Flugzeugentführung - Belarus zwingt Ryanair-Jet zu Landung

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Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.860
11.016
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Die Vollstreckungsbehörde wird die Unfreiwilligkeit der Einreise mit Sicherheit bei ihrer Entscheidung über die Nachholung der Vollstreckung berücksichtigen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Vollstreckung nachgeholt wird.
 

Hauptmann Fuchs

Erfahrenes Mitglied
06.04.2011
5.001
4.127
GRQ + LID
Der Flug wurde aber nicht umgeleitet, um den Typen zu schnappen, der hatte halt einfach Pech. Den Unterschied erkennst du schon, oder?
Sowieso, solche Berichte sehe ich 1-2x im Monat, dass Niederländer versehentlich im Ausland geschnappt werden bei einer (Vekehrs)Kontrolle, andersrum sieht man sie auch viel. Es scheinen einfach nicht viele verurteilte EU-Ausländer das Prinzip der Ausschiebung zu verstehen.

In diesem Fall hätte der Fluggast sich natürlich beim Flugpersonal melden können, vorab bei der Grenzkontrolle melden können, im Transitbereich bleiben (falls es die gibt) usw. Jetzt wird es wohl vor Gericht entscheiden bzw. erst gar nicht zur Vollstreckung kommen.
 
Zuletzt bearbeitet:

toom

Erfahrenes Mitglied
12.07.2013
1.810
989
Heißt den Abschieben gleich Verfallen der Reststrafe? Hätte der nicht die Reststrafe in NL absitzen müssen oder sagt NL, scheiß drauf, ist nicht in NL verurteilt worden? Den Paragraph finde ich etwas “merkwürdig”. Wenn man jetzt darauf besteht, dass er die Reststrafe absitzt, warum hat man den dann vorher schon nach einem Jahr abgeschoben?
 
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berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
4.988
2.423
Der Ryanair Flug wurde formell auch nicht umgeleitet - die Entscheidung hat der Pilot getroffen.
Das ist nicht der Punkt, im Gegenteil, der Flug wurde nach Deutschland umgeleitet, aber wegen Wetter -- mein Punkt war, dass der Flug nicht wegen des Passagiers umgeleitet wurde, den hatte gar niemand auf dem Schirm zu diesem Zeitpunkt. Es wird also kein Flieger vom Himmel geholt, weil jemand verhaftet werden soll.
 

skyblue99

Erfahrenes Mitglied
24.08.2019
4.360
5.463
Unliebsame Personen aus dem Flugzeug zu pflücken scheint der neue heiße Scheiß zu werden. Am 14.01 gab es einen Vorfall in Ägypten, bei dem ein Flugzeug samt Aktivist vom Himmel geholt wurde. Der Hergang klingt plausibler als in Belarus, er weckt trotzdem Erinnerungen an damals:

Bei Simpleflying (https://simpleflying.com/badr-airlines-diversion-arrest/) steht übrigens noch ein wenig genauer, worin sich dieser "Aktivist" und seine Kumpels so üben:

According to The New Arab, Salam is a leading member of the Hasm Movement, which is deemed a terrorist group by the Egyptian government. He fled Egypt and has been wanted since 2017. The Hasm Movement has been in operation since the middle of the 2010s and has been designated as a terrorist group by several countries, including the United Kingdom and the United States.

Also eher ein "Aktivist" auf dem Niveau der Baader-Meinhof-Bande, und somit eher mit dem niederländischen Drogendealer, statt mit Herrn Protassewitsch vergleichbar.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Heißt den Abschieben gleich Verfallen der Reststrafe? Hätte der nicht die Reststrafe in NL absitzen müssen oder sagt NL, scheiß drauf, ist nicht in NL verurteilt worden? Den Paragraph finde ich etwas “merkwürdig”. Wenn man jetzt darauf besteht, dass er die Reststrafe absitzt, warum hat man den dann vorher schon nach einem Jahr abgeschoben?

Meines Verständnisses nach nicht, dem Niederländer wurde die restliche Haftstrafe ja zur Bewährung ausgesetzt, mit der Auflage "tauche hier nicht wieder auf". Jetzt ist er hier wieder aufgetaucht, wenn auch unfreiwillig, und hat damit gegen seine Bewährungsauflagen verstoßen. Somit muss er rein logisch erstmal wieder in den Bau. Da jedoch ein einigermaßen klar im Kopf denkender und nicht allzu übellauniger Richter auch einsehen wird, dass der Verurteilte nicht vorsätzlich in Deutschland wiederaufgetaucht ist, wird er bald vermutlich wieder zur Bewährung entlassen und abgeschoben, denke ich. Wie immer darf mich juristisches Fachpersonal hierbei gerne korrigieren, falls ich falsch liege.
 

Hauptmann Fuchs

Erfahrenes Mitglied
06.04.2011
5.001
4.127
GRQ + LID
Heißt den Abschieben gleich Verfallen der Reststrafe? Hätte der nicht die Reststrafe in NL absitzen müssen oder sagt NL, scheiß drauf, ist nicht in NL verurteilt worden? Den Paragraph finde ich etwas “merkwürdig”. Wenn man jetzt darauf besteht, dass er die Reststrafe absitzt, warum hat man den dann vorher schon nach einem Jahr abgeschoben?
Wir kennen nicht das Verbrechen, und auch welche Strafe dafür in den Niederlanden üblich ist, in der Pressemeldung steht:

Der niederländische Staatsangehörige war bereits im Jahr 2015 wegen unerlaubter Einfuhr von sowie Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verurteilt worden.

Ausschiebung in die Heimat nach der Hälfte der Strafe ist in vielen Länder üblich, so weit ich weiss. Einreiseverbot gehört dann gleich dazu, also dann hat man als EU-Bürger nicht mehr das Recht, in jedes Land einzureisen (was wieder aufgehoben werden kann wenn Europäische Menschenrechtskonvention verletzt wird).
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.631
970
MUC, BSL
Heißt den Abschieben gleich Verfallen der Reststrafe? Hätte der nicht die Reststrafe in NL absitzen müssen oder sagt NL, scheiß drauf, ist nicht in NL verurteilt worden? Den Paragraph finde ich etwas “merkwürdig”. Wenn man jetzt darauf besteht, dass er die Reststrafe absitzt, warum hat man den dann vorher schon nach einem Jahr abgeschoben?
Nein, zumindest nicht unbedingt. Diese Fälle sind formal gesehen Strafaussetzungen zur Bewährung (i.d.R. Halb- oder Zweidrittelstrafe), so wie sie auch bei Einwohnern angewendet werden kann. Eine der Bewährungsauflagen ist dann eben die Ausweisung und ein Rückkehrverbot bis zum Ende der Bewährungsfrist. Man geht damit natürlich etwas speditiver um (Halbstrafenerleichterungen sind ja eher die Ausnahme als die Regel) weil der Verurteilte dann nicht mehr das "Problem" der Bundesrepublik ist.

Die Fälle wo die Reststrafe "zu Hause" abgesessen werden muss gibt es auch aber das ist dann auf Basis des Übereinkommen des Europarates über die Überstellung verurteilter Personen. Das ist aber wesentlich komplexer und auch vom jeweiligen Land abhängig (insbesondere mit Blick auf die Strafbarkeit der Handlung).

Dieser Fall ist letztendlich aus der Kategorie "Scheiße gelaufen". §456a muss zwingend angewendet werden weil Vorsatz nicht gefordert wird (wurde einfach nicht berücksichtigt und ehrlich: wie häufig passiert das?). Die Ermittlungsbehörden haben da keinen Spielraum, wohl aber der Haftrichter. Der Rechtfertigungsgrund liegt ja auf der Hand. Hier liegt ein ähnlicher Fall vor wie beim Lokführer, der tragischerweise jemanden überfahren hat - auch da wird regelmäßig wegen fahrlässiger Tötung ermittelt. Ein rechtsstaatliches Defizit ist auch hier nicht zu erkennen.
 

freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
6.507
6.372
Anscheinend nicht, denn sonst würde er so einen Unfug bzgl. Rechtsstaat nicht posten.
Bei dem Unfug bezog er sich auf die diversen Corona-Maßnahmen, die von einem notwendigen Übel immer mehr zum Selbstzweck werden. Aber das gehört hier nicht rein, dafür gibt es mindestens 5 andere Threads.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.860
11.016
Ich muss leider (sorry, wenn ich da wieder mal den juristischen Korinthenkacker spielen muss) leicht korrigierend eingreifen: Das hat mit einer Aussetzung zur Bewährung nichts zu tun, sondern ist ein eigenes Instrument. Einen Schritt vorgeschaltet ist das ansonsten vergleichbare Absehen von der Klageerhebung gemäß § 154a StPO. Richtig ist aber, dass die Länder Richtlinien erlassen haben, nach denen die Strafe grundsätzlich zur Hälfte verbüßt werden soll, bevor von der Vollstreckung abgesehen wird. Ach, und die Vollstreckungsbehörde ist die Staatsanwaltschaft, d.h. ein Gericht kommt nicht notwendigerweise ins Spiel.

Mein erstes Bauchgefühl, dass die Unfreiwilligkeit der Einreise zu berücksichtigen ist, habe ich anhand der Kommentarliteratur überprüft, es war zutreffend: Es braucht eine eigene bewusste Entscheidung, entsprechende Rechtsprechung gibt es zu Abschiebungen und Auslieferungen sowie sogar zu Einreisen im Zustand der Unzurechnungsfähigkeit.
 

imfromgermany

Erfahrenes Mitglied
02.10.2017
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1.102
NUE
Wie war eigentlich die Rolle der "mitreisenden" KGB Beamten? Davon liest man aktuell nichts mehr, auch nicht bei AvHerald.
 

swungar

Erfahrenes Mitglied
06.05.2016
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1.418
Immer wenn ich sowas lese, weiß ich zu schätzen, in was für Ländern ich leben darf.
Da erscheinen alle die richtigen und wichtigen Kritikpunkte schon fast als Luxusproblem.
Das ist wie immer relativ. Es gibt auch eine Menge Länder, da wäre sie ohne Prozeß verschwunden worden.
 

swungar

Erfahrenes Mitglied
06.05.2016
2.056
1.418
Was ist daran jetzt zu meiner Aussage relativ?
Das der typische Weißrusse froh ist nicht in Liberia zu leben?
Man sollte auch nicht vergessen, daß Meinungsfreiheit vielen Leuten schnurzegal ist. Viel wichtiger ist dann spottbilliges Benzin und subventioniertes Brot. Die sind dann froh nicht in D leben zu müssen.
 
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swungar

Erfahrenes Mitglied
06.05.2016
2.056
1.418
Mit 6 Jahren kam sie gar nicht mal so schlecht weg. Wieviel gibts denn bei uns für die Veröffentlichung von Privatadressen von Polizisten mit Gewaltaufruf?
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.092
636
Mit 6 Jahren kam sie gar nicht mal so schlecht weg. Wieviel gibts denn bei uns für die Veröffentlichung von Privatadressen von Polizisten mit Gewaltaufruf?
Die 6 Jahre Knast kriegste hier nicht mal, wenn es dir gelingen sollte, dem Regierungsoberhaupt eins auf die Fresse zu zimmern.

Und für eine Flugreise im Exil mit Flugzeugentführung, Verhaftung und 6 Jahren bestraft zu werden, nur weil du die Freundin von einem ungeliebten Oppositionellen bist, würde ich schon unter "schlecht wegkommen" subsummieren. Aber man kann natürlich alles relativieren - irgendwer hat es immer noch schlechter.