LG Köln: Lufthansa darf für Umbuchung nach Annullierung keine Zuzahlung verlangen

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wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.281
733
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Wobei es hier ja nicht (unmittelbar) um Liquiditätsabfluss ging, sondern eher um Liquiditätszufluss durch Aufzahlungen. Durch das Aufzahlungsverlangen hat Lufthansa aber im Zweifel dann Rückzahlungsforderungen von Leuten ausgelöst, die bei kostenneutraler Umbuchung das Geld bei Lufthansa lassen würden. Interessant wäre ja mal zu wissen, wieviel Kunden zwischenzeitlich Aufzahlungen geleistet haben, was Lufthansa also an dem Manöver bislang verdient hat.

Falls Kollege kexbox überhaupt noch an Bord von Lufthansa & Co.-Flugzeugen gelassen wird, ist es jetzt wohl an der Zeit, ihm anzuraten, an Bord servierte Speisen und Getränke stets vorkosten zu lassen....
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Interessant wäre ja mal zu wissen, wieviel Kunden zwischenzeitlich Aufzahlungen geleistet haben, was Lufthansa also an dem Manöver bislang verdient hat.

Interessant wäre auch zu wissen, warum die Bundesjustizministerin zu den seit Wochen bekannten Betrugsversuchen nichts zu sagen hat. Immerhin ist sie ja im Nebenamt auch die Ministerin für Verbraucherschutz.
 
Zuletzt bearbeitet:

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.281
733
Hört sich nach einer interessanten juristischen Dissertation an:

"Der Call-Center-Mitarbeiter - ein absichtslos doloses oder ein undoloses Werkzeug von Leitungsorganen einer Luftverkehrsgesellschaft? Eine Grundlagenuntersuchung unter besonderer Berücksichtigung der Besonderheiten im Ausland domizilierender Call-Center"
 

Scorn_Addiction

Erfahrenes Mitglied
07.09.2017
1.844
87
ZRH
Das LG Köln hat in einem von mir betreuten wettbewerbsrechtlichen einstweiligen Verfügungsverfahren der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen entschieden, dass Lufthansa keine Zuzahlung verlangen darf (wenig überraschend).

Hi kexbox,

hatte es gerade bei Traveldealz gelesen und musste sofort an Dich denken.
Also steckst Du dahinter, hatte ich schon vermutet.
(y)

Bis bald und Danke.
S.
 
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Reaktionen: kexbox

crane04

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
1.323
312
FRA
Gilt dies auch für Abflüge aus dem Ausland, sprich AMS-FRA-XXX gebucht auf LH.de?
 

harrison

Aktives Mitglied
16.07.2013
167
183
CGN
Bin mal gespannt ob sich eine Veränderung im Umgang mit den Buchungsklassen ergibt. Gerade eben war noch die bekannte Aussage „A muss verfügbar sein, bei F ist ein Aufpreis fällig“ zu hören.

Ansonsten natürlich ein großartiges Urteil!
 
Zuletzt bearbeitet:

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.135
8.378
BRU
Bin mal gespannt ob sich eine Veränderung im Umgang mit den Buchungsklassen ergibt. Gerade eben war noch die bekannte Aussage „A muss verfügbar sein, bei F ist ein Aufpreis fällig“ zu hören.

Ansonsten natürlich ein großartiges Urteil!

Genau das frage ich mich auch. Ob die den Callcenter-Agents und Reisebüros jetzt wirklich irgendwann erlauben, kostenlos umzubuchen, auch wenn man dadurch in eine höhere Buchungsklasse kommt? Oder nicht eher darauf spekulieren, dass ein Großteil der Paxe weder von seinem Recht auf kostenlose Umbuchung noch von diesem Urteil weiß.

Wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass sie dadurch nennenswerte Einnahmen erzielen. Die wenigsten dürften doch in der aktuellen Lage bereit sein, da großartig draufzuzahlen - ohne zu wissen, ob die Flüge am neuen Datum überhaupt stattfinden bzw. sie reisen dürfen.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.321
2.514
Neuss
www.drboese.de
Würde das auch implizieren, dass bei einer stornierten EF eine Umbuchung auf einen "normalen" Tarif stattzufinden hat?
Du hast keinen Anspruch auf irgendeinen Tarif, Du hast einen Anspruch auf Beförderung. Wenn Du ne A Buchung hast und es gibt nur F, dann müssen sie dich trotzdem befördern, aber Du hast kein Recht auf F-Meilen.

Wie ist "Deutschlandbezug" zu verstehen?
z.b. ein Schweizer fliegt mit LH von CDG/KBP/... über FRA nach MIA - wäre dies schon Deutschlandbezug (da LH und dt. Airline) oder nicht?
Ist mit dem Urteil auch die aktuelle Umbuchungsmöglichkeit über die Ticketgültigkeit hinaus abgedeckt?
Bei LH ist es nicht so schwierig, weil m.W.n. keine 5th-Freedom-Strecken bestehen. Bei anderen Airlines - es bewegt sich gerade noch mehr - ist das aber durchaus ein Punkt. Wenn der deutsche von AMS nach NYC fliegt und ihm ein deutsches Callcenter Unsinn sagt, ist die Frage, wie weit soetwas unterbunden werden kann.

Magst Du die im Beschluss erwähnte Reaktion vom 06.05.2020 hier einstellen oder zitieren? Dann haben wir hier bestimmt noch mehr zu lachen...
Es war in der Tat nur eine Bitte um Fristverlängerung. Im Nachgang den Kollegen gefragt, ob wir dort zustellen dürfen, teilte er mit, dass wir direkt an LH zustellen sollen. Führt natürlich auch dazu, dass das Ganze später "in Kraft tritt"...
Gilt dies auch für Abflüge aus dem Ausland, sprich AMS-FRA-XXX gebucht auf LH.de?
Ja.

Damit die Geldstrafe (oder die Ordnungshaft) auch eingefordert werden kann, muss man den Sachverhalt dann an die Verbraucherzentrale melden? Wenn ja, an welche Verbraucherzentrale?
Kontaktdaten findest Du unter https://www.verbraucherzentrale.nrw/kontakt-nrw. Ich biete mich gerne als Bote an, um es direkt dorthin zu leiten, wo es hingehört.
Wie ist der Weg, dies einzufordern?
Da es online ja nicht möglich ist, ohne Aufschlag umzubuchen und die Callcenter (egal welcher Airline) selbst unter Hinweis des Kunden auf das Urteil nicht kostenlos umbuchen werden, bleibt nur der Weg, erstmal gegen Bezahlung umzubuchen und dann der Aufschlag zurückzufordern, ggf. mit Deiner Unterstützung, oder?
Wenn Dir nach Zustellung die Umbuchung nur gegen Aufpreis angeboten wird, informiere die VZ NRW (s.o.). Das kostet LH dann ein Ordnungsgeld. Ich würde an Deiner Stelle an customer.relations@lufthansa.com schreiben und eine Frist von z.B. 7 Tagen zur Umbuchung setzen. Danach dann auf eigene Faust und Erstattung verlangen.
2) Wie verhält es sich mit der Erhöhung der Luftverkehrsabgabe?
EW hat ja mit der letzten Erhöhung der Luftverkehrsabgabe um 5,xx € die "Einstiegspreise" (= niedrigste Buchungsklasse) sowie die Preise der weiteren niedrigen Buchungsklassen pauschal um 5€ hochgesetzt (z.B. STR-DRS beginnt jetzt bei 44,99 € statt 39,99 €).
2a) Wenn der o.g. Beispielflug innerhalb derselben Buchungsklasse für 5 € Aufschlag umgebucht wird, könnte die Airline mit der Begründung, dass der Aufschlag alleine durch die Erhöhung der Luftverkehrsabgabe zustandegekommen ist, die Rückerstattung ablehnen?
Nein.
2b) Wenn der o.g. Beispielflug für 15 € Aufschlag umgebucht wird, könnte die Airline (wenn die Rückerstattung dann akzeptiert wird) mit derselben Begründungnur 10 € bzw 9,xx € rückerstatten?

3) Zuständigkeit für EW
Ist das LG Köln eigentlich auch für EW zuständig (wegen Sitz der Eurowings Aviation in Köln) oder nicht (wegen Sitz der Eurowings in Düsseldorf)?
Für Passagiere ist eine Klage am Startort, Zielort oder Sitz der Airline, bei EW Düsseldorf, möglich.
4) Prozess bei Weigerung
Falls EW die Rückzahlung nach Fall 2b) verweigern sollte, frag' doch mal bei der VZ nach, ob die das auch wegen 10 oder 15 € bei EW durchziehen würden, ich stelle meine Umbuchung dann gerne als Muster zur Verfügung :D.
Melde Dich gerne bei mir.

Gab es für die EVs Freiwillige aus dem VFT :D ?
Es gab auch mehrere enttäuschte Passagiere aus dem VFT.
 

GCELY

Erfahrenes Mitglied
18.12.2011
376
119
Danke!

Nur, die Lufthansa muss in den kommenden Monaten ja wieder Geld verdienen, jetzt Millionen Tickets gratis umbuchen zu müssen ist doch ein riesen Problem.
Würde jetzt aus dem nichts eine neue Airline erscheinen kann diese für die kommenden Monate ohne Altlasten Tickets verkaufen und hätte so ein riesen Vorteil.

Bei den Unmegen von Tickets die kostenlos umgebucht werden müssen (= kommt kein Geld rein) - wäre es für die Lufthansa nicht lukrativer Konkurs zu gehen & eine neue Airline zu Gründen?

Ich kann definitiv voraussehen das da kleinere Carrier eine Chance sehen und in den nächsten Monaten auf Lufthansa's point 2 point Strecken ohne Altlasten viel profitabler fliegen können.
 

bonkers

Erfahrenes Mitglied
19.03.2011
1.350
315
Habt ihr euch mal den Beschluss im Genauen angeschaut? Seite 2:
"für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000€, [...], oder der Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, die Ordnungshaft zu vollziehen an einem Mitglied des Vorstands"

Da wird Hr. Spohr der Kaffee aber heute ordentlich wieder hochkommen! Da reichen die 9-10 Mrd € Rettungsfond aber nicht mehr aus ;)
Nach der Insolvenz interessiert dies dort niemanden mehr
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.135
8.378
BRU
Danke!

Nur, die Lufthansa muss in den kommenden Monaten ja wieder Geld verdienen, jetzt Millionen Tickets gratis umbuchen zu müssen ist doch ein riesen Problem.
Würde jetzt aus dem nichts eine neue Airline erscheinen kann diese für die kommenden Monate ohne Altlasten Tickets verkaufen und hätte so ein riesen Vorteil.

Bei den Unmegen von Tickets die kostenlos umgebucht werden müssen (= kommt kein Geld rein) - wäre es für die Lufthansa nicht lukrativer Konkurs zu gehen & eine neue Airline zu Gründen?

Ich kann definitiv voraussehen das da kleinere Carrier eine Chance sehen und in den nächsten Monaten auf Lufthansa's point 2 point Strecken ohne Altlasten viel profitabler fliegen können.

Und wenn der Kunde aufgrund fehlender Alternativen auf Erstattung besteht, ist das besser? Und dann vielleicht bei der Konkurrenz bucht?

Da kommt nicht nur kein Geld rein, sondern LH muss massiv zahlen... Insofern habe ich diese Verweigerung der kostenlosen Umbuchung auf ein anderes Datum (und es geht hier ja nur um Verschiebung der gleichen Reise) noch nie nachvollziehen können.
 

on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.588
1.217
...
Ich kann definitiv voraussehen das da kleinere Carrier eine Chance sehen und in den nächsten Monaten auf Lufthansa's point 2 point Strecken ohne Altlasten viel profitabler fliegen können.

interessante Glaskugel

ich kann zwar nicht voraussehen, nehme aber stark an, dass in den nächsten Monaten noch keiner profitabel fliegen wird.
 

quatchi

Erfahrenes Mitglied
11.06.2011
617
1
MUC
Ich hänge mich hier mal dran mit meiner Frage:
Ich habe verstanden, dass es um Flugtickets geht, aber müsste nicht die gleiche Rechtsgrundlage auch für Mietwägen gelten? In meinem konkreten Fall will Sixt für eine Umbuchung einen Aufschlag (Tarifdifferenz) von knapp 150% bei einer Umbuchung. Dabei bleibt bis auf das Anmietdatum alles gleich (Fahrzeugklasse, Mietdauer, Versicherung, ...).

Wäre super, wenn du, kexbox, deine Einschätzung hier posten könntest. Ich denke in der gleichen Form auch für Hotelübernachtungen relevant.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.321
2.514
Neuss
www.drboese.de
Die Verordnung 261/2004/EG findet auf Mietwagen keine Anwendung.
Wie genau eine Vertragsanpassung nach § 313 BGB aussieht, ist unklar.
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
98
Berlin
Würde das auch implizieren, dass bei einer stornierten EF eine Umbuchung auf einen "normalen" Tarif stattzufinden hat?

Nein. Meine Frage bezieht sich tatsächlich auf eine EF wegen Preisfehler.

Airline bemerkt den Fehler und storniert. Kann ich da eine Umbuchung auf einen anderen Tarif verlangen?

Du hast keinen Anspruch auf irgendeinen Tarif, Du hast einen Anspruch auf Beförderung. Wenn Du ne A Buchung hast und es gibt nur F, dann müssen sie dich trotzdem befördern, aber Du hast kein Recht auf F-Meilen.

Nein, bei einer (ordnungsgemäß) stornierten EF entfällt der Anspruch auf Beförderung. Da muss die Airline nicht befördern, egal ob A oder F oder sonstwas gebucht wurde.
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.631
970
MUC, BSL
Und es geht ja ums Prinzip, betrifft bei mir alleine (für mich, Familie und Freunde) jetzt schon 12 Flüge (alle noch nicht umgebucht) - bei denen wegen Buchung über opodo der Gutschein nicht angeboten wird

Handelt es sich dabei um LHG Flüge? Zumindest da sollte das doch mit dem Voucher gehen, ich habe auch eine OTA Buchung in den Generator geworfen und der hat mir einen Voucher ausgespuckt. Eingesetzt habe ich den noch nicht aber ich sehe in den Bedingungen jetzt auch nichts, das dagegen spricht.
 

DirtyDancer

Erfahrenes Mitglied
26.01.2014
454
25
STR
Handelt es sich dabei um LHG Flüge? Zumindest da sollte das doch mit dem Voucher gehen, ich habe auch eine OTA Buchung in den Generator geworfen und der hat mir einen Voucher ausgespuckt. Eingesetzt habe ich den noch nicht aber ich sehe in den Bedingungen jetzt auch nichts, das dagegen spricht.
Alles Eurowings
 

Champuslümmel1

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
1.235
813
Düsseldorf
Erst mal vielen Dank nochmals für's teilen, wobei ich befürchte, dass die Mitarbeiter an den Hotlines weiter so vorgehen wie bisher und es zunächst nichts nützen wird, die Verfügung zu zitieren. Mir kommt es vor, LH sitzt auf dem elektrischen Stuhl und stellt dem Henker noch Bedingungen wie er handeln soll.