Im Artikel selbst steht ja dass es nur um Theorie geht - wenn das geblockte Geld benötigt würde um anderswo einen Dispo auszugleichen.
Das steht nicht so im Artikel. Dort steht im Gegenteil:
"Oder wenn er die blockierten Mittel als Ausgleich für ein Minus auf seinem Referenzkonto benötigt hätte, um einen Sollzins im zweistelligen Prozentbereich zu verhindern?"
Es geht um einen Ausgleich des Referenzkontos. Damit dürfte, mangels anderer Bezüge, das Referenzkonto der Debit-Karte, also das zugehörige Girokonto gemeint sein, für das ja der Dispo gilt. Nur führt das reine Blockieren einer Summe nicht zur Änderung des Kontostandes und löst damit auch keine Sollzinsen aus. Wenn das Konto sowieso im Minus ist (und dafür natürlich Sollzinsen anfallen), ist dies unabhängig vom blockierten Betrag (unter der Voraussetzung, dass der Dispo groß genug ist, dass der blockierte Betrag noch reinpasst; sonst scheitert das Blockieren oder später scheitert weiteres Überziehen).
Auch beim Ausgleich eines anderen Kontos (oder allgemein einer anderen Verpflichtung) ist es frühestens ein Problem, wenn der Dispo nicht mehr ausreicht, um den blockierten Betrag "aufzufangen". Das kann natürlich der Fall sein, insbesondere wenn es gar keinen Dispo gibt.
Der Kunde hat dann ein Liquiitätsproblem, und das kann in Verbindung mit einem überzogenen anderen Konto oder allgemein einer anderen fälligen Forderung zu Sollzinsen führen. Aber eben nicht auf dem Referenzkonto der Debitkarte.