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Fidor SmartCard Erfahrungen?

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Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
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Die DiBa schreibt sogar "Credit" auf die Karte, was genau genommen Betrug ist, da es eine Debitkarte ist.
 

little endian

Erfahrenes Mitglied
18.01.2016
609
237
Vermutlich der Karteninhaber um die durch den irreführenden Aufdruck in Aussicht gestellte Möglichkeit der Kreditnutzung. ;)
 

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Wer wird denn da um was betrogen?
Ein Händler muss bei einer Kreditkarte höhere Gebühren zahlen.

Dadurch dass die Diba ihre Karte rechtswidrig als Kreditkarte deklariert, erschleicht sie sich bei dem Händler höhere Gebühren, um dadurch mehr Einnahmen bei der Kartenzahlung zu generieren.

Die DiBa täuscht also den Händler über Tatsachen. Diese Tatsachen führen dazu dass die DiBa bereichert wird und der Händler einen Schaden hat.

Hier mal was zum nachlesen:
Betrug - Definition und Erkl

Der Tatbestand des Betruges ist in § 263 StGB normiert. Voraussetzung für den Betrug ist zunächst eine Täuschungshandlung des Täters. Darunter versteht man das intellektuelle Einwirken auf das Vorstellungsbild eines anderen, z.B. durch Vorspiegeln, konkludentes Verhalten oder Unterlassen der Aufklärung.

Durch die Täuschungshandlung muss beim anderen ein Irrtum hervorgerufen oder Unterhalten werden. Aufgrund des Irrtums muss eine Vermögensverfügung stattfinden. Hierbei handelt es sich um ein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal. Als Vermögensverfügung wird jedes Handeln, Dulden oder Unterlassen angesehen, das unmittelbar zu einer Vermögensminderung führt. Einer Vermögensminderung steht eine Vermögensverfügung gleich.

Durch die Vermögensverfügung muss ein Vermögensschaden entstehen. Ein solcher Vermögensschaden liegt vor, wenn der wirtschaftliche Wert des betroffenen Vermögens durch die Verfügung des Getäuschten nach objektiven Kriterien geschmälert wird.

Der Tatbestand des Betruges muss vorsätzlich verwirklicht werden. Es genügt jedoch Eventualvorsatz hinsichtlich aller Tatbestandsmerkmale. Hinzukommen muss die Absicht des Täters, sich oder einen Dritten zu bereichern. Der Vorteil aus der Vermögensverfügung muss dabei stoffgleich mit dem eingetretenen Schaden sein.

Schließlich muss die Bereicherung auch rechtswidrig sein. Bei der rechtswidrigkeit handelt es sich um ein Tatbestandsmerkmal. Rechtswidrig ist demnach jede Bereicherung, die objektiv im Widerspruch zur Rechtsordnung steht.

Neben dem Betrug nach § 263 StGB kennt das Gesetz auch den besonders schweren Fall des Betrugs nach § 263 Abs. 3 StGB. Dazu gehören die Regelbeispiele gewerbsmäßiges Handeln oder bandenmäßige Begehung, Herbeiführen eines besonders großen Vermögensverlustes u.a.
Täuschung (falsche Bezeichnung)
Vermögensschaden (Händler zahlt zu viel)
Vorsatz
Bereicherungsabsicht (DiBa bekommt zu viel)
rechtswidrig (Verstoß gegen EU-Verordnung und Visa-Lizenzverträgen)

Das alles trifft zu.

Und wie man im letzten Absatz lesen kann, handelt es sich dabei sogar um einen besonders schweren Fall des Betrugs, nämlich dem gewerbsmäßigen Betrug.
 
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gowest

Erfahrenes Mitglied
15.02.2012
12.405
6
Ein Händler muss bei einer Kreditkarte höhere Gebühren zahlen.

Dadurch dass die Diba ihre Karte rechtswidrig als Kreditkarte deklariert, erschleicht sie sich bei dem Händler höhere Gebühren, um dadurch mehr Einnahmen bei der Kartenzahlung zu generieren.

Die DiBa täuscht also den Händler über Tatsachen. Diese Tatsachen führen dazu dass die DiBa bereichert wird und der Händler einen Schaden hat.

Hier mal was zum nachlesen:
Betrug - Definition und Erkl


Täuschung (falsche Bezeichnung)
Vermögensschaden (Händler zahlt zu viel)
Vorsatz
Bereicherungsabsicht (DiBa bekommt zu viel)
rechtswidrig (Verstoß gegen EU-Verordnung und Visa-Lizenzverträgen)

Das alles trifft zu.

Und wie man im letzten Absatz lesen kann, handelt es sich dabei sogar um einen besonders schweren Fall des Betrugs, nämlich dem gewerbsmäßigen Betrug.

Warum merkt das keiner ?
 

Wenigflieger2000

Erfahrenes Mitglied
29.06.2015
1.174
186
Sie schreiben ja auch, dass es 3 Tage Credit gibt :)
Zumindest VISA scheint dies ja auszureichen, keine Ahnung, wie das die BaFin sieht.

Weiß jemand von euch, wie die neuen Fidor SmartCards aussehen? Steht da auch Credit drauf? Im Gegensatz zur ING-Diba valutiert Fidor ja wirklich sofort, sogar am Wochenende.
 
Zuletzt bearbeitet:

bindannmalweg

Erfahrenes Mitglied
08.12.2015
776
42
Sie schreiben ja auch, dass es 3 Tage Credit gibt :)

Da hat die Rechtsabteilung der Diba möglicherweise eine Lücke gefunden. In der Verordnung ist die Frist jedenfalls nicht reguliert:

„Kreditkartentransaktion“ einen kartengebundenen Zahlungsvorgang, bei dem der Betrag der Transaktion gemäß einer vorab vereinbarten zu verzinsenden oder zinsfreien Kreditfazilität an einem vorab vereinbarten bestimmten Kalendertag vollständig oder teilweise beim Zahler abgebucht wird;
 

Appe

Reguläres Mitglied
30.03.2013
82
5
Zumindest VISA scheint dies ja auszureichen, keine Ahnung, wie das die BaFin sieht.

Weiß jemand von euch, wie die neuen Fidor SmartCards aussehen? Steht da auch Credit drauf? Im Gegensatz zur ING-Diba valutiert Fidor ja wirklich sofort, sogar am Wochenende.

(Hallo zusammen nach langem stummen Mitlesen)

Da steht auf der Rückseite: "CREDIT / DEBIT" drauf.
 

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Da hat die Rechtsabteilung der Diba möglicherweise eine Lücke gefunden. In der Verordnung ist die Frist jedenfalls nicht reguliert:

„Kreditkartentransaktion“ einen kartengebundenen Zahlungsvorgang, bei dem der Betrag der Transaktion gemäß einer vorab vereinbarten zu verzinsenden oder zinsfreien Kreditfazilität an einem vorab vereinbarten bestimmten Kalendertag vollständig oder teilweise beim Zahler abgebucht wird;
Ich habe mal die wesentliche Stelle für dich markiert.

Da gibt es keine Lücke: Wenn du jeden Tag mit der Visa zahlst, dann wird jeden Tag eine Zahlung von deinem Konto abgebucht. Und "jeder Tag" ist eben nicht "an einem bestimmten Kalendertag"

Interessant zum Vergleich ist übrigens auch die englische Version der Verordnung.
 

bgsrhhtgsre

Erfahrenes Mitglied
06.08.2015
466
1
Da hat die Rechtsabteilung der Diba möglicherweise eine Lücke gefunden. In der Verordnung ist die Frist jedenfalls nicht reguliert:

„Kreditkartentransaktion“ einen kartengebundenen Zahlungsvorgang, bei dem der Betrag der Transaktion gemäß einer vorab vereinbarten zu verzinsenden oder zinsfreien Kreditfazilität an einem vorab vereinbarten bestimmten Kalendertag vollständig oder teilweise beim Zahler abgebucht wird;

Da stellt sich natürlich die Frage, ob "3 Tage später" ein vorab vereinbarter, bestimmter Kalendertag ist. Ich würde das erstmal nicht so interpretieren, aber dadrüber kann man sich bestimmt streiten.
 
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Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Schaut euch mal die englische Version der Verordnung an. Da ist es noch besser formuliert:
‘credit card transaction’ means a card-based payment transaction where the amount of the transaction is debited in full or in part at a pre agreed specific calendar month date to the payer, in line with a prearranged credit facility, with or without interest;


Erinnert ihr euch eigentlich noch daran, als die Comdirect-Visa im Dezember von wöchentlicher Abrechnung auf monatliche Abrechnung umgestellt hat?

Dreimal dürft ihr raten, warum die Comdirect das umgestellt hat.
 
Zuletzt bearbeitet:

bindannmalweg

Erfahrenes Mitglied
08.12.2015
776
42
Vielleicht steht auf der Karte auch nur Debit und Credit, weil man die Akzeptanz bei Händlern weltweit verbessern will?

Ihr habt aber recht. Die Definition ist recht clever formuliert und eindeutig. Aber wer weiß, vielleicht sehen Juristen ja doch Interpretationsspielraum.

Lustig wirds nur, wenn Kunden dadurch in Zukunft benachteiligt werden. Sprich höhere Aufschläge bezahlen aber de facto dafür keine Gegenleistung wie ein verlängertes Zahlungsziel erhalten.
 
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MaxBerlin

Erfahrenes Mitglied
27.01.2015
4.448
10
In the heart of leafy Surrey
Aus historischen Gründen kennt man so etwas in Deutschland weniger. Wir hatten ja nie eine Credit Cards (Price Discrimination) Order 1990, welche bereits damals die Erkennbarkeit von Kredit- gegenüber Debitkarten anordnete und ausdrücklich Surcharges bei (damals nur) Kreditkartenzahlungen erlaubte.

In Deutschland werden, wenn, dann alle Kartenzahlungen pauschal mit einem Surcharge belegt und zwar oft mit einem disproportional (= unionsrechtswidrig) hohen.

Eventuell Düsseldorf, wo eine Differenzierung zwischen girocard (surchargefrei) und Visa/MasterCard (surchargebelegt) im örtlichen Taxitarif herrscht.
 
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Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Hast Du auch ein Bsp. für den deutschen Markt?
In Deutschland glaubt doch jeder, dass alle Visa/Mastercard automatisch Kreditkarten sind. Daher undenkbar, dass jemand plötzlich eine Visa-Debit bevorzugt.

Es gibt übrigens viele EU-Länder (darunter auch Österreich) in denen Surcharges beim Bezahlen gesetzlich verboten sind. Da kann es dann auch nicht passieren, dass die Visa-Credit mit einem Surcharge belegt wird.
 
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bluesaturn

Erfahrenes Mitglied
27.05.2014
3.738
351
Ist das dann der Grund, warum Easyjet meine ING Visa Debit Karte nur als Kreditkarte anerkannte?
 
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Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Ist das dann der Grund, warum Easyjet meine ING Visa Debit Karte nur als Kreditkarte anerkannte?
Genau.

Am besten beschwerst du dich bei der DiBa, dass sie deine Visa-Debitkarte falsch eingestuft haben und du deswegen bei der Buchung zu hohe Gebühren zahlen musstest. Ich fag mich, was die dann antworten.
 
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bluesaturn

Erfahrenes Mitglied
27.05.2014
3.738
351
Genau.

Am besten beschwerst du dich bei der DiBa, dass sie deine Visa-Debitkarte falsch eingestuft haben und du deswegen bei der Buchung zu hohe Gebühren zahlen musstest. Ich fag mich, was die dann antworten.

Meinst du das "genau" jetzt ernst?
Es war nur eine Frage. Ich wuerde es eben gerne mal wissen. Bei Easyjet wurden zwei verschiedene ING DIBA Karten als Kreditkarten eingestuft.
 

Droggelbecher

Erfahrenes Mitglied
14.07.2016
5.168
15
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Ja, weil sie von der Diba als Credit eingestuft ist, die Händler also höhere Gebühren zahlen müssen.
 
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Dieses Thema ist geschlossen.
Geschlossene Themen können, müssen aber nicht, veraltete oder unrichtige Informationen enthalten.
Bitte erkundige dich im Forum bevor du eigenes Handeln auf Information aus geschlossenen Themen aufbaust.

Themenstarter können ihre Themen erneut öffnen lassen indem sie sich über die Funktion "Inhalt melden" an die Moderatoren wenden.