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Du schreibst einen Bullenshlt - das tut fast schon weh beim lesen!
Ich dachte bisher, dass ich mich im deutschen Insolvenzrecht und seinen Auswirkungen auf Lieferanten und Kunden eines Insolvenz anmeldenden Unternehmens recht gut auskenne (ohne Anwalt zu sein, wohlgemerkt, aber durch meine Beruf).
Ich zweifle die oben beschriebene Aufrechnungsmöglichkeit IN DER PRAXIS an, auch wenn sie rechtlich da ist. Aber das ist eine lange Diskussion, was der Insolvenzverwalter erst einmal automatisch und ohne besondere Prüfung des Einzelfalls tut und wozu man ihn dann mit langem Atem bringen muss. Aber das ist eine andere Geschichte.
Kannst Du vielleicht noch kurz erläutern, was Odie da Deiner Meinung nach falsch darstellt?