EW: Flugannullierung Eurowings - Erfahrung

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DonBasti

Erfahrenes Mitglied
18.07.2016
489
43
MUC
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Und ich stimme den Vorredner zu- die Agenten unter der kostenpflichtigen Service-Nr sind schnell erreichbar und wickeln den Kundenwunsch schnell und zuverlässlich ab.
 

mmtrffc

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.614
678
Wer rechnet da eigentlich? Oder haben die inzwischen auch keine Kalender mehr? Habe heute eine Annullierung für den 30.12. reinbekommen... Das liegt doch in der 14-Tages-Frist, ober hab ich Tomaten auf den Augen? Hat nochmal jemand die Leitlinien zur Auslegung der VO zur Hand? Finde sie leider gerade nicht.
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
98
Berlin
Die 14 Tagen haben mit dem Anspruch auf die Ersatzbeförderung bzw. deren Ersatz nichts zu tun. Aber bei der Konstellation ist der Streit vorprogrammiert; Ausgang ungewiss.
 

mmtrffc

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.614
678
Du könntest bis 2-3 Tage vor dem Flug warten und die hier im Thread genannte Umbuchungshotline bemühen - evtl. sind dann Umbuchungen auf LH freigegeben.
 

Summer85

Reguläres Mitglied
02.06.2010
92
0
DUS
Bin ich der einzige Eurowings Kunde mit folgender Situation?

Flug DUS - ALC Ende August.
Gebucht mit „Corona Voucher“ für nicht angetretenen DUS - EDI Flug aus Juni.
DUS-ALC mit drei FTCs und beim letzten dann Anfrage von mir an EW mit Bitte um Storno und Full Ref. Zusage dazu erfolgte kurzfristig.

Soweit so gut und fast sogar schon zu gut wie sich dann rausstellte.
Auf Nachfrage in welcher Form der Betrag gut geschrieben wird, folgte die Rückmeldung, dass der ursprüngliche Voucher mit dem Wert bedacht wird.

Habe das dann mal Anfang November gecheckt.
Und... Fehlanzeige.
Erneut Eurowings kontaktiert mit der Rückmeldung hier noch Geduld walten zu lassen.
Habe Eurowings dann erneut ein paar Tage vor Weihnachten kontaktiert und bis heute keinerlei Rückmeldung erhalten.

Ich komme daher zur Annahme, dass Eurowings für den Fall „Full Ref“ bei Bezahlung mit „Corona-Voucher“ noch keinerlei Prozess etabliert hat.
 

A320

Erfahrenes Mitglied
30.12.2014
904
183
Bin ich der einzige Eurowings Kunde mit folgender Situation?

Flug DUS - ALC Ende August.
Gebucht mit „Corona Voucher“ für nicht angetretenen DUS - EDI Flug aus Juni.
DUS-ALC mit drei FTCs und beim letzten dann Anfrage von mir an EW mit Bitte um Storno und Full Ref. Zusage dazu erfolgte kurzfristig.

Soweit so gut und fast sogar schon zu gut wie sich dann rausstellte.
Auf Nachfrage in welcher Form der Betrag gut geschrieben wird, folgte die Rückmeldung, dass der ursprüngliche Voucher mit dem Wert bedacht wird.

Habe das dann mal Anfang November gecheckt.
Und... Fehlanzeige.
Erneut Eurowings kontaktiert mit der Rückmeldung hier noch Geduld walten zu lassen.
Habe Eurowings dann erneut ein paar Tage vor Weihnachten kontaktiert und bis heute keinerlei Rückmeldung erhalten.

Ich komme daher zur Annahme, dass Eurowings für den Fall „Full Ref“ bei Bezahlung mit „Corona-Voucher“ noch keinerlei Prozess etabliert hat.

Ich hatte auf einer innerdeutschen Strecke einen Corona-Voucher eingesetzt, diese wurde seitens EW gestrichen. Habe dann Full Refund beantragt, und auch das Geld erstattet bekommen.
 

vwler

Erfahrenes Mitglied
16.02.2017
496
0
Ich bräuchte mal euren Rat, mein erstes Mal EW und gleich Teilstrecke annulliert.

Gebucht am 16.12.20 für den 29.01.21: BUD - DUS (EW 9783) - BER (EW 8047) auf einem Ticket und direkt bei EW. Am 14.01.21 kam eine E-Mail, EW 8047 wurde annulliert. Begründung s.u. - keine Alternativen angeboten.

Was sind jetzt meine Rechte zwecks (Übernahme) Ersatzbeförderung und Kompensation?

1) BUD - DUS fliegen und DUS - BER dann per Bahn (selbst gebucht und eingereicht)

2) nicht fliegen und BUD - BER per Bahn


Die Planung der Flüge stellt uns und andere Fluggesellschaften derzeit vor enorme Herausforderungen, da wir tagtäglich auf verschiedenste Unsicherheitsfaktoren, die die Flugplanung beeinflussen, reagieren müssen. Es ist aktuell sehr schwer vorherzusehen, wie viele Passagiere ihren gebuchten Flug tatsächlich antreten werden. Die Gründe hierfür sind beispielsweise eine hohe Umbuchungsquote, anhaltend hohe Reise-Zurückhaltung und sich ändernde Einreisebestimmungen. Nicht zuletzt verpflichten die aktuellen Rahmenbedingungen alle Fluggesellschaften zu einem ökonomischen wie auch ökologischen Einsatz ihrer Flugzeuge. In dieser Ausnahmesituation sind Streichungen oder Verschiebungen einzelner Flüge leider unvermeidbar.

Selbstverständlich unterstützen wir Sie in dieser Situation. Sie können zwischen folgenden Optionen wählen:

Sie haben hier die Möglichkeit, Ihren Flug umzubuchen.

Sollte Ihnen aktuell keine Ersatzbeförderung aus unserem Flugplan zusagen, stellen wir Ihnen gerne einen Voucher in Höhe des Flugpreises aus, den Sie oder eine Person Ihrer Wahl innerhalb von drei Jahren für Flugstrecken im gesamten Streckennetz der Eurowings einlösen können. Wir haben den Voucher bewusst flexibel gestaltet. Die genauen Konditionen finden Sie hier.

Soweit Sie Ihren Voucher einsetzen, wird der entsprechend eingesetzte Wert von Ihrem Erstattungsanspruch abgezogen.

Sie können hier die Erstattung auf das hinterlegte Zahlungsmittel veranlassen.

Sofern Sie nicht direkt bei Eurowings gebucht haben und nicht mit der automatischen Erstattung auf das bei der Buchung angegebene Zahlungsmittel einverstanden sein sollten, kontaktieren Sie uns bitte über unser Kontaktformular, wählen Sie „Flugpreis erstatten lassen“ aus und teilen Sie uns Ihre Bankverbindung (IBAN) mit. Bitte bedenken Sie, dass die Erstattung in diesem Fall aufgrund der aktuellen Situation und der manuellen Bearbeitung eine deutlich längere Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen kann.

Sofern Ihre Situation es Ihnen erlaubt, einen Voucher zu wählen, freuen wir uns, wenn Sie sich für unseren Voucher entscheiden und wir Sie bald wieder bei uns an Bord begrüßen dürfen.

Wir bedauern die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten und möchten uns hierfür nochmals in aller Form entschuldigen.
 
Zuletzt bearbeitet:

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.320
2.508
Neuss
www.drboese.de
Was sind jetzt meine Rechte zwecks (Übernahme) Ersatzbeförderung und Kompensation?

1) BUD - DUS fliegen und DUS - BER dann per Bahn (selbst gebucht und eingereicht)

2) nicht fliegen und BUD - BER per Bahn
Komp gibt es nicht, da >14 Tage.
Ersatzbeförderung verlangst du erst einmal bei EW, dabei regst Du Wunschverbindungen an, verlangst diese aber nicht (Musterschreiben habe ich hier mal eingestellt), das an serivce@eurowings.com. Eine Frist bis zum Dienstag sollte wohl passen, da Du ja auch schon mal nach Alternativen schauen musst. Der sicherste Weg dürfte Deine Variante 1) sein. Du hättest auch möglicherweise Anspruch auf LH 15:15 - 22:40 Uhr.
In jedem Fall würde ich die Kosten aller Varianten dokumentieren.
 
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vwler

Erfahrenes Mitglied
16.02.2017
496
0
Danke für eure Antworten!

Das Telefonat mit dem Hotline MA war zügig, freundlich und als Ergebnis der Rat Bahn Ticket selbst zu buchen und hinterher den annullierten Flug zur Erstattung einreichen.

Wie berechnet sich der Anteil der zu fordernden Erstattung?

Alternative Flugverbindungen sagen mir nicht zu, ich muss von Berlin aus noch weiter und es wird sonst zu spät.

Die Kosten für das Zugticket kann ich geltend machen?
 

mmtrffc

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.614
678
Das Telefonat mit dem Hotline MA war zügig, freundlich und als Ergebnis der Rat Bahn Ticket selbst zu buchen und hinterher den annullierten Flug zur Erstattung einreichen.

Ja, das hätten sie wohl gerne, Geld zurück überweisen und dich auf deine eigenen Kosten durch die Pampa schicken...
 

DonBasti

Erfahrenes Mitglied
18.07.2016
489
43
MUC
Mal wieder wegen einer Flugannullierung und Umbuchungswunsch mit der Hotline Kontakt gehabt. 24h vor ursprünglichem Abflug angerufen, Umbuchung auf Swiss erbeten. Erst nach Bitte mit dem Supervisor mein Anliegen rückzusprechen Erfolg gehabt.
Der Umstand auf LH oder LX umbuchen zu können, ist nicht allen Agenten bekannt (welch Wunder). Sie wollen dies NUN implementieren und intern (nochmals) bekannt geben..
 
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DonBasti

Erfahrenes Mitglied
18.07.2016
489
43
MUC
Die Hotline ist wunderbar erreichbar und nach kurzer Wartezeit hat man jemanden am Hörer, aber Umbuchungen auf LH/LX führen jedes Mal zur Diskussion. Diese Taktik des "Umbuchungen nur auf EW" ist wirklich dreist und nervig.
Also drauf bestehen und ggf. nach Supervisor bitten. Klappt dann immer.
 

DonBasti

Erfahrenes Mitglied
18.07.2016
489
43
MUC
Falls man doch auf EW umbuchen will: ursprünglich annulierte Flüge können kostenfrei und ohne Zuschläge umgebucht werden - aber eben nur telefonisch und nur in einem Zeitraum von 3 Monaten (wahrscheinlich rechtlich auch nicht in Ordnung), zB ursprünglicher Flug Mitte Feb., Umbuchung kostenfrei bis Mitte Mai ok.
Per App will EW immer die Zuschläge bezahlt bekommen, nicht zu empfehlen.
Also Hotline nehmen in solch einem Fall.
 

mmtrffc

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.614
678
Falls man doch auf EW umbuchen will: ursprünglich annulierte Flüge können kostenfrei und ohne Zuschläge umgebucht werden - aber eben nur telefonisch und nur in einem Zeitraum von 3 Monaten (wahrscheinlich rechtlich auch nicht in Ordnung), zB ursprünglicher Flug Mitte Feb., Umbuchung kostenfrei bis Mitte Mai ok.
Per App will EW immer die Zuschläge bezahlt bekommen, nicht zu empfehlen.
Also Hotline nehmen in solch einem Fall.

Jaien, manchmal wollen sie entgegen Art. 8 I c der FluggastrechteVO auch Zuschläge haben, siehe weiter oben in meinem Beitrag...
 

MarkusToe

Erfahrenes Mitglied
18.08.2009
567
23
Ich habe über M+M gebuchte Tix Mia -Dus
vom letzten Jahr.
EW Tix, ausführende Airline Brüssels...
Eine Verschiebung ist jetzt nicht möglich weil im LH System
steht, der Flug hätte stattgefunden.
Jetzt soll ich die Bestätigung beibringen dass diese Kiste nicht geflogen ist....und nun?
 

mmtrffc

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.614
678
Hast du denn damals nachgeschaut, ob dein Flug stattgefunden hat? Wann war er denn? Habe auf der selben Strecke Tickets gehabt, daher kann ich in meinen Unterlagen mal nachschauen..

Ansonsten Flightradar24 und Co.
 

DonBasti

Erfahrenes Mitglied
18.07.2016
489
43
MUC
Ich hab folgenden Sachverhalt als Problem:
EW Buchung im Dezember 2020 durchgeführt für HAM - ZRH 8.3.-10.3., jeweils die Abendflüge.
Annullierung beider Flüge dann Anfang Februar 2021. EW hat mich dann auf EW Alternativflüge jeweils früh am Morgen an den gleichen Daten umgebucht.
Mir passen die Uhrzeiten überhaupt nicht, hab’s lediglich zur Kenntnis genommen.
Heute dann 3 x mit der Hotline telefoniert und auf Umbuchung auf die zeitnahe Alternative mit der Swiss am 8.3. Um 19 Uhr gebeten. Wurde abergewiesen.

Ich meine nach EU Flugrecht Anspruch auf Zeit identische bzw. zeitnahe alternativflüge zu haben. Die mir von EW als Alternative angebotenen Flüge sind jeweils 10-12h früher als ursprünglich gebucht und einfach nicht machbar.
ich werde heute nochmal per Email mein Problem und Wünsche ein EW schicken.

da ich reisen muss, bin ich sonst gezwungen die Flüge erstmal selber zu buchen und dann gegenüber EW geltend zu machen.

Wer hilft mir? :)

wie schätzt ihr die Lage ein?

danke.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
764
Unter TABUM und in BNJ

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.134
8.362
BRU
Warum hast Du denn nicht gleich angerufen, als Du über die nicht passenden Alternativen informiert wurdest? Bzw. - wenn EW sich auch damals schon geweigert hätte - vor 1 Monat schon die Alternativen selber gebucht (da wären die garantiert billiger gewesen als 1 Tag vor Flugdatum)?

Ja, kann man jetzt wieder endlos streiten, ob die 14 Tages-Frist o.ä. rechtmäßig ist. Nur muss man es da drauf ankommen lassen?
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.526
4.501
München
Ich schätze die Lage so ein, dass der Fluggast die Airline bewusst möglichst spät zu einer anderen als der angebotenen Ersatzbeförderung aufgefordert hat. Die Kosten eines anderen Tickets dürften wahrscheinlich nur auf dem Rechtsweg einzufordern sein. Wenn die Anwälte der Eurowings jetzt nicht komplett auf den Kopf gefallen sind, sollten sie dort vor Gericht nicht chancenlos sein.

Die Lage wäre sicher anders, wenn man die Airline rechtzeitig mit einer angemessenen Frist und nachweisbar zur entsprechenden Ersatzbeförderung aufgefordert hätte.

Aber so - durchaus risikoreich, dass man auf den Kosten sitzen bleibt, wenn man es erst derart spät angeht...