Das soll jetzt mein letzter Beitrag zu dem Thema sein, da wir uns anfangen im Kreis zu drehen und auch der Rahmen des Threads gesprengt wird.
Aber noch mal von vorn: Ibis meldet 150€ Umsatz an ID DE123456789. Das Unternehmen dem die ID gehört ist davon nichts bekannt und meldet in der monatlichen Voranmeldung 0€. Nun bekommt das deutsche Unternehmen automatisch einen Brief, man möge die Voranmeldung korrigieren, da wohl ein innergemeinschaftlicher Erwerb vergessen wurde. Dem wird das Unternehmen widersprechen, da hat es auch keine andere Wahl. Würde es die 150€ nun anmelden hätte es eine Ausgabe, die es nie getätigt hat und würde sich tatsächlich unkorrekt verhalten. Finanzamt in Deutschland gibt den Sachverhalt an Frankreich weiter, nun wird Ibis aufgefordert Stellung zu nehmen, da man wohl die falsche ID gemeldet hat. Ibis sagt, nee alles korrekt, ID gehört aber angeblich Phil Flieger. Und das ist dann der Punkt, wo der Verursacher auffliegt. Gut womöglich hat er auch als Rechnungsadresse, die des Unternehmens genommen. Fraglich nur was ihm dann eine Karte auf einen fremden Namen bringt. Insofern es ist nicht besonders schwer den Täter zu ermitteln. Eventuell werden die Nachforschungen wegen der geringen Summe eingestellt, daran glaube ich aber nicht, da das Finanzamt bei der USt sehr pungelig ist und auch die Unternehmen werden die Sache nicht einfach abhaken, weil dies einem Schuldeingeständnis gleichkäme. Es stehen ja nicht nur die 20€ im Raum sondern Steuerhinterziehung im Allgemeinen.
Parallel dazu folgen eventuell noch zivilrechtliche Schritte seitens der geschädigten Unternehmen.
Zu guter Letzt: Sollte der Täter tatsächlich nicht ermittelt werden können, dann bleibt Ibis auf dem Schaden sitzen und muss die Steuer nachzahlen, da keine Berechtigung für eine Nettorechnung vorlag.