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Nur wenn sie wollen. Können tun sie natürlich. Müssen tun sie eigentlich auch - wenn das die erste gleiche Verbindung nach der stornierten ist. Kann natürlich sein, daß die irgendwelche internen Gängelanweisungen haben. Die haben aber rechtlich für Dich keine Bedeutung - du hast einen Anspruch auf die nächstmögliche Ersatzbeförderung.48 Stunden vor dem Abflug sind dann doch aber etwas riskant, ich möchte ungern in Albanien stranden weil der Flug voll ist. Gibt es wirklich keine Möglichkeit sich schon vorher auf diesen Flug umbuchen zulassen?
Prinzipiell kanst du natürlich schriftlich eine angemessen Frist setzen und nach Ablauf selber buchen und in Rechnung stellen. Nachteil ist der erhöhte Eigenaufwand und Restkostenrisiko. Den mußt Du abwägen gegen das Überbuchungsrisiko - ist das aktuell gegeben?
Ansonsten mal HUACA (hang up and call again) probieren. Manchmal hilfts, manchmal nicht. Du solltest klar angeben, daß du aus beruflichen Gründen auf jeden Fall den Flug am selben Tag brauchst und auch nehmen wirst.