EU Fluggastrechte / Annullierung

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doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.179
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Wenn das mal keinen triftigen Grund der Airline für die Flugplanänderung darstellt, dann weiß ich auch nicht.
Wann wurde der Flug denn gebucht? Vor oder nach dem 24.02.2022?

wurde bekanntlich der russischen Luftraum gesperrt

Auch wenn wir Politik hier aussparen möchten. Russland hat den Luftraum für japanische Airlines gesperrt, nachdem Japan den eigenen Luftraum für russische Airlines gesperrt hatte. Da passt Dein Statement "Aufgrund des Angriffkrieges von Russland auf die Ukraine" in meinen Augen hier nicht rein, da Du damit den Thread hier unnötig "politisierst".

Bin ich aufgrund der „Verspätung“ berechtigt eine kostenlose Umbuchung meines Prämientickets bei JAL auf einen anderen Tag zu verlangen?
Nein!
Selbst wenn die Änderung mehr als 3 Stunden beträgt, hättest Du große Probleme, JAL oder AsiaMiles zu dieser Umbuchung zu zwingen.
 

qualifyler

Erfahrenes Mitglied
16.01.2022
356
425
Kurze Frage: Flug wegen Streik gestrichen, nächste Alternativverbindung ist mit einer Übernachtung am Transferflughafen verbunden. Hotel muss gestellt werden, oder?
 

DaniDaniela

Neues Mitglied
02.09.2021
15
0
Hi
Habe hier einen vielleicht nicht alltäglichen Fall. Könnte man auch hier die 600€ Entschädigung geltend machen?
Ich liste mal chronlogisch auf:

12.03.2021 Buchung FLug MUC-BOG-MUC mit Turkish, Reisedaten Hin: 26.03. Retour: 01.04.
14.03.2021 Mitteilung von Turkish: Rückflug wird nicht am 01.04 sondern erst am 03.04 stattfinden
26.03.2021 Die Passagierin tretet den Hinflug an
03.04.2021 Die Passagierin tretet den Rückflug an (kommt nun eben 48h später als ursprünglich gebucht/geplant an)
 

TXL3000

Erfahrenes Mitglied
18.06.2016
1.671
1.046
TXL
Nö. Rückflug mit Nicht-EU Airline aus Nicht-EU Gebiet startend. So einfach ist das (manchmal).
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.179
Jetzt mögen manche Mitforisten behaupten, dass da eine Türkische Gesetzgebung existiere, die ähnliche Fluggastrechte bereitstellt.
Erfolgsmeldungen zu der Durchsetzung dieser Rechte sind mir aber nicht bekannt. Letztendlich würde ich aber trotzdem empfehlen, 10-15 Minuten zu investieren, um genau dort zu recherchieren.
 
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frayvr

Reguläres Mitglied
03.07.2016
68
13
FRA
Heute Vormittag hat 4Y kurz vor dem Boarding den Flug ohne Angabe von Gründen annulliert.
Der Flug nach TPA erfolgt morgen mit UA über ORD. Bei uns handelt es sich um eine Prämienbuchung,
wie ist hier die Kompensation geregelt. Nach meiner Ansicht 600 € p.P, Auslagen für erste Nacht in Tampa
( Hotel kann nicht storniert werden ) und Pauschale für weitere Nacht in Frankfurt.
Hat jemand Erfahrung mit diesem Thema und kann mir weiterhelfen, vielen Dank im Voraus.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.179
Bei uns handelt es sich um eine Prämienbuchung,
Das ist egal.

Sei froh, dass Dich 4Y problemlos auf UA umgebucht hat!


wie ist hier die Kompensation geregelt. Nach meiner Ansicht 600 € p.P,

Ja, dabei kommt es ein bisschen auf den Grund an.
Ich schätze hier gab es ein technisches Problem am Flieger.
EuroDisco schuldet Euch die EUR 600 pro Person, nicht M&M (oder das FFP, worüber ihr gebucht hattet).

Auslagen für erste Nacht in Tampa
Nein! Für Folgeschäden muss die Airline nicht aufkommen.

Pauschale für weitere Nacht in Frankfurt.
Es können nur die tatsächlich angefallenen Übernachtungskosten und Verpflegungskosten in Frankfurt durchgesetzt werden.
Wenn Ihr irgendwo kostenfrei untergekommen seid, gibt es nichts.
Die EUR 600 ist bereits die Pauschale und damit die obere Grenze für alle nicht-monetär bezifferbaren Schäden.

Hat jemand Erfahrung mit diesem Thema und kann mir weiterhelfen, vielen Dank im Voraus.

Nachweisbar bei EuroDisco das Geld (EUR 600 pro Person + evt. Hotelkosten in Frankfurt) einfordern. Nach 4 Wochen würde ich den Fall einem Anwalt übergeben.
 

frayvr

Reguläres Mitglied
03.07.2016
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13
FRA
Das ist egal.

Sei froh, dass Dich 4Y problemlos auf UA umgebucht hat!




Ja, dabei kommt es ein bisschen auf den Grund an.
Ich schätze hier gab es ein technisches Problem am Flieger.
EuroDisco schuldet Euch die EUR 600 pro Person, nicht M&M (oder das FFP, worüber ihr gebucht hattet).


Nein! Für Folgeschäden muss die Airline nicht aufkommen.


Es können nur die tatsächlich angefallenen Übernachtungskosten und Verpflegungskosten in Frankfurt durchgesetzt werden.
Wenn Ihr irgendwo kostenfrei untergekommen seid, gibt es nichts.
Die EUR 600 ist bereits die Pauschale und damit die obere Grenze für alle nicht-monetär bezifferbaren Schäden.



Nachweisbar bei EuroDisco das Geld (EUR 600 pro Person + evt. Hotelkosten in Frankfurt) einfordern. Nach 4 Wochen würde ich den Fall einem Anwalt übergeben.
Vielen Dank für die schnelle Antwort,
Zahlung habe ich angefordert, Vordruck sieht leider keine weiteren Kosten vor. Ich werde ein Schreiben nachreichen, Hotel in TPA liegt bei ca. 250;00€ würde ich gerne erstattet bekommen.
Nochmals vielen Dank und allzeit guten Flug
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.134
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BRU
Wie schon geschrieben wurde: Anspruch auf die Erstattung Deines Hotels in Tampa hast Du nicht, sollte aber doch durch die Dir vermutlich zustehenden 600 Euro abgedeckt sein.

Ansonsten: Auf jeden Fall das Hotel in Tampa kontaktieren, manchmal sind auch Hotels in solchen Fällen kulant.
 
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frayvr

Reguläres Mitglied
03.07.2016
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FRA
Wie schon geschrieben wurde: Anspruch auf die Erstattung Deines Hotels in Tampa hast Du nicht, sollte aber doch durch die Dir vermutlich zustehenden 600 Euro abgedeckt sein.

Ansonsten: Auf jeden Fall das Hotel in Tampa kontaktieren, manchmal sind auch Hotels in solchen Fällen kulant.
Danke, Tarif ist nicht stornierbar und Hotel wollte nicht. Vielen Dank für die Antwort, ich freue mich jetzt auf UA in Polaris in der 787-1000
 
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frayvr

Reguläres Mitglied
03.07.2016
68
13
FRA
Das ist sicherlich noch nie vorgekommen.

Aber ich gebe Dir mal den Tip, hier https://www.vielfliegertreff.de/forum/threads/eu-fluggastrechte-annullierung.12970/ vorbei zu schauen. Kann sein, dass da derartige Fälle und Lösungen/INfos besprochen werden.
OK, aber eine Frage ist schneller beantwortet als 750 Seiten zu lesen.
Das ist sicherlich noch nie vorgekommen.

Aber ich gebe Dir mal den Tip, hier https://www.vielfliegertreff.de/forum/threads/eu-fluggastrechte-annullierung.12970/ vorbei zu schauen. Kann sein, dass da derartige Fälle und Lösungen/INfos besprochen werden.

Habe auch meinen gestrichenen TPA-FRA vom 25.9. an @kexbox gegeben.

Klage läuft.


Dr…sladen. Ein genervter Zaungast.
Vielen Dank, ich warte 1 Woche und sehe dann weiter, Eingangsbestätigung habe ich schon erhalten.
 
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Minowa

Erfahrenes Mitglied
29.05.2011
2.758
752
DUS, NRT/HND
Meine Güte, steigert euch doch bitte per PN gegenseitig weiter rein.

Mich nerven mittlerweile die reflexartigen Antworten „Suche selber“, „Falscher Faden“, etc. und das Hochziehen an solchen Beiträgen mehr, als die tatsächlichen Wiederholungen von einfachen Fragen durch weniger erfahrene Foristen.
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
2.672
2.484
Jetzt mögen manche Mitforisten behaupten, dass da eine Türkische Gesetzgebung existiere, die ähnliche Fluggastrechte bereitstellt.
Erfolgsmeldungen zu der Durchsetzung dieser Rechte sind mir aber nicht bekannt. Letztendlich würde ich aber trotzdem empfehlen, 10-15 Minuten zu investieren, um genau dort zu recherchieren.

Die TK, ähhh türkischen Regeln sind genial (für TK). Ich hatte das Thema mal vor ein paar Jahren: Tatsächlich gibt es für > 3h Verspätung rd 600€ auf der Langstrecke.
Aber: War die Verspätung größer als 8h, gibt es gar nichts. Wie wir alle wissen sind die > 8h für TK nun wirklich kein Problem. Schaffen die ganz leicht.