Kreditkartenakzeptanz

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Holodoc79

Erfahrenes Mitglied
28.07.2014
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Echtzeitüberweisung wäre eine Alternative für kleinere Läden. Echtzeitüberweisung statt Kreditkarte würde aber bei Aldi, Rewe usw zu Stau führen. Gibt es schon eigentlich schnelle Lösungen für Bezahlen per Echtzeitüberweisung an der Kasse? Kann es sein, dass Bezahlen mit Kreditkarte statt mit Girocard zu ca. 1% Umsatzverlust führt?
Vor allem, welcher Kassierer hat Einblick in das Bankkonto des Unternehmens und kann den Eingang bestätigen?
 

KK-Nutzer

Reguläres Mitglied
30.07.2023
84
31
Echtzeitüberweisung über NFC würde einiges verändern. Aber ich habe keinen Plan wie das gehen sollte. Dann würden nur Kreditkarten mit Teilzahlung in der EU oft genutzt werden. Möglicherweise würden dann die meisten Kreditkarten etwas kosten. Umsatzeinbußen, weil die Kreditkarten mit Vollzahlung nur außerhalb der EU eingesetzt werden.

Ich bin für Kreditkartenzahlung und gegen Bargeldabschaffung.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.682
7.700
Vor allem, welcher Kassierer hat Einblick in das Bankkonto des Unternehmens und kann den Eingang bestätigen?
Wenn man ein solches System aufzieht, würde dieser Vorgang natürlich automatisiert, ähnlich wie die Autorisierung bei einer Kartenzahlung, das wäre zwingende Voraussetzung. Daran sieht man auch, dass SEPA Instant alleine nicht ausreicht; man muss zusätzlich in ein System investieren und es (zuverlässig) betreiben. Und letztlich macht Girocard (oder andere Debit-Systeme) nichts anderes.
 

netzfaul

Erfahrenes Mitglied
31.12.2015
3.906
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Wenn man ein solches System aufzieht, würde dieser Vorgang natürlich automatisiert, ähnlich wie die Autorisierung bei einer Kartenzahlung, das wäre zwingende Voraussetzung. Daran sieht man auch, dass SEPA Instant alleine nicht ausreicht; man muss zusätzlich in ein System investieren und es (zuverlässig) betreiben. Und letztlich macht Girocard (oder andere Debit-Systeme) nichts anderes.
Das kann vor allem bereits ich als "kleiner Mann“ mit ein paar Mannstunden Programmierung.
Bunq bietet eine API, die bei Transaktionen eine Website aufruft (REST) - ich kann das für mich ganz ohne die dK umsetzen.

wer nicht programmieren kann, kann das sicherlich auch mit Zapier zusammenschustern.
 

DerOchse

Erfahrenes Mitglied
23.09.2022
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2.142
Der Vergütungsanspruch des Arztes bzw. Zahnarztes wird nach § 12 Abs. 1 GOÄ bzw. § 10 Abs. 1 GOZ erst fällig, wenn dem Schuldner eine Rechnung erteilt worden ist. Da diese Rechnungen bekanntlich sehr kleinteilig sein können, wird die Erstellung einer Rechnung zwecks Bezahlung noch in der Praxis vermutlich nur dann Sinn machen, wenn sie sehr übersichtlich ist, also sowas wie die hier schon genannten Beispiele Zahnprophylaxe oder Impfungen.

Ich musste noch nie im Ausland einen Arzt aufsuchen, evtl. ist in anderen Ländern das Abrechnungswesen einfacher strukturiert, so dass dadurch auch mehr Kartenzahlung an Ort und Stelle möglich ist.
Also ich war in DE noch nie beim Zahnarzt wo mir nicht gleich eine Rechnung gegeben wurde.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Diese ständige Gelaber über das viel besser Spanien nervt extrem. Scheint ein Hobby von ihm zu sein. Ignorliste wird nun endlich vergrößert.
Ist in dieser Hinsicht halt auch viel besser. Auch generell bei so gut wie allem was Digitalisierung betrifft.
 

DerOchse

Erfahrenes Mitglied
23.09.2022
2.631
2.142
Niemand hat die Absicht unser Bargeld abzulösen, das behaupten nur die AfDler.
Ich frag mich immer warum die Menschen in einem Land wo man nicht mal flächendeckend mit Karte zahlen kann vor sowas immer am meisten Angst haben. Aber gut die Deutschen haben auch von allen Ländern weltweit am meisten Angst vorm Klimawandel, obwohl sie in einem der kältesten Länder der Welt leben.
 
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30.07.2023
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Wäre technisch eine Genehmigung eines Lastschrifteinzugs über NFC möglich? Sagen wir Mal, man muss eine bestimmte Summe aufm Konto haben damit die Möglichkeit der Genehmigung eines Lastschrifteinzugs über NFC nicht erlischt. Das wäre doch eine Alternative für alle Händler die eine Kreditkartenzahlung nicht akzeptieren.
 
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Schnauzeflieger

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29.01.2023
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Wäre technisch eine Genehmigung eines Lastschrifteinzugs über NFC möglich? Sagen wir Mal, man muss eine bestimmte Summe aufm Konto haben damit die Möglichkeit der Genehmigung eines Lastschrifteinzugs über NFC nicht erlischt. Das wäre doch eine Alternative für alle Händler die eine Kreditkartenzahlung nicht akzeptieren.
Klar. Das ist hier in Geschäften Gang und Gäbe, dass ELV contactless erfolgt. Geht sogar mit der digitalen GC über Apple Pay.
 
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30.07.2023
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Wie wäre es, wenn der Verkäufer eine App hat und ich übermittle einfach die Genehmigung eines Lastschrifteinzugs und IBAN per NFC. QR-Code scannen entfällt. Der Verkäufer braucht dann nur die App und Internetzugang.
 

Schnauzeflieger

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29.01.2023
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Norisbank und Deutsche Bank geben da zwar eine "Servicecard" statt ihre "Bankcard" aus, allerdings sind die ebenfalls mit Girocard und Cashgroup ausgestattet. Soweit ich weiß, funktioniert mit den Karten lediglich ELV am Terminal nicht.
Das macht keinen Sinn, weil Lastschriften ja ebenfalls vorgeschrieben sind. Man könnte auch argumentieren, dass ELV in D Teil des üblichen bargeldlosen Zahlungsverkehrs ist. Auch entsteht dem Kreditinstitut dadurch kein wirtschaftliches Risiko. Eine geplatzte (ELV-)Lastschrift ist ausnahmslos auf Risiko des Merchants bzw. dessen Zahlungsabwickler. Die Bank des schuldigen Kunden haftet da für gar nix.
 
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BR 612

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08.01.2020
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Oberpfalz
Norisbank und Deutsche Bank geben da zwar eine "Servicecard" statt ihre "Bankcard" aus, allerdings sind die ebenfalls mit Girocard und Cashgroup ausgestattet. Soweit ich weiß, funktioniert mit den Karten lediglich ELV am Terminal nicht.
Man kann als Bank LS-Einzug gar nicht verhindern. Terminals lesen die PAN der Girocard aus und daraus kann es die IBAN bilden. Der Rest ist dann sehr ähnlich einer normalen Lastschrift. Wird abends eingereicht und am übernächsten Bankarbeitstag abgebucht. Ich meine aber gelesen zu haben, dass diese Servicecard nur in DE einsetzbar ist. Also vllt. eine reine Girocard ohne Maestro?
Wobei es mit Maestro (bzw. jetzt Mastercard Debit) eigtl. auch kein Risiko geben dürfte für die Bank, wenn die Karte offline nix zulässt.
 
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AJ44

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24.03.2019
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Wie wäre es, wenn der Verkäufer eine App hat und ich übermittle einfach die Genehmigung eines Lastschrifteinzugs und IBAN per NFC. QR-Code scannen entfällt. Der Verkäufer braucht dann nur die App und Internetzugang.
Wie wäre es, wenn der Verkäufer ein Terminal hat und ganz normale Kartenzahlung mit den gängigen Schemes anbieten würde? Der Verkäufer braucht dann keine App.
Verrückt oder?
In Spanien (ja ich weiß, doofer Zufall) bietet nahezu jeder kleine Shop am Strand Kartenzahlung an, zumindest in den touristischen Regionen praktisch immer. Oftmals stehen dort sogar 2 Terminals. Dann schau mal nach Deutschland an den Timmendorfer Strand usw. und versuche dort selbiges.
 
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BR 612

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08.01.2020
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Oberpfalz
Diese App-Lösungen wären vor 5 - 7 Jahren innovativ gewesen. Heutzutage haben PayPal und die normalen Schemes einfach einen zu großen Anteil. Wozu das führt, sieht man ja an den Rohrkrepierern Paydirekt, Kwitt und Giropay: Ein System, wo nur gewisse Banken akzeptiert werden und nur wenige Händler das akzeptieren.
Und dann gibt es da PayPal, wo man einmalig seine Zahlungsdaten hinterlegt (jede Prepaid-, Debit- und Kreditkarte und jedes LS-fähige SEPA-Bankkonto funktioniert) und bei (geschätzt) mehr als 90 % der Händler mit zahlen kann.
Am POS ist es mit VISA und MC dasselbe. Karte (ggf. Handy mit GPay) an die NFC-Fläche ranhalten, den Bestätigungssound abwarten, fertig.
Wozu noch solche Verrenkungen?
 
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Mark Enschuh

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05.07.2023
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Das macht keinen Sinn, weil Lastschriften ja ebenfalls vorgeschrieben sind. Man könnte auch argumentieren, dass ELV in D Teil des üblichen bargeldlosen Zahlungsverkehrs ist. Auch entsteht dem Kreditinstitut dadurch kein wirtschaftliches Risiko. Eine geplatzte (ELV-)Lastschrift ist ausnahmslos auf Risiko des Merchants bzw. dessen Zahlungsabwickler. Die Bank des schuldigen Kunden haftet da für gar nix.
Kann sein, dass es mittlerweile geändert wurde. Es war aber wohl mal so. Jedenfalls kann man mit den Karten nicht nur die Automaten der eigenen Bank nutzen, wie behauptet wurde. Ich wüsste auch keine Bank, die zum Basiskonto nur eine derart eingeschränkte Servicecard und keine Giro- oder Debit Visa/MC ausgibt. Selbst mit rabenschwarzer Schufa sollte eigentlich jeder problemlos eine brauchbare Karte zum Konto bekommen.
 
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Mark Enschuh

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05.07.2023
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Man kann als Bank LS-Einzug gar nicht verhindern. Terminals lesen die PAN der Girocard aus und daraus kann es die IBAN bilden. Der Rest ist dann sehr ähnlich einer normalen Lastschrift. Wird abends eingereicht und am übernächsten Bankarbeitstag abgebucht. Ich meine aber gelesen zu haben, dass diese Servicecard nur in DE einsetzbar ist. Also vllt. eine reine Girocard ohne Maestro?
Wobei es mit Maestro (bzw. jetzt Mastercard Debit) eigtl. auch kein Risiko geben dürfte für die Bank, wenn die Karte offline nix zulässt.
Irgendwie scheint es aber möglich zu sein. Ich kenne auch jemanden, der vor einigen Jahren eine Servicecard von der CoBa hatte. Zahlungen am Terminal funktionierten grundsätzlich nur mit PIN, müsste er jahrelang immer eingeben. Erst als er eine Girocard von der CoBa bekam, ging es dann auch per Lastschrift 🤷🏻‍♂️ Das wurde ihm auch von der CoBa selbst so kommuniziert, Zahlungen am Terminal nur PIN autorisiert.

Aktuell gibt es bei der Norisbank ja eine Servicecard und auf Wunsch zusätzlich eine kostenlose Debit MasterCard ohne Bonitätsvorraussetzung. Kostenlos heißt dann Debit MC gratis und nur 7,90€ für das Konto 🤭
 
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Schnauzeflieger

Erfahrenes Mitglied
29.01.2023
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Ich wüsste auch keine Bank, die zum Basiskonto nur eine derart eingeschränkte Servicecard und keine Giro- oder Debit Visa/MC ausgibt.
Gibt es auch nicht (mehr). Wäre schlicht illegal.

Auch dass eine reine GC ohne Co-Badge ausgegeben wird, halte ich für unwahrscheinlich. Mittlerweile gibt es durchaus an vielen Orten mPOS, die kein GC nativ akzeptieren, und im Ausland geht damit sowieso nix. Die Möglichkeit zum bargeldlosen Zahlungsverkehr im Ausland dürfte zumindest für unsere Nachbarländer vom Zweck der Vorschrift gedeckt sein. Daher könnte ich mir durchaus vorstellen, dass so etwas als eine unzulässige Schikane mit dem Zweck, die Basiskonto-Kunden loszuwerden, gewertet werden würde — jedenfalls dann wenn die Bank ihren "regulären" Kunden üblicherweise eine GC mit Co-Badge ausstellt.

Zudem würde diese Unterscheidung der Bank nur unnötige Kosten verursachen durch den zusätzlichen Aufwand, zwei Kartenmodelle zu managen.
Solange das Offline-Limit 0€ beträgt (wie übrigens grundsätzlich bei Minderjährigen), sehe ich auch beim Co-Badge ebenfalls kein Risiko für die Bank.


ANMERKUNG:
Laut dem Basiskontoantrag der DeuBa bekommen Inhaber die »Debitkarte [Deutsche Bank Card Das Junge Konto]« also wohl die gleiche Karte wie Minderjährige. Das macht auch Sinn, da diese eben kein Offline-Limit haben darf.
 
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Aachsoo

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24.11.2020
538
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Auch dass eine reine GC ohne Co-Badge ausgegeben wird, halte ich für unwahrscheinlich.



 

Schnauzeflieger

Erfahrenes Mitglied
29.01.2023
528
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Ich ergänze die Liste gerne um die Sparda-Hessen.

Lies meinen Post vielleicht einfach mal durch. Gemeint habe ich eine Sonderbehandlung von Basiskonto-Kunden.

Bei den von dir Genannten handelt es sich um Banken, welche generell keine Co-Badges (mehr) auf ihre Girocards packen. Im Falle von C24/CoDi selbstgewählt, da man es offensichtlich für unnötig hält bzw. man die eigene VISA-/MC-Debit pushen möchte. Im Falle der Spardas und der Apobank aus Unfähigkeit, da man es schlicht verpennt hatte, rechtzeitig eine Lösung für das Maestro-Aus zu finden.
 
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