Insolvenz Atlasoption (Atlaschoice) - Chargeback möglich? Was tun?

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rausmade

Erfahrenes Mitglied
03.06.2012
1.089
205
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Hallo zusammen,
ich weiß dass es hier schon einige Threads zu Chargebacks etc. gibt, aber ich denke für den Fall von Atlasoption sollte es ein eigener Thread sein, da wohl einige hier betroffen sein werden. Ich habe zumindest noch einen Mietwagen gehabt. Bei anderen, die ihre Reise noch vor sich haben, sieht das anders aus.

Zu meinem Fall

- Wir hatten Anfang September einen Mietwagen in Portugal über billiger-mietwagen.de bei Atlasoption gebucht. Online bezahlt mit der KK; der Auftrag ging dann an Auto Rent.
- Vor Ort keine Probleme, Mietwagen top, alles wie es sein soll
- Am 23.12. wird mir dann ein Betrag von Auto Rent abgebucht, weil Atlasoption mittlerweile Pleite ist und unsere Buchung wohl nicht bezahlt wurde

Nun habe ich den Mietwagen im Moment quasi doppelt bezahlt. Was tun?

- Option 1: Chargeback des an Atlasoption gezahlten Betrags
- Option 2: Chargeback des an Auto Rent gezahlten Betrags
- Option 3: ?

Müsste nicht der Mietwagenverleiher vor Ort versuchen, sich das Geld von Atlasoption wiederzuholen? Darf er die Kosten einfach so an die Kunden (die ja schonmal gezahlt haben) nochmal weiterrreichen?
 
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IvanoBalic

Erfahrenes Mitglied
08.11.2013
1.018
161
Hast du denn "Auto Rent" jemals autorisiert, den Betrag bei dir abzubuchen? Wenn nicht, dann würde ich sofort Option 2 ziehen!

Für Option 1 dürfte es ohnehin zu spät sein, oder? (Frist für die Rückbuchung ist meist 6 Wochen)
Falls die Frist noch läuft: Vielleicht vorsorglich sogar erstmal beide Zahlungen zurückbuchen...?
 

rausmade

Erfahrenes Mitglied
03.06.2012
1.089
205
Frist für Option 1 sollte es zeitlich noch passen, aber ich habe Auto Rent natürlich nie autorisiert, den Betrag nochmal separat bei mir abzubuchen (es sei denn das steht irgendwo im Kleingedruckten in dem, was man vort Ort bei Autoabholung unterschreibt). Die holen sich das Geld jetzt bei mir, weil sie es nicht mehr von Atlasoption bekommen können.
 

foxyankee

Pilotendompteur
20.04.2009
3.667
736
Großherzogtum
Ich bin auch betroffen, allerdings erst für die Zukunft.
Habe einige Buchungen über check24.de gemacht, wo man die Buchung tätigt ist allerdings ja irrelevant.

Dennoch kam eine email bei mir an dass es mit dem Broker Probleme gäbe und es wurde auf die Information direkt von Atlasoption verwiesen:

Informationen - Atlasoption.de - Atlasoption

Informationen

Sehr geehrte Damen und Herren,

Wir möchten Sie hiermit informieren, dass der AtlasOption Voucher momentan nicht bei den lokalen Anmietstationen angerechnet werden kann und es zu einer eventuellen Neuzahlung vor Ort kommen kann.

Wir raten Ihnen daher, sich telefonisch mit Ihrem Vermieter in Verbindung zu setzen, um zu erfragen ob das Fahrzeug wie gebucht bereitsteht und mit welchem Preis vor Ort zu rechnen ist.

Was mache ich wenn das Fahrzeug nicht bereitsteht oder der Preis zu hoch ist?

Wir haben alle Anmietstationen gebeten, dass die Fahrzeuge wie gebucht vorhanden sind und die Neuzahlung vor Ort dem Ursprungsbetrag entspricht. Falls dies nicht gegeben ist, raten wir einen alternativen Anmieter zu finden z.B. über Check24 oder Billiger-Mietwagen, da AtlasOption zu diesem Zeitpunkt leider nicht helfen kann.

Bitte beachten Sie, dass jegliche Zusatzversicherungen und Extras die vor Ort dazugebucht werden von jeglicher Erstattung ausgeschlossen sind, wie auch in unseren AGB’s erläutert.

Sie finden die Kontaktdaten des lokalen Vermieters auf Ihrem Voucher.

Sobald Sie eine Alternativbuchung getätigt haben, schreiben Sie unserem Kundendienst über das Kontakformular, mit der Anfrage auf Stornierung Ihrer Buchung.

Wie erhalte ich das Geld der Originalbuchung über AtlasOption zurück?

Unser Zahlungsprovider, WorldPay, leitet momentan keine Rückzahlungen automatisch weiter. Somit bitten wir Sie, Ihr Kreditkarteninstitut zu kontaktieren um eine Rückbuchung ‘Chargeback’ für die Originalbuchung und dazugebuchte Extras einleiten zu lassen.

Bitte beachten Sie, dass durch das hohe Volumen der Anrufe unser Call Center zur Zeit nicht alle Gespräche entgegennehmen kann.

Bitte nehmen Sie ebenfalls zur Kenntnis, dass unser Kundendienst Ihnen keine weiteren Informationen zu dieser Sachlage geben kann.

Der schnellste Weg uns zu kontaktieren, ist schriftlich über unser Kontaktformular.

Wir entschuldigen uns für jegliche Unannehmlichkeiten, speziell zu dieser Jahreszeit!

Habe noch nichts gemacht - ein Storno scheint über meinen Vermittler aber nicht möglich.
Offensichtlich sind die einfach pleite - so deute ich das ohne dafür einen Beweis zu haben.

Die sagen also selber: Bitte macht ein Chargeback!
 

rausmade

Erfahrenes Mitglied
03.06.2012
1.089
205
Bei mir halt nur die Frage, beim wem Chargeback. Bei Atlasoption oder Auto Rent. Das ist schon ein komischer Fall; bei dir natürlich dann direkt den Erstbetrag den Du gezahlt hast zurückbuchen lassen. Ich hatte mein Auto ja schon, will aber natürlich nicht 2x zahlen.
 

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
Bei mir halt nur die Frage, beim wem Chargeback. Bei Atlasoption oder Auto Rent. Das ist schon ein komischer Fall; bei dir natürlich dann direkt den Erstbetrag den Du gezahlt hast zurückbuchen lassen. Ich hatte mein Auto ja schon, will aber natürlich nicht 2x zahlen.
Atlasoption, da die ihre Leistung vom Mietwagen nicht geliefert haben.
 

rausmade

Erfahrenes Mitglied
03.06.2012
1.089
205
Ist das so? Kann (in diesem Fall Auto Rent) das Problem einfach so auf seine Kunden abwälzen und den nun fehlenden Betrag bei den Kunden holen? Wäre das Ganze in einem Monat passiert, hätte ich z.B. wegen der 120 Tage Frist gar nicht mehr Chargeback bei Atlasoption machen können...

Ich werde morgen mal meine Rechtsschutz anrufen, vielleicht können die was zu diesem speziellen Fall (Leistung erhalten aber 2x gezahlt) sagen.
 

maex

Erfahrenes Mitglied
10.10.2009
3.785
19
Sagen wirs mal so: Wenn der Chargeback bei Atlasoption klappt, sind alle glücklich - sogar Atlasoption empfiehlt das ja (mit dem Wissen, dass die Verleiher nicht mehr bezahlt werden).

Wenn die Rückbuchung nicht klappt, kannst du immer noch an die Auto Rent-Zahlung gehen.
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.079
625
Bei mir halt nur die Frage, beim wem Chargeback. Bei Atlasoption oder Auto Rent. Das ist schon ein komischer Fall; bei dir natürlich dann direkt den Erstbetrag den Du gezahlt hast zurückbuchen lassen. Ich hatte mein Auto ja schon, will aber natürlich nicht 2x zahlen.

Vorsorglich auf jeden Fall beide Zahlungen Chargeback beantragen. Es laufen ja ggf. Fristen, die du wahren willst.

Begründung bei Atlasoption wäre: Leistung in Gänze nicht geliefert, Voucher nicht ausgezahlt an Vertragspartner.
Bei Auto Rent wäre die Begründung: Unberechtigte Forderung, siehe Rechnung (wo der Voucher angerechnet war). Sollen die selber raussuchen, welchen CB sie akzeptieren. Wenn sie wirklich beide letztendlich akzeptieren, umso besser. Ist aber unwahrscheinlich, da du sicherlich bei Auto Rent irgend eine Authorisierung unterschrieben hast. Kommt dann auf den Vertragstext an, da wird sich die Kreditkartenfirma nicht so gerne einmischen. Das wäre ein Fall für den Rechtsschutz. Aber beantragen kannste es erst mal für beide.

Vorsicht: Es werden dann sehr wahrscheinlich erst mal beide Beträge "provisorisch" gutgeschrieben. Ob Du das Geld behalten darfst, entscheidet sich dann später, nachdem die Firmen geantwortet haben. Die Chancen stehen bei Atlasoption sicher besser, daß es da kappt. Wenn beides nicht klappt, Rechtsschutz drauf los lassen.
 
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IvanoBalic

Erfahrenes Mitglied
08.11.2013
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Ist "Chargeback" eigentlich identisch mit "Rückbuchung"? Oder können da im Zusammenhang mit Kreditkarten unterschiedliche Vorgänge gemeint sein?
 

xarre

Neues Mitglied
10.10.2012
14
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Bin auch betroffen .... habe für Januar bei Europcar in Chile einen Wagen gebucht.

Hab das nur per Zufall rausgefunden, da ich vorab Papiere zwecks Grenzübertritt per mail nach Chile übermittel hatte.

Thank you for contact us.
It is not easy to me to inform you that Atlas Choice, the company to whom you bought your rental they have declared bankrupt. From the moment Europcar was warned about this unfortunate news, every booking from Atlas Choice has been cancelled.
Please take the measures you consider appropiate.

If it helps, we can offer you the same car for a convenient price.

Europcar and I really regret about this unpleasant information.

Europcar hat mir das Auto aber zum gleichen Preis angeboten, nur fehlt halt jetzt die Deckelung der Selbstbeteiligung etc.

Hab bei der Advanzia einen Chargeback beantragt ....
 

rausmade

Erfahrenes Mitglied
03.06.2012
1.089
205
Die Rechtsberatung und die Bank sagen, ich soll Option 2 ziehen und das Geld von Auto Rent zurück verlangen. Ich habe jetzt eine 2-Wochen Frist gesetzt, wenn bis dahin nix passiert ist dies per Mail an die Bank und dann wird der Chargeback eingeleitet.
 

Agonx

Neues Mitglied
01.01.2017
3
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Hi, bin neu hier und möchte meinen Senf mal dazu geben :) Ich bin Mitarbeiter eines grossen Vergleich Portals. (Mietwagen) Seit bekannt ist das es operative Probleme gibt werden die Kunden per Mail aufgefordert Ihre Buchungen zu stornieren und die getätigte Zahlung über Chargeback (120 Tage) zurück zu holen. Sollte die Buchung bereits in der Vergangenheit liegen und der Vermieter belastet erneut, sollte man falls die Frist noch gewahrt ist bei Atlaschoise chargen. Wenn nicht die Vermieter Zahlung zurück gehen lassen. ( Zahlung wurde erbracht D.h. Kein rechtliches Mittel seitens Vermieter). Es war nicht abzusehen das ein Broker der seit 26 Jahren erfolgreich und ohne größere Probleme arbeitet so plötzlich den Bach runter geht. Auch wenn sie z.B. Im Januar gebucht 2016 gebucht haben, die 120 Tage vergangen sind und die Buchung noch aussteht (Kk schon belastet) gibt es so einem Fall Mittel und Wege das Geld zurück zu bekommen. Für uns Mitarbeiter die sich jeden Tag mit verärgerten Kunden auseinander setzten müssen im Moment kein Zuckerschlecken... FROHES NEUES JAHR!
 
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IvanoBalic

Erfahrenes Mitglied
08.11.2013
1.018
161
Auch wenn sie z.B. Im Januar gebucht 2016 gebucht haben, die 120 Tage vergangen sind und die Buchung noch aussteht (Kk schon belastet) gibt es so einem Fall Mittel und Wege das Geld zurück zu bekommen!
Aha, interessant! Darf ich fragen, welche Wege das sind, wenn die Chargeback-Frist vorbei ist?
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
6.120
4.548
HAM
Ich finde es schon erstaunlich naiv bei einer Insolvenz mit Vorrauszahlung einfach zu versuchen, das Geld per Chargeback zurückzuholen. Eure Forderung wird Teil der Insolvenzmasse, sprich Ihr müsst Euch beim Insolvenzverwalter melden und dort die Forderung aufnehmen lassen. Alles andere kann u.U. auch zu rechtlichen Konsequenzen in Deutschlang führen.
 

IvanoBalic

Erfahrenes Mitglied
08.11.2013
1.018
161
Eure Forderung wird Teil der Insolvenzmasse, sprich Ihr müsst Euch beim Insolvenzverwalter melden und dort die Forderung aufnehmen lassen. Alles andere kann u.U. auch zu rechtlichen Konsequenzen in Deutschlang führen.
Der Anbieter sitzt gar nicht in "Deutschlang", also auch kein Insolvenzverwalter.
 

Agonx

Neues Mitglied
01.01.2017
3
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In the United Kingdom the right of a consumer to chargeback is limited to: goods costing less than £100 (over £100 then section 75 of the Consumer Credit Act applies); American Express debit cards, MasterCard and Visa cards; only if goods paid for arrive damaged, or not as described or if the seller has stopped trading.

Consumers may have other rights, but not explicitly chargeback, in other cases such as for goods costing more than £100 where a claim can be made for misrepresentation by the seller or breach of contract.
 

Agonx

Neues Mitglied
01.01.2017
3
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In the United Kingdom the right of a consumer to chargeback is limited to: goods costing less than £100 (over £100 then section 75 of the Consumer Credit Act applies); American Express debit cards, MasterCard and Visa cards; only if goods paid for arrive damaged, or not as described or if the seller has stopped trading.

Consumers may have other rights, but not explicitly chargeback, in other cases such as for goods costing more than £100 where a claim can be made for misrepresentation by the seller or breach of contract.
 

rausmade

Erfahrenes Mitglied
03.06.2012
1.089
205
Hier mal die Antwort von Auto Rent auf meine Mail, mir doch bitte das Geld zu erstatten:

Dear XY,


Thank you for your email.
The charge you referred in the email below is regarding the car rental payment of rental agreement XY between you and Auto Rent [...]. Please check invoice attached.

Atlaschoice stopped honouring their payment contract with Auto Rent, as well as with many other car rental providers all over the world, since August 2016.
Due to these unforeseen circumstances, we will not accept any Atlaschoice car rental prepaid vouchers with car returning dated since 01st August 2016.
We have held and we are still holding cars in place to fulfill Atlaschoice bookings, however we will be charging for these locally, honouring the previously agreed price, as requested by Atlaschoice.
On their website, Atlaschoice is recomending to their customers, in order to recover any money already paid to Atlaschoice, «... to contact the customer services department for your card provider and ask them to commence a charge back claim for the total cost of your original booking including prepaid extras...which was paid to Atlas Choice as Atlas Choice are currently unable to refund you. Your credit card company should be able to refund faster than Atlas Choice.»
Please contact Atlaschoice helpdesk or Atlaschoice customer services department for further assistance.
We are very sorry for the inconvenience this may cause you.
Please understand our position.
We are at your service should you require further car hire services in the Algarve.


Kind regards


Reservations Department
AUTO RENT - ALGARVE CAR HIRE ©
Av. Tomás Cabreira, Edif Vistamar, loja-I
8500-802 - PORTIMÃO
PORTUGAL

Da ist halt eine PDF im Anhang (Rechnung) mit Datum 23.12!? Nungut, es bleibt spannend...
 

maex

Erfahrenes Mitglied
10.10.2009
3.785
19
Wenig überraschend. Die versuchen halt auch irgendwie an ihr Geld zu kommen.
 

Fizzibizzy

Neues Mitglied
04.01.2017
1
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Hallo,

habe das gleiche Problem wie rausmade.

Kurz zum Hintergrund:
- Mietwagen im Oktober gebucht und in Anspruch genommen
- kurz vor Weihnachten nun eine eMail vom eigentlichen Vermieter bekommen, dass Atlasoption pleite sei und mir laut AGBs die Mietwagengebühr noch einmal in Rechnung gestellt werde
- wurde auch sogleich abgebucht

Daraufhin habe ich Atlasoption eine eMail geschrieben und um Aufklärung gebeten. Sie haben tatsächlich relativ flott geantwortet, aber die Aussagen waren wischi-waschi. Ich solle prüfen, ob der Anbieter überhaupt das recht habe, meine Kreditkarte zu belasten.

Dann habe ich noch billiger-Mietwagen kontaktiert, über die alles gebucht wurde. Deren Antwort war leider auch nicht sehr hilfreich. Auch hier hieß es eher, dass man die zweite Buchung stornieren lassen soll, da dies evtl. nicht rechtens sein könne.

Als letztes habe ich noch mit der ADAC-Rechtsberatung gesprochen. Das ganze sei ziemlich kompliziert, da zuerst geklärt werden müsse, welches Recht gelte (britisch, deutsch,...??). Nach deutschem Insolvenzrecht dürfe man bspw. nichts aus der Konkursmasse wieder "rausziehen".
Um zu wissen, von wem man das Geld zurück fordern kann, müsse man auch erst einmal sich die Verträge genauer anschauen. So oder so bräuchte ich dann anwaltliche Hilfe. Selbst mit Rechtschutzversicherung ist das ganze dann aber zzgl. des Selbstbehaltes damit uninteressant.

Nun bin ich mir auch unsicher, wie ich weiter vorgehen soll. Die drei Optionen hat rausmade ja auch schon aufgezeigt:
1.) Rückbuchung des Beitrags von Atlasoption
Wäre eigentlich am fairsten, wenn die Penner ihre Vertragspartner nicht bezahlen. Allerdings steht ja in gewisser Weise "Aussage gegen Aussage". Theoretisch könnte es ja sein, dass Atlasoption gezahlt hat und der eigentliche Anbieter nur behauptet, sie hätten nicht gezahlt (daran glaube ich aber selbst nicht...)

2.) Rückbuchung von der Mietwagenfirma
Wäre zeitlich kein Problem. Um zu überprüfen, ob ich das darf, fehlen mir allerdings deren AGBs. Ich weiß nicht, ob ich diese verlegt habe, oder ob ich sie zwar beim Anmieten unterschrieben, aber nie ausgehändigt bekommen habe

3.) Das Geld in den Wind schießen
Möchte ich aus Prinzip schon nicht

Vor ein paar Tagen nun habe ich auch die eMail von Atlasoption erhalten, den ursprünglichen Betrag zurück buchen zu lassen. Interessant ist, dass die Zweitabbuchung etwas geringer ist, als erste.

Hat sich denn jemand das Geld von der einen oder anderen Seite wiedergeholt?
Soll ich wirklich den kompletten ursprünglichen Betrag zurück buchen lassen? Dann steigt mir doch sicherlich noch billiger-Mietwagen aufs Dach...
Kann jemand das rechtlich bewerten? Also, darf Atlasoption schreiben, holt es euch von uns wieder? Oder mache ich mich damit angreifbar?

Natürlich will ich die Kohle auch wiederhaben. Aber mir geht es eben auch darum, sich möglichst "richtig" zu verhalten, um irgendwelchen sich darauf aufbauenden Ärger zu vermeiden (Mahngebühren...).

Wäre schön, wenn jemand was zur Aufklärung beitragen könnte...
 
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