EU Fluggastrechte / Annullierung

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doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.179
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Ja und wir schenken der Airline das Geld, weil ich nicht befördert wurde....
BA hat Sie doch befördert (HAJ-LHR).

Ob Ihnen AA die Beförderung (LHR-JFK) verweigert hat, steht hier nicht eindeutig fest. Wir wissen nur, dass Ihnen eine Drittairline da etwas von Überbuchung erzählt hat.

Obwohl ich durchgeroutet war.
Durchgeroutet für was?

Am besten zahlt mein Arbeitgeber auch noch den verlorenen Koffer und den Inhalt.....
Also ich kenne keinen Arbeitgeber, der für den Verlust von Privatgegenständen finanziell aufkommen würde.
 
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doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.179
So und um eine Empfehlung für das weitere Vorgehen auszusprechen, müssen alle Details auf dem Tisch, insb. die Information was zwischen dem TE und AA in Terminal 3 besprochen wurde.

War es so?
TE geht zum AA Schalter. AA Schalter weigert sich die Bordkarte auszustellen (obwohl der Flug durchgeführt wurde) und schickt den TE weg (z.B. zum Ticketing Carrier BA).
Falls das so war, hat der TE einen Anspruch auf EUR 600 Ausgleichsleistung gegenüber BA + Anspruch auf die vollständige Erstattung des Ticketpreises in Form von Geld gegenüber BA.

Zusätzlich empfehle ich, einen Complaint beim US DoT über die Überbuchung bei AA einzureichen. Ein solcher Complaint schlägt bei AA auf und könnte die Durchsetzung der o.g. Ansprüche evt. beschleunigen.

Aber ob es so war, wissen wir nicht. Diese detaillierte Information fehlt hier leider.

Der Rettungsanker könnte da das von BA gebuchte UA Ticket sein.
Liegt dem TE das E-Ticket für den UA-Flug vor?
 
Zuletzt bearbeitet:

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.179
Du, spar dir die Antworten an doc7austin2. Der ist ein recht bekannter Troll hier, der sein Lebenssinn darin sieht, Fakten zu verdrehen, die Schuld dem Threadersteller in die Schuhe zu schieben und wilde Behauptungen aufzustellen die nicht der Wahrheit entsprechen.

...
Und was dich angeht, einfach doc7austin2 auf Ignore, damit sparst du dir einiges an Stress. Der will nicht helfen sondern einfach nur provozieren.
Und nach Deiner Logik verdrehen Airline-Anwälte NIE die Fakten, schieben den Fluggästen NIE die Schuld in die Schuhe und stellen NIE wilde Behauptungen auf.

Wenn der TE mit dieser Leidenschaft in einem Gerichtsverfahren die Gespräche mit BA wiedergibt, dann grinsen die Airline-Anwälte.

Da reicht ein Einzeiler ("Wir bestreiten mit Nichtwissen, dass das ausführende Luftfahrtunternehmen American Airlines dem Kläger die Beförderung verweigert hat.") aus, um den TE ziemlich alt aussehen zu lassen.

Das Beste für den TE wäre natürlich, wenn BA freiwillig die EUR 600 + Ticketkosten in Form von Geld zahlt.
 

Martin3105

Neues Mitglied
29.11.2022
13
4
So und um eine Empfehlung für das weitere Vorgehen auszusprechen, müssen alle Details auf dem Tisch, insb. die Information was zwischen dem TE und AA in Terminal 3 besprochen wurde.

War es so?
TE geht zum AA Schalter. AA Schalter weigert sich die Bordkarte auszustellen (obwohl der Flug durchgeführt wurde) und schickt den TE weg (z.B. zum Ticketing Carrier BA).
Falls das so war, hat der TE einen Anspruch auf EUR 600 Ausgleichsleistung gegenüber BA + Anspruch auf die vollständige Erstattung des Ticketpreises in Form von Geld gegenüber BA.

Zusätzlich empfehle ich, einen Complaint beim US DoT über die Überbuchung bei AA einzureichen. Ein solcher Complaint schlägt bei AA auf und könnte die Durchsetzung der o.g. Ansprüche evt. beschleunigen.

Aber ob es so war, wissen wir nicht. Diese detaillierte Information fehlt hier leider.

Der Rettungsanker könnte da das von BA gebuchte UA Ticket sein.
Liegt dem TE das E-Ticket für den UA-Flug vor?
Ich werde jetzt noch einmal antworten, damit es klar ist was passiert ist.
ich war am AA Schalter im Terminal 3 vor der Sicherheitskontrolle. AA hat gesagt ich bin nicht bei denen im System registriert und der Flug ist voll ( Flug ist pünktlich gestartet / gelandet ohne mich )
Es wurde dann von AA ein Mitarbeiter von BA gerufen der mich übernommen hat im Terminal 3 vor der Sicherheitskontrolle, die beiden Airlines sitzen genau nebeneinander dort. Dieser hat gesagt es muss für mich ein Ticket bei AA vorliegen. Da wurde ich dann hin und her geschoben, es wurde Dutzende Male telefoniert ( hinter den Scheiben, habe natürlich nicht alles mitbekommen)Dann kam ein Mitarbeiter von BA( Name ist bekannt ) mit einer bestätigten Buchung von BA bei United ( ja buchungsnummer und Buchung in der BA App liegt vor) war nur zu spät, da der Flug schon geschlossen war( 15:00 Uhr wurde ich los geschickt, und der Flug UA0941 ist um 15:53 gestartet. Wer schon mal dort war, weiß es ist zu kurzfristig rechtzeitig anzukommen bei gerade einmal einer knappen Stunde zum Start. Danach musste ich wieder zu BA und es wurde mir vorgeschlagen entweder einen Flug einen Tag später zu nehmen. Oder zurück nach Hannover, ich habe dann den Flug zurück nach Hannover genommen. Das zum Thema Flug Abenteuer.
 
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doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.179
AA hat gesagt ich bin nicht bei denen im System registriert und der Flug ist voll ( Flug ist pünktlich gestartet / gelandet ohne mich )

Das klingt für mich danach, dass für den Flug nicht rechtzeitig eingecheckt wurde.

Gab es denn beim Online-Checkin irgendwelche Probleme?

Liegt Ihnen ein E-Ticket für den ursprünglichen AA Flug vor?

Schwierige Sache. Das von BA-gebuchte Ticket für UA spricht aber für ihre Version.

Warum sollte BA freiwillig mit Cash bei UA einen Flug buchen?
 
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Martin3105

Neues Mitglied
29.11.2022
13
4
Ich habe im Terminal Hannover eingecheckt. Da wurde mir gesagt, ich muss das Ticket in London holen, weil sie es nicht im System hat.
Die haben mich ja auch „umsonst“ auf den Flug von LHR nach HAJ gebucht. Ich musste nichts mehr zahlen.
 

Brierley Hill

Erfahrenes Mitglied
02.05.2015
302
241
CLT
interiminnkeeper.net
Ich versuche es mal ganz genau :) Sorry wenn noch etwas fehlt, gerne Bescheid geben.
Ja bei uns ist es üblich die Reisen vorzustrecken, gerade wenn diese kurzfristig sind, und wir keine Chance mehr haben, dass die Beträge rechtzeitig bei uns auf dem Konto sind, legen wir das Geld aus, und reichen alles ein und bekommen es wieder, wir sind nur eine sehr kleine Firma :)

Ja, ich bin am Terminal 5 angekommen und dann mit dem Bus zum Terminal 3, habe ich irgendwo was anderes geschrieben?
Oben wenn man reinkommt ist recht der AA Schalter, und links der von BA.
Ich war natürlich erst bei AA Schalter, wobei beide Schalter die Mitarbeiter bunt getauscht haben.
Mein Flug war der Flug BA1506 von LHR zum JFK, operated by AA.

Deswegen wurde ich vom Mitarbeiter hin und her geschickt, weil der eine gesagt hat, der andere muss es tun.
Es waren an dem Nachmittag angeblich alles von AA voll und nichts mehr zu bekommen laut BA, die meine Reise durchgebucht haben.

Neben den AA-Schalter ist der Sicherheitscheck, dort bin ich natürlich nicht mehr hingegangen ohne gültiges Ticket.

BA wollte mich ja umbuchen für 1 Tag später, was aber bei einer Reise von 4 Tagen wenig Sinn macht, wenn man 1 Tag komplett verliert weil man in London schlafen soll.

Ich hoffe alle Fragen sind beantwortet.

Viele Grüße
Beitrag automatisch zusammengeführt:


WO habe ich geschrieben das ich gebummelt habe?
Wer hat gesagt, dass ich nicht sofort hin bin?

Ich habe ganz klar geschrieben, ich wurde 2,5 Stunden vom AA Schalter zum BA Schalter geschickt und zurück im Terminal 3 vor der Sicherheitskontrolle.
Es gab keine Privatgespräche mit einer Dritten Airline.... Wo steht das? Ich denke immer wenn man antwortet, sollte man versuchen es richtig zu machen,
und nicht seine "eigenen" Erfindungen aufgeben. Ich habe weder gebummelt, noch bin ich nicht direkt ins T3 gefahren, ich habe alles auf dem direkten Wege gemacht,
und war 2,5 Stunden dort, bevor ich mit einem angeblichen Flug zum JFK mit United gebucht von BA weggeschickt wurde.


nicht aufregen und nicht alles so ernst nehmen, was doc7austin2 da von sich gibt :)
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.854
11.004
Wenn der TE mit dieser Leidenschaft in einem Gerichtsverfahren die Gespräche mit BA wiedergibt, dann grinsen die Airline-Anwälte.

Da reicht ein Einzeiler ("Wir bestreiten mit Nichtwissen, dass das ausführende Luftfahrtunternehmen American Airlines dem Kläger die Beförderung verweigert hat.") aus, um den TE ziemlich alt aussehen zu lassen.

Das Grinsen wird nur so lange anhalten, wie es dauert, bis besagte Anwälte § 138 Abs. 4 ZPO finden.
 

Martin3105

Neues Mitglied
29.11.2022
13
4
Ich bleibe ruhig :) Danke dir. Mich regt gestern viel mehr auf. Wurde wie ein Schüler zwischen AA und BA hin und her geschickt, um am Ende die Lösung zu haben. Fliege zurück zum Start.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.179
Ich habe im Terminal Hannover eingecheckt. Da wurde mir gesagt, ich muss das Ticket in London holen, weil sie es nicht im System hat.

Und was sagt das ursprünglich gebuchte E-Ticket?
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Das Grinsen wird nur so lange anhalten, wie es dauert, bis besagte Anwälte § 138 Abs. 4 ZPO finden.
Im Falle, dass möglicherweise kein E-Ticket für den AA LHR-JFK Flug vorlag, würde BA hier auch die Wahrheit sagen.

Wir warten auf die Antwort bzgl. dem E-Ticket.
 

Martin3105

Neues Mitglied
29.11.2022
13
4
Und was sagt das ursprünglich gebuchte E-Ticket?
Beitrag automatisch zusammengeführt:


Im Falle, dass möglicherweise kein E-Ticket für den AA LHR-JFK Flug vorlag, würde BA hier auch die Wahrheit sagen.

Wir warten auf die Antwort bzgl. dem E-Ticket.
E-Ticket wie folgt:
Flug BA1506 / American Airlines / premium Economy / bestätigt

28.11.
Abflug Terminal 3
15:35
Ankunft Terminal 8
18:42 am JFK

jetzt ist in der BA App das Ticket von United zu sehen.
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.564
2.435
CGN / MUC / ZRH / EWR
Der Kranich zahlt in den USA nun scheinbar 20K Entschädigung pro Passagier des Antisemitismus Denied Boarding Incidents aus dem Sommer...
Was die doch teilweise für eine Zahlungsbereitschaft haben, während sie an anderen Ecken jeden Pfenning zweimal umdrehen.

IMG-20221129-WA0068.jpg

Bild stammt von DansDeals
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
2.669
2.481
E-Ticket wie folgt:
Flug BA1506 / American Airlines / premium Economy / bestätigt

28.11.
Abflug Terminal 3
15:35
Ankunft Terminal 8
18:42 am JFK

jetzt ist in der BA App das Ticket von United zu sehen.

War das das Eticket oder die Reservierung?

Ist am Ende rechtlich aber auch egal - eine bestätigte Reservierung genügt. Wenn die Airline zu blöd ist, das Ticket auszustellen, ist nicht der Reisende verantwortlich.

Am besten alles sichern (Screenshots) - auch die UA Reservierung in der App.
 
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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.091
9.306
Ich werde jetzt noch einmal antworten, damit es klar ist was passiert ist.
ich war am AA Schalter im Terminal 3 vor der Sicherheitskontrolle. AA hat gesagt ich bin nicht bei denen im System registriert und der Flug ist voll ( Flug ist pünktlich gestartet / gelandet ohne mich )
Es wurde dann von AA ein Mitarbeiter von BA gerufen der mich übernommen hat im Terminal 3 vor der Sicherheitskontrolle, die beiden Airlines sitzen genau nebeneinander dort. Dieser hat gesagt es muss für mich ein Ticket bei AA vorliegen. Da wurde ich dann hin und her geschoben, es wurde Dutzende Male telefoniert ( hinter den Scheiben, habe natürlich nicht alles mitbekommen)Dann kam ein Mitarbeiter von BA( Name ist bekannt ) mit einer bestätigten Buchung von BA bei United ( ja buchungsnummer und Buchung in der BA App liegt vor) war nur zu spät, da der Flug schon geschlossen war( 15:00 Uhr wurde ich los geschickt, und der Flug UA0941 ist um 15:53 gestartet. Wer schon mal dort war, weiß es ist zu kurzfristig rechtzeitig anzukommen bei gerade einmal einer knappen Stunde zum Start. Danach musste ich wieder zu BA und es wurde mir vorgeschlagen entweder einen Flug einen Tag später zu nehmen. Oder zurück nach Hannover, ich habe dann den Flug zurück nach Hannover genommen. Das zum Thema Flug Abenteuer.
In der Sache ist es eine lupenreine Nichtbeförderung nach EU261. Du hast ein Recht auf die EUR 600,- plus vollständiger Erstattung der Ticketkosten. Du kannst Dich an BA oder AA wenden.

Natürlich weiss man nie, was die Airline antwortet. Erst wenn man die Einwände kennt, kann man drauf eingehen.

Dass Dich BA zurückgeflogen hat - ich gehe davon aus kostenlos -, passt zum Ablauf eines IDB und ist ein Indiz dafür, dass es BA auch nicht anders sieht.
 

Martin3105

Neues Mitglied
29.11.2022
13
4
War das das Eticket oder die Reservierung?

Ist am Ende rechtlich aber auch egal - eine bestätigte Reservierung genügt. Wenn die Airline zu blöd ist, das Ticket auszustellen, ist nicht der Reisende verantwortlich.

Am besten alles sichern (Screenshots) - auch die UA Reservierung in der App.
Das war aus der Mail von BA. Ihre E-Ticket Bestätigung. Mit der Auflistung der einzelnen Flüge. Danke dir für den Hinweis, ich habe alles gesichert. Die handschriftlich ausgestellte Reservierung bei United am Ende, die ursprünglichen Flüge. Und die neuen Flüge.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

In der Sache ist es eine lupenreine Nichtbeförderung nach EU261. Du hast ein Recht auf die EUR 600,- plus vollständiger Erstattung der Ticketkosten. Du kannst Dich an BA oder AA wenden.

Natürlich weiss man nie, was die Airline antwortet. Erst wenn man die Einwände kennt, kann man drauf eingehen.

Dass Dich BA zurückgeflogen hat - ich gehe davon aus kostenlos -, passt zum Ablauf eines IDB und ist ein Indiz dafür, dass es BA auch nicht anders sieht.
Vielen Dank für deine Nachricht. Ich weiß zwar nicht was ein IDB ist. ;). Ja BA hat mich kostenlos nach Hause gebracht und hatte mich auch ohne Kosten auf United eingebucht.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.803
2.311
CGN
Ich kann auch hier nur noch einmal empfehlen, auch und gerade für unseren neuren Insassen, die Darlegungen des Mitinsassen doc7austin2 zu ignorieren. Den bereits länger hier verweilenden Mitinsassen ist hinlänglich bekannt, dass die von diesem Mitinsassen verbreiteten rechtlichen Halbwahrheiten nicht weiterhelfen und überdies meist, wie hier auch, falsch sind.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.091
9.306
Vielen Dank für deine Nachricht. Ich weiß zwar nicht was ein IDB ist. ;). Ja BA hat mich kostenlos nach Hause gebracht und hatte mich auch ohne Kosten auf United eingebucht.
IDB ist die Abkürzung für Involuntary Denied Boarding und ist die übliche Abkürzung für solche Sachverhalte. Im EU261 heisst es nur Denied Boarding oder Nichtbeförderung.

Für mich klingt das nicht danach, dass BA da irgendetwas bestreitet. Und BA hat Dir einiges an Zeit und Ärger gekostet, weil sie Dir nicht schon in Hannover gesagt haben, dass es mit dem Flug wie gebucht nichts wird. Da könnte man ggf. auch mehr draus machen. Das müsste aber ein versierter Anwalt bewerten. EU261 ist „einfacher“ als BGB und weitere Anspruchsgrundlagen.
 
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Martin3105

Neues Mitglied
29.11.2022
13
4
IDB ist die Abkürzung für Involuntary Denied Boarding und ist die übliche Abkürzung für solche Sachverhalte. Im EU261 heisst es nur Denied Boarding oder Nichtbeförderung.

Für mich klingt das nicht danach, dass BA da irgendetwas bestreitet. Und BA hat Dir einiges an Zeit und Ärger gekostet, weil sie Dir nicht schon in Hannover gesagt haben, dass es mit dem Flug wie gebucht nichts wird. Da könnte man ggf. auch mehr draus machen. Das müsste aber ein versierter Anwalt bewerten. EU261 ist „einfacher“ als BGB und weitere Anspruchsgrundlagen.
Vielen Dank für die ausführlichen Antworten :) Ich werde auf jeden Fall Bescheid geben wie es ausgegangen ist.
Da gibt es jetzt ja auch zusätzlich den verschwundenen Koffer. Ich habe den Koffer gemeldet. Ich habe gemeldet wie es abgelaufen ist. Und auch was dort gemacht wurde, bzw. was nicht gemacht wurde.
Die Zeit war mehr als ärgerlich, aber noch das kleinste Problem für mich.
Ich bin echt gespannt wie lange es jetzt dauert ….
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Ich kann auch hier nur noch einmal empfehlen, auch und gerade für unseren neuren Insassen, die Darlegungen des Mitinsassen doc7austin2 zu ignorieren. Den bereits länger hier verweilenden Mitinsassen ist hinlänglich bekannt, dass die von diesem Mitinsassen verbreiteten rechtlichen Halbwahrheiten nicht weiterhelfen und überdies meist, wie hier auch, falsch sind.
Vielen Dank für die Worte. Und ich werde es berücksichtigen. :)
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.091
9.306
Vielen Dank für die ausführlichen Antworten :) Ich werde auf jeden Fall Bescheid geben wie es ausgegangen ist.
Da gibt es jetzt ja auch zusätzlich den verschwundenen Koffer. Ich habe den Koffer gemeldet. Ich habe gemeldet wie es abgelaufen ist. Und auch was dort gemacht wurde, bzw. was nicht gemacht wurde.
Die Zeit war mehr als ärgerlich, aber noch das kleinste Problem für mich.
Ich bin echt gespannt wie lange es jetzt dauert ….
Du solltest auf jeden Fall auf der Webseite des Users @kexbox vorbeischauen. Da findest Du auch Musterschreiben.

Beim Gepäck muss man abwarten, um was es sich handelt (Verspätung/wie lange, verloren gegangen). Sollten daraus Ansprüche entstehen, wären diese zusätzlich zu den EUR 600,- und der Ticketkostenerstattung. Da Du zuhause bist, kannst Du allerdings i.d.R. keine Ersatzbeschaffungen geltend machen. Das sähe anders aus, wenn Du ohne Gepäck in den USA sitzen würdest.
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.564
2.435
CGN / MUC / ZRH / EWR
Du solltest auf jeden Fall auf der Webseite des Users @kexbox vorbeischauen. Da findest Du auch Musterschreiben.

Beim Gepäck muss man abwarten, um was es sich handelt (Verspätung/wie lange, verloren gegangen). Sollten daraus Ansprüche entstehen, wären diese zusätzlich zu den EUR 600,- und der Ticketkostenerstattung. Da Du zuhause bist, kannst Du allerdings i.d.R. keine Ersatzbeschaffungen geltend machen. Das sähe anders aus, wenn Du ohne Gepäck in den USA sitzen würdest.
Ausnahmen bestätigen die Regel: https://www.drboese.de/blog/airline...ung-bei-gepaeckverspaetung-auf-dem-rueckflug/
 
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Martin3105

Neues Mitglied
29.11.2022
13
4
Du solltest auf jeden Fall auf der Webseite des Users @kexbox vorbeischauen. Da findest Du auch Musterschreiben.

Beim Gepäck muss man abwarten, um was es sich handelt (Verspätung/wie lange, verloren gegangen). Sollten daraus Ansprüche entstehen, wären diese zusätzlich zu den EUR 600,- und der Ticketkostenerstattung. Da Du zuhause bist, kannst Du allerdings i.d.R. keine Ersatzbeschaffungen geltend machen. Das sähe anders aus, wenn Du ohne Gepäck in den USA sitzen würdest.
Ja leider. Muss mir die Tage erstmal ein Rasierer kaufen ;) der ist leider weg …. Und wird auch nicht übernommen.
Danke für die Homepage, schaue ich mir morgen in Ruhe an und mache alles was notwendig ist fertig. Ist wirklich alles schwierig zu greifen wenn es das erste mal passiert.
 

Impala_racer

Erfahrenes Mitglied
03.04.2010
254
43
HAM
www.instagram.com
Mal eine kurze Frage an die Experten bzgl. theoretischem Anspruch auf Kompensation:
Unsere Buchung HAM-LIS am 10.12., dann am 11.12. weiter LIS-LPA.
Letzten Donnerstag eine Mail erhalten, dass der Flug HAM-LIS am 10.12. annulliert wurde (also mehr als 2 Wochen vorher) und man sich die nächsten Tage mit einem Alternativ-Vorschlag melden wird. Beim Aufrufen der Buchung war an dem Abend alles noch bestätigt. Der besagte Flug wäre sogar noch regulär buchbar gewesen.

Da sich TAP bis jetzt nicht (wie in der Mail versprochen) mit einem Umbuchungsvorschlag gemeldet hat, habe ich bis dato nichts unternommen. Nun habe ich die Buchung mal aus Spaß aufgerufen und gesehen, dass das 1. Segment HAM-LIS am 10.12. fehlt. Weiter geht es am 11.12. mit LIS-LPA.

Ich würde ja gerne eine Umbuchung auf LH via FRA/MUC am 09.12. anfragen um 2 Tage in LIS zu haben. Da es sich ja um einen Stop-Over in LIS handelt ist die Frage, ob mir durch die Stornierung ein Nachteil im Hinblick auf eine Entschädigung nach EU261 entsteht, wenn ich auf einen früheren Flug umbuchen lasse? Oder zählt hier der Zeitpunkt der Ankunft des kompletten Hinfluges in LPA?