Kreditkartenakzeptanz

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Femminello

Erfahrenes Mitglied
08.05.2012
8.152
4.022
Heute im Seegarten im Sportpark Aschheim zum Mittagessen gewesen, zwei schön handgeschriebene Zettel "Keine Kartenzahlung!" Habe trotzdem nachgefragt, nur um die Wirtin zu ärgern...

Das ärgert ja nicht, sondern bestätigt dass es so richtig ist - der Kartenzahlung fordernde Kunde hat trotzdem konsumiert und bezahlt bar.
Ärgern wäre, vor einer Bestellung danach zu fragen und dann wieder zu gehen.
 
10.07.2018
159
0
General Aviation
Heute im Seegarten im Sportpark Aschheim zum Mittagessen gewesen, zwei schön handgeschriebene Zettel "Keine Kartenzahlung!" Habe trotzdem nachgefragt, nur um die Wirtin zu ärgern...

Wenn Du sie wirklich hättest ärgern wollen,
dann doch bitte das komplette Programm:

Eine vom Finanzamt zu akzeptierende Rechnung muss stets maschinell erstellt und mit einer Registriernummer (zugleich Rechnungsnummer) versehen sein.
Weiter muss sie folgende Angaben enthalten:

Name und Anschrift der Gaststätte
Tag der Bewirtung (wichtig: maschinell eingedruckt)
Genaue Bezeichnung der verzehrten Artikel (wie Menü 1, Tagesgericht 2, Lunch-Buffet etc. Allgemeine Angaben wie Speisen und Getränke genügen nicht.)
Rechnungsbetrag in einer Summe inklusive Mehrwertsteuer sowie anzuwendender Steuersatz (für Beträge über 250 Euro siehe die im Folgenden genannten gesonderten Angaben zum Steuerausweis)
Ausstellungsdatum der Rechnung (auch wenn identisch mit Bewirtungsdatum)

Bei Beträgen von über 250 Euro muss zusätzlich enthalten sein:

Name und Anschrift des Bewirtenden, das heißt des Gastgebers
Gesonderter Ausweis von Rechnungsbetrag in Euro – aufgeschlüsselt nach Steuersätzen sowie Mehrwertsteuersatz und -betrag
Steuer- oder Umsatzsteueridentifikationsnummer der Gaststätte

Hinweis: Die Grenze für sogenannte Kleinbetragsrechnungen wurde im laufenden Jahr duch das Bürokratieentlastungsgesetz II rückwirkend zum 1. Januar 2017 von 150 Euro auf 250 Euro erhöht.
 

Monty_GER

Reagenzglaskellner
21.11.2010
1.383
3
42
Niederrhein
Wenn Du sie wirklich hättest ärgern wollen,
dann doch bitte das komplette Programm:

Eine vom Finanzamt zu akzeptierende Rechnung muss stets maschinell erstellt und mit einer Registriernummer (zugleich Rechnungsnummer) versehen sein.
Weiter muss sie folgende Angaben enthalten:

Name und Anschrift der Gaststätte
Tag der Bewirtung (wichtig: maschinell eingedruckt)
Genaue Bezeichnung der verzehrten Artikel (wie Menü 1, Tagesgericht 2, Lunch-Buffet etc. Allgemeine Angaben wie Speisen und Getränke genügen nicht.)
Rechnungsbetrag in einer Summe inklusive Mehrwertsteuer sowie anzuwendender Steuersatz (für Beträge über 250 Euro siehe die im Folgenden genannten gesonderten Angaben zum Steuerausweis)
Ausstellungsdatum der Rechnung (auch wenn identisch mit Bewirtungsdatum)

Bei Beträgen von über 250 Euro muss zusätzlich enthalten sein:

Name und Anschrift des Bewirtenden, das heißt des Gastgebers
Gesonderter Ausweis von Rechnungsbetrag in Euro – aufgeschlüsselt nach Steuersätzen sowie Mehrwertsteuersatz und -betrag
Steuer- oder Umsatzsteueridentifikationsnummer der Gaststätte

Hinweis: Die Grenze für sogenannte Kleinbetragsrechnungen wurde im laufenden Jahr duch das Bürokratieentlastungsgesetz II rückwirkend zum 1. Januar 2017 von 150 Euro auf 250 Euro erhöht.

Wobei das "bitte einen Bewirtungsbeleg" doch in keinem Restaurant ein Problem ist. Dürfte ein Knopfdruck sein.
 
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Reaktionen: Femminello

konavf

Erfahrenes Mitglied
07.03.2018
874
90
Das ärgert ja nicht, sondern bestätigt dass es so richtig ist - der Kartenzahlung fordernde Kunde hat trotzdem konsumiert und bezahlt bar.Ärgern wäre, vor einer Bestellung danach zu fragen und dann wieder zu gehen.
Das ist die Theorie, in der Praxis war ich da mit mehreren Arbeitskollegen, die davon nix gehalten hätten... ;-)
 

WurstCase

Aktives Mitglied
28.02.2018
153
5
Kurz gesagt: Das Terminal prüft beim Zahlungsvorgang allerlei ab (z.B. Echtheit der Karte) und stellt dann fest ob es eine Notwendigkeit gibt online zu gehen. Ist dies nicht der Fall wird eben die Karte direkt nach Autorisierung der Zahlung gefragt. [...] Es gibt also gar keinen Grund am Terminal irgendwas zu konfigurieren was dies verhindern würde.

Hmm, bin mir aber ziemlich sicher, dass ich seit geraumer Zeit kein Terminal mehr gesehen habe, das nicht bei jeder Transaktion (alles außer ELV) online geht. Evtl. vor vielen Jahren (> 10) das letzte Mal bei Aldi Nord, bin mir aber nicht sicher. Lediglich bei einem Terminal in D habe ich gesehen, dass zwar die PIN offline gecheckt wurde, die Transkation lief dann aber dennoch online. In der europäischen Nachbarschaft hat man es ja wesentlich häufiger, dass Terminals Transaktionen offline abwickeln, was natürlich viel schneller geht bzw. gehen kann. Das schnellste Terminal, was ich derzeit kenne, ist das Worldline Yomani, was z. B. bei Aldi Süd im Einsatz ist. Aber obwohl es spürbar schneller ist, als andere Terminals in D, werden die Zahlungen dennoch online autorisiert. Daher vermute ich, dass hierzulande die Terminals eigentlich immer so konfiguriert sein müssen, dass sie in jedem Fall online gehen. Karten dürfte es schließlich genug geben, deren Limits so konfiguriert sind, dass Kleinbeträge auch offline autorisiert werden könnten. Werde mir in nächster Zeit auch mal die TVR-Daten bei Zahlungen mit verschiedenen Karten und Terminals genauer ansehen.
 

Andy2

Erfahrenes Mitglied
12.07.2016
2.228
4
Werde mir in nächster Zeit auch mal die TVR-Daten bei Zahlungen mit verschiedenen Karten und Terminals genauer ansehen.
Gute Idee.
Je nach Karte siehst du es auch an den Logs auf der Karte selbst. Advanzia gesteckt geht eigenlich immer offline durch. Kontaktlos geht es mit derselben Karte aber stets online.
 

gowest

Erfahrenes Mitglied
15.02.2012
12.405
7
89f9867529e33764577c3ea6a097a8ef.jpg
kein Wunder dass die kartenzahlung hassen.
 

TheReal

Aktives Mitglied
18.07.2018
142
5
Wer heute bei einem Friseur in einer kleinen Stadt. An der Kasse prangerte ein großer Aufsteller mit quasi allen erdenkbaren Kartenlogos, inklusive Amex und kontaktlos Logo. Wollte das dann natürlich gleich mal ausprobieren.

Der Kassierer stellte mir dann erstmal sein Terminal hin aber Google Pay funktioniert nicht. Ok, dann stecke ich die Karte halt: keine Reaktion. Eine anderer kommt dann dazu und meinte, dass ginge nicht, nur EC.

Stecke dann meine girocard ein, welche dann endlich funktioniert. Das Gerät, welches sehr altmodisch aussieht, druckt anschließend nur einen leeren Bon. Da meint der Kassierer doch echt, es hätte wohl nicht geklappt, ich könne ja Bar bezahlen. Zeige denen dann meine Banking App, auf der die Zahlung schon angezeigt wird... Das Terminal hat übrigens die ganze Zeit gebeten, man solle die Karte doch bitte durchziehen, was ja totaler Quatsch ist, besonders wenn es um girocard geht. Ich nehme mal an, das war total falsch konfiguriert.

Warum der Aufsteller mit all den Kartenlogos, wenn man ein falsch eingestelltes asbach-uralt Kartenterminal hat und angeblich nur girocard nimmt? Zum Kotzen.
 
Zuletzt bearbeitet:

HAM76

Erfahrenes Mitglied
21.09.2009
4.495
3.633
HAM
Wenn Du sie wirklich hättest ärgern wollen,
dann doch bitte das komplette Programm:

Das meiste, was in der Gastronomie oder von Kunden umgangssprachlich als "Rechnung" bezeichnet wird, ist ja keine Rechnung, und selbst für die Rechnung gibt es mehrere Definitionen.

Umgangssprachlich ist damit meist die Rechnung nach §14 UStG gemeint. Diese ist nur zwischen Unternehmern verpflichtend (Ein Unternehmen bestellt im Restaurant für seine Mitarbeiter) und nur relevant, wenn Du die Vorsteuer geltend machen möchtest. Unabhängig davon kannst Du die Rechnung nach HGB haben, an die deutlich niedrigere Anforderungen gestellt werden, die der Dokumentation des Geschäftsbetriebes und vor allem der Gewinnermittlung dient.

An der Kasse bekommst Du meistens eine Quittung, die in §368 BGB geregelt ist. Die Quittung dokumentiert den Zahlungserhalt (so gut wie immer im Einzelhandel der Fall), die Rechnung hingegen die offene Forderung.

Dein volles Programm wiederum stammt aus § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Satz 3 EStG, und hier geht es um die Gewinnermittlung von Unternehmen.

Und weil das alles viel zu kompliziert ist, gibt es die Kleinbetragsrechnung nach §33 UstDV.

In der Apotheke ist es natürlich noch komplizierter, da durch das Sachleistungsprinzip der GKV die Rechnung das Rezept ist und nicht der Kassenzettel, aber für die Kasse eine lückenlose Quittungshistorie nachgewiesen werden muss und bei Abgaben von Artikeln über dem Festbetrag die Umsatzsteuerzahlung gesplittet wird, was wiederum einen Vorsteuerabzug unmöglich macht. Daher dann auch immer der Zusatztext, dass die Quittung aus der Apotheke nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
 
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Reaktionen: Xer0 und skyx

Andy2

Erfahrenes Mitglied
12.07.2016
2.228
4
Merkwürdig. Gibt es unterschiedliche Limits für gesteckt und kontaktlos oder kann das dann nur vom Terminal abhängen?

Sollte eigentlich von der Karte ausgehen. Bei kontaktlos wird die Autorisierungsanfrage an die Karte geschickt. Die hat dann 3 Möglichkeiten zu antworten:

1. Ablehnen
2. Bestätigen (mit Transaction Certificate)
3. An den Issuer verweisen

Die Advanzia verweist auf den Issuer, dann geht es online weiter. Bei einer "Signature First"-Karte verstehe ich nicht warum man das so macht.
Bei Karten mit Pin kommt "online PIN" zu Einsatz weil "offline PIN" unsicher ist und zwei Taps erfordern würde. Wenn die Karte aber die PIN nicht bekommt kann sie auch nicht autorisieren.
Bei Kleinbeträge wäre es auch egal. Mit der DiPoket gingen anfangs ja wirklich mal kontaktlose Offlinezahlungen und das ist nichtmal eine Kreditkarte.
 
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Reaktionen: MaxBerlin

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.211
1.833
Wer heute bei einem Friseur in einer kleinen Stadt. An der Kasse prangerte ein großer Aufsteller mit quasi allen erdenkbaren Kartenlogos, inklusive Amex und kontaktlos Logo. Wollte das dann natürlich gleich mal ausprobieren.

Der Kassierer stellte mir dann erstmal sein Terminal hin aber Google Pay funktioniert nicht. Ok, dann stecke ich die Karte halt: keine Reaktion. Eine anderer kommt dann dazu und meinte, dass ginge nicht, nur EC.

Stecke dann meine girocard ein, welche dann endlich funktioniert. Das Gerät, welches sehr altmodisch aussieht, druckt anschließend nur einen leeren Bon. Da meint der Kassierer doch echt, es hätte wohl nicht geklappt, ich könne ja Bar bezahlen. Zeige denen dann meine Banking App, auf der die Zahlung schon angezeigt wird... Das Terminal hat übrigens die ganze Zeit gebeten, man solle die Karte doch bitte durchziehen, was ja totaler Quatsch ist, besonders wenn es um girocard geht. Ich nehme mal an, das war total falsch konfiguriert.

Warum der Aufsteller mit all den Kartenlogos, wenn man ein falsch eingestelltes asbach-uralt Kartenterminal hat und angeblich nur girocard nimmt? Zum Kotzen.
Landluft halt
 

ponyhofinsasse

Erfahrenes Mitglied
23.08.2017
3.211
15
Das Jahr ist wieder um, daher durfte ich wieder den höchsten Betrag innerhalb eines Jahres in bar bezahlen
150 Euro beim thailändischen Konsulat :eek:
 

tisch

Erfahrenes Mitglied
15.11.2017
638
137
Wer heute bei einem Friseur in einer kleinen Stadt. An der Kasse prangerte ein großer Aufsteller mit quasi allen erdenkbaren Kartenlogos, inklusive Amex und kontaktlos Logo. Wollte das dann natürlich gleich mal ausprobieren.

Der Kassierer stellte mir dann erstmal sein Terminal hin aber Google Pay funktioniert nicht. Ok, dann stecke ich die Karte halt: keine Reaktion. Eine anderer kommt dann dazu und meinte, dass ginge nicht, nur EC.

Stecke dann meine girocard ein, welche dann endlich funktioniert. Das Gerät, welches sehr altmodisch aussieht, druckt anschließend nur einen leeren Bon. Da meint der Kassierer doch echt, es hätte wohl nicht geklappt, ich könne ja Bar bezahlen. Zeige denen dann meine Banking App, auf der die Zahlung schon angezeigt wird... Das Terminal hat übrigens die ganze Zeit gebeten, man solle die Karte doch bitte durchziehen, was ja totaler Quatsch ist, besonders wenn es um girocard geht. Ich nehme mal an, das war total falsch konfiguriert.

Warum der Aufsteller mit all den Kartenlogos, wenn man ein falsch eingestelltes asbach-uralt Kartenterminal hat und angeblich nur girocard nimmt? Zum Kotzen.
Ich wäre mir mit der Zahlung nicht so sicher. Hatte den gleichen Fall auch mal und hab dann mit der Kassenkraft diskutiert da N26 schon abgebucht hat. Irgendwann wurde mir der Betrag wieder erstattet. Gab dann Freibier in Budapest... Das mit den Logos ist natürlich stark [emoji3]
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
3
89f9867529e33764577c3ea6a097a8ef.jpg
kein Wunder dass die kartenzahlung hassen.

Keine 10% der Betriebe sind negativ aufgefallen, das würde nach deiner Logik bedeuten das 90% der Gastronomen problemlos Kartenzahlungen akzeptieren könnten.

Aber mal echt, Deutschland ist so hinterher, weil man hier nicht überall mit Karte zahlen kann - dann aber Teletext nutzen? Da wundert mich nicht das du die ganze Zeit jammerst. Ich habe im Keller noch einen BTX Terminal, den kannst du gerne haben.

2014 hat man in Berlin 4000 Steuersünder verurteilt, Gesamtsumme der hinterzogenen Steuern ca. 55 Millionen - auch da sieht man das die Gastronomie nicht der wahre Übeltäter ist. Ein Berliner Steuerstrafrichter sagt dazu:
Das läuft weder alles schwarz noch alles weiß“, sagt Haslinger – und in den meisten Fällen aus blanker Not: In der Gastronomie zum Beispiel, wo mörderischer Wettbewerb herrsche.
 
Zuletzt bearbeitet:

gowest

Erfahrenes Mitglied
15.02.2012
12.405
7
Ich nutze den nicht bin nicht im DE. Hat mir nur jmd geschickt. Die anderen konnten es halt vertuschen. Erzähl mir doch nichts. Die bescheissen alle. Es gibt keinen plausiblen Grund für gastro keine Karte zu nehmen.
 

HeinMück

Erfahrenes Mitglied
03.10.2016
2.130
296
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Das läuft weder alles schwarz noch alles weiß“, sagt Haslinger – und in den meisten Fällen aus blanker Not: In der Gastronomie zum Beispiel, wo mörderischer Wettbewerb herrsche.
Wenn ich im "mörderischen Wettbewerb" nur mithalten kann, wenn ich die Steuer bescheiße, stimmt mit meinem Geschäftsmodell nicht. Wenn ein Richter das als "blanke Not" bezeichnet, stimmt da auch etwas nicht. Es wird ja niemand gezwungen einen Gastronomiebetrieb zu eröffnen.
 
Status

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