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