Insolvenz Atlasoption (Atlaschoice) - Chargeback möglich? Was tun?

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tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
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"Bei dem Produkt zur Rückerstattung der Selbstbeteiligung handelt es sich nicht um eine
Versicherungspolice, sondern um eine Leistung von Atlasoption Mietwagen."

Dann scheinst du tatsächlich die A... Karte bezogen zu haben.
 
A

Anonym59627

Guest
Hallo, ich bin neu hier.
Ich habe dasselbe Problem: Ich habe 2 Buchungen über billiger-mietwagen.de im Oktober 16 vorgenommen für Mietwagen im Februar und März 17, die Atlasoption zur Verfügung stellen sollte. Mitte Dezember erhielt ich die Nachricht von billiger-mietwagen.de, dass es Probleme mit Atlasoption gebe und mir wurde eine Stornierung und Neubuchung empfohlen, was ich auch gemacht habe. Nun sagt mein Kreditkarteninstitut, dass sie kein Chargeback-Verfahren machen können, sondern dass Atlasoption eine Gutschrift vornehmen soll, was natürlich nicht passiert. Wie soll ich da weiter vorgehen?
 

nini

Neues Mitglied
13.01.2017
1
0
Hallo,
bei mir das gleiche Problem wie dir, Robinson.
Am 18.11 eine Buchung über carigami, am 08.12 informierte mir carigami dass es Probleme mit atlasoption gäbe, mit Empfehlung auf Stornierung und neubuchung, was ich gleich gemacht habe und erfolgreich mehrere Wochen in die Wüste gefahren bin.
Nach mehrere Emails informierte mir Atlaschoice am 31.12 endlich, dass die Summe nicht zurückerstattet sein kann, und ich eine Zahlungsreklamation machen muss (chargebacks). Nun so einfach ist es auch nicht, trotz Kopien alle Emails und Kreditzahlungreklamation mit Antrag auch Rückerstattung, kann meine Bank wiederum kein Chargeback-Verfahren anfangen, sondern fordert eben auch dass Atlas (bzw. im Falle einer Insolvenz die Insolvenzgeselsschaft/ oder die Versicherung von Atlaschoice) die Summe zurückzahlt.
Ich frage mich eben auch wie ich da weiter vorgehen muss, dass bisher die Kommunikation mit atlas nicht weiter geht als "Somit bitten wir Sie, Ihr Kreditkarteninstitut zu kontaktieren um eine Rückbuchung "Chargeback" für die Originalbuchung und dazugebuchte Extras einleiten zu lassen".
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
7.142
3.059
Z´Sdugärd
Nur so am Rande...(ich beziehe mich jetzt auf eine DEUTSCHE Insolvenz). Wen ihr da was bezahlt habt aber die Leistung aufgrund Insolvenz nicht erbracht werden kann dann habt ihr gelitten. Ihr könnt euch an den Insolvenzverwalter wenden und dann einen Bruchteil eures Geldes zurück bekommen.

Das ist halt das Problem, vorallem bei Vorkasse.
 

VBird

Erfahrenes Mitglied
12.01.2010
2.938
106
Ich habe das gleiche Problem wie der Threadersteller, also Mietwagen wurde im September über billiger-mietwagen.de bei Atlasoption gebucht, die Reise (Griechenland) im Oktober durchgeführt und am 29.12. ein Abbuchung auf der Kreditkarte vom Mietwagenverleih. Diese werde ich jetzt erstmal zurückbuchen lassen.
Nun stellt sich mir aber auch die Frage, ob die Forderung mir gegenüber rein rechtlich berechtigt sein könnte. Aus den AGBs des Anbieters (Drive S.A.) kann ich das nicht entnehmen. Nun ist wohl wichtig, was auf dem Mietvertrag steht, bzw. wie die Bezahlung dort vermerkt ist. Diesen habe ich aber nicht mehr.

Daher die Frage: hat hier noch jemand so einen Mietvertrag, in den Atlasoption involviert war, rumliegen und kann den villeicht hochladen oder berichten, ob und wie dort Atlastoption als Zahlungspartner vermerkt ist?
Fast identisch bei mir.
Ende September bei billiger-m.w.de gebucht und bezahlt.
Im Oktober in Griechenland herumgefahren.
Ende Dezember Belastung von DRIVE SA.

Im Unterschied zu den meisten Meldungen hier wurde ich aber von keiner Seite informiert.
Ich nahm daher an, dass es sich bei der Belastung vor ca. 2 Wochen um ein Verkehrsvergehen, wie Falschparken o.ä. handeln würde.

Wenn die 3-Monate-Frist erst nach ENDE der Leistungserbringung beginnt, dann könnte ich ja noch die erste Belastung anfechten. Wäre eigentlich fairer, da ich mit dem Mietwagen von DRIVE SA ja viel Freude hatte.

Hat das schon jemand hier erfolgreich gemacht ?
 

axxoo25

Erfahrenes Mitglied
27.09.2016
2.221
174
In jedem Fall chargeback bei beiden.

Vergiss nicht, schriftlich beide Forderungen zu bestreiten, um einen eventuellen Eintrag bei der Schufa zu verhindern. Versende die Briefe als Einwurfeinschreiben an die jeweilige Firma. Nicht als übergabeinschreiben!

Suche über insolvenzbekanntmachungen.de die Pleite gegangene Firma. Dort findest du dann den Insolvenzverwalter. Teile ihm deine Story mit und er soll dir sagen wohin mit dem Geld.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.079
7.130
In jedem Fall chargeback bei beiden.

Vergiss nicht, schriftlich beide Forderungen zu bestreiten, um einen eventuellen Eintrag bei der Schufa zu verhindern. Versende die Briefe als Einwurfeinschreiben an die jeweilige Firma. Nicht als übergabeinschreiben!

Suche über insolvenzbekanntmachungen.de die Pleite gegangene Firma. Dort findest du dann den Insolvenzverwalter. Teile ihm deine Story mit und er soll dir sagen wohin mit dem Geld.

Forderung bestreiten obwohl man die Leistung erhalten hat? Und dann nochmal - es handelt sich um eine englische Firma - da gibt es in der Regel keinen Insolvenzverwalter. Wie wäre es wenn du dich mit der Thematik beschäftigst bevor du hier falsche Ratschläge gibst?

In dem Fall einfach Chargeback bei Atlasoption einleiten - das wird funktionieren da es sich um eine englische Bank handelt - sollte die 120 Tage Frist noch nicht abgelaufen sein.
 
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kSK

Neues Mitglied
14.01.2017
1
0
Hallo zusammen,

habe mich gerade extra spontan in diesem Forum registriert, um mich an dieser Diskussion beteiligen zu können.
Bei mir ist die Sachlage ähnlich aber leicht abgewandelt:
ich war im September 2016 auf Sardinien und habe auch über billiger-mietwagen.de via Atlasoption bei Nollegiare ein Auto gebucht.
Ich hatte bereits Silvester 2015/2016 das Auto gebucht, musste dann aber Anfang September nochmal stornieren, da sich meine Abflugdaten zwischenzeitlich nochmal um 1 Tag geändert haben. Im Rahmen einer telefonischen Beratung hat mir billiger-mietwagen.de dann erneut Atlasoption empfohlen (obwohl meinen Recherchen zu folge ja bereits Atlasoption im Sommer Zahlungsschwierigkeiten hatte und andere Vermieter durchaus schon damit reagiert haben, dass sie die Voucher von Atlasoption nicht mehr akzeptierten.
Jedenfalls habe ich vor 2 Tagen eine E-mail von Nollegiare bekommen mit einer erneuten Zahlungsanforderung, da Atlasoption meine Kreditkartenzahlung nicht weitergeleitet hat. Nollegiare forderte mich auf, meine FOrderung bei Atlasoption anzumelden.
Ich bin wie folgt vorgegangen:
1) Rücksprache mit meiner Rechtsschutzversicherung (meines Erachtens liegt hier auch eine gewisse Fahrlässigkeit bei Nollegiare vor; wenn die sich tatsächlich aktiv um Zahlungseintreibung bemüht hätten, hätte ich noch versuchen können, das Geld von Atlasoption vor deren Insolvenz wiederzubekommen oder mich zumindest mal mit Atlasoption in Verbindung zu setzen). Auch wenn am Anwaltstelefon natürlich keine rechtssicheren Auskünfte erteilt wurden, waren wir uns zu 99,9% einig, dass ich nicht nochmal zahlen muss. Ich sitze das jetzt aus.
2) E-mail an billiger-mietwagen.de weitergeleitet. Interessante Reaktion: ich bekam eine Standarde-mail, in der auf meine E-mail gar nicht eingagenegn wurde. Vielmehr wurde darauf hingewiesen, dass in den letzten Wochen bei billiger-mietwagen.de Rückmeldungen eingegangen seien, die auf einen Streit zwischen Atlasoption und NOllegiare schließen ließen und man rate dringen dazu, die Kreditkartenabrechnungen der letzten Wochen einmal durchzugehen. Ich frage mich nur: warum bekomme ich diese E-mail erst jetzt und nachdem ich selbst Rückmeldung bei billiger-mietwagen.de gemacht habe? Und: mir war von Anfang an bewusst, dass billiger-mietwagen.de nur ein Vermittler ist. Nur, ich finde, nachdem meine Recherchen gezeigt haben, dass es diese Probleme im Sommer bereits gab, es schlicht und ergreifend unseriös im Rahmen einer persönlichen Beratung noch nicht einmal darauf einzugehen. Das hat für mich noch eine andere Qualität als wenn irgendein COmputerallgorithmus eine Liste von Mietwagenanbietern ausspuckt. Und die Reaktion mit der Standard-E-mail - also, hierzu schreibe ich lieber nicht das, was ich denke, schmeichelhaft ist es aber sicher nicht.
3) Durchsicht meiner Kreditkartenabrechungen: Nollegiare hat bei mir noch nichts eingeholt. Daraufhin Anruf bei Mastercard der Deutschen Bank, die mir mitteilte, dass der einzige Weg sei, meine KReditkarte zu sperren. Dies habe ich gemacht. Nachteil: ich habe am letzten Wochenende sämtliche Urlaubsbuchungen 2017 über Internet mit dieser Kreditkarte gemacht, d.h. ich muss jetzt diverse Anbieter anschreiben und neue Kreditkartendetails hinterlegen lassen. Alarmierend fand ich schon, dass die Sperrung der KReditkarte die einzige Möglichkeit ist. DIes hattte ich bewusst mehrfach hinterfragt, aber sei es drum.
4) VOn Atlasoption habe ich relativ zügig den Hinweis bekommen, dass eine erneute Zahlung an Nollegiare auch aus deren Sicht nicht erforderlich ist.
5) Ich halte jetzt erstmal die Füße still und warte, welche weiteren Schritte Nollegiare einleitet. Eventuell dann die Scheibchentechnik und Hinhaltetaktik (E-mail von Atlasoption weiterleiten, Hinweis auf eigene Fahrlässigkeit).
Persönlich tun mir die Firmen, die unter Atlasoption leiden, ja leid (ich hatte den Eindruck nollegiare ist eher mittelständig, denn so richtig einen professionelen EIndruck haben die auf Sardinien nicht gemacht, das war mir eigentlich sympathisch). Aber auf Kosten des Kunden so etwas auszutragen, sorry, ohne mich. Wäre Nollegiare früher auf mich zugekommen, hätte sich der Schaden ja u.U. noch eindämmen lassen, aber pauschal auf eine Klausel im Mietvertrag hinzuweisen, dass der Kunde für die Mietpreiszahlung einzutreten hat. Gewisse Mitwirkungs- und Sorgfaltspflichten hat auch ein Mietwagenunternehmen und wenn in der Branche bereits im Sommer bekannt war, dass Atlasoptionen Probleme hat, hätte man hierauf auch reagieren können. Mglw. hätte ich dann den Mietwagen nicht bekommen, aber dann hätte ich seit Sommer eben auch schon mit Atlasoption und in dem Fall ganz sicher billiger-mietwagen.de die Sache austragen könne, denn sagen wir so: hätte billiger-mietwagen mich bei der zweiten Buchung darauf hingewiesen, dass es die Probleme gibt, hätte ich die erste Buchung kostenlos stoniert, mein GEld zurückbekommen und mir anderweitig einen MIetwagen genommen (über billiger-mietwagen), dann hätten weder ich noch nollegiare heute ein Problem und billiger-mietwagen hätte die Vermittlungsgebühr bekommen.

Beste Grüße.
 
Zuletzt bearbeitet:

VBird

Erfahrenes Mitglied
12.01.2010
2.938
106
In dem Fall einfach Chargeback bei Atlasoption einleiten - das wird funktionieren da es sich um eine englische Bank handelt - sollte die 120 Tage Frist noch nicht abgelaufen sein.
Tja, aber wann genau beginnt diese Frist ?

1) Am Tag der Buchung, bzw. Belastung der K.K. ?
2) Am Tag des Empfangs des Mietwagens ?
3) Am Tag der Abgabe des Autos ?
 

Sabath

Neues Mitglied
16.04.2016
4
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Ich hab im August bei Check 24 einen Mietwagen für April 2017 bei Atlas gebucht. Check 24 informierte mich am 27.12. über die Situation. Chargeback hab ich bei Comdirect/Visa sofort eingeleitet und heute war das Geld auf meinem Konto! Ich bin heilfroh das dass so unkompliziert geklappt hat !!! Dies zur Beruhigung vieler, die noch warten !
 

kicker04

Neues Mitglied
17.01.2017
3
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Habe auch zwei Buchungen auf meiner Visa Karte gehabt:

Eine von Atlas Choice direkt nach der Abholung des Autos.
Und eine zweite ca. 3 Monate später Mitte Dezember von Visa Drive über einen etwas niedrigeren Betrag.

Meine Bank meinte zunächst, dass sie die zweite Buchung nicht rückgängig machen könne, da Autovermietungen berechtigt seien, Folgekosten (wie Strafzettel) auch im Nachhinein noch abzubuchen.
Visa Drive meinte nun, sie seien berechtigt, das Geld bei mir abzubuchen, da sie es ja von Atlas Choice nicht mehr bekommen können. Aber so habe ich ja doppelt bezahlt.

Was meint ihr dazu? Wie soll ich mich da verhalten?
 

kicker04

Neues Mitglied
17.01.2017
3
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Chargeback der Atlaschoice-Abbuchung - genauso wie Atlaschoice es auch empfiehlt...

Aber ist doch irgendwie völlig verrückt... Dadurch hätte ich ja noch Geld gespart, weil die Abbuchung von Visa Drive niedriger ist...
Ich habe den Mietwagen ja bekommen, kann ich das trotzdem zurückfordern?
 

maex

Erfahrenes Mitglied
10.10.2009
3.787
22
Aber ist doch irgendwie völlig verrückt... Dadurch hätte ich ja noch Geld gespart, weil die Abbuchung von Visa Drive niedriger ist...
Ich habe den Mietwagen ja bekommen, kann ich das trotzdem zurückfordern?

Das "gesparte" Geld ist ja lediglich die Vermittlungsprovision, die Atlas normalerweise eingesteckt hätte. Jetzt hat der Vermieter dich halt selbst mit dem Betrag belastet, den er sonst von Atlas bekommen hätte.
 

kicker04

Neues Mitglied
17.01.2017
3
0
hast Du zwei Autos bekommen? :censored:

Nö. ;) Kann mir halt schwerlich vorstellen, dass es legal ist, dass Visa Drive das Geld jetzt bei mir holt, wenn sie's von Atlas nicht kriegen. Gibt Visa Drive das Geld auch wieder weiter? Gibt's da noch nen Dritten, der das Geld dann am Schluss bekommt? Wenn der sein Geld von Visa Drive nicht bekommt, kann er's dann auch wieder einfach bei mir abbuchen?
Wie oft lässt sich die Kette denn weiterspinnen? Ist doch völlig irre...

Hoffe, die Bank macht da mit.
 

Inlandsvägen

Erfahrenes Mitglied
10.02.2010
3.416
1.176
Main-Taunus-Kreis
Oh je, interessant zu lesen. Hatte im Sommer noch einen Mietwagen in Australien über die und musste die Selbstbeteiligung (750 AUD) über Atlasoption zurückfordern. Hat alles geklappt... war im August! Gerade noch Glück gehabt!
 
Zuletzt bearbeitet:

VBird

Erfahrenes Mitglied
12.01.2010
2.938
106
So, nach einer Woche Pause in diesem Thread folgende Frage:

Hat sich bei irgendjemandem billiger-mietwagen.de "proaktiv" (wie manche wohl heute sagen, also VON SICH AUS) gemeldet und auf die hier angesprochene Problematik hingewiesen ?
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.143
3.123
Was erwartet ihr eigentlich alle von einem Makler der auch noch Teile seiner Provision weitergibt?
 
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IvanoBalic

Erfahrenes Mitglied
08.11.2013
1.030
166
Bin unterwegs und hab Probleme mit dem Zugriff auf die hier drüber eingestellten Infos. Bitte um kurze Info, gibt es einen neuen Sachstand zu Atlasoption?
 

ChrisB84

Neues Mitglied
05.01.2017
8
0
Hallo zusammen,

nachdem jetzt das offizielle Schreiben der Insolvenzverwalter auf atlasoption.de veröffentlich wurde, habe ich dazu noch eine Frage an alle mit (UK-)Insolvenzrecht bzw. Chargeback gut vertrauten Personen.

Im Schreiben steht folgende Passage:

How do I recover the money I have paid?
You may wish to contact your credit card provider to discuss whether you are eligible tomake a charge back claim under Section 75 of the Consumer Credit Act. As a general guide,this will be where the costs of the hire and prepaid extras is over £100 and payment was madeusing a credit card.

Additional information regarding charge backs can be found online, such as by typing in‘chargeback claim on credit card’ or ‘Section 75 claim’ to your usual search engine. Pleasenote that neither we nor Deloitte LLP can verify the accuracy of any statements made online,nor are we able to offer advice, or make any recommendations on an individual basis.

Whether or not you are able to make a chargeback claim, you will have an unsecured claim inthe administration. In order to lodge this claim, please complete the attached proof of debtform, providing details of your original booking including the amount being claimed andconfirmation that you have been unable to make a claim against your credit card provider.
On present information we anticipate that sufficient funds will be realised for a dividend andwill write further when this position becomes clearer.


Wie bereits früher beschrieben, wurde in meinem Fall das Chargeback erfolgreich durchgeführt - seit 3 Wochen habe ich den Betrag wieder auf meinem Konto (in meinem Fall: Buchung - Stornierung - Geld zurück über Chargeback = keine Geschäftsbeziehung mehr).
Wie Ihr oben seht, wird aber selbst von den Verwaltern noch auf das Chargeback hingewiesen.

Frage dazu: muss nun um den zurückgebuchten Betrag gebangt werden und das weiter im Text erwähnte Formular ausgefüllt werden, oder kann man sich nun in Sicherheit wiegen?

Vielen Dank schon mal und Grüße

Chris
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.079
7.130
Frage dazu: muss nun um den zurückgebuchten Betrag gebangt werden und das weiter im Text erwähnte Formular ausgefüllt werden, oder kann man sich nun in Sicherheit wiegen?

Vielen Dank schon mal und Grüße

Chris


Nein, und wenn der Chargeback nach Section 75 Consumer Credit Act durchgeführt wurde doppelt nein.

Das Chargebackverfahren auf das der Insolvenzverwalter hinweist hat aber nichts mit dem hier besprochenen freiwilligen Chargeback zu tun - es dürfte eigentlich nur für englische Kreditkartenkunden gelten.
 
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