Insolvenz Atlasoption (Atlaschoice) - Chargeback möglich? Was tun?

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ChrisB84

Neues Mitglied
05.01.2017
8
0
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Hat schon jemand Rückmeldung von der Bank bzgl. des Chargebacks? Erfolg oder Misserfolg?
Ich habe gleich am 21.12.2016 meine Bank entsprechend über meinen Rückbuchungswunsch informiert und sämtliche Nachweise (Stornierungs-Bestätigung von Check24, Stornierungsbestätigung von AVIS-Seite, ...) mit eingereich. Nachdem angeblich Visa die erste Beanstandung abgelehnt hatte, habe ich mit Nachdruck meinen Fall erneut prüfen lassen. Am 06.01.2017 wurde mir dann der Betrag wieder gut geschrieben. Allerdings habe ich bislang noch keine konkrete Aussage, wer nun genau diese Gutschrift beauftragt hat - dazu bekomme ich diese Woche nochmals Infos von meiner Bank. Dann melde ich mich gerne mit weiteren Infos dazu.
 

Pianoman

Aktives Mitglied
10.10.2010
179
0
ZRH
Schau dir den verlinkten Report an, es gibt in der EU sehr viele Länder in denen die Banken die Charge Regeln der Kartenunternehmen freiwillig umsetzen - und somit bei nicht Erbringung einer Leistung die Beträge erstatten - in D allerdings nicht.

Deutschland ist leider ein Entwicklungsland vom Service her für Verbraucher.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.058
7.118
Deutschland ist leider ein Entwicklungsland vom Service her für Verbraucher.

Die Schweiz ist da natürlich viel viel besser.


Wo allerdings diese Chargeback Regeln ein "Service für Verbraucher" sind, erschliesst sich mir nicht - das ist letztlich eine "Versicherung" die der Verbraucher auch bezahlt - und der mündige Kunde/Verbraucher kann evtl. auch mal für seine eigenen Fehler einstehen. Ich persönlich finde es nicht besonders toll wenn falsche Entscheidungen von Verbrauchern von der Solidargemeinschaft bezahlt werden müssen.

Wie sieht es denn mit den Chargeback Regeln in der Schweiz aus? Die machen sich ja erstmal gar nicht die Mühe europäische Regeln zuverlässig umzusetzen. Das in der Schweiz das Chargeback bei Insolvenz des Lieferanten möglich ist lässt sich zumindest nicht ohne weiteres nachvollziehen - in der Schweiz wiird bei einem Chargeback in der Regel der Händler nachbelastet - das funktioniert aber bei Insolvenz nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.058
7.118
Und dann haftet noch immer der Acquirer des Händlers.

Woher hast du diese Weisheit? Ist in D oder AT auch nicht so - warum sollte es in CH so sein? Dein Wunsch? Oder hast du dafür belastbare Quellen?

Und selbst wenn - wie kommst du darauf das der Acquirer haftet? Wenn jemand haftet dann ist es die Gemeinschaft der Kartenzahler bzw. der Unternehmen die die Karten akzeptieren.

Ist ja z.B. bei Ladendiebstahl auch nicht anders:cool:
 

Climber

Neues Mitglied
10.01.2017
1
0
Hallo etto

Habe das gleiche Problem, im August gebucht und am 24.12 bescheid bekommen das meine Buchung nicht steht. Chargeback habe ich jetzt abgeschickt, aber wenn es 120 Tage sind dann bin ich ausserhalb des Zeitraums.

mal sehen was VISA sagt.

Gruss
 

Chargeback

Neues Mitglied
11.01.2017
9
0
Hallo an Alle!
Also bei mir war das so:
Buchung über Check24
Abbuchung Mastercard 18.4.16 durch Atlaschoice
Anfang September Mietwagen einwandfrei erhalten.
16.12.16 email von Autovia Italien sowie erneute Abbuchung Mastercard
Reklamation bei Atlaschoice mit dem Ergebnis, ich solle doch "eine der beiden Abbuchungen rückbuchen lassen"
Mit den Unterlagen bei meiner Bank die Rückbuchung eingereicht am 23.12.2016
heute (11.1.17) die Rückbuchung (Titel Atlaschoice.com Chargeback 2016-04-18) auf meiner Mastercardabrechnung ersichtlich

Die Karte ist eine Mastercard Co-branded Kreditkarte ausgestellt von meiner (österreichischen) Bank. Spesen für die Rückbuchung wurden mir (bisher) keine belastet.
 
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Chargeback

Neues Mitglied
11.01.2017
9
0
Entscheiden ist meiner Meinung nach, dass Atlaschoice seine Dienstleistung (Zahlung an Autovia, Abschluß der Versicherung??) nicht erbracht hat und somit das Chargeback-Verfahren greift. Dass in AT dieses Abkommen nicht gelten soll hat mich ziemlich bangen lassen, aber anscheinend macht Mastercard das trotzdem) (y)

Übrigens habe ich noch keine "offizielle" Mitteilung über eine Insolvenz von Atlaschoice gefunden. Es deutet zwar alles darauf hin, aber so richtig 100%ig scheint mir das nicht zu sein.

Ehrlich gesagt ist es mir sowieso noch nicht ganz klar wie das überhaupt funktioniert nach einem Konkurs. In Österreich ist das auch so, dass ab Konkurseröffnung kein Cent mehr die Konten verlässt ohne Zustimmung durch den Masseverwalter.
 
Zuletzt bearbeitet:

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.058
7.118
Entscheiden ist meiner Meinung nach, dass Atlaschoice seine Dienstleistung (Zahlung an Autovia, Abschluß der Versicherung??) nicht erbracht hat und somit das Chargeback-Verfahren greift. Dass in AT dieses Abkommen nicht gelten soll hat mich ziemlich bangen lassen, aber anscheinend macht Mastercard das trotzdem) (y)

Entscheidend dürfte doch viel mehr sein das die gleiche Leistung zweimal gebucht wurde - und die Leistung wurde dir gegenüber ja erbracht (oder verstehe ich dein Posting falsch).

Welche Leistungen innerhalb der Geschäftsbeziehung Atlas Choice/Autovia erbracht wurden und welche nicht spielt ja bei deinem Vertragsverhältnis zu Atlas Choice erst mal keine Rolle. Die zweite Abbuchung bei der dann wohl auch das Chargeback gegriffen hat kam wohl von Autovia - und warum sollte man da kein Chargeback durchführen können wenn das Unternehmen nicht insolvent ist?

Dein Fall hat, so wie du ihn hier schilderst nichts mit den freiwilligen Chargeback Regeln bei der Insolvenz eines Händlers zu tun.
 
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Chargeback

Neues Mitglied
11.01.2017
9
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Entscheidend dürfte doch viel mehr sein das die gleiche Leistung zweimal gebucht wurde - und die Leistung wurde dir gegenüber ja erbracht (oder verstehe ich dein Posting falsch).

Welche Leistungen innerhalb der Geschäftsbeziehung Atlas Choice/Autovia erbracht wurden und welche nicht spielt ja bei deinem Vertragsverhältnis zu Atlas Choice erst mal keine Rolle. Die zweite Abbuchung bei der dann wohl auch das Chargeback gegriffen hat kam wohl von Autovia - und warum sollte man da kein Chargeback durchführen können wenn das Unternehmen nicht insolvent ist?

Dein Fall hat, so wie du ihn hier schilderst nichts mit den freiwilligen Chargeback Regeln bei der Insolvenz eines Händlers zu tun.

Also zur Klarstellung: Ja, es wurde 2 mal abgebucht. Ja, die Leistung (Mietwagen) wurde erbracht. Aber: Chargeback erfolgte für Zahlung Atlaschoice. Die Zahlung Autovia habe ich nicht beeinsprucht, da klar ist dass er kein Geld erhalten hatte und er lt. seinen AGB den Zahlungsausfall von mir fordern kann.
 

Chargeback

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11.01.2017
9
0
Ich sehe das so:
1. Vertrag mit Broker Atlaschoice: (Voraus-)Zahlung wurde abgebucht, Er hat seine Leistung (Weiterzahlung an Vermieter Autovia) nicht erbracht, in Folge Chargeback. Sache erledigt.
2. Vertrag mit Vermieter (vor Ort musste ich ja Mietvertrag unterschreiben): Leistung wurde erbracht, vorgesehene Zahlung Atlaschoice erfolte nicht, daher Abbuchung von meiner KK rechtmäßig. Sache erledigt.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.058
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Ich sehe das so:
1. Vertrag mit Broker Atlaschoice: (Voraus-)Zahlung wurde abgebucht, Er hat seine Leistung (Weiterzahlung an Vermieter Autovia) nicht erbracht, in Folge Chargeback. Sache erledigt.
2. Vertrag mit Vermieter (vor Ort musste ich ja Mietvertrag unterschreiben): Leistung wurde erbracht, vorgesehene Zahlung Atlaschoice erfolte nicht, daher Abbuchung von meiner KK rechtmäßig. Sache erledigt.

Siehst du falsch (meiner Meinung nach) wenn kein wirksamer Vertrag mit Atlas Choice vorgelegen hätte, dann hättest du direkt vor Ort bezahlen müssen. Du musst vor Ort IMMER einen Mietvertrag unterschreiben egal ob direkt gebucht oder über einen Brooker.
 

Chargeback

Neues Mitglied
11.01.2017
9
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Siehst du falsch (meiner Meinung nach) wenn kein wirksamer Vertrag mit Atlas Choice vorgelegen hätte, dann hättest du direkt vor Ort bezahlen müssen. Du musst vor Ort IMMER einen Mietvertrag unterschreiben egal ob direkt gebucht oder über einen Brooker.


Wieso, ich hab' nie gesagt dass kein wirksamer Vertrag mit Atlaschoice vorlag. Worauf willst Du hinaus?
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.058
7.118
Wieso, ich hab' nie gesagt dass kein wirksamer Vertrag mit Atlaschoice vorlag. Worauf willst Du hinaus?

Atlas Choice hat die dir gegenüber vereinbarte Leistung erbracht, ob sie Autovia bezahlt haben steht auf einem anderem Blatt. Und da bei dir für die gleiche Leistung zweimal abgebucht wurde ist ein Chargeback eh klar. Zudem hast du nicht verstanden das es darum geht ob die Bank des insolventen Händlers die freiwilligen Chargeback Regeln umsetzt - und die Bank von Atlas Choice dürfte in England sitzen und daher den Chargeback ohnehin durchführen.

Interessant wird es bei dir wenn ein österreichischer oder deutscher Händler Pleite geht - dann wird das Chargeback eben nicht unterstützt.
 
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Chargeback

Neues Mitglied
11.01.2017
9
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Atlas Choice hat die dir gegenüber vereinbarte Leistung erbracht, ob sie Autovia bezahlt haben steht auf einem anderem Blatt. Und da bei dir für die gleiche Leistung zweimal abgebucht wurde ist ein Chargeback eh klar. Zudem hast du nicht verstanden das es darum geht ob die Bank des insolventen Händlers die freiwilligen Chargeback Regeln umsetzt - und die Bank von Atlas Choice dürfte in England sitzen und daher den Chargeback ohnehin durchführen.

Interessant wird es bei dir wenn ein österreichischer oder deutscher Händler Pleite geht - dann wird das Chargeback eben nicht unterstützt.

Ah! ok, jetzt hab' ich's. Ich dachte es wäre von meiner Bank abhängig. Danke
 

woody_a

Neues Mitglied
11.01.2017
3
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Hallo Community. Ich bin neu hier und mein Problem mit der Atlasoption ist etwas komplizierter.

Anfang November hatte ich über billiger-mietwagen.de einen Kleinwagen in Edinburgh gemietet. Dabei wurde die Atlasoption nur als die Absicherung meiner Selbstbeteiligung bei der Vollkasko erwähnt. Leider hatte ich einen Blechschaden und der Vermieter vor Ort (Green Motion) hat meine Kreditkarte mit einer Selbstbeteiligung von umgerechnet ca. 1200 Euro belastet.

Sorgenfrei habe ich in Deutschland alle Unterlagen an Atlasoption weitergeleitet und die entsprechenden Formulare ausgefüllt. Am 7. Dezember kam dann die Nachricht von der Atlasoption, dass sie jetzt alles nötige haben und bald mein Geld erstatten werden.

Letzte Woche habe ich eine Erinnerung an Atlas geschickt und ganz schnell folgende Antwort bekommen:

"Sehr geehrte Damen und Herren,wir kontaktieren Sie heute, da AtlasOption derzeit aufgrund außergewöhnlicher Umstände die Zahlung Ihres "Produkt zur Rückerstattung der Selbstbeteiligung", welches Sie im Zusammenhang mit Ihrer Mietwagenbuchung gekauft haben, nicht leisten kann.Dennoch möchten wir Sie darauf hinweisen, dass wir nach dem 15. Januar 2017 mehr Informationen dazu haben könnten."

Habt Ihr Ideen wie ich mein Geld zurückbekomme?
Falls von Atlasoption nichts kommt, kann ich billiger-Mietwagen.de in Regress nehmen? Sie haben mir doch bei der Buchung eindeutig eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung zugesichert.

Danke im Voraus für Eure Meinungen und Ratschläge.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Was steht denn in deinen Versicherungsbedingungen, war Atlasoption selbst der Versicherer oder eine andere Firma?
 

ChrisB84

Neues Mitglied
05.01.2017
8
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Ich habe gleich am 21.12.2016 meine Bank entsprechend über meinen Rückbuchungswunsch informiert und sämtliche Nachweise (Stornierungs-Bestätigung von Check24, Stornierungsbestätigung von AVIS-Seite, ...) mit eingereich. Nachdem angeblich Visa die erste Beanstandung abgelehnt hatte, habe ich mit Nachdruck meinen Fall erneut prüfen lassen. Am 06.01.2017 wurde mir dann der Betrag wieder gut geschrieben. Allerdings habe ich bislang noch keine konkrete Aussage, wer nun genau diese Gutschrift beauftragt hat - dazu bekomme ich diese Woche nochmals Infos von meiner Bank. Dann melde ich mich gerne mit weiteren Infos dazu.

Guten Morgen zusammen,

aus aktuellem Anlass möchte ich - wie versprochen - mich noch einmal zu diesem Thema zurückmelden.
Tatsächlich habe ich eine Rückbuchung am 06.01. erhalten. Laut meiner Bank kam diese auch tatsächlich vom Händler. Sprich: sie wurde von Visa über Atlasoption tatsächlich zurückgebucht. In meinem Fall (Buchung -> Zahlung, Stornierung -> Zahlung zurückerhalten) könnte ich das nun als erledigt betrachten, da keinerlei Vertragsverhältnis zwischen Atlasoption und mir mehr bestehen würde.
Das nehme ich jetzt zum Grund, meinen privatrechtlichen Weg und meine Faktensammlung (vorerst) zu stoppen.

In einem bewusst separat geöffneten Thread - welcher freundlicherweise, und ohne vorherige Rückfrage - mit diesem hier zusammengeführt wurde (wenngleich gänzlich andere Fragestellung und kein Zusammenhang mit Chargeback), hatte ich Betroffene, die bei Check24 gebucht hatten, aufgerufen, sich mit konkreten Daten zu melden (Zeitpunkt Buchung, Zeitpunkt Problemfeststellung, Zeitpunkt Benachrichtigung von Check24, Zeitpunkt Problemmeldung zu Check24).
Hintergrund dieses separaten Threads: Fakten für eine eventuelle Regressnahme Check24 starten.
So kann ich mittlerweile nachweisen, dass die Probleme Atlasoptions - im Bezug auf meinen Buchungszeitpunkt - in 2016 bereits knapp 3 Monate zuvor vorhanden waren.
Zudem konnte ich ganz klare Schwankungen im Benachrichtigungsverhalten von Check24 ausmachen: manche Kunden wurden Anfang, manche Mitte, und manche Ende Dezember informiert, manche telefonisch, manche schriftlich - in technischen Hochzeiten ist eine zeitnahe und gleichzeitige Benachrichtigung aller betroffenen Kunden kein Problem und ein absolutes MUSS.
Unternehmen, die provisionsbasierte Maklertätigkeiten durchführen, haben eine entsprechende Sorgfalts- und Informationspflicht zu wahren - somit liese sich eine Analogie zu anderen Onlinevermittlern herstellen.
Einziges Manko für die Regressnahme: man müsste nachweisen, dass Check24 jeweils bereits zum Zeitpunkt der Buchung eine Information über die Probleme vorlag - und genau zu diesem Zweck, zur Gegenseitigen Hilfe und Bezeugung, hätte der eingangs genannte, separate Thread dienen sollen.
Übrigens: Atlasoption hatte bereits 2015 entsprechende Schwierigkeiten... bei einer entsprechend gewissenhaften Überprüfung seiner Vermittlungspartner, wäre das aufgefallen.
 
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Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
122
Übrigens: Atlasoption hatte bereits 2015 entsprechende Schwierigkeiten... bei einer entsprechend gewissenhaften Überprüfung seiner Vermittlungspartner, wäre das aufgefallen.

Nur am Rande:
So lange kein Insolvenzverfahren eröffnet wird, lebt der Patient noch.
Wenn du jede Firma, die mal irgendwo "Schwierigkeiten" oder leere Kassen hat, aussortierst ---> Da hast du viel zu tun!
 
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ChrisB84

Neues Mitglied
05.01.2017
8
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Nur am Rande:
So lange kein Insolvenzverfahren eröffnet wird, lebt der Patient noch.
Wenn du jede Firma, die mal irgendwo "Schwierigkeiten" oder leere Kassen hat, aussortierst ---> Da hast du viel zu tun!

Da gebe ich Dir prinzipiell Recht. Es geht allerdings ja nicht um Prinzipien, sondern um einen ganz konkreten Sachverhalt.
Wenn ein Unternehmen seine Vermittlungspartner mit dem Slogan "Unsere Partner – Bester Marktvergleich" bewirbt, kann man hier als Kunde eine entsprechende Sorgfalt voraussetzen.

Ich kann auch nachweisen, dass immer noch 12 Tage nach Kenntnis von Check24 Atlasoption als Partner beworben wurde.
Darum ist die Chance, nachweisen zu können, dass bereits vor/während Buchungsprozessen betroffener Kunden ebenfalls bereits Kenntnis von Problemen vorlag, gar keine mal so geringe.

NACHTRAG:
Übrigens hast Du Recht: bislang scheint (noch) kein Insolvenzverfahren eröffnet zu sein. Dafür droht (mal wieder) aktuell wohl eine Zwangsauflösung.
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.058
7.118
NACHTRAG:
Übrigens hast Du Recht: bislang scheint (noch) kein Insolvenzverfahren eröffnet zu sein. Dafür droht (mal wieder) aktuell wohl eine Zwangsauflösung.

Evtl.liegt es daran das das Insolvenzrecht im UK anders ist als in D? Wenn du das hier mal liest kommt evtl. ein wenig Verständnis auf:

Bei der weitaus häufigeren freiwilligen Liquidation („voluntary winding-up“) ist ein Gericht gar nicht beteiligt. Ist die Limited nicht mehr in der Lage, die bestehenden Verbindlichkeiten innerhalb von 12 Monaten zurückzuzahlen, wird sie entweder von der Gesellschafterversammlung selbst abgewickelt. Ein entsprechender Gesellschafterbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen und ein externer Liquidator zu bestellen, der die Geschäftsführung ablöst. Oder aber die Gläubiger übernehmen die Kontrolle und bestellen den Abwickler. Nur ausnahmsweise führt das Gericht ein Insolvenzverfahren durch („compulsory winding-up“), z.B. weil es die Gesellschafter so beschließen, die Gläubiger es unter Nachweis der Zahlungsunfähigkeit beantragen oder das Gericht dies selbst für notwendig erachtet.
 
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Chargeback

Neues Mitglied
11.01.2017
9
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D.h. möglicherweise befindet sich Atlas bereits im "voluntary winding up"?
Gibt es in UK sowas wie eine offizielle Datenbank über diese freiwilligen Liquidationen?
 

woody_a

Neues Mitglied
11.01.2017
3
0
Hier ein Auszug aus der Anlage zu den AGB:

"Bei dem Produkt zur Rückerstattung der Selbstbeteiligung handelt es sich nicht um eine
Versicherungspolice, sondern um eine Leistung von Atlasoption Mietwagen."
 

woody_a

Neues Mitglied
11.01.2017
3
0
Was steht denn in deinen Versicherungsbedingungen, war Atlasoption selbst der Versicherer oder eine andere Firma?

Hier ein Auszug aus der Anlage zu den AGB:

"Bei dem Produkt zur Rückerstattung der Selbstbeteiligung handelt es sich nicht um eine
Versicherungspolice, sondern um eine Leistung von Atlasoption Mietwagen."