EW: Flugannullierung Eurowings - Erfahrung

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Erfahrenes Mitglied
06.01.2015
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BER / COR
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@ Keybox: ich wurde ja Wunsch gemäß umgebucht ( von LH). Warum EW jetzt hier auf einmal 30€ offen hat, muss ich nicht verstehen. Der Flug ist erst Ende Juni, bis dahin werde ich das mit LH klären-hoff ich jetzt.
Ist das neue Ticket ausgestellt?

Wenn das der Fall ist, sollten auch eigentlich keine 30EUR Anfallen. Solange das eTix noch nicht umgebucht ist, tauchen im EW-SkySpeed alle möglichen Phantasie-Preise auf.

Highlight waren mal 12k für nen TATL :D
 
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dreschen

Gründungsmitglied und Senior Chefredakteur VFT
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07.03.2009
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Ruhrgebiet
@ Keybox: ich wurde ja Wunsch gemäß umgebucht ( von LH). Warum EW jetzt hier auf einmal 30€ offen hat, muss ich nicht verstehen. Der Flug ist erst Ende Juni, bis dahin werde ich das mit LH klären-hoff ich jetzt.

Vielleicht gibt man denen einfach mal 1-2 Tage und klärt das Problem dann, wenn es dann noch eins ist...
 
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mimotrip

Erfahrenes Mitglied
27.09.2011
293
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Aktuelle Erfahrung:
  • Mitte Mai Flüge für dieses Wochenende gebucht.
  • Anfang Juni beide annulliert ohne Angebot der Ersatzbeförderung. Flugpaar wurde bis September komplett gestrichen.
  • Aufforderung zur Ersatzbeförderung per E-Mail mit Fristsetzung wird ignoriert.
  • Hotline-Versuch eine Woche vor geplantem Abflug: "Nein, wir buchen nur auf EW um. Da wir Sie frühzeitig informiert haben, haben Sie keine anderen Ansprüche."
  • Hotline-Versuch einen Tag vor geplantem Abflug: "Nein, wir buchen nur auf EW um. Da wir Sie frühzeitig informiert haben, haben Sie keine anderen Ansprüche."
Fazit: Ohne Vorleistung und vermutlich Klage kommt man also nicht zu seinem Recht. Auch der Tipp, dass EW kurz vor Abflug doch umbucht, scheint so nicht (mehr) zu funktionieren.

Interessehalber:
  • @kexbox rät in seinem Blog, nach Fristsetzung sicherheitshalber den nächstmöglichen Flug zu buchen. Da es keine späteren Verbindungen an beiden Tagen gibt, wären das strenggenommen wohl Flüge am nächsten Morgen.
  • Gibt es Erfahrungen oder Urteile bzgl. einer Buchung von früheren Flügen bei einer anderen Gesellschaft am gleichen Tag?
 

_aqua_sports_

Erfahrenes Mitglied
15.05.2017
609
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Aktuelle Erfahrung:
  • Mitte Mai Flüge für dieses Wochenende gebucht.
  • Anfang Juni beide annulliert ohne Angebot der Ersatzbeförderung. Flugpaar wurde bis September komplett gestrichen.
  • Aufforderung zur Ersatzbeförderung per E-Mail mit Fristsetzung wird ignoriert.
  • Hotline-Versuch eine Woche vor geplantem Abflug: "Nein, wir buchen nur auf EW um. Da wir Sie frühzeitig informiert haben, haben Sie keine anderen Ansprüche."
  • Hotline-Versuch einen Tag vor geplantem Abflug: "Nein, wir buchen nur auf EW um. Da wir Sie frühzeitig informiert haben, haben Sie keine anderen Ansprüche."
Fazit: Ohne Vorleistung und vermutlich Klage kommt man also nicht zu seinem Recht. Auch der Tipp, dass EW kurz vor Abflug doch umbucht, scheint so nicht (mehr) zu funktionieren.

Interessehalber:
  • @kexbox rät in seinem Blog, nach Fristsetzung sicherheitshalber den nächstmöglichen Flug zu buchen. Da es keine späteren Verbindungen an beiden Tagen gibt, wären das strenggenommen wohl Flüge am nächsten Morgen.
  • Gibt es Erfahrungen oder Urteile bzgl. einer Buchung von früheren Flügen bei einer anderen Gesellschaft am gleichen Tag?
Also bei mir haben die auch gesagt, nein Fremdairline nicht möglich. Ich habe wie üblich schriftlich alles fixiert (gibt dort eine E-Mail mit Empfangsbestätigung). Nach Ablauf der Frist selber Fremdairline gebucht hinterher die Rechnung (Flug war 3x so teuer) eingereicht. Es wurde dann auch ohne weitere Maßnahmen erstattet allerdings nur der Preis der Fremdairline abzüglich des Originalpreises. Den ursprünglichen Flugpreis habe ich nicht erstattet bekommen. Ich habe 3x angerufen und erst der 3. hat's kapiert und 2 Monate später wurde dann der Teilbetrag doch noch erstattet.
Und zu der nächstmöglichen Verbindung. Ich habe die Übernächste gebucht, war etwas billiger und kürzer. Gab keine Beanstandungen deswegen. Und zu dem Thema früherer Abflug bin ich ja der Meinung, dass der häufig verwendete Begriff im Pauschalreiserecht " Zumutbarkeit" hier ja vielleicht auch mal von Gerichten beachtet werden könnte. Meiner Meinung nach ist es nämlich unzumutbar, am nächsten Tag erst den Flug anzutreten...
 

mmtrffc

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.614
678
Fazit: Ohne Vorleistung und vermutlich Klage kommt man also nicht zu seinem Recht. Auch der Tipp, dass EW kurz vor Abflug doch umbucht, scheint so nicht (mehr) zu funktionieren.
Danke für die Info.

  • @kexbox rät in seinem Blog, nach Fristsetzung sicherheitshalber den nächstmöglichen Flug zu buchen.
Den erfolglosen Fristablauf sollte man dann schon noch abwarten ;-)

  • Da es keine späteren Verbindungen an beiden Tagen gibt, wären das strenggenommen wohl Flüge am nächsten Morgen.
  • Gibt es Erfahrungen oder Urteile bzgl. einer Buchung von früheren Flügen bei einer anderen Gesellschaft am gleichen Tag?
Könnte klappen, wenn billiger als der nächstmögliche Flug. Ein bisschen Risiko ist dabei.

Und zu dem Thema früherer Abflug bin ich ja der Meinung, dass der häufig verwendete Begriff im Pauschalreiserecht " Zumutbarkeit" hier ja vielleicht auch mal von Gerichten beachtet werden könnte. Meiner Meinung nach ist es nämlich unzumutbar, am nächsten Tag erst den Flug anzutreten...
Mimotrip schreibt hier nichts von einer Pauschalreise. Oder möchtest du die Zumutbarkeit analog auf reine Flugreisen übertragen? Dann bitte mit Vorsicht, im (Pauschal-)reiserecht kommt der Erholung eine ganz andere Bedeutung zu als im normalen Werkvertragsrecht.
 

_aqua_sports_

Erfahrenes Mitglied
15.05.2017
609
463
Danke für die Info.


Den erfolglosen Fristablauf sollte man dann schon noch abwarten ;-)


Könnte klappen, wenn billiger als der nächstmögliche Flug. Ein bisschen Risiko ist dabei.


Mimotrip schreibt hier nichts von einer Pauschalreise. Oder möchtest du die Zumutbarkeit analog auf reine Flugreisen übertragen? Dann bitte mit Vorsicht, im (Pauschal-)reiserecht kommt der Erholung eine ganz andere Bedeutung zu als im normalen Werkvertragsrecht.
Na schön, bei EU261 heißt es "unter vergleichbaren Bedingungen". Tage später sind keine vergleichbaren Bedingungen. Jedenfalls konnte ich auf die Schnelle zumindest beim OGH in Österreich eine Entscheidung finden (OGH 1 Ob 133/18t), bei der auch eine selbst gebuchte aber frühere Ersatzbeföderung das LFU verpflichtet, die Kosten hierfür zu erstatten. Selbst der Zielflughafen durfte geändert werden mit anschließender Bahnfahrt zum ursprünglichen Ziel, da es anders an diesem Tag ansonsten nicht mehr möglich war. Und billiger muss der mit Sicherheit auch nicht sein;-)
 
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Felipe81

Neues Mitglied
19.08.2016
12
1
Guten Morgen,
bitte um Hilfe beim Vorgehen -habe leider einen Knick in einer Hirnwindung…

Eurowings hat meinen Flug 07.11.21 MRS - DUS annulliert und bedient die Strecke erst ab März 2022 wieder.
Am Abend kann man mit der Lufthansa MRS - FRA - DUS fliegen, wird so auf lh.com auch zur Buchung angeboten.

Frage:
Ich fordere nun EW schriftlich zur Ersatzbeförderung mit LH (über FRA) auf, buche diese Route nach Fristablauf selbst (weil ich davon ausgehen muss, dass EW nicht reagiert bzw. ablehnt) und hole mir das Geld dann nach dem Reisedatum - ggf. mit anwaltlicher Hilfe- zurück?

Herzlichen Dank für Eure Antworten,
Philipp
 

mmtrffc

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15.02.2018
2.614
678
Prinzipiell ja. Der neue Flug ist der frühestmögliche, also später als der alte und auch der erste nach dem annullierten?
 

Felipe81

Neues Mitglied
19.08.2016
12
1
Prinzipiell ja. Der neue Flug ist der frühestmögliche, also später als der alte und auch der erste nach dem annullierten?
Nun, eine halbe Stunde vor dem 3:30h-Trip MRS-FRA-DUS mit LH gäbe es noch eine knapp 17(!)-stündige Tour MRS-MAD-DUS mit 12:25h Aufenthalt über Nacht in Madrid (Iberia).
 

mmtrffc

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.614
678
Ja, nee, den brauchst du denke ich nicht nehmen. Wäre nur doof, wenn zwischen altem und neuen Flug noch eine weitere, vertretbare Verbindung läge. Und wie gesagt auch wichtig, der neue sollte nach dem alten liegen.
 
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_aqua_sports_

Erfahrenes Mitglied
15.05.2017
609
463
Ja, nee, denn brauchst du denke ich nicht nehmen. Wäre nur doof, wenn zwischen altem und neuen Flug noch eine weitere, vertretbare Verbindung läge. Und wie gesagt auch wichtig, der neue sollte nach dem alten liegen.
Also ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass man wirklich stets zwingend den nächsten Flug nehmen muss, wenn es erst am nächsten Tag eine Verbindung gibt (wo man womöglich wieder arbeiten muss). Das wäre nämlich keine adäquate Ersatzbeförderung - zumal ein Kurzstreckenflug. Ich kann mir kaum vorstellen, dass ein Gericht dem zustimmt, 15 Std später ankommen zu müssen, als vielleicht eine Std. vorher einen Direktflug bei LH nehmen zu dürfen. Vom Grundsatz her sollen die Passagierrechte ja auch tendenziell gestärkt werden. Auf der anderen Seite muss man ja auch andersrum vorverlegte Abflüge akzeptieren teils ohne Ansprüche. Insofern wäre ich sicher, dass von der Gesamtschau her es doch relativ einfach sein sollte, die Forderungen mit einem guten Anwalt durchzusetzen. Wie es hier jetzt genau ist, ist unbekannt aber es gab ja schon wesentlich abenteuerlichere eigenständig gebuchte Ersatzbeförderungen (sogar mit andererem Flugziel), damit die Passagierin noch am selben Abend ihre endgültige Destination (zusätzlich noch weiter mit dem Zug) erreichen konnte- ganz legitim wie ein Gericht (OGH) befand - alle Kosten mussten erstattet werden.
 
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Felipe81

Neues Mitglied
19.08.2016
12
1
Herzlichen Dank für Eure Antworten. Ich muss / werde den LH-Flug sowieso wählen -dann setze ich mal ein entsprechendes Schreiben auf und buche nach Fristablauf.
 

mimotrip

Erfahrenes Mitglied
27.09.2011
293
790
Aktuelle Erfahrung: (...)
Nachdem EW meinen verschoben Flug mal wieder annulliert hat, hier ein paar aktuelle Beobachtungen:
  • Die Hotline-Erreichbarkeit war sehr gut und der MA auf Zack. In unter 2,5 min Gesamt-Gesprächsdauer war ich auf mein neues Wunschdatum umgebucht.
  • Online wurden mir zur Umbuchung nur Verbindungen bis Anfang November angeboten, obwohl über die normale Buchungsseite Daten bis ins nächste Jahr verfügbar sind. Sieht für mich so aus, als ob Flugplanänderungen in der Umbuchungsmaske zuerst eingespielt werden.
  • Bei der Umbuchung wurde aus 1 x Handgepäck in BASIC nun 1 x kleines Handgepäckstück. Hat jemand Erfahrung, ob sich EW dazu bewegen lässt, das große Handgepäck wieder kostenlos hinzuzufügen?
 

Noerch

Erfahrenes Mitglied
02.08.2011
751
232
Duisburg
Es gilt doch das ursprüngliche Buchungsdatum! Auf dem PDF-Dokument müsste das Datum er ursprünglichen Buchung zu sehen sein, so dass auch das kostenlose Handgepäck dann noch gilt.
 

mimotrip

Erfahrenes Mitglied
27.09.2011
293
790
Es gilt doch das ursprüngliche Buchungsdatum! Auf dem PDF-Dokument müsste das Datum er ursprünglichen Buchung zu sehen sein, so dass auch das kostenlose Handgepäck dann noch gilt.
Datum steht in der Tat drauf. Gleichzeitig stehen darunter aber die neuen Regeln:
Handgepäck
Unsere Handgepäcksregeln: 1 x kleines Handgepäck (BASIC/SMART/BIZclass) mit
max. 40 x 30 x 25 cm (z.B. Handtasche oder Laptoptasche) und 1 x großes
Handgepäckstück (nur in SMART/BIZclass: 2x): max. 8kg und 55x 40 x 23 cm.
Großes Handgepäck, welches wir nicht mehr in der Kabine verstauen können, wird von
uns kostenlos im Frachtraum transportiert.
Hat sich aber sowieso erledigt. 48 h nach Umbuchung kam die nächste Annullierung. Die Theorie scheint also zu stimmen:
  • Online wurden mir zur Umbuchung nur Verbindungen bis Anfang November angeboten, obwohl über die normale Buchungsseite Daten bis ins nächste Jahr verfügbar sind. Sieht für mich so aus, als ob Flugplanänderungen in der Umbuchungsmaske zuerst eingespielt werden.
 

leosch96

Neues Mitglied
27.04.2022
6
0
Ich bin mir nicht sicher, in welchen Thread mein Anliegen gehört. Ich poste es daher hier erneut. Falls ich im falschen Ort gepostet habe, können die Moderator dies gerne löschen. :)

Hallo zusammen.
Ich war lange Zeit stiller Mitleser und habe mich nun aus purer Verzweiflung über Eurowings hier im Forum angemeldet. Eine solch inkompetente Airline habe ich bei meinen hunderten Flügen noch nie erlebt. Nun stehe ich trotzdem ratlos da.

Konkret habe ich bei Eurowings zwei Flüge in der BIZ am 9. - 12. Mai von ZRH nach HAM und zurück gebucht. Die Odyssee fing mit der ersten Stornierung des Fluges an.
Am 30. März erreichte mich eine Mail, die mich auf die Annullierung meiner beiden Flüge hinwies. Umgebucht wurde ich dann auf Randzeiten, die ich so nicht hinnehmen konnte (Abflugs Abends um 21 Uhr, statt wie ursprünglich gebucht am Nachmittag um 15 Uhr), und Rückflug ebenfalls spät. Daraufhin versuchte ich, die Hotline zu erreichen. Diese konnte mir allerdings zuerst nicht helfen, buchten mich nach etwas hin und her allerdings um auf eine Umsteigeverbindung, die für mich einigermassen okay war. Für den Hinflug wurde ich auf den Eurowingsflug am Morgen um 9 Uhr umgebucht, was grundsätzlich für mich hinnehmbar ist. Am 21. April wurde die Umsteigeverbindung für den Rückflug annulliert und ich wurde auf einen Flug einen Tag später umgebucht. Noch bevor ich reagieren konnte, wurde am 22. April auch diese Rückflugmöglichkeit (einen Tag später), ALTERNATIVLOS gestrichen. Bei der Hotline wurde ich darauf hingewiesen, dass sie mir leider keine Verbindung mehr anbieten können und ich selbst einen Rückflug bei einer anderen Airline buchen solle und Eurowings die Kosten für den Alternativflug begleichen werde. Gesagt getan, somit habe ich Flug LX1057 gebucht, abfliegend rund eine halbe Stunde später als mein im März ursprünglich gebuchter Eurowingsflug. Die Mehrkosten für den SWISS Rückflug in Höhe von 477 CHF habe ich daraufhin vorgestern Eurowings per Mail in Rechnung gestellt. Heute früh um 6 Uhr kam dann der grosse Schock. Eurowings schrieb mir per Mail, dass sie meine Buchung komplett gestrichen haben (auch den Hinflug) und mir die Kosten der Buchung gem. Artikel 10.3.1 der AGB auf meine Kreditkarte gutgeschrieben haben. Somit wurde, ohne meine Einwilligung, der Beförderungsvertrag seitens Eurowings weniger als 14 Tage vor Abflug einseitig aufgelöst und ich stehe nun ohne Hinflug da.
Ein erneuter Anruf bei der Hotline brachte nichts, die Mitarbeiter am Telefon können nichts machen und die Buchung könne "keinesfalls erneut gültig gemacht werden".

Obwohl ich hier in der Schweiz ein abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften habe, bin ich mangels Kenntnisse der EU Gesetze wohl auf eine anwaltliche Vertretung angewiesen.

Wie würdet ihr vorgehen?

Beste Grüsse aus der Schweiz,
Joël
 

leosch96

Neues Mitglied
27.04.2022
6
0
Danke für eure Antworten und die Empfehlung. Ich habe die Sache nun endgültig an @kexbox weitergeleitet, da ich keine Nerven mehr auf diese Airline habe. Die Zeit und die Geduld die mich diese Airline bis jetzt kostete, übersteigt den Wert der Flugtickets mittlerweile deutlich. ;) Eurowings kommt nun auf meine NO-FLY Liste. Ich dachte, ich könnte das Abenteuer in der BIZ Class wagen.