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Naja geht nicht zwingen um die Waage und Gewicht sondern erstmal ob jemand einen großen Koffer dabei hat.Ja, wer kennt sie nicht, die Gepäckwaagen im Flixtrain.
Womit denn? im Gegensatz zur DB gibt es nur eine Art Fahrtkarte die Kontrolle müsste doch viel schneller gehen und es gibt keine Fragen zu Anschlüssen usw?Nein, auch nicht wirklich; die Zugbegleiter sind da recht beschäftigt.
Da hast du recht, aber wenn du es nicht gerade die dilettantischen Lufthansa AI Anwälte machen lässt, gibt es grundsätzlich keine Probleme ein Vertragsstrafe zu bestimmen wenn du eine zahlungspflichtige Leistung nicht bezahlst.Allerdings wirst Du sicher als erstes die AGB usw. prüfen, ob sie das auch hergeben.
Ob das jetzt das EBE sein darf oder gegebenfalls ein eigener niedriger Betrag müsste man dann vor Gericht testen aber ganz ohne wirst du das nicht raus kommen.
