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mattes77

Erfahrenes Mitglied
14.06.2016
3.387
1.926
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Eine kurze Frage an die Spezialisten. Ist das Kombikonto bei der Ziraat-Bank als Zweitkonto (über das dann nur unbarer Zahlungsverkehr läuft) zu empfehlen?
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.153
760
Ist das Kombikonto bei der Ziraat-Bank als Zweitkonto (über das dann nur unbarer Zahlungsverkehr läuft) zu empfehlen?
Vorab: Transaktionen, die nicht online in Auftrag gegeben werden, sind vor kurzem deutlich teurer geworden. Online-Führung ist weiterhin bedingungsgemäss kostenfrei. Das Online-Banking-Interface ist jetzt nicht gerade der Zukunft entsprungen, aber schon OK. Man kann ja HBCI/FinTS nutzen.

Ansonsten bucht die Bank einigermassen zügig, ich habe sie als eher unkompliziert erlebt, und es gibt schon seit langer Zeit immer (Tagesgeld-) konkurrenzfähige Zinsen. Nur eben auf dem "Girokonto". Oder, wenn man es andersherum formulieren will: Ein Tagesgeldkonto mit girocard / Maestro. Und darüber hinaus noch ein paar Filialen in grossen Städten der früheren Bundesrepublik.

Warum also nicht?


PS: Nebenbei wies hier jemand mal darauf hin, dass die Maestro-Karte im Fremdwährungseinsatz einen rein prozentualen Aufschlag (ad valorem) von 1% beinhaltet, d.h., also ohne Mindestgebühr. Für den "Notfall" also ggf. eine brauchbare Karte.
 
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LordD

Neues Mitglied
10.04.2016
17
0
Habe eine kurze Frage zur Fidor. Die verwenden doch den Referenzkurs von MC (Tageskurs). Jetzt habe ich gestern etwas für 20,70 Pfund bestellt und 24,30 Euro wurden vorgemerkt (08.07.2016). Heute am 09.07.2016 wurden 24, 25 Euro gebucht. Laut dem Buchungstext zu einem Kurs von 1,172 GBP/EUR. Diesen Kurs finde ich bei MC aber nicht. Weder auf der direkten Homepage noch auf Firstdata oder Pluscard. Es kann ja nur der Kurs vom 08.07.2016 sein. Oder verwendet Fidor irgendwelche Sekubdenkurse zum Zeitpunkt der Anfrage?
 

LordD

Neues Mitglied
10.04.2016
17
0
Danke für sie schnelle Antwort. Aber irgendwie finde ich den von dir angegebenen Kurs nicht. Firstdata gibt einen Kurs von 0,850541.
 

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Komisch, bei mir funktioniert der 8.

Inzwischen kannst du den Kurs auch bei Firstdata sehen, dort musst du aber den 9. auswählen.
 

NFCTag

Erfahrenes Mitglied
01.07.2016
1.327
6
Ich wollte mal fragen was an ELV so schlecht ist wenn man mit der Girocard bezahlt und der Händler mit Lastschriftverfahren abbucht. Warum ist diese Methode hier so verhasst? Gibt es da einen großen Nachteil?
 

derkamener

Erfahrenes Mitglied
02.07.2016
1.782
5
Ich wollte mal fragen was an ELV so schlecht ist wenn man mit der Girocard bezahlt und der Händler mit Lastschriftverfahren abbucht. Warum ist diese Methode hier so verhasst? Gibt es da einen großen Nachteil?

Würde mich auch im Detail interessieren, was ich weiß ist, dass Zahlung per Unterschrift halt ein unsicheres Verfahren ist.
 

mattes77

Erfahrenes Mitglied
14.06.2016
3.387
1.926
Kurze Frage an die, die es schon ausprobiert haben. Wenn ich mein DKB-Cash Girokonto gekündigt habe, kann ich dann dort nie mehr eins eröffnen? Im Netz heißt es, es wäre so, weil dies Geschäftspolitik wäre. Laut telefonischer Auskunft des Kundenservice ist dies nicht der Fall. Sondern man bekommt wohl einen kleineren Verfügungsrahmen und Dispo! Wie sind eure Erfahrungen?
 

nrw

Erfahrenes Mitglied
12.03.2010
299
0
Ich wollte mal fragen was an ELV so schlecht ist wenn man mit der Girocard bezahlt und der Händler mit Lastschriftverfahren abbucht. Warum ist diese Methode hier so verhasst? Gibt es da einen großen Nachteil?

1. Angenommen du bezahlst mit ELV deinen Einkauf und zwischen Zahlung an der Kasse und Abbuchung auf deinem Konto wird eine unberechtigte Lastschrift auf deinem Konto eingelöst, die dafür sorgt, dass der verfügbare Betrag auf deinem Konto kleiner ist, als der Zahlbetrag an der Kasse, passiert folgendes:
Deine Bank weist die Ausführung der Lastschrift des Händlers zurück und du hast die Kosten für die Rücklastschrift und Bearbeitungskosten zu tragen.
Im Falle der Zahlung mit PIN hingegen ist der Betrag blockiert, die unberechtigte Lastschrift scheitert und es entstehen keine unvermeidbaren Kosten.
2. Im Falle des Kartenverlusts ist es für den Finder / Dieb einfacher die Unterschrift zu fälschen, als die PIN zu erraten. => Du musst deinem Geld hinterherlaufen.
 
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DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
9
Ich wollte mal fragen was an ELV so schlecht ist wenn man mit der Girocard bezahlt und der Händler mit Lastschriftverfahren abbucht. Warum ist diese Methode hier so verhasst? Gibt es da einen großen Nachteil?
Ergänzend noch der Hinweis, dass eine Kartensperrung bei Verlust keine Sperre für ELV erfolgt.
Den wenigsten Verbrauchern ist das bekannt und man darf dann seinem Geld hinterherrennen.
 
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User1442xyz

Erfahrenes Mitglied
30.08.2014
837
7
ELV kann hat aber auch von Vorteil sein: Wenn man weiß, dass das Konto nicht gedeckt ist, man eine Sache aber unbedingt jetzt kaufen möchte und bereit ist die Rücklastschriftgebühren dafür zu tragen.
 

iStephan

Erfahrenes Mitglied
09.11.2010
1.012
2
Ergänzende Frage:
Nach 7 Tagen oder so wird bei Rücklastschrift im Rahmen von ELV automatisch nochmals ein Abbuchungsversuch unternommen, iirc.
Gilt das unabhängig von der "Ursache"?

Für den Betroffenen könnte es ja relativ einfach sein, wenn der Zahlungsabwickler dann in den "Halt, Stop, da muss was geklärt werden"- Modus umschalten würde, wenn der Kontoinhaber die Lastschrift aktiv zurückbuchen lässt.

Wenn die Lastschrift mangels Deckung zurückgeht, wäre die "Automatik" ja noch halbwegs okay... (von den skizzierten Überschneidungen abgesehen).

Ein großer Nachteil ist ausserdem, dass bei ELV "verlorengegangene Karten" nicht automatisch angehalten und eingezogen werden können wie am ATM.
 

MaxBerlin

Erfahrenes Mitglied
27.01.2015
4.448
14
In the heart of leafy Surrey
Kurze Frage an die, die es schon ausprobiert haben. Wenn ich mein DKB-Cash Girokonto gekündigt habe, kann ich dann dort nie mehr eins eröffnen? Im Netz heißt es, es wäre so, weil dies Geschäftspolitik wäre. Laut telefonischer Auskunft des Kundenservice ist dies nicht der Fall. Sondern man bekommt wohl einen kleineren Verfügungsrahmen und Dispo! Wie sind eure Erfahrungen?
Ich habe diesen Weg persönlich nicht beschritten.
Aber ich habe dazu recherchiert und das Ergebnis ist: "Innerhalb der ersten 1-2 Jahre nach der Kündigung eher nicht, danach aber Wiedereröffnung gut möglich, insb. wenn sich etwas positiv verändert hat (z.B. Einkommensverhältnisse)."
 
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Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.153
760
ELV kann hat aber auch von Vorteil sein: Wenn man weiß, dass das Konto nicht gedeckt ist, man eine Sache aber unbedingt jetzt kaufen möchte und bereit ist die Rücklastschriftgebühren dafür zu tragen.
...was allerdings ein vertragswidriges, in dem Sinne "illegales" Verhalten wäre.
Wenn sowas massiv erleichtert wird, spricht das für mich - mal ganz allgemein gesehen - nicht gerade "für" ein Zahlungsverfahren.


Und mal unabhängig davon, dass ich aus Sicherheitsgründen meist lieber mit Unterschrift als mit PIN zahle:

Die Tatsache, dass ich bei ELV...
1. Eine Karte, deren aktueller Verfügungsrahmen sofort online geprüft werden könnte (wie bspw. bei V Pay)...
2. ...in ein Terminal schiebe, dass den aktuellen Verfügungsrahmen sofort online prüfen könnte (und das mit anderen Karten auch tut)...
3. ...und damit der Zahlungsbetrag sofort online reserviert werden könnte (wie eben anderen Karten)
3. ...dann aber in einer Zahlweise zahle, die den aktuellen Verfügungsrahmen tatsächlich nicht prüft...
4. ...und das Geld nicht sofort reserviert...
...ist eigentlich ein schlechter Witz.


Wenn - in einer Welt, in der es kein ELV gäbe und wir heute alle per girocard-PIN/V Pay/Maestro zahlten - sich jemand sowas als "neues" Zahlungsverfahren ausdenkte, so würde ihm jeder den Vogel zeigen und das als "schwachsinnig" bezeichnen.
 
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iStephan

Erfahrenes Mitglied
09.11.2010
1.012
2
Verfügungsrahmen, Reservierung und aktuell angefragten Betrag gedanklich zu verwalten, kann man wunderbar auf den Konsumenten "outsourcen" .... :( :eek: ;)

.. der immer seinen aktuellen Kontostand im Kopf haben muss, wenn er an der Supermarktkasse mit ELV hantiert ...

An gar vielen Innovationen klebt der Geruch, ein Problem zu lösen indem man es anderen aufbürdet (manchmal nicht gleich erkennbar)...
 
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netzfaul

Erfahrenes Mitglied
31.12.2015
3.932
2.514
Ergänzende Frage:
Nach 7 Tagen oder so wird bei Rücklastschrift im Rahmen von ELV automatisch nochmals ein Abbuchungsversuch unternommen, iirc.
Gilt das unabhängig von der "Ursache"?

Für den Betroffenen könnte es ja relativ einfach sein, wenn der Zahlungsabwickler dann in den "Halt, Stop, da muss was geklärt werden"- Modus umschalten würde, wenn der Kontoinhaber die Lastschrift aktiv zurückbuchen lässt.

Wenn die Lastschrift mangels Deckung zurückgeht, wäre die "Automatik" ja noch halbwegs okay... (von den skizzierten Überschneidungen abgesehen).

Ein großer Nachteil ist ausserdem, dass bei ELV "verlorengegangene Karten" nicht automatisch angehalten und eingezogen werden können wie am ATM.

Das ist nicht automatisch, sondern das sind die Prozesse der Anbieter. Nur, wenn die Lastschrift mangels Deckung zurück ging, wird erneut versucht. Bei Widerspruch oder erloschenem Konto gibt es keinen 2. Versuch
 
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User1442xyz

Erfahrenes Mitglied
30.08.2014
837
7
Warum sollte man das tun?

Z.B. in einer Notsituation, weil man nichts mehr zu essen hat, der nächste Zahlungseingang aber erst in einer Woche ist.
Oder weil ein zeitlich befristeter Sonderangebotspreis + Rücklastschriftgebühr günstiger sein kann, als zu warten bis man sein Gehalt bekommen hat.
Oder der Geburtstag der Freundin nun mal schon heute ist und nicht erst nächste Woche etc. etc.
 

derkamener

Erfahrenes Mitglied
02.07.2016
1.782
5
Z.B. in einer Notsituation, weil man nichts mehr zu essen hat, der nächste Zahlungseingang aber erst in einer Woche ist.
Oder weil ein zeitlich befristeter Sonderangebotspreis + Rücklastschriftgebühr günstiger sein kann, als zu warten bis man sein Gehalt bekommen hat.
Oder der Geburtstag der Freundin nun mal schon heute ist und nicht erst nächste Woche etc. etc.

Ist dennoch eine Straftat. Wenn man etwas bezahlt, in dem Wissen, dass man dafür nicht genügend Geld hat, ist das eine Straftat.
 
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gowest

Erfahrenes Mitglied
15.02.2012
12.405
7
Händler unterstützen dann anscheinend Straftaten mit ihren herrlichen system ?
 

MaxBerlin

Erfahrenes Mitglied
27.01.2015
4.448
14
In the heart of leafy Surrey
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Händler unterstützen dann anscheinend Straftaten mit ihren herrlichen system ?
Nein! Auch ein leicht beklaubarer Tourist, der Handy und Geldbeutel am Strandcafé auf den Tisch legt, o.ä., genießt den Schutz des Strafrechts.
Dass die Händler ein System verwenden, welches leicht zu missbrauchen ist, mag Fakt sein. Aber "Händler unterstützen Straftaten" ist kein taugliches Argument gegen ELV.

Es wäre schlimm, wenn es nicht so wäre!
Dann würden Argumente wie "sie wollte es doch auch, ihr Rock war unanständig kurz", "warum geht eine junge Frau um diese Zeit unbegleitet vor den Kölner Bahnhof" gesellschaftsfähig werden.
 
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