EU Fluggastrechte / Annullierung

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spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.665
998
MUC, BSL
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Bestätigung ist vorhanden, langt ja bekanntlich. Mir ging es eigentlich nur darum, ob es einen Unterschied macht, dass ich - über Umwege - doch noch auf den ursprünglichen Flug gelangte.
 

fvpfn1

Erfahrenes Mitglied
06.02.2016
940
353
Ja, das habe ich bereits getan, meine eindeutigen Fragen wurden mir aber leider nicht eindeutig beantwortet.
Das ist wohl der ganzen Online Abwicklung geschuldet, säße man sich gegenüber, könnte man diese Dinge einfacher und schneller
substantiieren.
Wie heißt es so schön: Vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand! Ich finde es sehr seriös, wenn dir ein Anwalt keine Garantie gibt, dass du deinen Fall gewinnst (und nur dann hättest du ja kein Kostenrisiko). Woher soll er denn wissen, ob der Richter einen guten oder einen schlechten Tag hat? Ob die Gegenseite nicht doch noch einen Beleg aus dem Hut zaubert, der deine Ansicht widerlegt? Eine klare Aufschlüsselung der voraussichtlich anfallenden Kosten und eine verständliche Einschätzung des Prozessrisikos, die darfst du erwarten. Flightright und Co. nehmen ja nicht umsonst einen so hohen Anteil von der erwarteten Rückerstattung - sie tragen genau dieses Risiko, das du gerne ausschließen willst.
 

Waldemar_von_Gallenstein

Erfahrenes Mitglied
05.06.2019
303
559
Ja, das habe ich bereits getan, meine eindeutigen Fragen wurden mir aber leider nicht eindeutig beantwortet.
Das ist wohl der ganzen Online Abwicklung geschuldet, säße man sich gegenüber, könnte man diese Dinge einfacher und schneller
substantiieren.
Manche Leute sollten vielleicht doch besser zu Flightright und Konsorten gehen
:sneaky:
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.826
5.632
Wie heißt es so schön: Vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand! Ich finde es sehr seriös, wenn dir ein Anwalt keine Garantie gibt, dass du deinen Fall gewinnst (und nur dann hättest du ja kein Kostenrisiko). Woher soll er denn wissen, ob der Richter einen guten oder einen schlechten Tag hat?
Hier wurde aber nicht nach einer Erfolgsgarantie gefragt, sondern nach dem Kostenrisiko.

Ob die Gegenseite nicht doch noch einen Beleg aus dem Hut zaubert, der deine Ansicht widerlegt?
Das sollte bei Strandung wegen eines Streiks, um die es hier geht, nicht das Problem sein.

Eine klare Aufschlüsselung der voraussichtlich anfallenden Kosten und eine verständliche Einschätzung des Prozessrisikos, die darfst du erwarten. Flightright und Co. nehmen ja nicht umsonst einen so hohen Anteil von der erwarteten Rückerstattung - sie tragen genau dieses Risiko, das du gerne ausschließen willst.
Die verlinkte Seite auf der Anwaltshomepage enthält aber keine klare Erläuterung zu den voraussichtlich anfallenden Kosten. Dort wird der Vergütungsanspruch aus dem Anwaltsvertrag mit dem (prozessualen) Kostenerstattungsanspruch inhaltlich vermengt.
 
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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.349
2.649
Neuss
www.drboese.de
Bestätigung ist vorhanden, langt ja bekanntlich. Mir ging es eigentlich nur darum, ob es einen Unterschied macht, dass ich - über Umwege - doch noch auf den ursprünglichen Flug gelangte.
Kein Zeitverlust = kein Geld. Zumindest nicht von LH. Wobei ein solcher ja durch das erste Ersatzangebot eingetreten sein könnte (früher am Flughafen). Wie sahen da die zeiten aus?
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.665
998
MUC, BSL
Kein Zeitverlust = kein Geld. Zumindest nicht von LH. Wobei ein solcher ja durch das erste Ersatzangebot eingetreten sein könnte (früher am Flughafen). Wie sahen da die zeiten aus?

Unerheblich, der LOT Flug nach Warschau ging planmäßig fünf Minuten nach dem Lufthansa-Flug (dieser war letztlich 45 Minuten verspätet, weshalb ich ihn noch problemlos erreichen konnte).

Ganz folgen kann ich dir aber dennoch nicht: wenn das nichtausgestellte Ticket für den ursprünglich gebuchten Lufthansa-Flug einer Nichtbeförderung gleichkommt, dann greift doch qua automatismus Artikel 7 ohne die bei Annulierung bzw. großer Verspätung geforderten Karenzzeiten. Allenfalls in Frage käme doch die Kürzung um 50%, oder nicht? LOT hat mir jedenfalls 1100PLN (ca. 258€) für das unstreitige IDB gegeben.

Meine Frage stellt letztlich darauf ab, ob die erste Nichtbeförderung überhaupt eine ist, da ich ultimativ ja doch auf dem gebuchten Flug gelandet bin - allerdings auch nur Dank LOTs zutun.

Edit: nur um etwaige Missverständnisse zu vermeiden nochmal der ganze Wirrwarr:

ursprünglich gebucht:

BUD - MUC LH1679 ab 17.25h, an 18.45h
MUC - NUE LH3808 ab 21.30h, an 23.45h

Für diesen Flug wurde das Ticket nicht ausgestellt, und da Y voll war, konnte die Hotline das nicht korrigieren - über die Auslastung der C zum fraglichen Zeitpunkt kann ich nichts sagen.

Es erfolgte Umbuchung auf
BUD - WAW LO538 ab 17.30h, an 18.45h
WAW - MUC LO355 ab 20.40, an 22.20h

Hier wurde die Beförderung wegen Überbuchung verweigert, die Kompensation wurde ausbezahlt.
Endpunkt war im Rahmen der 250mi-Regelung auf eigenen Wunsch München, hier ist also nichts zu holen. Es erfolgte eine erneute Umbuchung, wieder auf

LH1679 ab 17.25h, an 18.45h (tatsächlich: 20.08h)

diesmal in Business.
 
Zuletzt bearbeitet:

darkeka0

Erfahrenes Mitglied
30.10.2017
639
90
Hallo,

ich habe folgende Flüge angetreten:


Fr. 26. April 2024: Stuttgart – Zürich
19:30 Uhr Stuttgart Stuttgart (STR)
Terminal 2
20:15 Uhr Zürich Zurich (ZRH)
LX 1175
durchgeführt von:
HELVETIC AIRWAYS
Ergebnis: Der erste Flug wurde erfolgreich durchgeführt.

Ich bin jetzt in Zürich im Flughafenhotel, dass war nicht das Ziel.

Der Langstreckenflug LX 176 wurde aufgrund einen technischen Defekts ( stand auf der Anzeigentafel am Gate) am Flugzeug abgesagt und Swiss versuchte eine Sondergenehmigung für die Starterlaubnis vom Airport zu erhalten. Diese wurde aufgrund des Nachtflugverbot zwischen 23 Uhr und 5 Uhr morgens abgelehnt.



Fr. 26. April 2024: Zürich – Singapur
22:40 Uhr Zürich Zurich (ZRH)
16:55 Uhr +1 Singapur Changi Intl Apt (SIN)
Terminal 2

LX 176
durchgeführt von:
Swiss International Air Lines


Als Alternative wurde der Swiss Direkt-Flug 24h später oder einen Flug nach Bombay ( Indien) und dort 2,5 h Transfer und von dort weiter mit SQ nach Singapur angeboten.

Meine Frage lautet:

Habe ich ein Recht auf Entschädigung? Falls ja, wo kann ich diese einfordern? Wie sieht es mit Technischen Defekt und Nachtflugverbot aus?
Zahlt Swiss so "gerne" wie die Lufthansa Entschädigung an Passagiere?

Heute geht es dann hoffentlich um 22:40 Uhr mit Swiss nach Singapur.

Vielen Dank

Auf dem Rückflug von Bangkok via Zürich nach Stuttgart mit Swiss, habe ich bei einer Flugbegleiterin nachgefragt, an wen ich mich wenden könnte wegen der finanziellen Entschädigung aufgrund der Flugannulierung. Die Flugbegleiterin gab meine Sitzplatz-Nummer und meine Anfrage vermutlich an die Chef-Flugbegleiterin aus der First Class weiter. Mit Ihr hatte ich ein kurzes Gespräch und Sie gab mein Anliegen an die Swiss weiter. Es verstrichen ein paar Stunden, bis ich die Chef-Flugbegleiterin aus der First Class wieder bei mir in der Economy sah.

Die nette und freundliche Dame, brachte mehr mit als ich erwartet habe: 2 Kontaktadressen, das hätte mir schon gereicht. Dazu gab es eine Tafel Swiss Schoki (100g) und 2 Business Class Amenity Kits von Victorinox. Es ist eine liebe Geste und sehr nett gemeint.

Nachdem ich zum 2. Mal das Formular bei Swiss ausgefüllt habe und anschließend auf die Referenz-Nr. gewartet habe, schickte ich Swiss eine Email inkl. Antrag nach Ankunftsverspätung (Musterschreiben von @kexbox Homepage) zu. Das warten und bangen hat Gott sei Dank ein Ende. Swiss zahlt uns eine Entschädigung für die Flugannulierung.

Vielen Dank für den Input aus dem Forum!
 

Janni80

Erfahrenes Mitglied
13.01.2016
610
73
HAJ
Hallo,
benötige euren Rat :
Freitag 31.05. gebucht war AF YVR-CDG-HAJ - am Mittwoch bekamen wir eine email von Air France - Flug ist überbucht, Beförderung in C wie gebucht nicht möglich. Angebot Flug mit LH über FRA - Ankunft 30 Minuten später als ursprünglich gebucht am Endziel HAJ.
Haben wir hier noch weitere Ansprüche
(Da wir Montag Arbeitsbeginn hatten haben wir die Umbuchung akzeptiert) ?

Nun sitzen wir in FRA - mein Sitz wurde während des Fluges 3 mal resetet, da die Luft verloren ging … wir haben das Glück dieses Mal auf unserer Seite 😵💫.
Gibt es hier die Möglichkeit etwas zurück zu verlangen ?

Danke und viele Grüße
 

jaykayham

Erfahrenes Mitglied
14.08.2012
1.026
760
Freitag 31.05. gebucht war AF YVR-CDG-HAJ - am Mittwoch bekamen wir eine email von Air France - Flug ist überbucht, Beförderung in C wie gebucht nicht möglich. Angebot Flug mit LH über FRA - Ankunft 30 Minuten später als ursprünglich gebucht am Endziel HAJ.

Nun sitzen wir in FRA - mein Sitz wurde während des Fluges 3 mal resetet, da die Luft verloren ging … wir haben das Glück dieses Mal auf unserer Seite 😵💫.
Gibt es hier die Möglichkeit etwas zurück zu verlangen ?
Also AF schreibt ja selbst auf ihrer homepage:

Ist für AIR FRANCE/KLM absehbar, dass Fluggästen die Beförderung verweigert wird, versucht die Fluggesellschaft, Fluggäste gegen eine vertragliche Ausgleichsleistung in Form eines Gutscheins zum freiwilligen Verzicht auf ihre bestätigte Buchung zu bewegen.

Daher würde ich Antrag direkt bei AF stellen. Vielleicht können hier die Experten @kexbox (ggfs. über PN) helfen, ob man einen Gutschein akzeptieren muss, oder ob man nach EU261 auf Cash bestehen kann! (y)

LH ist spannend, wurde hier diskutiert - kaputte Sitze scheinen mehr die Regel als Ausnahme zu sein. Bleibt die Frage, ob man "Schadenersatz" fordern kann, obwohl man gar nicht bei LH gebucht hat... :unsure: Auch hier bin ich auf die Meinung des Experten @kexbox gespannt!

 
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keeeeeevin

Erfahrenes Mitglied
08.06.2017
300
346
Hallo,
benötige euren Rat :
Freitag 31.05. gebucht war AF YVR-CDG-HAJ - am Mittwoch bekamen wir eine email von Air France - Flug ist überbucht, Beförderung in C wie gebucht nicht möglich. Angebot Flug mit LH über FRA - Ankunft 30 Minuten später als ursprünglich gebucht am Endziel HAJ.
Haben wir hier noch weitere Ansprüche
(Da wir Montag Arbeitsbeginn hatten haben wir die Umbuchung akzeptiert) ?

Nun sitzen wir in FRA - mein Sitz wurde während des Fluges 3 mal resetet, da die Luft verloren ging … wir haben das Glück dieses Mal auf unserer Seite 😵💫.
Gibt es hier die Möglichkeit etwas zurück zu verlangen ?

Danke und viele Grüße
Da du die Umbuchung freiwillig akzeptiert hast entstehen mMn keine weiteren Forderungen mehr gegenüber AF, da ihr ja in gebuchter Klasse und unter 3 Std Ankunftsverspätung am Ziel angelangt seid (selbst wenn würden dann Anforderungen ggü der ausführenden Airline entstehen)

Beim LH Sitz kannst du höchstens auf Kulanz hoffen (meistens 10-50k Meilen auf dein MM Konto)
 
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marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
2.773
2.600
Beim LH Sitz kannst du höchstens auf Kulanz hoffen (meistens 10-50k Meilen auf dein MM Konto)
Ich habe letztens 30% des Ticketpreises der Teilstrecke erstattet bekommen. War aber ein ganz normales Kaufticket. Keine Ahnung, was AF der LH für den Flug bezahlt hat.

Nach EU261 gegenüber AF ist wohl nichts zu holen.
 
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jaykayham

Erfahrenes Mitglied
14.08.2012
1.026
760
Da du die Umbuchung freiwillig akzeptiert hast entstehen mMn keine weiteren Forderungen mehr gegenüber AF, da ihr ja in gebuchter Klasse und unter 3 Std Ankunftsverspätung am Ziel angelangt seid
Wenn keine weitere Forderungen gegen AF unter EU261 bestehen, würde ich aber trotzdem unter dem Verweis auf die homepage eine Gutschrift verlangen! AF schreibt ja eindeutig, dass Sie im Fall einer Überbuchung auch bei freiwilligen Verzicht einen Gutschein anbieten. (y)

Ist für AIR FRANCE/KLM absehbar, dass Fluggästen die Beförderung verweigert wird, versucht die Fluggesellschaft, Fluggäste gegen eine vertragliche Ausgleichsleistung in Form eines Gutscheins zum freiwilligen Verzicht auf ihre bestätigte Buchung zu bewegen.
 

Autumla

Erfahrenes Mitglied
30.07.2013
1.907
119
GRZ
Bevor ich mir wieder die Ausreden der Lufthansa (bzw in diesem Fall Air Dolomiti) anhören muss. Kann jemand nachsehen, warum gestern EN8014 von MUC nach GRZ ausgefallen ist? So wie ich das mitbekommen haben, ist auch der vorangegangene Flug von Ancona nach München bereits gestrichen worden.
Es war zwar schlechtes Wetter in München, aber dass man dann den Flug von Ancona gar nicht starten lässt, kann ich mir auch nicht wirklich vorstellen?

Danke für jegliche Info.
 

PAXfips

Erfahrenes Mitglied
15.12.2016
1.951
415
HAM
Inzwischen hat wohl einer das System gestriegelt+gepflegt und es gab mal so eine automatische Zusage (per mail, nicht nur popup/webseite),
dass die 250E per VO261 kommen - wer da nun 14 Tage den Banklauf "pflegt" ist unbekannt ;-).
Status: die 250 sind schon eingegangen und das Ticket mit der Hotelerstattung ist "akzeptiert" und wird "in den naechsten Tagen" gutgeschrieben.

.. geht auch MAL ohne Jurist.
 

globetrotter11

Erfahrenes Mitglied
07.10.2015
14.046
9.848
CPT / DTM
Das amerikanische Verkehrsministerium hat #Kaputthansa zu mehr als einer Million Dollar Strafe verdonnert. Der Grund: «extreme Verzögerungen» bei Erstattungen an Fluggäste.

Wann passiert endlich so etwas in Deutschland?

 

Janni80

Erfahrenes Mitglied
13.01.2016
610
73
HAJ
Da du die Umbuchung freiwillig akzeptiert hast entstehen mMn keine weiteren Forderungen mehr gegenüber AF, da ihr ja in gebuchter Klasse und unter 3 Std Ankunftsverspätung am Ziel angelangt seid (selbst wenn würden dann Anforderungen ggü der ausführenden Airline entstehen)

Beim LH Sitz kannst du höchstens auf Kulanz hoffen (meistens 10-50k Meilen auf dein MM Konto)

aktueller Stand :
Air France hat uns 600€ erstattet, nachdem ich mich über den Sitz auf dem LH Flug beschwert habe. Geld bereits eingegangen.

Von LH kam heute die Antwort, dass sie bedauern, das der Sitz nicht in Ordnung war, der ticketaussteller aber KLM war und sie daher nicht zuständig sind.
Mein stand ist hier : zuständig ist der, der mich befördert und das wäre die LH - oder liege ich hier falsch ?
 

globetrotter11

Erfahrenes Mitglied
07.10.2015
14.046
9.848
CPT / DTM
Trifft ja quasi alle Airlines, da kann man das ruhig sachlicher formulieren.

Trifft nicht zu. Bei BA habe ich während der Pandemie sofort meine Erstattungen bekommen.

Und so lange die #Kaputthansa ihre Kunden bei Unregelmäßigkeiten mit einer Lüge begrüßt: "Leider konnten wir Sie nicht erreichen...., bitte versuchen Sie stundenlang unsere, aus Kostengründen nicht besetzte Hotline zu erreichen" und das Verzögern und Verhindern von berechtigten Erstattungsansprüchen zum Geschäftsprinzip erhoben hat, werde ich auch keine andere Formulierung für diese einstmals hervorragende Airline gebrauchen.
 

deecee

Erfahrenes Mitglied
11.12.2018
2.065
2.092
HAM, LBC
aktueller Stand :
Air France hat uns 600€ erstattet, nachdem ich mich über den Sitz auf dem LH Flug beschwert habe. Geld bereits eingegangen.

Von LH kam heute die Antwort, dass sie bedauern, das der Sitz nicht in Ordnung war, der ticketaussteller aber KLM war und sie daher nicht zuständig sind.
Mein stand ist hier : zuständig ist der, der mich befördert und das wäre die LH - oder liege ich hier falsch ?
Wäre imho der korrekte Anspruch aus EU261 für zwei Personen auf Langstrecke – Annullierung mit Ersatzbeförderung (nicht später als 4 Stunden am Ziel) = 50% von 600.- Euro/pax. Ganz unabhängig von Sitzen bei LH...
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
2.773
2.600
Trifft nicht zu. Bei BA habe ich während der Pandemie sofort meine Erstattungen bekommen.

Und so lange die #Kaputthansa ihre Kunden bei Unregelmäßigkeiten mit einer Lüge begrüßt: "Leider konnten wir Sie nicht erreichen...., bitte versuchen Sie stundenlang unsere, aus Kostengründen nicht besetzte Hotline zu erreichen" und das Verzögern und Verhindern von berechtigten Erstattungsansprüchen zum Geschäftsprinzip erhoben hat, werde ich auch keine andere Formulierung für diese einstmals hervorragende Airline gebrauchen.
Nicht umsonst ist der Finanzvorstand damals zurückgetreten.