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Sollte in irgendeiner Weise "vergessen" worden sein zu tanken, müsste das doch sicherlich gemeldet werden und eine entsprechende Untersuchung nach sich ziehen?
Da der Kapitän eine Luftnotlage erklärt hat (Squawk 7700), gehe ich mal davon aus, dass das Ganze als sicherheitsrelevantes Ereignis ans LBA gemeldet wird - eventuell auch als schwere Störung gemäß EU 996/2010 an die BFU mit nachfolgender Untersuchung. Darunter würde unter anderem "Kraftstoffmangel, der die Erklärung einer Notlage durch den Luftfahrzeugführer erfordert" fallen.