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Individualurlauber

Erfahrenes Mitglied
30.12.2011
2.725
5
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Es gibt halt das GWG, an das sich auch die eigene Bank halten muss
 

gowest

Erfahrenes Mitglied
15.02.2012
12.405
6
Also hier in Berlin, kann man eigentlich, solang man eine EC und eine VISA oder MC hat sogut wie absolut alles mit Karte zahlen.
Man kommt auf jeden fall im alltäglichen leben ohne Bargeld aus. Einige Bäcker nehmen auch Kreditkarte und sonst geht auch alles damit. Klar dauert es noch ein wenig, bis man überall damit zahlen kann. Aber alles nur eine Frage der Zeit.
Wo ich her komme ( Regensburg ) nimmt noch nicht mal McDonalds Ec-Karte. Sowas von hinterwaelderisch diese Leute da. Aber halten sich für den Nabel der Welt.
 
P

pmeye

Guest
Hier liegen meiner Meinung nach die Vorteile auch klar auf der Hand: Taxis ohne Bargeld wird niemand überfallen wollen.
 

honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
13
die armen... wieso geht das bei einigen und bei anderen nicht? ich steig nur noch bei KK ein, gebe aber tip noch cash...
 

honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
13
klar, aber es gibt eine mehr oder weniger gleiche Grundgebühr und nen % anteil.... mehr oder weniger das gleiche.... dass es den Kleinunternehmer härter trifft ist mir auch klar... um wieviel reden wir bei 50 Oiro? dies dann im Vergleich zu der Zeit wo er Kunden ablehnt die mit CC zahlen wollen und stattdessen mit Wartezeit rumlungert? Am Flughafen wird es seine Paxe kriegen da geht's zu wie in der rush hour... aber stellt sich für 3h an.... was kostet nun mehr? bzw wieviel Verdienstausfall?
 

Nasowas

Reguläres Mitglied
22.03.2013
76
0
Unabhängig von der Frage, ob man nun mit Karte zahlen will oder lieber bar:
Warum ist das in Deutschland so? Warum kann ich fast in jedem Land besser mit Karte zahlen als in Deutschland? Sind die Gebühren seitens der Zahlungsdienstleister bei uns höher? Werden die Händler (gerade die kleinen Einzelhändler) mit solchen Kosten im Verhältnis zum Umsatz belastet, daß die 1% bis 3% Prozent des Preises dem Händler so viel ausmachen? Oder ist hier einfach der Konsument zu geizig, weil er nur nach dem günstigsten Preis schielt während man anderweitig bereit ist, mehr für Service und Bequemlichkeit zu zahlen (der Deutsche ist in meinen Augen ein grauenhafter knausriger Kunde geworden unabhängig von finanzieller Situation und Notwendigkeit)?
 

wasserkraft

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
1.169
208
STR
Unabhängig von der Frage, ob man nun mit Karte zahlen will oder lieber bar:
Warum ist das in Deutschland so? Warum kann ich fast in jedem Land besser mit Karte zahlen als in Deutschland? Sind die Gebühren seitens der Zahlungsdienstleister bei uns höher? Werden die Händler (gerade die kleinen Einzelhändler) mit solchen Kosten im Verhältnis zum Umsatz belastet, daß die 1% bis 3% Prozent des Preises dem Händler so viel ausmachen? Oder ist hier einfach der Konsument zu geizig, weil er nur nach dem günstigsten Preis schielt während man anderweitig bereit ist, mehr für Service und Bequemlichkeit zu zahlen (der Deutsche ist in meinen Augen ein grauenhafter knausriger Kunde geworden unabhängig von finanzieller Situation und Notwendigkeit)?

In Deutschland gibt es mit der EC Karte (Maestro) ein deutlich billigeres System. Der Kunde liebt seine EC Karte und für den Handel sind die Gebühren deutlich billiger. Warum sollte der (kleine) Händler Kreditkarten akzeptieren?

Die Kosten einer EC-Zahlung richten sich nach der Höhe des zu zahlenden Betrags. Sie betragen 0,3 % des Umsatzes, mindestens 8 Cent für den Einzelhandel. Im Mineralölsektor beträgt der Grundbetrag 0,2 % des Umsatzes, mindestens 1 Cent. Hinzu kommen Kosten für die technische Bereitstellung, die vom jeweiligen Netzbetreiber erhoben werden
Quelle Wiki

0,3 % für EC oder 1 bis 3 % für CC. Als Händler ohne viele internationale Kunden ist die Entscheidung schnell klar

 
Zuletzt bearbeitet:

kuususi

Erfahrenes Mitglied
18.03.2009
624
0
BOS, RLG, HAM
Unabhängig von der Frage, ob man nun mit Karte zahlen will oder lieber bar:
Warum ist das in Deutschland so? Warum kann ich fast in jedem Land besser mit Karte zahlen als in Deutschland? Sind die Gebühren seitens der Zahlungsdienstleister bei uns höher? Werden die Händler (gerade die kleinen Einzelhändler) mit solchen Kosten im Verhältnis zum Umsatz belastet, daß die 1% bis 3% Prozent des Preises dem Händler so viel ausmachen? Oder ist hier einfach der Konsument zu geizig, weil er nur nach dem günstigsten Preis schielt während man anderweitig bereit ist, mehr für Service und Bequemlichkeit zu zahlen (der Deutsche ist in meinen Augen ein grauenhafter knausriger Kunde geworden unabhängig von finanzieller Situation und Notwendigkeit)?

Ja, es ist in Deutschland für den Händler teurer. Während man hierzulande 2-3% Disagio für MC/Visa im Card-Present-Geschäft, also stationären Handel zahlen muß, sind es in anderen Ländern der EU und interessanterweise auch grenzüberschreitend weniger als 1,5%. Da hat sich in den vergangenen Jahrzehnten in Deutschland zwischen den Banken, die die Karten ja herausgeben, eine Art inoffizielles Kartell gebildet.
Für Lebensmittel und Card-Not-Present (Versandhandel, e-Commerce) gelten andere Konditionen.
 
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pmeye

Guest
In Deutschland gibt es mit der EC Karte (Maestro) ein deutlich billigeres System. Der Kunde liebt seine EC Karte und für den Handel sind die Gebühren deutlich billiger. Warum sollte der (kleine) Händler Kreditkarten akzeptieren?

Quelle Wiki

0,3 % für EC oder 1 bis 3 % für CC. Als Händler ohne viele internationale Kunden ist die Entscheidung schnell klar
Was vielen Kunden nicht klar ist. Die sogenannte EC-Karte ist ein hochriskantes Stück Plastik für sie. Sie tragen das komplette Transaktionsrisiko und haften im Zweifel mit dem gesamten Guthaben und darüber hinaus! Da ist man beim Einsatz einer CC oder von Cash deutlich besser gestellt!
 

FlyC

Erfahrenes Mitglied
01.01.2013
1.745
0
FRA
Was vielen Kunden nicht klar ist. Die sogenannte EC-Karte ist ein hochriskantes Stück Plastik für sie. Sie tragen das komplette Transaktionsrisiko und haften im Zweifel mit dem gesamten Guthaben und darüber hinaus! Da ist man beim Einsatz einer CC oder von Cash deutlich besser gestellt!

http://www.finanztip.de/recht/bank/ec-karte-gestohlen.htm

Ist das denn bei der KK anders?

Ich bin da aber recht entspannt, da ich eine separate Versicherung hierfür habe... ;)
 

le_chiffre

Erfahrenes Mitglied
27.02.2013
311
0
FRA
Die sogenannte EC-Karte ist ein hochriskantes Stück Plastik für sie. Sie tragen das komplette Transaktionsrisiko und haften im Zweifel mit dem gesamten Guthaben und darüber hinaus! Da ist man beim Einsatz einer CC oder von Cash deutlich besser gestellt!

Nein, da ist man bei einer Kreditkarte gleich gestellt!


Ist das denn bei der KK anders?

Nein!


Ja! Je nach Karte Haftung bis 50 € oder 150€ bis zur Verlustmeldung danach null Euro.

Kein Unterschied zu anderen Zahlungskarten!


Grundsätzlich muss sich nur die Umsätze begleichen, die ich auch autorisiert habe.

Gleiches gilt auch für andere Zahlungskarten: § 675u BGB



Die Haftung aller "Zahlungsauthentifizierungsinstrumente" (Def.: § 1 V ZAG) ist abschließend in der gleichen Norm geregelt: § 675v BGB.
Diese Norm ist ggü. Verbrauchern halbzwingend, es kann für die EC-Karte also auch keine schärfere Haftung vereinbart werden: § 675e I, IV BGB.
Nicht davon umfasst sind lediglich reine "Geldkarten", bei denen eine Sperrung nicht möglich ist, da das Guthaben sich auf dem Chip selbst befindet: § 675i III 1 BGB.

Insoweit ist die Kreditkarte haftungsrechtlich nicht sicherer als andere Zahlungskarten!
 
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pmeye

Guest
Der Unterschied ist die Beweislast. Bei unberechtigten Verfügungen mit der "EC"-Karte rennst du deinem Geld hinterher, es ist erstmal von deinem Konto weg und du muss nachweisen, dass du den Betrag nicht autorisiert hast. Bei einer KK ist es normalerweise genau umgekehrt! Da widersprichst du einfach der Abrechnung und dann ist erstmal die Bank dran, nachzuweisen, dass die Verfügung von dir autorisiert wurde.
Der Unterschied wurde in Europa mit der Einführung der PIN-Autorisierung für Kreditkarten etwas verwässert, weil da, wie auch bei "EC" unterstellt wird, dass entweder autorisiert wurde oder fahrlässiger Umgang mit der PIN vorliegt.
Aber dennoch bleibt die KK in dieser Beziehung, und insbesondere bei Verfügungen ohne PIN (Internet, Ausland) deutlich sicherer für den Kunden.
Ausserdem hat sie normalerweise ein Limit. Das hat die "EC"-Karte nicht, bzw. erst am Ende deines Dispos!

Die Haftungsgrenze ist zwar theoretisch gleich, aber bei Verfügungen von "EC" mit PIN unterstellt man dir automatisch Fahrlässigkeit und dann gilt die Grenze eben nicht!
 
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le_chiffre

Erfahrenes Mitglied
27.02.2013
311
0
FRA
Der Unterschied ist die Beweislast. Bei unberechtigten Verfügungen mit der "EC"-Karte rennst du deinem Geld hinterher, es ist erstmal von deinem Konto weg und du muss nachweisen, dass du den Betrag nicht autorisiert hast. Bei einer KK ist es normalerweise genau umgekehrt! Da widersprichst du einfach der Abrechnung und dann ist erstmal die Bank dran, nachzuweisen, dass die Verfügung von dir autorisiert wurde.
Der Unterschied wurde in Europa mit der Einführung der PIN-Autorisierung etwas verwässert, weil da, wie auch bei "EC" unterstellt wird, dass entweder autoriesiert wurde oder fahrlössiger Umgang mit der PIN vorliegt. Aber dennoch bleibt die KK in dieser Beziehung deutlich sicherer für den Kunden.
Ausserdem hat sie normalerweise ein Limit. Das hat die "EC"-Karte nicht, bzw. erst am Ende deines Dispos!

Wie brereits erläutert gibt es haftungsrechtlich grds. keinen Unterschied zwischen EC- und Kreditkarte.
Dies bezeieht sich auch auf die Beweislast.

Das von dir beschriebene Beweislastproblem ist, wie du ja selbst erkannt hast, auch keines der Ec-Karte. Es handelt sich vielmehr um ein Problem der Autorisierungsart "PIN", unabhängig davon, welche Art von Zahlungskarten eingesetzt wird. Denn der hier in Rede stehende "Anscheinsbeweis" ist nicht nur bei der Verwendung von (Original-)EC-karte und PIN, sondern auch von (Original-) Kreditkarte und PIN anwendbar, vgl. z.B. BGH WM 2011, 924.
Da die Autorisierung von Kreditkartenzahlungen per PIN (zumindest in Europa) auf dem Vormarsch ist, ist dies also ein Problem von allen Zahlungskarten mit PIN-Autorisierung, einschließlich Kreditkarten.
Vor dem Hintergrund des § 675w S. 3 BGB kann man der Rechtsprechung zum Anscheinsbeweis außerdem durchaus auch kritisch ggü. stehen und bezweifeln ob der "alten Rechtsprechung" überhaupt weiterhin zu folgen ist.


Die Haftungsgrenze ist zwar theoretisch gleich, aber bei Verfügungen von "EC" mit PIN unterstellt man dir automatisch Fahrlässigkeit und dann gilt die Grenze eben nicht!

Mir ist keine EC-Karte bekannt, die nicht ein tägliches bzw. wöchtliches Limit aufweist. Diese liegen meiner Erfahrung nach auch weit unter Kreditkartenlimits, da diese in der Regel von den Banken einheitlich für alle Kunden festgelegt werden und erst auf ausdrücklichen Kudenwunsch heraufgesetzt werden.

Beispiele:
Postbank: https://www.postbank.de/privatkunden/tipp_onlinebanking_kartenlimit.html?hl=limit
ING-DiBa: https://www.ing-diba.de/girokonto/kundenservice/#!01556 --> Höchstbeträge für Kartennutzung
 
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FlyC

Erfahrenes Mitglied
01.01.2013
1.745
0
FRA
Mir ist keine Ec-Karte bekannt, die nicht ein tägliches bzw. wöchtliches Limit aufweist. Diese liegen meiner Erfahrung nach auch weit unter Kreditkartenlimits, da diese in der Regel von den Banken einheitlich für alle Kunden festgelegt werden und erst auf ausdrücklichen Kudenwunsch heruafgesetzt werden.

Bei der DB wird bei der "EC" zwischen Tages- und Wochenlimit unterschieden.
Das Tageslimit war bei mir mit 500€ voreingestellt. Das ist, wie du schon sagst, ein X-faches weniger als bei meinen KK.

*Ergänzung* CoDi: "Tages-/Wochenlimit 1.000,00 EUR / 2.000,00 EUR" */Ergänzung*

Nur die Lastschrift ist an sich unbeschränkt!
Aber hier gibt es (hinsichtlich der Rückbuchung) auch keine Probleme der Beweislast.



Dass das Geld nicht sofort vom Konto abgebucht wird, ist natürlich ein Vorteil der KK!
 
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pmeye

Guest
Also gut, dann nochmal:
Wie brereits erläutert gibt es haftungsrechtlich grds. keinen Unterschied zwischen EC- und Kreditkarte.
Dies bezeieht sich auch auf die Beweislast.
Das ist doch formaljuristisches Geplänkel. Der Unterschied ist, abseits der juristischen Bewertung "Geld weg vom Konto"(EC) vs. "Geld da auf dem Konto und Bank stellt eine Rechnung mit der Bitte um Genehmigung" . Dass eventuell nach einer juristischen Auseinandersetzung dasselbe herauskommen könnte ist da zweitrangig.

Das von dir beschriebene Beweislastproblem ist, wie du ja selbst erkannt hast, auch keines der Ec-Karte....
Es ist aber bei Kreditkarten nicht Standard. Es is IN EUROPA auf dem Vormarsch (was ich kritisiere, weil es den Kunden schlechter stellt), und es wird ausschließlich in Ladenterminals und ATM angewendet, was ja nur ein geringer Teil der Nutzungsarten einer KK ist. Bei "EC" IST ES STANDARD.



Mir ist keine EC-Karte bekannt, die nicht ein tägliches bzw. wöchtliches Limit aufweist.
Ja, und? Was hilft dir das, wenn jemand dein Konto in verschiedenen Ländern mit Kartenduplikaten leerräumt? Das ist DEIN Geld. Und das ist dann weg. Erstmal. Und glaube nicht, alle ATMs dieser Welt seien vernetzt! Liest du manchmal die Presse?
Und der Unterschied ist:
EC: Dein Geld ist weg und du versuchst die Bank zu überzeugen, dass du nicht fahrlässig gehandelt hast.
KK: Das Geld der Bank ist weg, und sie versucht, dieses (per Rechnung) bei dir einzutreiben. Dein Girokonto ist davon unberührt.
 

le_chiffre

Erfahrenes Mitglied
27.02.2013
311
0
FRA
Ich kann zwar nicht so richtig nachvollziehen, warum du mit immer abwegigeren Argumentationen versuchst die Kreditkartenhaftung ggü. der EC-Karte künstlich schön zu reden, aber nun gut:


Das ist doch formaljuristisches Geplänkel. Der Unterschied ist, abseits der juristischen Bewertung "Geld weg vom Konto"(EC) vs. "Geld da auf dem Konto und Bank stellt eine Rechnung mit der Bitte um Genehmigung" . Dass eventuell nach einer juristischen Auseinandersetzung dasselbe herauskommen könnte ist da zweitrangig.

Soweit du den Vorteil auf "Geld weg vom Konto"(EC) vs. Geld da auf dem Konto und Bank stellt eine Rechnung mit der Bitte um Genehmigung" beziehst, kann ich dir erneut nicht folgen.
Sowohl bei EC- als auch bei der Kreditkarte steht am Ende die Zahlungsveprlichtung oder eben auch nicht, je nach haftungsrechtlicher Lage, wie du ja selbst schreibst. Rechtliche und faktische Lage unterscheiden sich also nur vorübergehend.

Lässt man die nun rechtliche Lage außer acht, folgen doch auch praktisch in beiden Fällen erhebliche Probleme bzw. kommt Ärger in vergleichbarem Maße auf einen zu:

1. "Geld weg vom Konto"(EC)" --> Man läuft dem Geld hinterher, was je nach Kreditinstitut schnell oder nicht so schnell von statten gehen kann.

2. "Geld da auf dem Konto und Bank stellt eine Rechnung mit der Bitte um Genehmigung" --> Diese Darstellung ist doch auch wieder recht einseitig von dir gewählt.
Praktisch und je nach Kartenherausgeber kommt es nämlich durchaus vor, dass sich die Klärung des Problems über den Rechnungsabschluss hinzieht und doch der "falsche" Betrag mit der Kreditkartenabrechnung vom Konto abgebucht wird, also auch Geld weg.
Nun könnte man die Lastschrift widerrufen. Tut man dies, fängt der Spaß mit der Kreditkartengesellschaft aber doch erst richtig an. Eine Kartensperre ist die Regel, nach nicht erfolgtem Lastschrifteinzug. Mahnung, Verzugsgebühren usw. runden den Spaß dann ab.
Zum Teil sind diese dann ja sogar berechtigt, denn die widerrufene Lastschrift wird außer den "falschen" Umsätzen, in der Regel auch noch rechtmäßige enthalten.

In beiden Fällen hängt die Intensität der auf einen zukommenden Probleme komplett immens vom jeweiligen Vertragpartner (KK-Herausgeber bzw. kontoführendes KI) und der eigenen Situation ab.
In Fall 1 ist natürlich derjenige mehr beeinträchtigt, der nur ein Girokonto hat, ggü. demjenigen der sein Hauptkonto anderweitigt führt.
In Fall 2 ist natürlich derjenige mehr beeinträchtigt, der nur eine Kreditkarte hat und diese vorläufig nicht mehr einsetzen kann.
Je nach Art der Kreditkarte i.w.S. (z.B. Prepaid, Debit, "echte" KK vom kontoführenden KI, "echte" KK mit Guthaben) stellen sich bei dem Einsatz der KK sogar die gleichen praktischen Probleme wie im Ec-Karten-Fall.

Der Kreditkarte auch diesbezüglich absolut und einzelfallunabhängig den praktischen Haftungs-Vorteil zu gewähren geht zu weit!



Es ist aber bei Kreditkarten nicht Standard. ... Bei "EC" IST ES STANDARD.

Auch bei EC-Karten wird eine Vielzahl der Zahlungen noch mit Unterschrift durchgeführt.
Und in diesen Fällen ist dann sogar die EC-Karte in der Haftung sogar mal der Kreditkarte rechtlich und praktisch überlegen.



Ja, und? Was hilft dir das, wenn jemand dein Konto in verschiedenen Ländern mit Kartenduplikaten leerräumt? Das ist DEIN Geld. Und das ist dann weg. Erstmal. Und glaube nicht, alle ATMs dieser Welt seien vernetzt!

Deine These war, dass der Vorteil von Kreditkarten das "Limit" wäre.
Fakt ist, dass auch EC-Karten ein Limit haben.
Mehr habe ich diesbezüglich nie behauptet.

Aber, da du ja schon fragst:
Ja, das hilft haftungsrechtlich, in zweierlei Hinsicht:
1. Präventiv: Limitierung von Verfügungen durch Limiteinhaltung
2. Repressiv: Beschränkung der Haftung auf das Limit bzw. Mithaftung der Bank bei geduldeter (Transaktionslimit-)Überschreitung.

Btw. greift bei Kartenduplikaten außerdem der Anscheinsbeweis nicht, aber das ist ja auch wieder nur ein "formaljuristisches Geplänkel".
 
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Dieses Thema ist geschlossen.
Geschlossene Themen können, müssen aber nicht, veraltete oder unrichtige Informationen enthalten.
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