Ich habe auch mal einen Spezialfall:
Austrian Biz class, alles auf einem Ticket auf OS ticket stock
DUS-VIE OS, op by EW
VIE-MOW OS
5 Tage vor Abflug gebucht,
2 Tage vor Abflug Flug von OS VIE-MOW annulliert (Grund: Corona, "wir fliegen aktuell nicht nach Russland")
Umbuchung auf nächst verfügbaren Flug (am gleichen Tag) wurde per Hotline verweigert, man buche ja nicht auf Fremd Airlines um, ch könne aber gerne den nächsten OS Flug nach MOW nehmen, der geht dann in paar Monaten.
Also selber Ersatz EW DUS-LHR, BA LHR-MOW gebucht.
OS verweigert Kostenerstattung von Alternativbeförderung.
SÖP gibt mir recht, dass OS zu 100% die Kosten von EW+BA erstatten muss. OS lehnt Schlichtungsvorschlag von SÖP ab.
Da sich EU261 immer gegen den operating carrier richtet und nur VIE-MOW annulliert wurde und DUS-VIE ja von EW durchgeführt wurde, kann ich OS nicht in DUS verklagen, sondern nur am Abflugort VIE oder Firmensitz (auch Österreich)
Da Schlichtung fehlgeschlagen ist und ich als Deutscher absolut keine Ahnung von Österreichischen Recht hab geschweige denn noch einen Anwalt in Österreich kenne, habe ich nun keinerlei Möglichkeit den Klageweg in Dtld zu wählen und die Airline ist rein raus.
Sieht hier noch jemand eine Möglichkeit, wie ich an das Geld für den Ersatzflug komme? Die Kosten dafür waren um ein vielfaches höher als der ursprüngliche OS Flug.