EW: Flugannullierung Eurowings - Erfahrung

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Dortmunder

Guest
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Kannst Du die Antwort hier mal - anonymisiert - einstellen? Das klingt ja wirklich abenteuerlich. Die glauben doch nicht ernsthaft, damit zu bestehen?

Viel gibt es dazu eigentlich nicht mehr. Nach Dank für mein Schreiben, hier die Originalzeilen:

Aufgrund der Annullierung hat Ihre Mandantschaft nach der Verordnung (EG)Nr. 261/2004 wahlweise das Recht, einen Ersatzflug anzutreten oder sich denFlugpreis erstatten zu lassen. Wir sind uns dieser gesetzlichenRahmenbedingungen bewusst und vertreten im Einklang mit der Bundesregierung dieAuffassung, dass wir der Erstattungsforderung durch das Angebot einesReisegutscheins bereits nachgekommen sind.

Ich vermute, es wurde hier die Devise ausgegeben, in keinem Falle irgend etwas an Kunden auszuzahlen. Ob man doch noch auf eine EU-Gutscheinlösung hofft, keine Liquidität mehr da ist? Kann man nur spekulieren. Da bleibt dann wohl nur die Klage.
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
98
Berlin
Viel gibt es dazu eigentlich nicht mehr. Nach Dank für mein Schreiben, hier die Originalzeilen:

Aufgrund der Annullierung hat Ihre Mandantschaft nach der Verordnung (EG)Nr. 261/2004 wahlweise das Recht, einen Ersatzflug anzutreten oder sich denFlugpreis erstatten zu lassen. Wir sind uns dieser gesetzlichenRahmenbedingungen bewusst und vertreten im Einklang mit der Bundesregierung dieAuffassung, dass wir der Erstattungsforderung durch das Angebot einesReisegutscheins bereits nachgekommen sind.

Danke. Die EW Aussage ist ja wirklich unglaublicher Blödsinn: Wäre diese Ansicht diejenige der BReg und tragend, dann bedürfte es ja gerade keiner gesetzlichen Neuregelung. Man gibt also nicht nur die BReg (bewusst) falsch wieder, sondern beruft sich auch noch auf ein Gesetz der Zukunft, von dem niemand weiß, ob es das je geben wird.
 
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hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.088
630
Aufgrund der Annullierung hat Ihre Mandantschaft nach der Verordnung (EG)Nr. 261/2004 wahlweise das Recht, einen Ersatzflug anzutreten oder sich denFlugpreis erstatten zu lassen. Wir sind uns dieser gesetzlichenRahmenbedingungen bewusst und vertreten im Einklang mit der Bundesregierung dieAuffassung, dass wir der Erstattungsforderung durch das Angebot einesReisegutscheins bereits nachgekommen sind.

Kann man das nicht als Anerkennung der Forderung bei gleichzeitiger Nichterfüllung ansehen? Das müßte einem angerufenen Gericht eigentlich die Entscheidung sehr leicht machen.

Aber ja, es wird dauern. Und das Verhalten der Airline ist im Moment eigentlich haargenau so wie bei einer Firma die eine Insolvenzverschleppung plant. Moment, vielleicht gibt es da tatsächlich Parallelen. Wenn man schon mit einem Schutzschirmverfahren kokettiert... 8-P
 
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joubin81

Erfahrenes Mitglied
07.09.2016
2.264
1.423
heute kam die Antwort von service@eurowings: (ging um stornierten Rueckflug aus RSW)

Im Falle einer Flugannullierung hat das ausführende Luftfahrtunternehmen denbetroffenen Gästen eine Ersatzbeförderung anzubieten. Steht eine solche nicht(zeitnah) zur Verfügung, so beschränkt sich der Anspruch auf die Rückerstattungdes ursprünglichen Flugpreises.
Die Übernahme von eigens organisierten Buchungen mittels einer Fremdairlineist hingegen nicht geschuldet.

Soweit Sie Fälle ansprechen, in denen hiesige Kolleg(inn)en scheinbar eineweitergehende Kostenübernahme – kulanzweise – angeboten haben, begründet diesbedauerlicherweise keine über den Einzelfall hinausgehende Bindungswirkung.

Nach Prüfung wurde festgestellt, dass bereits der Flugpreis für denausgefallenen Flug von 26,28€ erstattet wurde. Bezüglich der Meilengutschriftwenden Sie sich bitte direkt an Miles&More.
 

Filouu

Neues Mitglied
01.05.2020
11
0
Als bis jetzt stiller Mitleser dieses genialen Forums hat es mich nun auch "mal wieder" mit Eurowings getroffen :/

Hab mich die letzten Tage durch die ganzen Optionen bezüglich Voucher / Umbuchung gelesen...leider bringt mir das auf Grund diverser Terminskollisionen nicht.

Wollten zu 5. Von München nach Mallorca fliegen.

EW hat meinen Hinflug am 10.05.2020 schonmal von 6h auf 14h verlegt....und den Rückflug ganze 9 Stunden nach vorne....super,da geht viel Urlaubszeit verloren....

Aktuell fliegt nichts von EW nach Mallorca.....aber angeblich wird der Flug am 10.05.2020 durchgeführt. Am liebsten wäre mir ja eine Stornierung von EW, dann könnte ich mir "eigentlich" mein Geld zurück holen.

Weiß jemand von euch ob es Tendenzen gibt / bzw. hat jemand Einblicke wie realistisch es ist, dass der Flug tatsächlich durchgeführt wird?

Soll EW1992 sein. Diesen Sonntag geht der Flug schonmal nicht.

Dilemma: Ich kann nur noch bis Sonntag kostenlos umbuchen (und hoffen, dass ich an diesem Datum dann Zeit habe)

E: Bis 29.05 dürfen Ausländer nicht in Spanien einreisen. Das ist EW egal oder? Die müssen mich ja nur am Flughafen abliefern oder?
 
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salmorejo

Reguläres Mitglied
13.01.2016
35
0
CGN
Danke. Die EW Aussage ist ja wirklich unglaublicher Blödsinn: Wäre diese Ansicht diejenige der BReg und tragend, dann bedürfte es ja gerade keiner gesetzlichen Neuregelung. Man gibt also nicht nur die BReg (bewusst) falsch wieder, sondern beruft sich auch noch auf ein Gesetz der Zukunft, von dem niemand weiß, ob es das je geben wird.

Richtig, daher ohne Mahnbescheid Klage einreichen und hoffen, dass man noch etwas mit Zwangsvollstreckung bekommt. Oder durch die Beteiligung der Bundesregierung ändert sich grundlegend etwas an der Erstattung. Da die Bundesregierung bei Thomas Cook eine Entschädigung zugesagt hat (ist wohl grad in der Umsetzung), kommt man an einer entsprechenden Entscheidung bei LH/Wings dann eigentlich nicht mehr herum. Sind am Ende auch alles Wähler, wie die zehntausenden Arbeitnehmer in der LH-Gruppe...:cool:
 
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hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.088
630
Weiß jemand von euch ob es Tendenzen gibt / bzw. hat jemand Einblicke wie realistisch es ist, dass der Flug tatsächlich durchgeführt wird?

Soll EW1992 sein. Diesen Sonntag geht der Flug schonmal nicht.

Dilemma: Ich kann nur noch bis Sonntag kostenlos umbuchen (und hoffen, dass ich an diesem Datum dann Zeit habe)

E: Bis 29.05 dürfen Ausländer nicht in Spanien einreisen. Das ist EW egal oder? Die müssen mich ja nur am Flughafen abliefern oder?

Wenn bis 29.5. keine Ausländer nach Spanien einreisen dürfen, wird sich die Anzahl der Spanier, die jetzt aktuell noch mit diesem Flug reisen wollen sehr in Grenzen halten. Garantieren kann Dir niemand was, aber es ist wahrscheinlich, daß der Flug kurzfristig storniert wird.

Es ist prinzipiell aktuell die Strategie fast aller Airlines, sehr spät zu stornieren, und dabei zu hoffen, daß der Kunde zuerst zuckt und verliert, sprich dann nur noch die Steuern und Gebühren zurück bekommt. Ich habe es selber bei mehreren Flügen so erlebt. Storno der Airline kam relativ kurzfristig. Grundsätzlich lohnt sich also meist die Nerven zu bewahren und nicht zu zucken, bis die Airline absagt.

Und ja, das Einreiseverbot wäre EW egal, das wäre erst mal Dein Problem.

Ich wünsche also gute Nerven und viel Erfolg beim Zurückholen des Geldes. Daß das so schnell nicht ganz freiweillig zurück kommt, ist Dir ja sicher auch klar.

eine Ersatzbeförderung anzubieten. Steht eine solche nicht(zeitnah) zur Verfügung, so beschränkt sich der Anspruch auf die Rückerstattungdes ursprünglichen Flugpreises.

Ich denke es ist aktuell egal, aus welchem Grunde man von EW was haben will, sie werden schlicht eine blödsinnige Ausrede erfinden und erst mal nicht zahlen. Wer da was will, wird es mit rechtlichen Mitteln durchsetzen müssen.

Vermutlich lohnt sich das, weil aktuell sicher viele das Vorschußkostenrisiko scheuen bei den angeschlagenen Airlines. Ruf und Zahlungsmoral ist denen im Moment egal.

Ist der Ruf erst ruiniert, lebt's sich gänzlich ungeniert. In diesen Zeiten bewahrheiten sich mal wieder alle Weisheiten unserer Großväter. :D
 
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TS236

Aktives Mitglied
21.07.2013
224
40
Das Einreiseverbot für Spanien gilt doch nur für Nicht-EU-Ausländer? Ich nehme an, dass ihr da nicht dazu gehört und somit einreisen dürft.
 

vielix

Reguläres Mitglied
15.04.2014
37
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Ich hatte auch einen Urlaub geplant. Hinflug mit Eurowings, zurück mit Ryanair. EW verschiebt erst den Abflug um 9,5h nach vorne und storniert dann wenige Tage vor Abflug. Rückerstattung nur per Voucher, bei Umbuchung soll ich noch die Tarifdifferenz zahlen, Links führen ins Leere, E-Mails werden ignoriert.
Ähnliches hatte ich von FR erwartet, aber nein: 15 Tage vor Abflug kommt die Stornierung mit Hinweis auf die Fluggastrechte. Es werden 2 Optionen angeboten: Erstattung oder kostenfreie Umbuchung auf einen anderen Flug. Das verlinkte Erstattungsformular war schnell ausgefüllt. Wenn die Erstattung jetzt noch problemlos klappt, werde ich FR zukünftig immer den Vorzug geben...
 

Brechten

Erfahrenes Mitglied
11.11.2012
1.452
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Erstattungsformulare kannst du bei Ryanair viele ausfüllen. Entweder wird es ignoriert oder du bekommet trotzdem einen Voucher. Beide Fälle mitgemacht, Geld nirgendwo bekommen.
 

skymiler

Erfahrenes Mitglied
06.02.2016
720
174
Wenn die Erstattung jetzt noch problemlos klappt, werde ich FR zukünftig immer den Vorzug geben...

Du kannst du ja mal ein update posten, wenn es "problemlos" bearbeitet wurde. :confused:

"Ryanair boss Michael O'Leary has said it will take up to six months to refund passengers for flights cancelled because of the coronavirus pandemic. He told the BBC the airline was struggling to process a backlog of 25 million refunds with reduced staff."

https://www.bbc.com/news/amp/business-52498691


Bei EW spricht man von bis zu 8 Wochen Bearbeitungszeit.
 

vielix

Reguläres Mitglied
15.04.2014
37
0
Du kannst du ja mal ein update posten, wenn es "problemlos" bearbeitet wurde. :confused:

Werde ich machen. Es wäre tatsächlich das erste Mal bei FR, dass es ohne Anwalt funktionieren würde. Bisher wurde ich aber auch nie sie offen auf meine Rechte hingewiesen.

Was Eurowings dennoch lernen könnte:
  • Flüge rechtzeitig (> 2 Wochen) absagen, sodass man umplanen/umbuchen kann, wenn man auf den Flug angewiesen ist, oder Mietwagen, Hotel etc. stornieren kann
  • Auf die EU Verordnung (Fluggastrechte) hinweisen
 
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Filouu

Neues Mitglied
01.05.2020
11
0
Das Einreiseverbot für Spanien gilt doch nur für Nicht-EU-Ausländer? Ich nehme an, dass ihr da nicht dazu gehört und somit einreisen dürft.

Schade. Habe ich wohl zu "kurz" die News überflogen.

Angeblich fliegt EW wieder ab Freitag nach Palma. Ich bin gespannt......haben jetzt mal noch nicht storniert.
 

joubin81

Erfahrenes Mitglied
07.09.2016
2.264
1.423
Wichtiger ist ja die Frage, was passiert wenn dein EW Rückflug storniert wird, und du im Ausland festsitzt...

Im Falle einer Flugannullierung hat das ausführende Luftfahrtunternehmen denbetroffenen Gästen eine Ersatzbeförderung anzubieten. Steht eine solche nicht(zeitnah) zur Verfügung, so beschränkt sich der Anspruch auf die Rückerstattungdes ursprünglichen Flugpreises.
Die Übernahme von eigens organisierten Buchungen mittels einer Fremdairlineist hingegen nicht geschuldet.

was natürlich Blödsinn ist, denn wenn Flug storniert, ist die Airline verpflichtet mich auch mit Fremdairlines umzubuchen. Dazu Hotel und Verpflegung, falls es sich zeitlich verzögert.
 

Champuslümmel1

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
1.226
793
Düsseldorf
So, wieder um eine Erfahrung reicher:
EW stellt es jetzt ganz schlau an: Stornierung über App nicht mehr möglich. Stornierung über Hotline nicht mehr möglich. Dies geht nur noch per mail über service@eurowings.com. Wann dann die mail zwecks Stornierung und Rückbuchung Ticketpreis bearbeitet wird, kann nicht vorausgesagt werden. Und ohne Stornobescheinigung ist natürlich auch der Weg über Chargeback nicht gegeben. Ohne Worte !
 

CGNFlyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2012
4.614
972
So, wieder um eine Erfahrung reicher:
EW stellt es jetzt ganz schlau an: Stornierung über App nicht mehr möglich. Stornierung über Hotline nicht mehr möglich. Dies geht nur noch per mail über service@eurowings.com. Wann dann die mail zwecks Stornierung und Rückbuchung Ticketpreis bearbeitet wird, kann nicht vorausgesagt werden. Und ohne Stornobescheinigung ist natürlich auch der Weg über Chargeback nicht gegeben. Ohne Worte !
Ist der Flug denn nicht gestrichen worden? Wenn er gestrichen wurde bekommst du eine Mail von EW oder kannst den Flugstatus über die Homepage abfragen, das dann ausdrucken und an die Bank senden. Bei mir wurde das als Bestätigung über die Nichterbringung der gebuchten Leistungen akzeptiert. Zusätzlich hatte ich noch betont, dass die Gutscheinregelung gesetzeswidrig ist und ich diese nicht akzeptiere. Das habe ich dann noch ergänzt um die Bedingungen (nur Gutscheine ) für EW Flüge.
 
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Champuslümmel1

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
1.226
793
Düsseldorf
Ist der Flug denn nicht gestrichen worden? Wenn er gestrichen wurde bekommst du eine Mail von EW oder kannst den Flugstatus über die Homepage abfragen, das dann ausdrucken und an die Bank senden. Bei mir wurde das als Bestätigung über die Nichterbringung der gebuchten Leistungen akzeptiert. Zusätzlich hatte ich noch betont, dass die Gutscheinregelung gesetzeswidrig ist und ich diese nicht akzeptiere. Das habe ich dann noch ergänzt um die Bedingungen (nur Gutscheine ) für EW Flüge.

Die Lage ist folgende: Die ursprünglichen Flüge wurden annuliert und ich wurde auf Flüge einen Tag vorher umgebucht, die ich so nicht wahrnehmen kann. Eine Umbuchung auf LH wurde verweigert. Daraufhin mail an EW. Bisher keine Antwort. Daher heute der Anruf, um eine Bestätigung der Stornierung zu erhalten, was auch nicht mehr geht. Werde jetzt mal Deinen Tipp "Flugstatus über HP" versuchen.
 

Filouu

Neues Mitglied
01.05.2020
11
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Auch von mir kurz ein Update: (ähnlich wie bei Champuslümmel1)

EW fliegt jetzt seit Freitag tatsächlich wieder nach PMI....ärgerlich.
Man hat meinen Abflug um +27 Stunden nach hinten verlegt und den Abflug um -9h nach vorne. Dadurch verliere ich natürlich viel Zeit, aber auch meine Hotels haben mir eh schon storniert, weswegen mein Urlaub eh flach fällt.

Aus meiner Sicht sind die Flüge praktisch "storniert", weshalb ich jetzt vom BeförderungsVertrag zurückgetreten bin.

Reaktion von EW: Natürlich keine.

Wenn das die nächsten Wochen so bleibt, muss ich mich auch mal mit dem Chargeback Verfahren beschäftigen. Mir ist klar, dass die CoronaKrise ziemlich viel durchgewürfelt hat, aber mich nervt es wenn das "Recht" mit Füßen getreten wird....ala...Na dann klag doch. Unnötige Belastung der Gerichte und ohne extra Strafe für solch ein Geschäftsgebahren.

E: Den Trick mit einem Screenshot auf der Homepage wollte ich auch probieren. Aber finde leider keine Annullierung. Der Flug steht einfach nur am Montag, anstatt am Sonntag auf der Homepage. Es gibt nirgendswo ein Anzeichen, dass der eigentlich heute hätte stattfinden sollen. Der einzige Hinweis ist die Buchungsbestätigung per E-Mail die ich habe, so wie der ursprüngliche Flugplan.

E2: dafür habe ich gerade eine E-Mail bekommen, dass ich bei Rückreise von Palma nach Deutschland zwei Wochen in Quarantäne muss :)
 
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CGNFlyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2012
4.614
972
Die Mail bekommt man eben nicht, wenn man über jetcost.es / opodo.es gebucht hat... Da bleibt wirklich nur der Screenshot. Bei uns (STR-DRS-STR) wurde glücklicherweise komplett gecancelt und nicht indiskutabel umgebucht.
Ja das stimmt natürlich. Da habe ich mich dann etwas zu allgemein ausgedrückt. Aber über die Homepage oder auch Anbieter wie Flightstats müsste trotzdem eine Streichung ersichtlich und dokumentierbar sein.
 
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CGNFlyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2012
4.614
972
Hatte schon jemand Erfolg mit Online-Mahnbescheiden?
Angeblich laut diversen Rückmeldungen hier im Forum wird den Mahnbescheiden bei LH und EW nahezu immer widersprochen. Ein Chargebackverfahren (bei Kreditkartenzahlung) ist erfolgversprechender.
 

Champuslümmel1

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
1.226
793
Düsseldorf
Die Lage ist folgende: Die ursprünglichen Flüge wurden annuliert und ich wurde auf Flüge einen Tag vorher umgebucht, die ich so nicht wahrnehmen kann. Eine Umbuchung auf LH wurde verweigert. Daraufhin mail an EW. Bisher keine Antwort. Daher heute der Anruf, um eine Bestätigung der Stornierung zu erhalten, was auch nicht mehr geht. Werde jetzt mal Deinen Tipp "Flugstatus über HP" versuchen.

So, EW wird langsam lustig. Die bereits völlig obstrus umgebuchten Flüge DUS-TXL- DUS am ursprünglichen 23.05.2020 wurden nunmehr wie folgt vom System umgebucht:
20.05.2020 TXL nach DUS und Rückflug am 24.05.2020 von DUS nach TXL :doh:. Bei allem Verständis für Corona, aber das haut wirklich dem Fass den Boden raus.
 
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ngronau

Erfahrenes Mitglied
04.11.2011
2.079
1.493
BER
So, EW wird langsam lustig. Die bereits völlig obstrus umgebuchten Flüge DUS-TXL- DUS am ursprünglichen 23.05.2020 wurden nunmehr wie folgt vom System umgebucht:
20.05.2020 TXL nach DUS und Rückflug am 24.05.2020 von DUS nach TXL :doh:. Bei allem Verständis für Corona, aber das haut wirklich dem Fass den Boden raus.

Auf jeden Fall haben sie berücksichtigt, dass Du am 23.5. in Düsseldorf sein willst.
 

TS236

Aktives Mitglied
21.07.2013
224
40
Angeblich laut diversen Rückmeldungen hier im Forum wird den Mahnbescheiden bei LH und EW nahezu immer widersprochen. Ein Chargebackverfahren (bei Kreditkartenzahlung) ist erfolgversprechender.

Und mit welcher Begründung? Die Sache ist doch eigentlich eindeutig?