Haftpflichtversicherung

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phxsun

Erfahrenes Mitglied
02.01.2010
1.747
61
OWL
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Kann grundsätzlich empfehlen selber zu vergleichen und sich einen guten unabhängigen Makler zu suchen. Ich war der Meinung als Banker schaffe ich es schon selber mir die notwendigen und günstigen Versicherungslösungen herauszusuchen, dann bin ich bezüglich einer Gebäudeversicherung mit dem Makler meine anderen Sachversicherungen durchgegangen. Ergebnis war, dass ich jetzt in etwa noch dieselben Summen zahlen, jedoch einen deutlich besseren Schutz habe und mich auch im Schadensfall nicht mit einer Direktversicherung auseinandersetzen muß. Was ich vorher nicht wußte: der Makler bekommt bei bestimmten Gesellschaften Rabatte von teilweise 50% (spezielle Maklertarife), diese Tarife finden sich nicht in einem Versicherungsvergleich.

Die gleichen Erfahrungen habe ich - als Nicht-Banker ;) - auch gemacht.
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.319
1.149
Habe das gerade wieder hinter mir und habe aus verschiedenen Quellen (Makler, Vertreter, Internet) letztendlich übereinstimmende Info bekommen:

Ohne Kinder reichen 5-10 'Mio, mit Kindern sollten es mehr sein.
Wenn man öfter in den USA ist, sollte man auch als Einzelperson nicht unter 25 Mio abgesichert sein.


Kinder unter 7 haften per se erstmal garnicht - böse Falle!
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.793
4.629
Genau deswegen haften dann ja die Eltern, um deren Versicherung es hier ja geht.
Ganz böse Falle :)

Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn er seiner Aufsichtspflicht genügt oder wenn der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden sein würde. Und das ist meist der Fall. Für Sechsjährige, die mal ein Auto zerkratzen oder mit dem Fahrrad einen Unfall auf der Straße provozieren haftet in der Regen niemand.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.542
3.714
Düsseldorf
www.drboese.de
Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn er seiner Aufsichtspflicht genügt oder wenn der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden sein würde. Und das ist meist der Fall. Für Sechsjährige, die mal ein Auto zerkratzen oder mit dem Fahrrad einen Unfall auf der Straße provozieren haftet in der Regen niemand.

Für "in der Regel" versichert man auch nicht Beträge über .... 50.000 EUR, weil "in der Regel" solche Schäden nicht vorkommen. Eine Versicherung soll immer den einen unglücklichen Unglücksfall abpuffern, der einem sonst den Rest des Lebens (oder zumindest die nächsten Jahre) vermiesen kann.
 

Julianbsen

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
614
0
Woher hast du die Info, dass da ganz andere Summe auf dich zukommen können?

Die durch die Presse geisternden gerne zitierten Fantasiesummen werden erstens auf Grund der Solvenz des Beklagten (reiches Unternehmen) erstinstanzlich so festgelegt und in einem nachgeschalteten Verfahren meistens auf ein normales Maß gedrückt. Darüber wird natürlich nur im Kleingedruckten berichtet, wenn überhaupt.

Von besonders hohen Forderungen gegenüber Privatpersonen mit "normalem" Einkommen ist mir nichts bekannt. Würde ich aber gerne wissen, wenn es so wäre.

Hierzu mal punitive damages googlen. In den USA ist sowas tatsächlich möglich. Eine private Haftpflicht hat damit aber grundsätzlich nichts zu tun, das stimmt.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.793
4.629
Für "in der Regel" versichert man auch nicht Beträge über .... 50.000 EUR, weil "in der Regel" solche Schäden nicht vorkommen. Eine Versicherung soll immer den einen unglücklichen Unglücksfall abpuffern, der einem sonst den Rest des Lebens (oder zumindest die nächsten Jahre) vermiesen kann.

Och, wenn Dir mal der Fall passiert ist, dass ein Sechsjähriger völlig unvermittelt mit seinem Pseudo BMX Rad vom Bürgersteig quer in den Verkehr fährt und Du Dein Auto instinktiv rumreist und vor die Hauswand setzt und dabei selbst schwer verletzt wirst, dann wirsts Du wissen, was das für Unglücksfälle sind, für die niemand haftet. Und glaub mir, 95% der deutschen Bevölkerung würden einen Schaden von 50.000 Euro als Schaden ansehen, der ihnen den Rest des Lebens oder zumindest die nächsten Jahren vermiest-
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.542
3.714
Düsseldorf
www.drboese.de
Ich will damit nur sagen: 99% der Fälle deckt man auch mit einem "geringen" Versicherungsschutz ab. Das restliche Prozent sind die schlecht beaufsichtigten Kinder, die einen Schaden von genau 4,99 Mio. EUR verursachen.
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.946
511
Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn er seiner Aufsichtspflicht genügt oder wenn der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden sein würde. Und das ist meist der Fall. Für Sechsjährige, die mal ein Auto zerkratzen oder mit dem Fahrrad einen Unfall auf der Straße provozieren haftet in der Regen niemand.

Wie kommst du denn da drauf ?
Genau den Fall gabs im Bekanntenkreis neulich : Und WIE die Eltern gehaftet haben. Haftpflicht hat auch gezahlt. Schaden im Bereich 12.000 Euro.

Grundsätzlich kann ich mich aber Hopper auch nur anschliessen. Es gibt in vielen Versicherungsbereichen Tarife die definitiv NICHT der Öffentlichkeit zugänglich sind.
Die Haftpflicht sollte jeder haben, aber bei fast allen sind die Bedingungen mittlerweile ganz gut.
Es gibt aber andere Bereiche, in denen es erheblich Unterschiede gibt.
Kurzes Beispiel:
Es gibt eine reine Maklerversicherung, die von der XXXXX kommt, die nur "vorgeprüften " Kunden angeboten wird. Bereich Hausrat und Wohngebäude.
Exzellente Versicherung mit super preis/Leistung. Bedingung: Die Makler sollen "gute, ehrliche" Kunden rausfiltrieren.

Dasselbe bei der BU: Es gibt mehrere grössere,gute Rahmenverträge über Makler, die man online nicht einfach abschliessen kann.

Hauptproblem hierbei : makler des vertrauens finden.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.793
4.629
Richtig, drum ist der hohe Versicherungsschutz ja auch sehr günstig, weil der Risiko Versicherungsmathematisch sehr gering ist.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.793
4.629
Wie kommst du denn da drauf ?
Genau den Fall gabs im Bekanntenkreis neulich : Und WIE die Eltern gehaftet haben. Haftpflicht hat auch gezahlt. Schaden im Bereich 12.000 Euro.

Grundsätzlich kann ich mich aber Hopper auch nur anschliessen. Es gibt in vielen Versicherungsbereichen Tarife die definitiv NICHT der Öffentlichkeit zugänglich sind.
Die Haftpflicht sollte jeder haben, aber bei fast allen sind die Bedingungen mittlerweile ganz gut.
Es gibt aber andere Bereiche, in denen es erheblich Unterschiede gibt.
Kurzes Beispiel:
Es gibt eine reine Maklerversicherung, die von der XXXXX kommt, die nur "vorgeprüften " Kunden angeboten wird. Bereich Hausrat und Wohngebäude.
Exzellente Versicherung mit super preis/Leistung. Bedingung: Die Makler sollen "gute, ehrliche" Kunden rausfiltrieren.

Dasselbe bei der BU: Es gibt mehrere grössere,gute Rahmenverträge über Makler, die man online nicht einfach abschliessen kann.

Hauptproblem hierbei : makler des vertrauens finden.

Ich komme darauf, weil es so im Gesetz steht und auch der Praxis der Gerichte entspricht. Die Verletzung der Aufsichtspflicht ist die Ausnahme, weil man nach der Rechtsprechung des BGH Kinder nicht an die Leine nehmen kann und soll. Quellen findest du hinreichend, wenn du mal googlest. Als Ansatz mal das hier:

Geschädigte gucken in die Röhre: Wann Kinder für Schäden haften - n-tv.de

Anderes erzählen gerne die gleichen Makler des Vertrauens, die mit die Kapital-LV, die insassenunfallvesicherung und andere sinnhafte Produkte verkaufen. Damit kein Zweifel besteht: unsere Kids sind mit versichert und zwar für Null - Versicherungsmathematisch ist auch dieses Risiko sehr gering.
 
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EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.946
511
hmm . Interessant.

Also da scheint es dann einen grossen Ermessensspielraum bzgl. des BGH Urteils zu geben. Kann das sein? Den einen Fall habe ich mitbekommen und auch mal ab und zu drüber gelesen ( als Laie) , da wurden einige Fälle , respektive urteile auch jüngeren Datums zitiert in denen die Eltern sehr wohl gehaftet haben. Sei es wie es ist, die Haftpflicht sollte ja auch dann greifen.

Die Kapital LV hat durchaus häufig mal Sinn gemacht. Heute würde ich auch sagen, dass sie kaum noch Sinn macht, aber aus den vergangenen 15 jahren fallen mir mehrere sehr gute Gründe ein, warum die LV Gut war.
(5/12 Regel mit "allen Ausführungen), Finanzierung mit Tilgungsaussetzungen und Lv Abschluss...)

Die Insassenunfall ist in der tat schwachsinn.
 

Interflug

Erfahrenes Mitglied
14.06.2012
1.987
20
TXL, LHR
Welche Privathaftpflichtversicherung die Richtige ist, hängt davon ab, ob Single oder Familie, mit oder ohne Kinder,
beruflich und/oder privat viel im Ausland/USA, von den Hobbies und sonstigen Verhalten.
Ich würde mich in jedem Fall von einem Makler beraten lassen, der kennt sich besser aus und haftet schließlich auch für die Beratung.
Die Prämienunterschiede sind bei den Versicherungen auch nicht so wahnsinnig groß. Mir ist es wichtig im Schaden richtig versichert zu sein.

Mir wäre wichtig:

- hohe Versicherungssumme, mindestens 5 Mio, besser 10 Mio. oder wenn ich an die USA denke sogar noch mehr....
- Forderungsausfalldeckung, falls ich mal selbst zu Schaden komme, und der andere keine Haftpflichtversicherung hat
- weltweiter Versicherungsschutz
- Gefälligkeitsschäden (da ich anderen gelegentlich helfe (Umzug, Renovieren, etc.)
- Mietsachschäden (falls ich zur Miete wohne, z.B. Ärger mit verkratzem Pakett bei Auszug)
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht (falls ich im eigenen Haus wohne, damit ich das nicht extra absichern muss)
- Schäden durch deliktunfähige Kinder, falls ich Kinder habe, hilft den Ärger mit Freunden und Nachbarn gering zu halten.

Daneben gibt es noch Extras je nach Hobby:

- Mitversicherung druch Schäden von Golfwagen, falls ich Golf spiele und die Golfcars nutze
- Mitversicherung durch Schäden von Surfbretten, Segelbooten
- Mitversicherung durch Schäden von Elektrofahrrädern

Sinnvoll kann auch sein:

- Schäden aus Internetnutzung, gerade dann wenn ich mein Wifi nicht richtig verschlüsselt habe, Kinder das Internet nutzen oder anderen mein Passwort gebe...
- Mitversicherung Tagesmutter, falls ich gelegentlich auf fremde Kinder aufpasse
- ehrenamtliche Tätigkeit, falls ich ehrenamtlich tätig bin
- Schlüsselverlust, beruflich, privat...
- Reduktion des SB in der Vollkasko bei Mietwagen, z.B. für alle die das nicht in der Kreditkarte inkludiert haben

Wenn ich heute einen einigermaßen brauchbaren Tarif abschließe, dann ist in der Regel eigentlich alles Wichtige dabei. Trotzdem gibt es unterschiedliche Ansprüche aus der jeweiligen Lebens- und Familiensituation und den Hobbies.

Falls ich einen alten Tarif habe, sollte ich den auf jeden Fall mal überprüfen lassen. In der Regel waren vor 10 Jahren Umwelt- und Internetschäden noch nicht in den Tarifen enthalten. Auch kann sich meine Lebenssituation geändert haben, Hobies, Kinder, etc.

Eine Haftpflicht kostet für den Single ab ca. 50 Euro p.a. und als Familie ab ca. 70 Euro p.a, also in etwa den Preis für einen domestic Oneway in der billigesten Buchungskasse! Vielleicht auch ein paar Euro mehr oder weniger, Hauptsache die Leistung stimmt und ist auf meinen persönlichen Bedarf abgestellt. Sonst gibt es am Ende ein böses Erwachen und das wäre sicherlich an der falschen Stelle maximiert.
 

Interflug

Erfahrenes Mitglied
14.06.2012
1.987
20
TXL, LHR
Zusammenfassung Schäden durch Kinder:

- Kinder sind per Gesetz deliktunfähig, wie oben beschrieben.
- folglich können Kinder nicht haftbar gemacht werden.
- Eltern haften, ebenfalls wie oben beschrieben, nur dann, wenn diese Ihre Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sind,
was in der Regel schwer zu beweisen sein dürfte.

Speziell für diesen Fall gibt es Haftpflichtversicherungen mit dem Leistungszusatz Schäden durch deliktunfähige Kinder.

Deshalb haben verantwortungsbewusste Eltern eine solche Haftpflicht, die Schäden durch deliktunfähige Kinder abdeckt!
Diese deckt in genau diesem Fall!

Verantwortungslose Eltern verlasse sich darauf, dass Sie und Ihre deliktunfähigen Kinder nicht haftbar gemacht werden können,
und riskieren Streit und Ärger mit Nachbarn und Freunden....


-
 
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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.542
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www.drboese.de
Zusammenfassung Schäden durch Kinder:
<...>
- Eltern haften, ebenfalls wie oben beschrieben, nur dann, wenn diese Ihre Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sind,
was in der Regel schwer zu beweisen sein dürfte.

Stop! Genau so ist es nämlich nicht. Nimm das Gesetz nochmal zur Hand. Es ist genau anders herum. Die Eltern müssen dann vor Gericht erklären, warum man Schakkeline und Kevin-Gerome für 2 Stunden alleine mit der im Abstellraum gefundenen Axt spielen ließ, um Erdbeerkäse zu kaufen.

FL hat zwar recht: Kinder gehören nicht an die Leine, aber es gibt eben auch genug Rechtsprechung, die den Eltern Pflichten auferlegt (Der Erstklässler darf z.B. nicht alleine zur Schule, es dürfen nur verkehrstüchtige Roller überlassen werden....)
 

Interflug

Erfahrenes Mitglied
14.06.2012
1.987
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TXL, LHR
Ich bin kein Rechtsanwalt, aber Rechtsprechung? Ist das das wo am sagt "vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand"?

Was nutzt mir das im Schadensfall?

Beispiel 1: Mein Auto steht geparkt vor der Tür. In der Auffahrt meines Nachbarn spielt sein Sohn. Die Mutter ist im Garten und hat ein Auge auf den Kleinen. Nun steigt der Kleine auf sein TÜV geprüftes einwandfreies Dreirad und fährt gegen mein Auto. Es entsteht ein Blechschaden von 700 Euro. Ich mache den Schaden bei meinem Nachbarn geltend. Diese wenden sich an Ihre Haftpflichtversicherung, die jedoch Schäden durch deliktunfähige Kinder nicht in Ihrer Leistung hat. Mein Nachbar erklärt mir, dass seine Versicherung den Schaden nicht übernimmt, mit dem Hinweis, dass sein Sohn nicht deliktfähig ist.

Soll ich jetzt gegen meinen Nachbarn klagen? Für einen Streitwert von 700 Euro? Würde sich ein Gericht damit befassen? Haben Richter und Gerichte so viel Zeizt sich um solche "Lapalien" zu kümmern? Würde ein Richter der Meinung sein, dass die Mutter Ihre Aufsichtspflicht verletzt hätte, und deshalb haftbar zu machen wäre? Oder soll ich darauf hoffen, dass mir der Nachbar den Schaden bezahlt, der guten Nachbarschaft wegen?

Ich wäre jedenfalls sehr froh wenn meine Nachbarn mit Kindern eine Haftpflichtversicherung hätten, die Schäden durch deliktunfähige Kinder deckt.

Fall 2: Der Sohn ist jetzt älter und lädt im Internet illegal ein Musikvideo herunter, sendet dieses per E-Mail an seine Freunde und postet dieses auf seiner Facebookseite. Von dort verbreitet es sich weiter. Der amerikanische Musikproduzent und Plattenhersteller kann auf Grund der IPO Adresse feststellen, wer das Musikvideo illegal verbreitet hat. Es entsteht ein Schaden von 750.000 USD. Gerichtstand ist LA in den USA.

In diesem Fall wären sicherlich die Eltern froh, wenn sie eine Haftpflichtversicherung hätten, die Schäden durch deliktunfähige Kinder deckt.

Übrigens kostet einen Haftpflichtversicherung die Schäden durch deliktunfähige Kinder deckt nicht unbedingt mehr Geld. In der Regel haben das neuere Tarife bereits im Leistungskatalog inkludiert.
 
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peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.319
1.149
Genau deswegen haften dann ja die Eltern, um deren Versicherung es hier ja geht.
Ganz böse Falle :)

Nein sie haften in der Regel nicht, außer sie hätten ihre Aufsichtspflicht verletzt (daher sind auch die Schilder an Baustellen faslch).

Siehe Deinen Link:"Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn er seiner Aufsichtspflicht genügt oder wenn der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden sein würde."
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.319
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Wie kommst du denn da drauf ?
Genau den Fall gabs im Bekanntenkreis neulich : Und WIE die Eltern gehaftet haben. Haftpflicht hat auch gezahlt. Schaden im Bereich 12.000 Euro.

Kenne die Fälle auch, dann haben die Eltern dann um des lieben Friedens willen gesagt, dass sie die Aufsichtspflicht verletzt hätten, ansonsten wäre nichts gezahlt worden.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
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Düsseldorf
www.drboese.de
Hallo Peter,

sorry, dass ich da nochmal reingrätsche. Die Formulierung ist wichtig, aber möglicherweise nur Juristen auf den ersten Blick eingänglich. Die Beweislast liegt bei den Eltern
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.378
772
Unter TABUM und in BNJ
Welche Versicherung deckt fall 2 ab? Das waere ja der Knüller! Bei Fall 1 bin ich vollkommen bei dir, das spart eine Menge Ärger.

Grundsätzlich gibt es eine Reihe von Versicherungen, die Internetschäden abdecken. Diese richten sich aber eher an Fälle, wo sich jemand Zugang zum Computer verschafft hat (oder zum WLAN) und damit Schäden verursacht. Ist in unserer drin (InterRisk XXL).
 
E

embraer

Guest
Ich musste gerade feststellen, dass meine Versicherung gar keine Deckung über 10 Mio. anbietet :eek:
 

kuususi

Erfahrenes Mitglied
18.03.2009
624
0
BOS, RLG, HAM
... Nun steigt der Kleine auf sein TÜV geprüftes einwandfreies Dreirad und fährt gegen mein Auto. Es entsteht ein Blechschaden von 700 Euro. Ich mache den Schaden bei meinem Nachbarn geltend. Diese wenden sich an Ihre Haftpflichtversicherung, die jedoch Schäden durch deliktunfähige Kinder nicht in Ihrer Leistung hat. Mein Nachbar erklärt mir, dass seine Versicherung den Schaden nicht übernimmt, mit dem Hinweis, dass sein Sohn nicht deliktfähig ist.
Soll ich jetzt gegen meinen Nachbarn klagen? Für einen Streitwert von 700 Euro? Würde sich ein Gericht damit befassen? Haben Richter und Gerichte so viel Zeizt sich um solche "Lapalien" zu kümmern? Würde ein Richter der Meinung sein, dass die Mutter Ihre Aufsichtspflicht verletzt hätte, und deshalb haftbar zu machen wäre? Oder soll ich darauf hoffen, dass mir der Nachbar den Schaden bezahlt, der guten Nachbarschaft wegen?

Du wuerdest Dich wundern, wenn Du weisst, was Deutsche Amtsgerichte alles verhandeln (muessen). 700 Euro liegt hier schon eher im Mittelfeld. Aber hier gilt letztendlich sicher der Grundsatz mit "vor Gericht in Gottes Hand" bzw. das URteil ist abhaengig von der Tagesform des Richters.

Fall 2: Der Sohn ist jetzt älter und lädt im Internet illegal ein Musikvideo herunter, sendet dieses per E-Mail an seine Freunde und postet dieses auf seiner Facebookseite. Von dort verbreitet es sich weiter. Der amerikanische Musikproduzent und Plattenhersteller kann auf Grund der IPO Adresse feststellen, wer das Musikvideo illegal verbreitet hat. Es entsteht ein Schaden von 750.000 USD. Gerichtstand ist LA in den USA.

In diesem Fall wären sicherlich die Eltern froh, wenn sie eine Haftpflichtversicherung hätten, die Schäden durch deliktunfähige Kinder deckt.

Wenn Du die Kinder in Deutschland ordentlich belehrt hast, dass sie nicht illegal Filescharing betreiben sollen, ist die Haftung in Deutschland fuer die Eltern nicht mehr gegeben. Ein Heranwachsender ist selber in der Lage, zu erkennen dass dies illegal ist. Selbst die sog. Mitstoererhaftung (als Anschlussinhaber) versagen die Gerichte mittlerweile.
Was den konstruierten Gerichtsstand in den USA betrifft, solange Du dort ueber kein Vermoegen auf amerikanischem Boden verfuegst, das beschlagnahmt werden koennte, sollte dich das nicht weiter stoeren. Schadenersatz ist eine zivilrechtlicher Anspruch, den muss der Klaeger selber (ggf. mithilfe von Gerichten) eintreiben. Hoheitliche Organe wie Polizei, Zoll etc. helfen hierbei nicht. Die Bundesrepublik wird sicherlich auch keine Amtshilfe leisten.
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.319
1.149
Hallo Peter,

sorry, dass ich da nochmal reingrätsche. Die Formulierung ist wichtig, aber möglicherweise nur Juristen auf den ersten Blick eingänglich. Die Beweislast liegt bei den Eltern

Wo steht das im BGB schonmal nicht, wäre auch gegen das Prinzip "in dubio pro reo", wer einen Schaden bei den Eltern geltend machen will, muss denen die Schuld nachweisen nicht umgekehrt.