ibis BUSINESS card bringt jetzt Gold Status

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Piw

Erfahrenes Mitglied
15.10.2015
842
1.829
FRA
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Danke, dem ist nichts hinzuzufügen. Ich will auch nicht den Moralapostel spielen, jeder muss selber wissen was er macht und ob er sich wegen einer nahezu lächerlichen Ersparnis Riesenärger einhandeln will. Nur wollte ich schon mal auf die Rechtslage und Konsequenzen hinweisen, denn auch wenn es auf den ersten Blick so scheinen mag, die USt-ID ist kein beknackter Gutscheincode mit Sofortrabatt, den man irgendwo aufgeschnappt hat und jetzt mal auf gut Glück ausprobiert.
 
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Paschendale

Erfahrenes Mitglied
30.01.2017
1.457
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Danke, dem ist nichts hinzuzufügen. Ich will auch nicht den Moralapostel spielen, jeder muss selber wissen was er macht und ob er sich wegen einer nahezu lächerlichen Ersparnis Riesenärger einhandeln will. Nur wollte ich schon mal auf die Rechtslage und Konsequenzen hinweisen, denn auch wenn es auf den ersten Blick so scheinen mag, die USt-ID ist kein beknackter Gutscheincode mit Sofortrabatt, den man irgendwo aufgeschnappt hat und jetzt mal auf gut Glück ausprobiert.

Würde ein Finanzamt wegen dieses Kleckerbetrages denn überhaupt tätig werden? Der Aufwand dahinter übersteigt den Schaden doch bei weitem. Noch dazu ist effektiv ja gar kein Schaden entstanden, wenn das Ganze sowieso ein Nullsummenspiel ist.
 

bladuna

Erfahrenes Mitglied
08.05.2014
369
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Würde ein Finanzamt wegen dieses Kleckerbetrages denn überhaupt tätig werden? Der Aufwand dahinter übersteigt den Schaden doch bei weitem. Noch dazu ist effektiv ja gar kein Schaden entstanden, wenn das Ganze sowieso ein Nullsummenspiel ist.
Das Nullsummenspiel kann aber nur dann gespielt werden, wenn zwei umsatzsteuerpflichtige Unternehmen aus unterschiedlichen EU-Ländern beteiligt sind. Wenn sich ein deutscher Staatsbürger diese Karte unter Angabe einer Umsatzsteuer-ID privat zulegt, umgeht er die Umsatzsteuer und dem Staat Deutschland entgehen die 19% auf den Nettobetrag. Es gibt also schon einen effektiven Schaden.
 
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Paschendale

Erfahrenes Mitglied
30.01.2017
1.457
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Das Nullsummenspiel kann aber nur dann gespielt werden, wenn zwei umsatzsteuerpflichtige Unternehmen aus unterschiedlichen EU-Ländern beteiligt sind. Wenn sich ein deutscher Staatsbürger diese Karte unter Angabe einer Umsatzsteuer-ID privat zulegt, umgeht er die Umsatzsteuer und dem Staat Deutschland entgehen die 19% auf den Nettobetrag. Es gibt also schon einen effektiven Schaden.

Bin kein Steuerexperte, deshalb muss ich noch mal nachfragen: Wenn zwei Unternehmen den Deal machen, hat der Staat keinen Gewinn, aber wenn ein Privater involviert ist, macht er 19% Zusatzeinnahme? Dann wäre der Private ja der Benachteiligte, wenn es sonst ein Nullsummenspiel wäre.
 

Piw

Erfahrenes Mitglied
15.10.2015
842
1.829
FRA
Ich hab‘s ja schon weiter oben erklärt wie das Ganze abläuft. Sowohl der Unternehmer als auch die Privatperson müssen die Umsatzsteuer entrichten, nur dass sich der Unternehmer diese im gleichen Zug wieder erstatten lassen kann. Und ja der Private wird dabei benachteiligt, aber genau das ist eben der Sinn der USt, da diese eine Verbrauchersteuer ist. Und genau deswegen ist es auch Steuerhinterziehung, wenn eine Privatperson sich mit der USt-ID als Unternehmer ausgibt und sie somit umgeht.

Und natürlich ist es sehr unwahrscheinlich, dass bei solchen Summen das Ganze großes Interesse weckt. Dennoch kann es vorallem für das Unternehmen dem die ID gehört, sehr unangenehm werden weil eben die Werte in der Zusammenfassenden Meldung und der USt-VA nicht passen. Und dann kommt zu 99,9% automatisiert ein Brief vom Finanzamt. Und dann kriegt auch das Unternehmen davon Wind mit und wird ganz sicher rechtliche Schritte einleiten. Dann mag der Verursacher von Finanzamt vielleicht unbehelligt bleiben, ich als Unternehmer würde es aber garantiert nicht auf mir sitzen lassen.
 
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DrThax

Administrator & Moderator
Teammitglied
10.02.2010
11.709
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EDLE 07
Bin kein Steuerexperte, deshalb muss ich noch mal nachfragen: Wenn zwei Unternehmen den Deal machen, hat der Staat keinen Gewinn, aber wenn ein Privater involviert ist, macht er 19% Zusatzeinnahme? Dann wäre der Private ja der Benachteiligte, wenn es sonst ein Nullsummenspiel wäre.
Das ist der Zweck der Umsatzsteuer.
Und genau deswegen sind die von User alexanderxxl beschriebenen Spielchen streng genommen auch Steuerhinterziehung, da hier unberechtigt der Steuervorteil des Unternehmens für private Zwecke genutzt wird.

Deswegen wird keine Steuerfahndung morgens um 6:00 Uhr irgendwelche Türen eintreten, aber im Rahmen einer Prüfung (die bei Unternehmen regelmässig stattfindet) fällt so was eigentlich sofort auf, da eine klare Differenz zwischen vereinnahmter USt und abgeführter (bzw. ausgehender) USt regelmässig geprüft wird.
Simple math.
 
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Paschendale

Erfahrenes Mitglied
30.01.2017
1.457
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Das ist der Zweck der Umsatzsteuer.
Und genau deswegen sind die von User alexanderxxl beschriebenen Spielchen streng genommen auch Steuerhinterziehung, da hier unberechtigt der Steuervorteil des Unternehmens für private Zwecke genutzt wird.

Deswegen wird keine Steuerfahndung morgens um 6:00 Uhr irgendwelche Türen eintreten, aber im Rahmen einer Prüfung (die bei Unternehmen regelmässig stattfindet) fällt so was eigentlich sofort auf, da eine klare Differenz zwischen vereinnahmter USt und abgeführter (bzw. ausgehender) USt regelmässig geprüft wird.
Simple math.

Als wäre erst mal das Unternehmen im Fadenkreuz der Steuerfahndung und dann müsste recherchiert werden, wie dieser Fehler entstanden ist? Klingt für mich sehr kompliziert bis schier unmöglich, da die Privatperson zu finden und zu belangen. Würde in der Praxis und diesen Bagatellbeträgen das geschädigte Unternehmen nicht einfach die Differenz zahlen, statt den Vorgang bis zum Ende zu verfolgen?
 

Piw

Erfahrenes Mitglied
15.10.2015
842
1.829
FRA
Als wäre erst mal das Unternehmen im Fadenkreuz der Steuerfahndung und dann müsste recherchiert werden, wie dieser Fehler entstanden ist? Klingt für mich sehr kompliziert bis schier unmöglich, da die Privatperson zu finden und zu belangen. Würde in der Praxis und diesen Bagatellbeträgen das geschädigte Unternehmen nicht einfach die Differenz zahlen, statt den Vorgang bis zum Ende zu verfolgen?

Das ist doch sogar sehr einfach. Ibis in diesem Beispiel wird doch wissen an wen die Karte geliefert wurde bzw. von wem die Zahlung geleistet wurde.
 
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insofern

Erfahrenes Mitglied
29.08.2017
1.041
499
jwd
Auch auf die Gefahr hin, einen Aufruf zur Steinigung zu bekommen: Müssen wir wirklich eine mögliche Steuerhinterziehung von 30 € lang und breit diskutieren?

Wer Firmenhintergrund hat, spart sich die USt., der Rest kalkuliert knapp, ob sich die 100 € lohnen. Oder übersehe ich etwas?
 

Piw

Erfahrenes Mitglied
15.10.2015
842
1.829
FRA
Auch auf die Gefahr hin, einen Aufruf zur Steinigung zu bekommen: Müssen wir wirklich eine mögliche Steuerhinterziehung von 30 € lang und breit diskutieren

Nee, muss man nicht! Ist ja auch nicht Thema dieses Threads! Nur sollte man es auch nicht unkommentiert stehen lassen, wenn das Ganze quasi als Superspsrtrick angepriesen wird und womöglich noch Nachahmer findet. Ist es nämlich nicht, sondern schlicht und ergreifend Betrug.
 

DrThax

Administrator & Moderator
Teammitglied
10.02.2010
11.709
10
EDLE 07
Auch auf die Gefahr hin, einen Aufruf zur Steinigung zu bekommen: Müssen wir wirklich eine mögliche Steuerhinterziehung von 30 € lang und breit diskutieren?
Wenn man bedenkt, dass an diesem Ort seitenweise über die richtige Temperatur von im Flieger gereichten Nüsschen schwadroniert wird, fand ich bisher die Sachlichkeit in diesem Thread erfrischend gut und den Hinweis auf die Umstände der USt. (überdies nach Anfrage eines Users) sehr sachlich und für den einen oder anderen sicher zweckdienlich.
 

Paschendale

Erfahrenes Mitglied
30.01.2017
1.457
0
Das ist doch sogar sehr einfach. Ibis in diesem Beispiel wird doch wissen an wen die Karte geliefert wurde bzw. von wem die Zahlung geleistet wurde.

Ich dachte, das Unternehmen, dessen Steuernummer verwendet wird, wäre das Unternehmen, indem die Steuerprüfung fündig würde. Accor als französisches Unternehmen, wird doch auch gar nicht vom deutschen Finanzamt geprüft. Oder fällt da bei Accor auch bei der französischen Steuerprüfung was auf?
 

Piw

Erfahrenes Mitglied
15.10.2015
842
1.829
FRA
Das soll jetzt mein letzter Beitrag zu dem Thema sein, da wir uns anfangen im Kreis zu drehen und auch der Rahmen des Threads gesprengt wird.

Aber noch mal von vorn: Ibis meldet 150€ Umsatz an ID DE123456789. Das Unternehmen dem die ID gehört ist davon nichts bekannt und meldet in der monatlichen Voranmeldung 0€. Nun bekommt das deutsche Unternehmen automatisch einen Brief, man möge die Voranmeldung korrigieren, da wohl ein innergemeinschaftlicher Erwerb vergessen wurde. Dem wird das Unternehmen widersprechen, da hat es auch keine andere Wahl. Würde es die 150€ nun anmelden hätte es eine Ausgabe, die es nie getätigt hat und würde sich tatsächlich unkorrekt verhalten. Finanzamt in Deutschland gibt den Sachverhalt an Frankreich weiter, nun wird Ibis aufgefordert Stellung zu nehmen, da man wohl die falsche ID gemeldet hat. Ibis sagt, nee alles korrekt, ID gehört aber angeblich Phil Flieger. Und das ist dann der Punkt, wo der Verursacher auffliegt. Gut womöglich hat er auch als Rechnungsadresse, die des Unternehmens genommen. Fraglich nur was ihm dann eine Karte auf einen fremden Namen bringt. Insofern es ist nicht besonders schwer den Täter zu ermitteln. Eventuell werden die Nachforschungen wegen der geringen Summe eingestellt, daran glaube ich aber nicht, da das Finanzamt bei der USt sehr pungelig ist und auch die Unternehmen werden die Sache nicht einfach abhaken, weil dies einem Schuldeingeständnis gleichkäme. Es stehen ja nicht nur die 20€ im Raum sondern Steuerhinterziehung im Allgemeinen.

Parallel dazu folgen eventuell noch zivilrechtliche Schritte seitens der geschädigten Unternehmen.

Zu guter Letzt: Sollte der Täter tatsächlich nicht ermittelt werden können, dann bleibt Ibis auf dem Schaden sitzen und muss die Steuer nachzahlen, da keine Berechtigung für eine Nettorechnung vorlag.
 

alexanderxl

Erfahrenes Mitglied
24.07.2010
7.806
-3
Münsterland
Ich verzichte jetzt darauf den Betrugstatbestand in der Konstellation Betrug zu Lasten des Arbeitgebers bzw. Untreue durchzusubsumieren, gebe aber Folgendes zu bedenken:

Arbeitnehmer dürfen die Daten des Arbeitgebers nicht ohne Weiteres zu ihrem eiegenen Vorteil benutzen. Wenn einer meiner Angestellten Daten mit persönlicher (privater) Absicht einen finanziellen Vorteil zu erzielen verwendet, würde ich es auf einen Kündigungsschutzprozess (fristlose Kündigung, hilfsweise fristgerechte Kündigung ohne vorherige Abmahnung) ankommen lassen.

Seitens der Finanzämter gibt es Kontrollmitteilungen.

Wenn also ein Mitarbeiter die Karte beantragt, ohne seinen Arbeitgeber zu informieren, die Umsatzsteuer spart, ist das Unternehmen gegebenenfalls gegenüber dem Finanzamt rechenschaftspflichtig. In der Buchhaltung taucht dann das Ganze nicht auf, weil der Arbeitgeber nichts davon weiß.

Wenn ein Arbeitnehmer die Karte benötigt, kann er bei seinem Arbeitgeber fragen. Gegebenenfalls wäre dann aber zu prüfen, ob die vom Unternehmen bezahlte Karte bei privater (Teil-)nutzung ein vermögenswerter Vorteil ist, der vom Arbeitnehmer zu bezahlen ist.


Möchte mich insgesamt diesem anschliessen. Es ist am besten und sinnvoll, wenn der Arbeitgeber diese Karte bestellt, und je nache Menge der beruflichen Übernachtungen, muss dann der Arbeitnehmer diese Karte ganz oder teilweise zahlen. Wenn ein Arbeitnehmer vielleicht ohnehin min 20 Übernachtungen im Jahr hat und durch diese Karte da immer 10% der Übernachtungskosten spart, müsste es ihm gelingen, den Arbeitgeber zu überzeugen, dass es auch für das Unternehmen ein VOrteil ist. Wenn aber einer vielleicht nur 1 oder 2 Übernachtungen im Jahr hat, wo er auch ca 10% sparen würde, müsste er dem Arbeitgeber wohl anbieten, die Karte dann selber zu bezahlen.

Dann bin ich allerdings überfragt wie das dann verrechnet wird. Privater Konsum unterliegt immer der Umsatzsteuer, dann müsste evtl der Arbeitnehmer den Betrag zuzüglich Umsatzsteuer an den Arbeitgeber zahlen, der dann diese Umsatzsteuer abführen muss. Damit hätte die angedachte Ersparnis der Umsatzsteuer nichts gebracht, bzw. wäre gar nicht da!
r
 

makrom

Erfahrenes Mitglied
05.09.2016
1.545
388
Möchte mich insgesamt diesem anschliessen. Es ist am besten und sinnvoll, wenn der Arbeitgeber diese Karte bestellt, und je nache Menge der beruflichen Übernachtungen, muss dann der Arbeitnehmer diese Karte ganz oder teilweise zahlen. Wenn ein Arbeitnehmer vielleicht ohnehin min 20 Übernachtungen im Jahr hat und durch diese Karte da immer 10% der Übernachtungskosten spart, müsste es ihm gelingen, den Arbeitgeber zu überzeugen, dass es auch für das Unternehmen ein VOrteil ist. Wenn aber einer vielleicht nur 1 oder 2 Übernachtungen im Jahr hat, wo er auch ca 10% sparen würde, müsste er dem Arbeitgeber wohl anbieten, die Karte dann selber zu bezahlen.

Dann bin ich allerdings überfragt wie das dann verrechnet wird. Privater Konsum unterliegt immer der Umsatzsteuer, dann müsste evtl der Arbeitnehmer den Betrag zuzüglich Umsatzsteuer an den Arbeitgeber zahlen, der dann diese Umsatzsteuer abführen muss. Damit hätte die angedachte Ersparnis der Umsatzsteuer nichts gebracht, bzw. wäre gar nicht da!
r
Stichwort geldwerter Vorteil, bezieht sich nicht nur auf UST, sondern auch auf Einkommensteuern und Sozialabgaben inkl. AG-Anteile. Höhe kann auch anteilig ermittelt werden wie z. B. bei Firmenwagen mit Privatnutzung, wenn man nicht nach Pauschalregelung versteuert. Bei einem Angebot wie diesem hier, wo durch private Mehrnutzung keine Wertminderung entsteht, ist die Grundvoraussetzung dafür, dass kein geldwerter Vorteil vorliegt eine voraussichtliche Amortisation durch die berufliche Nutzung. Ob die Amortisation tatsächlich eintritt, spielt keine Rolle, sofern zum Kaufzeitpunkt davon ausgegangen werden konnte.
Hat man z. B. einen Kundenauftrag, der eine wöchentliche Bahnfahrt quer durch Deutschland erfordert und eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr, wäre eine BC100 angemessen. Geht der Kunde nach 2 Wochen Pleite und der Auftrag fällt flach, darf die BC100 trotzdem auch weiterhin privat genutzt werden, ohne dass dadurch geldwerter Vorteil entsteht. Voraussetzung ist dann natürlich, dass die BC100 nicht storniert oder anderweitig verwendet werden kann.
 

alexanderxl

Erfahrenes Mitglied
24.07.2010
7.806
-3
Münsterland
Das ist der Zweck der Umsatzsteuer.
Und genau deswegen sind die von User alexanderxxl beschriebenen Spielchen streng genommen auch Steuerhinterziehung, da hier unberechtigt der Steuervorteil des Unternehmens für private Zwecke genutzt wird.

Deswegen wird keine Steuerfahndung morgens um 6:00 Uhr irgendwelche Türen eintreten, aber im Rahmen einer Prüfung (die bei Unternehmen regelmässig stattfindet) fällt so was eigentlich sofort auf, da eine klare Differenz zwischen vereinnahmter USt und abgeführter (bzw. ausgehender) USt regelmässig geprüft wird.
Simple math.

Ganz sicher habe ich nicht "Spielchen dargestellt, die Steuerhinterziehung wären". Bzw niemals etwas als berechtigt zu machen genannt, was aber eine Steuerhinterziehung wäre. MIr ist zu gut bekannt, wie hier einiges verdreht wird, hier sind ganz klar Worte von mir dargestellt und nichts weiter.

Im übrigen sollte ich darauf hinweisen, dass ich steuerrechtlich Laie bin, hier niemanden berate und ich auch nicht zur Beratung befugt bin. Im Rahmen der Unterhaltung hier, nenne ich meine Einschätzung, die nach besten Wissen und Gewissen erfolgt, jedoch nie eine Beratung sein kann und keinen Anspruch auf absolute Richtigkeit stellt.
Ganz sicher habe ich nirgendwo SPielchen dargestellt, die Steuerhinterziehung wären.
 

spiegelmann

Erfahrenes Mitglied
11.06.2010
525
0
Habe noch ein paar Fragen zur Ibis Business Card, vielleicht können Inhaber der Karte weiterhelfen?

-> Erfolgt die Hochstufung eines bestehenden Accor Accounts problemlos oder ist es empfehlenswert ein neues Konto anzulegen?
-> Wie schnell erfolgt die Statusänderung? Ist diese sofort im Account ersichtlich oder dauert diese? Wenn es dauert, gibt es Erfahrungswerte?
-> Sind beide Karten direkt online zum Selbstausdruck verfügbar? Wird die Ibis Business Card auch ergänzend aus Plastik verschickt oder gibt es diese nur noch virtuell?
-> Gültigkeit der Ibis Business Card 12 Monate ab Bestellung / Kauf, der Accor Karte zunächt bis 12/2019 und dann in 2020 eine neue je nach Anzahl der Nächte in 2019 oder wie läuft das dann mit Jahresbrüchen (Bestellung z. B. im März 2019)?
-> Habe kein Interesse an Steuerhinterziehungen o.ä. - gibt es trotzdem Potential zum Einsparen?

Danke im Voraus für Eure Hilfe
 

Batman

Erfahrenes Mitglied
18.11.2017
6.265
3.558
Hamburg
Habe noch ein paar Fragen zur Ibis Business Card, vielleicht können Inhaber der Karte weiterhelfen?

-> Erfolgt die Hochstufung eines bestehenden Accor Accounts problemlos oder ist es empfehlenswert ein neues Konto anzulegen?
Ja

-> Wie schnell erfolgt die Statusänderung? Ist diese sofort im Account ersichtlich oder dauert diese?
Ja. Meine abgelaufene ist noch in der App

-> Sind beide Karten direkt online zum Selbstausdruck verfügbar? Wird die Ibis Business Card auch ergänzend aus Plastik verschickt oder gibt es diese nur noch virtuell?
Habe auch eine Plastikkarte bekommen.

-> Gültigkeit der Ibis Business Card 12 Monate ab Bestellung / Kauf, der Accor Karte zunächt bis 12/2019 und dann in 2020 eine neue je nach Anzahl der Nächte in 2019 oder wie läuft das dann mit Jahresbrüchen (Bestellung z. B. im März 2019)?
ab Bestellung. Unabhängig von dem Status.

https://www.accorhotels.com/gb/support/loyalty-membership/ibis-business/faq.shtml
 
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spiegelmann

Erfahrenes Mitglied
11.06.2010
525
0
Danke für die schnelle und hilfreiche Antwort. Kann man die Le Club Accorhotels Karte (und auch die Ibis Business Card) eigentlich auch wie im letzten Jahr als PDF Datei komplett mit Mitgliedsnummer herunterladen (weiß nicht, ob es bei der Ibis Business Card auch ging, bei der Statuskarte war dieses auf jeden Fall)? Oder muss man da einen Screenshot der Homepage machen, wenn man die Karten für alle Fälle ausgedruckt dabei haben möchte. Ich kann zumindest die aktuelle Silver Karte nicht über den Kundenaccount herunterladen, liegt das an mir oder an der Accor IT-Abteilung?

Wenn ich auf den Punkt "Details" unter Meine Treuekarte klicke, geschieht aktuell bei mir nichts.
 
Zuletzt bearbeitet:

jotxl

Erfahrenes Mitglied
19.11.2009
5.947
849
TXL
wenn man bei IBIS oder ACCOR online bucht im eingeloggten Zustand braucht man keine Karte.....Ist wie bei den anderen Ketten.
 

gobecks

Aktives Mitglied
27.12.2015
227
40
DUS
wie verhält man sich bei der Verlängerung der IBIS-BusinessKarte?

In meinem Fall: IBIS Karte bis 31.03.2019 gültig, mir wurde nun per Mail eine Verlängerung per Mail angeboten.
Dazugehörig: LeClubAccor Gold-Status, dieser ist gültig bis 31.12.2019.

Wenn ich nun die IBIS Karte verlängern sollte, geht die Verlängerung dann auch nahtlos in den LeClubAccor Status über? Denn dann müsste ich ja bis 12/2020 Gold sein.

Aktueller Status: per IBIS-Business in 03/2018 beantragt / IBIS "Status" bis 03/2019, Accor Status bis 12/2019.

Ich persönlich nutze eher die Vorteile des LeClubAccor Gold, wie die 10 % Rabatt der IBIS-Business Karte.

Hat einer damit Erfahrung gemacht?

VG
 

schauschun

Erfahrenes Mitglied
10.06.2009
308
178
wie verhält man sich bei der Verlängerung der IBIS-BusinessKarte?

In meinem Fall: IBIS Karte bis 31.03.2019 gültig, mir wurde nun per Mail eine Verlängerung per Mail angeboten.
Dazugehörig: LeClubAccor Gold-Status, dieser ist gültig bis 31.12.2019.

Wenn ich nun die IBIS Karte verlängern sollte, geht die Verlängerung dann auch nahtlos in den LeClubAccor Status über? Denn dann müsste ich ja bis 12/2020 Gold sein.

Aktueller Status: per IBIS-Business in 03/2018 beantragt / IBIS "Status" bis 03/2019, Accor Status bis 12/2019.


VG

natuerlich wird da NICHT 12/2020 draus.

es wird um 12 monate verlaengert, also durch Kauf der Ibis Businesskarte verlaengert sich dein Goldstatus auf 03/2020 oder auf 04/2020.
 

gobecks

Aktives Mitglied
27.12.2015
227
40
DUS
@schauschun

DANKE für Dein feedback, ich habe mich da vielleicht falsch ausgedrückt.

Ich benötige / nutze eher den AccorStatus wie die features der IBIS-Business Karte.

Da meine AccorGold bis 12/2019 gültig ist, würde es sich rechnerisch ja eher lohnen erst zu dem Zeitpunkt die IBIS-Karte zu verlängern / neu zu beantragen. Dann hätte ich GOLD bis 12/2020 (falls ich dieses Jahr nicht ganz auf 30 Übernachtungen komme).

Richtig soweit?

wie ich auf das Datum 12/2020 im obigen post komme: IBIS-Business ist auf den Monat genau 1 Jahr gültig, der AccorStatus jedoch angefangene Jahr + 1 volles Jahr (siehe meine Angaben im obigen post, da war es so).

Im Grund sind meine Bedenken folgende:wenn ich erst in 12/2019 die IBIS-Karte verlängere / neu abschließe, bekomme ich evtl. einen "neuen Status / neue Kartennummer". Dann habe ich xyz Punkte auf Karte 1 (aktuelle Karte) und neue Punkte sammel ich dann auf Karte 2 (neue GOLD Mitgliedschaft ab 12/2019).

VG





natuerlich wird da NICHT 12/2020 draus.

es wird um 12 monate verlaengert, also durch Kauf der Ibis Businesskarte verlaengert sich dein Goldstatus auf 03/2020 oder auf 04/2020.