EU Fluggastrechte / Annullierung

ANZEIGE

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
3.474
2.839
FRA
ANZEIGE
welche Ansprüche habe ich? Was kann ich tun, wenn der Flug gestrichen ist und man weder einen Ersatz-Flug, noch das Geld zurückerstattet bekommt?
Du hast Anspruch auf Erstattung des gezahlten Flugpreises, schriftliche Aufforderung zur Erstattung mit Fristsetzung 7 Tage, wenn dann keine Reaktion erfolgt, würde ich raten, dass einem Anwalt zu geben, hier im Forum kannst du die User @umsteiger oder @kexbox anschreiben und das weitere Vorgehen klären. Eventuell kommt auch ein Chargeback (Rückbuchungsantrag wegen nicht erbrachter Leistung) in Betracht, wenn der Flug mit Kreditkarte bezahlt wurde. Um welche Airline geht es denn und hast du direkt bei der Airline gebucht?
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
98
Berlin
Hallöchen! Ich hätte da eine Frage zu meiner Flugbuchung von 2020 (Daten weiß ich jetzt nicht auswendig, es sollte auf jeden Fall mit Lufthansa nach Amerika, genauer gesagt New York gehen). Natürlich wurde der Flug wegen Corona gestrichen und ich habe bis jetzt keine Rückerstattung meines Geldes bekommen, auch nach vergeblichen EMails und Anrufen bin ich nicht weiter gekommen.. welche Ansprüche habe ich? Was kann ich tun, wenn der Flug gestrichen ist und man weder einen Ersatz-Flug, noch das Geld zurückerstattet bekommt? Ich hatte mich bereits über verschiedene Intenetseiten informiert, und in diesem Absatz wird sogar betont, dass die Ariline das Geld für das Ticket zurückerstatten muss! Ich habe das Gefühl, dass durch die ganze Situation einige unzufriedene Kundenleider völlig im Stich gelassen werden..
Natürlich besteht der Anspruch auf Rückerstattung, und zwar binnen sieben Tagen. Was man tun kann, wenn immer noch nichts passiert ist? Klagen. Dann gehts meistens erstaunlich schnell...
 

aurum

Erfahrenes Mitglied
13.01.2016
1.429
151
ihr habt die Frage ernstgenommen?
ihr ganzes Palaver in 6 Beiträgen war doch nur, um einen link unterzubringen
ich habs gemeldet
schon aus Prinzip
(ich habe diesen beitrag mit Link gesucht, nachdem ich "sie"(?) in einem anderen beitrag als potenziellen Spamer vermutet habe
 
  • Like
Reaktionen: Heinzkarl und Strolf

Strolf

Erfahrenes Mitglied
27.03.2020
2.829
2.249
Danke!
Ein nettes Bild und ein schwachsinniger Nickname lässt die hier versammelten Reiseanwälte durchdrehen...

Welche Frau in dem Alter des Fotos ist denn wohl so dämlich, hier bei Neuanmeldung ein eigenes Foto zu posten??
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
98
Berlin
Danke!
Ein nettes Bild und ein schwachsinniger Nickname lässt die hier versammelten Reiseanwälte durchdrehen...

Welche Frau in dem Alter des Fotos ist denn wohl so dämlich, hier bei Neuanmeldung ein eigenes Foto zu posten??
Niemand ist hier durchgedreht, aber man macht auch nicht gerade DD oder KYC in einem Forum, sondern beantwortet Fragen ungeachtet des/der Fragenden. Und diese oder vergleichbare Fragen wurden schon x-fach hier gestellt, weshalb also nicht auch eine Antwort hierzu, die ja vielleicht auch anderen (eines Tages mal) zu helfen vermag?
 

aurum

Erfahrenes Mitglied
13.01.2016
1.429
151
die Medienagentur, die hinter der verlinkten und vielen zig anderen "Info"-Seiten steckt, nervt halt in vielen Foren mit diesem Muster an "usern",
es gibt in schlecht moderierten Foren threads, wo sich irgendwann nur noch diverse "User" dieser Agentur unterhalten und Links zu Nahrungsergänzung"infos" oder Sportgeräte"tips" usw. posten
sowas gehört im Ansatz beendet, weil man die sonst schwer wieder loswird, wenn sie den Eindruck haben, man merkt es nicht und läßt sie machen
 

muelljanek

Neues Mitglied
03.10.2013
9
1
Hi,


LOT hat auf der Website folgende Umbuchungsbedingungen fuer stornierte Fluege:

2. Reschedule your trip for another date

If you don't have any plans for your next trip yet, take your time. You can choose a new travel date for any date before December 31, 2021.

If your trip takes place between March 15, 2020 and March 31, 2021, you can change your ticket free of charge within one year from purchase. You can choose a new travel date within one year from the original travel for any date before December 31, 2021 (the entire trip). Only one free-of-charge change is possible.

If your trip begins on / after April 1, 2021 ticket can be changed without any additional cost within +/- 30 days since the original travel date. You do not pay the fare difference. If there are no flights available in schedule within +/- 30 days, they are counted from the first available scheduled flight. Only one free-of-charge change is possible.

  • If you choose a date over 30 days and the originally purchased fare is not available, you will have to pay the difference according to the currently available fare.
  • The new dates must be within one year from the original date of travel, but before December 31, 2021 (the entire trip).


Muesste das Ticket nicht ohne Zeitlimit (bzw. waehrend der Ticketgueltigkeit) kostenlos umbuchbar sein egal ob das neue Ticket in 10 oder 90 Tagen ist?



Danke
 

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
537
58
Sogar nicht nur in der Ticketgültigkeit (IdR 1 Jahr, wegen Corona bei vielen Airlines auf 2J verlängert), denn die EU261 kennt keine Ticketgültigkeitsfristen.
Muss man aktuell klagen, macht ja auch kein Sinn, wenn man z.B. zu einem bestimmten Event wohin fliegt, z.B. Ostern, kann man begründen, dass man erst wieder zu Ostern 2022 fliegen will und nicht ein Monat später, da ist ja kein Ostern mehr :D
Das gleiche für den Ski Urlaub, Weihnachten, ...
 
  • Like
Reaktionen: kexbox

Flugzeugliebhaber

Reguläres Mitglied
19.01.2019
27
11
Hallo, ich habe mal eine kurze Rückfrage bzgl. einer Erstattung bei Annullierung des Rückflugs.
Ist es zutreffend, dass dann zumindest die Hälfte der Steuern, Gebühren und Zuschläge verlangt werden kann, sofern lediglich der Hinflug stattgefunden hat?
Spielt es hierbei eine Rolle, ob der Fluggast den Rückflug selbst storniert hat?
Derzeit gehe ich davon aus, dass ein Fluggast grundsätzlich die Hälfte der Steuern etc. verlangen kann. Möglicherweise kennt ihr ein Urteil hierzu.

Danke und Gruß
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.291
2.420
Neuss
www.drboese.de
Startet oder Ende der Flug in Deutschland? Der Passagier hat den Flug storniert, nicht die airline hat den Flug annulliert? Dann gibt es den Teil des Tickets zurück, den sich die airline erspart hat. Selten ist das genau die Hälfte. Das lässt sich aber meistens recht gut herausfinden.
 

Flugzeugliebhaber

Reguläres Mitglied
19.01.2019
27
11
Der Flug endete in Deutschland. Der Fluggast hat den Flug storniert, wobei die Fluggesellschaft ihn zuvor über die Annullierung des Rückfluges informiert hatte und er lediglich per Button sein Einverständnis mit der Stornierung geben konnte. Eine Umbuchungsmöglichkeit war nicht gegeben, die Fluggesellschaft hatte auch keine anderweitige Beförderung vorgeschlagen.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.291
2.420
Neuss
www.drboese.de
Wenn das LuftfahrtUnternehmen den Flug annulliert hat, gibt es selbstverständlich 100 % zurück, wenn es sich um ein LFU der EU (+x) handelt
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.409
1.414
Der Flug endete in Deutschland. Der Fluggast hat den Flug storniert, wobei die Fluggesellschaft ihn zuvor über die Annullierung des Rückfluges informiert hatte und er lediglich per Button sein Einverständnis mit der Stornierung geben konnte. Eine Umbuchungsmöglichkeit war nicht gegeben, die Fluggesellschaft hatte auch keine anderweitige Beförderung vorgeschlagen.
Der Flug geht XXX - DE -XXX ? Der Flug ist auf einem Ticket gebucht und der der Rückflug DE - XXX wurde annulliert?
Daraufhin hat der Fluggast die Strecke XXX- DE auch annulliert?

Verstehe ich deine Ausführungen richtig?
 

Flugzeugliebhaber

Reguläres Mitglied
19.01.2019
27
11
Nein, der Flug ging DE - XXX - DE. Ja, der Flug war auf einem Ticket gebucht und der Rückflug XXX - DE ist annulliert worden.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.409
1.414
Nein, der Flug ging DE - XXX - DE. Ja, der Flug war auf einem Ticket gebucht und der Rückflug XXX - DE ist annulliert worden.
Dann wie von kexbox ausgeführt 100% des Flugpreises zurückverlangen. Die Reise wurde durch die Annullation des Rückfluges sinnlos und nach EU/VO 261 das Wahlrecht ausüben und den Gesammtflug annullieren. Ist hoffentlich bei einer EU Airline gebucht.
 
  • Like
Reaktionen: kexbox

aurum

Erfahrenes Mitglied
13.01.2016
1.429
151
100%, obwohl der Hinflug schon stattgefunden hat?
oder meinst du 100% des Rückfluganteils?

das mit dem schon stattgefundenen Hinflug wurde bei manchen Antworten wohl übersehn?
 

Flugzeugliebhaber

Reguläres Mitglied
19.01.2019
27
11
Ja, also der Hinflug hat stattgefunden und ist auch "geflogen" worden. Lediglich der Rückflug ist seitens der Fluggesellschaft annulliert worden. Daher gehe ich derzeit davon aus, dass die Fluggesellschaft die Hälfte der angefallenen Steuern, Gebühren u. Auslagen sowie den anteiligen Ticketpreis zu erstatten hat. Sehe ich das richtig?
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.409
1.414
Ja, also der Hinflug hat stattgefunden und ist auch "geflogen" worden. Lediglich der Rückflug ist seitens der Fluggesellschaft annulliert worden. Daher gehe ich derzeit davon aus, dass die Fluggesellschaft die Hälfte der angefallenen Steuern, Gebühren u. Auslagen sowie den anteiligen Ticketpreis zu erstatten hat. Sehe ich das richtig?
Nein, das ist Flugscheinabhängig. Sie müssen 100% der für den Rückflug einbezogenen Steuern, Flughafengebühren, Treibstoffzuschläge und Ticketpreis auszahlen. Dies müssen aber nicht 50% des gezahlten Preises sein. Diese Beträge können eben je nach Flugrichtung schwanken.
 
  • Like
Reaktionen: kexbox

Qwerty

Erfahrenes Mitglied
13.12.2011
392
57
ACH
Dazu noch 2 Fragen:

1. Spielt es für die Erstattung der S&G eine Rolle, ob der Passagier den Flug storniert hat oder ob er den Flug einfach hat verfallen lassen (no show)?
2. Muss die Airline auch bei einer OTA-Buchung die S&G erstatten oder muss sich der Passagier in diesem Fall an den OTA wenden?
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.291
2.420
Neuss
www.drboese.de
S&G spielen bei Annullierung durch Airline keine Rolle.

Ansonsten:
1. Nein, das ist egal.
2. OTA rauslassen. Airline ist bei Fluggastrechten Schuldner und auch bei dem allgemeinen bürgerlich-rechtlichen Erstattungsanspruch (auch wenn Airlines das nicht einsehen und lieber an OTAs erstatten, die sich dann mit viel Gebühren die Taschen füllen)
 
  • Like
Reaktionen: sweet und Qwerty

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
537
58
Ich habe auch mal einen Spezialfall:

Austrian Biz class, alles auf einem Ticket auf OS ticket stock
DUS-VIE OS, op by EW
VIE-MOW OS
5 Tage vor Abflug gebucht,
2 Tage vor Abflug Flug von OS VIE-MOW annulliert (Grund: Corona, "wir fliegen aktuell nicht nach Russland")
Umbuchung auf nächst verfügbaren Flug (am gleichen Tag) wurde per Hotline verweigert, man buche ja nicht auf Fremd Airlines um, ch könne aber gerne den nächsten OS Flug nach MOW nehmen, der geht dann in paar Monaten.
Also selber Ersatz EW DUS-LHR, BA LHR-MOW gebucht.

OS verweigert Kostenerstattung von Alternativbeförderung.
SÖP gibt mir recht, dass OS zu 100% die Kosten von EW+BA erstatten muss. OS lehnt Schlichtungsvorschlag von SÖP ab.

Da sich EU261 immer gegen den operating carrier richtet und nur VIE-MOW annulliert wurde und DUS-VIE ja von EW durchgeführt wurde, kann ich OS nicht in DUS verklagen, sondern nur am Abflugort VIE oder Firmensitz (auch Österreich)
Da Schlichtung fehlgeschlagen ist und ich als Deutscher absolut keine Ahnung von Österreichischen Recht hab geschweige denn noch einen Anwalt in Österreich kenne, habe ich nun keinerlei Möglichkeit den Klageweg in Dtld zu wählen und die Airline ist rein raus.

Sieht hier noch jemand eine Möglichkeit, wie ich an das Geld für den Ersatzflug komme? Die Kosten dafür waren um ein vielfaches höher als der ursprüngliche OS Flug.