Wie heißt es so schön: Vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand! Ich finde es sehr seriös, wenn dir ein Anwalt keine Garantie gibt, dass du deinen Fall gewinnst (und nur dann hättest du ja kein Kostenrisiko). Woher soll er denn wissen, ob der Richter einen guten oder einen schlechten Tag hat? Ob die Gegenseite nicht doch noch einen Beleg aus dem Hut zaubert, der deine Ansicht widerlegt? Eine klare Aufschlüsselung der voraussichtlich anfallenden Kosten und eine verständliche Einschätzung des Prozessrisikos, die darfst du erwarten. Flightright und Co. nehmen ja nicht umsonst einen so hohen Anteil von der erwarteten Rückerstattung - sie tragen genau dieses Risiko, das du gerne ausschließen willst.Ja, das habe ich bereits getan, meine eindeutigen Fragen wurden mir aber leider nicht eindeutig beantwortet.
Das ist wohl der ganzen Online Abwicklung geschuldet, säße man sich gegenüber, könnte man diese Dinge einfacher und schneller
substantiieren.
Manche Leute sollten vielleicht doch besser zu Flightright und Konsorten gehenJa, das habe ich bereits getan, meine eindeutigen Fragen wurden mir aber leider nicht eindeutig beantwortet.
Das ist wohl der ganzen Online Abwicklung geschuldet, säße man sich gegenüber, könnte man diese Dinge einfacher und schneller
substantiieren.
Hier wurde aber nicht nach einer Erfolgsgarantie gefragt, sondern nach dem Kostenrisiko.Wie heißt es so schön: Vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand! Ich finde es sehr seriös, wenn dir ein Anwalt keine Garantie gibt, dass du deinen Fall gewinnst (und nur dann hättest du ja kein Kostenrisiko). Woher soll er denn wissen, ob der Richter einen guten oder einen schlechten Tag hat?
Das sollte bei Strandung wegen eines Streiks, um die es hier geht, nicht das Problem sein.Ob die Gegenseite nicht doch noch einen Beleg aus dem Hut zaubert, der deine Ansicht widerlegt?
Die verlinkte Seite auf der Anwaltshomepage enthält aber keine klare Erläuterung zu den voraussichtlich anfallenden Kosten. Dort wird der Vergütungsanspruch aus dem Anwaltsvertrag mit dem (prozessualen) Kostenerstattungsanspruch inhaltlich vermengt.Eine klare Aufschlüsselung der voraussichtlich anfallenden Kosten und eine verständliche Einschätzung des Prozessrisikos, die darfst du erwarten. Flightright und Co. nehmen ja nicht umsonst einen so hohen Anteil von der erwarteten Rückerstattung - sie tragen genau dieses Risiko, das du gerne ausschließen willst.
Kein Zeitverlust = kein Geld. Zumindest nicht von LH. Wobei ein solcher ja durch das erste Ersatzangebot eingetreten sein könnte (früher am Flughafen). Wie sahen da die zeiten aus?Bestätigung ist vorhanden, langt ja bekanntlich. Mir ging es eigentlich nur darum, ob es einen Unterschied macht, dass ich - über Umwege - doch noch auf den ursprünglichen Flug gelangte.
Kein Zeitverlust = kein Geld. Zumindest nicht von LH. Wobei ein solcher ja durch das erste Ersatzangebot eingetreten sein könnte (früher am Flughafen). Wie sahen da die zeiten aus?
Hallo,
ich habe folgende Flüge angetreten:
Fr. 26. April 2024: Stuttgart – Zürich
19:30 Uhr Stuttgart Stuttgart (STR)
Terminal 2
20:15 Uhr Zürich Zurich (ZRH)
LX 1175
durchgeführt von:
HELVETIC AIRWAYS
Ergebnis: Der erste Flug wurde erfolgreich durchgeführt.
Ich bin jetzt in Zürich im Flughafenhotel, dass war nicht das Ziel.
Der Langstreckenflug LX 176 wurde aufgrund einen technischen Defekts ( stand auf der Anzeigentafel am Gate) am Flugzeug abgesagt und Swiss versuchte eine Sondergenehmigung für die Starterlaubnis vom Airport zu erhalten. Diese wurde aufgrund des Nachtflugverbot zwischen 23 Uhr und 5 Uhr morgens abgelehnt.
Fr. 26. April 2024: Zürich – Singapur
22:40 Uhr Zürich Zurich (ZRH)
16:55 Uhr +1 Singapur Changi Intl Apt (SIN)
Terminal 2
LX 176
durchgeführt von:
Swiss International Air Lines
Als Alternative wurde der Swiss Direkt-Flug 24h später oder einen Flug nach Bombay ( Indien) und dort 2,5 h Transfer und von dort weiter mit SQ nach Singapur angeboten.
Meine Frage lautet:
Habe ich ein Recht auf Entschädigung? Falls ja, wo kann ich diese einfordern? Wie sieht es mit Technischen Defekt und Nachtflugverbot aus?
Zahlt Swiss so "gerne" wie die Lufthansa Entschädigung an Passagiere?
Heute geht es dann hoffentlich um 22:40 Uhr mit Swiss nach Singapur.
Vielen Dank
Nonstop bullshit, Luft-ansa.Highlight:
Gestern MXP-FRA annulliert worden. Lufthansa sagt jetzt wetterbedingt, da es geschneit hätte![]()
Also AF schreibt ja selbst auf ihrer homepage:Freitag 31.05. gebucht war AF YVR-CDG-HAJ - am Mittwoch bekamen wir eine email von Air France - Flug ist überbucht, Beförderung in C wie gebucht nicht möglich. Angebot Flug mit LH über FRA - Ankunft 30 Minuten später als ursprünglich gebucht am Endziel HAJ.
Nun sitzen wir in FRA - mein Sitz wurde während des Fluges 3 mal resetet, da die Luft verloren ging … wir haben das Glück dieses Mal auf unserer Seite
.
Gibt es hier die Möglichkeit etwas zurück zu verlangen ?
Da du die Umbuchung freiwillig akzeptiert hast entstehen mMn keine weiteren Forderungen mehr gegenüber AF, da ihr ja in gebuchter Klasse und unter 3 Std Ankunftsverspätung am Ziel angelangt seid (selbst wenn würden dann Anforderungen ggü der ausführenden Airline entstehen)Hallo,
benötige euren Rat :
Freitag 31.05. gebucht war AF YVR-CDG-HAJ - am Mittwoch bekamen wir eine email von Air France - Flug ist überbucht, Beförderung in C wie gebucht nicht möglich. Angebot Flug mit LH über FRA - Ankunft 30 Minuten später als ursprünglich gebucht am Endziel HAJ.
Haben wir hier noch weitere Ansprüche
(Da wir Montag Arbeitsbeginn hatten haben wir die Umbuchung akzeptiert) ?
Nun sitzen wir in FRA - mein Sitz wurde während des Fluges 3 mal resetet, da die Luft verloren ging … wir haben das Glück dieses Mal auf unserer Seite
.
Gibt es hier die Möglichkeit etwas zurück zu verlangen ?
Danke und viele Grüße
Ich habe letztens 30% des Ticketpreises der Teilstrecke erstattet bekommen. War aber ein ganz normales Kaufticket. Keine Ahnung, was AF der LH für den Flug bezahlt hat.Beim LH Sitz kannst du höchstens auf Kulanz hoffen (meistens 10-50k Meilen auf dein MM Konto)
Wenn er die Umbuchung nicht akzeptiert hätte, wären auch keine weiteren Ansprüche entstanden, außer spätere Beförderung zum Zeitpunkt seiner Wahl.Da du die Umbuchung freiwillig akzeptiert hast entstehen mMn keine weiteren Forderungen mehr gegenüber AF,
Wenn keine weitere Forderungen gegen AF unter EU261 bestehen, würde ich aber trotzdem unter dem Verweis auf die homepage eine Gutschrift verlangen! AF schreibt ja eindeutig, dass Sie im Fall einer Überbuchung auch bei freiwilligen Verzicht einen Gutschein anbieten.Da du die Umbuchung freiwillig akzeptiert hast entstehen mMn keine weiteren Forderungen mehr gegenüber AF, da ihr ja in gebuchter Klasse und unter 3 Std Ankunftsverspätung am Ziel angelangt seid
Status: die 250 sind schon eingegangen und das Ticket mit der Hotelerstattung ist "akzeptiert" und wird "in den naechsten Tagen" gutgeschrieben.Inzwischen hat wohl einer das System gestriegelt+gepflegt und es gab mal so eine automatische Zusage (per mail, nicht nur popup/webseite),
dass die 250E per VO261 kommen - wer da nun 14 Tage den Banklauf "pflegt" ist unbekannt ;-).
Da du die Umbuchung freiwillig akzeptiert hast entstehen mMn keine weiteren Forderungen mehr gegenüber AF, da ihr ja in gebuchter Klasse und unter 3 Std Ankunftsverspätung am Ziel angelangt seid (selbst wenn würden dann Anforderungen ggü der ausführenden Airline entstehen)
Beim LH Sitz kannst du höchstens auf Kulanz hoffen (meistens 10-50k Meilen auf dein MM Konto)
Trifft ja quasi alle Airlines, da kann man das ruhig sachlicher formulieren.
Wäre imho der korrekte Anspruch aus EU261 für zwei Personen auf Langstrecke – Annullierung mit Ersatzbeförderung (nicht später als 4 Stunden am Ziel) = 50% von 600.- Euro/pax. Ganz unabhängig von Sitzen bei LH...aktueller Stand :
Air France hat uns 600€ erstattet, nachdem ich mich über den Sitz auf dem LH Flug beschwert habe. Geld bereits eingegangen.
Von LH kam heute die Antwort, dass sie bedauern, das der Sitz nicht in Ordnung war, der ticketaussteller aber KLM war und sie daher nicht zuständig sind.
Mein stand ist hier : zuständig ist der, der mich befördert und das wäre die LH - oder liege ich hier falsch ?
Nun sitzen wir in FRA - mein Sitz wurde während des Fluges 3 mal resetet, da die Luft verloren ging … wir haben das Glück dieses Mal auf unserer Seite
.
Nicht umsonst ist der Finanzvorstand damals zurückgetreten.Trifft nicht zu. Bei BA habe ich während der Pandemie sofort meine Erstattungen bekommen.
Und so lange die #Kaputthansa ihre Kunden bei Unregelmäßigkeiten mit einer Lüge begrüßt: "Leider konnten wir Sie nicht erreichen...., bitte versuchen Sie stundenlang unsere, aus Kostengründen nicht besetzte Hotline zu erreichen" und das Verzögern und Verhindern von berechtigten Erstattungsansprüchen zum Geschäftsprinzip erhoben hat, werde ich auch keine andere Formulierung für diese einstmals hervorragende Airline gebrauchen.