LG Köln: Lufthansa darf für Umbuchung nach Annullierung keine Zuzahlung verlangen

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DirtyDancer

Erfahrenes Mitglied
26.01.2014
454
25
STR
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Hallo Matthias @kexbox,

sorry, habe mich nicht klar ausgedrückt, bei mir geht es um EW, nicht um LH.
Ich hatte Deine Aussage "für sämtliche Sachverhalte mit Verbrauchern und "Deutschlandbezug"" darauf bezogen, dass es für alle Airlines mit "Deutschlandbezug" gilt, also auch für EW.

Also darf EW dieses Urteil wohl ignorieren. Ändert natürlich nichts an der Rechtslage. Obwohl EW eine LH-Tochter ist, müsste also ein vergleichbares Urteil für EW erstritten werden, richtig? Fraglich ist dann allerdings, ob Düsseldorf ein vergleichbares Urteil wie Köln fällt.

Wieso war in Deinem Fall eigentlich das LG und nicht das AG zuständig? Abhängig von der Summe? Oder weil es um ein "wettbewerbsrechtliches" Thema ging? Wäre also bei Beträgen, um die es üblicherweise bei EW geht, das AG zuständig? Oder wenn man ein "wettbewerbsrechtliches" Thema daraus macht, dann das LG? Sorry, bin nun mal juristischer Laie.
 
Zuletzt bearbeitet:

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.321
2.514
Neuss
www.drboese.de
Diese Entscheidung bindet nur LH, dies ab Zustellung. Im Wettbewerbsrecht sind Landgerichte stets zuständig, der Streitwert lag im Übrigen über 5.000,00 €.

Ob andere Airlines sich nach dieser Nummer auch eine blutige Nase holen wollen, kann ich nicht beurteilen. Mir sind aber auch von anderen Airlines nicht so viele Fälle der "Umbuchungsmaximierung" aus Airlinesicht bekannt, wie bei LH
 
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matmas

Erfahrenes Mitglied
28.07.2013
398
589
GVA
Ob andere Airlines sich nach dieser Nummer auch eine blutige Nase holen wollen, kann ich nicht beurteilen. Mir sind aber auch von anderen Airlines nicht so viele Fälle der "Umbuchungsmaximierung" aus Airlinesicht bekannt, wie bei LH

Ich bin gespannt, wie sich die Airlines der LH-Gruppe etwa die LX verhalten werden/müssen. Ich habe wegen der Annullierung u.a. GVA-VIE (OS) & VIE-ZRH-GVA (LX) (auf einem 724er-Stock) auf GVA-MUC-VIE (LH) & VIE-GVA (OS) umgebucht und CHF 14* draufgezahlt (+ CHF 50 "Kulanz"-Gutschein).

Es stellt sich die Frage, ob es entscheidend ist, wer das Ticket ausgestellt hat oder wer den Flug durchführt (oder ob es genügt, dass LX ein Teil des deutschen Konzerns ist). Eine weitere Frage, ob das Routing gleich bleiben müsste - das wäre aber absurd, da bspw. ZRH-GVA (vorerst) bis Juli eingestellt bleibt.

* Es geht mir natürlich nicht darum, den Betrag zurückzuverlangen, sondern um das reine Prinzip. Es wird ja genug (interkontinentale) Buchungen geben, bei denen man ordentliche Summen verlangt...

Schöne Grüße & vielen lieben Dank für dein Engagement!
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.281
733
Nachj allem was man von der Lufthansa-Gruppe so kennt, wäre es überraschend, wenn das nicht Airline für Airline durchprozessiert werden müsste... Ist ja nicht so, als ob eine irgendwie klärungsbedürftige unklare Rechtslage gewesen wäre.
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.631
970
MUC, BSL
Interessant finde ich auch, dass es da wohl auch keine einheitliche Linie gibt. Sowohl meine +1 als auch ich hatten jeweils eine Buchung MUC-BSL-MUC (an verschiedenen Tagen), beides waren Vouchereinlösungen. Am Tag nach der Buchung kam der Juni-Flugplan in dem MUC-BSL dann trotzdem bis Mitte Juni gestrichen wurde.

Mir hat man ohne Tamtam eine Umbuchung auf MUC-ZRH-ZDH und zurück mit LX gewährt obwohl der Preis dieser Verbindung gut 50€ höher war als ursprünglich gebucht. Die Agentin an der Hotline sagte zu mir noch wortwörtlich, dass die Umbuchung aufgrund der Annullierung für mich selbstverständlich kostenfrei sei. Bei meiner Frau lief es genau andersherum, sie wurde zwar auf MUC-ZRH auf LH umgebucht (die LX Flüge passten zeitlich nicht) und die Kostenübernahme für die Bahntickets nach Basel wurde sofort zugesagt (offenbar kann man die Flugzug-Segmente nur in Zusammenhang mit LX-Metall buchen) aber es wäre eine Tarifdifferenz angefallen - das war hier zufälligerweise irrelevant weil es sich um einen Betrag von -1€ handelte aber interessant fand ich es trotzdem.
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
5.465
7.454
Trans Balkan Express
Nachj allem was man von der Lufthansa-Gruppe so kennt, wäre es überraschend, wenn das nicht Airline für Airline durchprozessiert werden müsste... Ist ja nicht so, als ob eine irgendwie klärungsbedürftige unklare Rechtslage gewesen wäre.

Swiss schreibt in den aktuellen Hinweisen, Stand gestern, 07:40 Uhr:

"Sollte der umgebuchte Tarif aufgrund einer Änderung beispielsweise der Destination (Umbuchung von Kurz- auf Langstrecke), Wechsel der Reiseklasse oder ähnlichem teurer sein, kann trotz des Discounts eine Aufzahlung erforderlich werden."

Unter FAQ heißt es:

"Dabei bleibt der Wert Ihres ursprünglichen Tickets erhalten und wird an die neue Flugstrecke angerechnet."

https://www.swiss.com/de/DE/verschiedenes/Breaking-News

Das klingt nicht sehr verlockend.
 

harrison

Aktives Mitglied
16.07.2013
167
183
CGN
Swiss schreibt in den aktuellen Hinweisen, Stand gestern, 07:40 Uhr:

"Sollte der umgebuchte Tarif aufgrund einer Änderung beispielsweise der Destination (Umbuchung von Kurz- auf Langstrecke), Wechsel der Reiseklasse oder ähnlichem teurer sein, kann trotz des Discounts eine Aufzahlung erforderlich werden."

Unter FAQ heißt es:

"Dabei bleibt der Wert Ihres ursprünglichen Tickets erhalten und wird an die neue Flugstrecke angerechnet."

https://www.swiss.com/de/DE/verschiedenes/Breaking-News

Das klingt nicht sehr verlockend.


Was verwundert Dich daran in Bezug auf die EU Verordung?

Zur Anwendung derselben unter Hinweis auf die aktuelle EV musst Du schon Deinen annullierten Flug unter Beibehaltung von Origin, Destination und Serviceklasse auf Dein Wunschdatum umbuchen wollen. Sofern Plätze verfügbar sind darf dann keine Aufzahlung berechnet werden.

Falls Du Ziel oder Serviceklasse ändern möchtest kannst Du dies tun, dann allerdings unter Anwendung der von Dir genannten Regeln.
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.135
8.378
BRU
Swiss schreibt in den aktuellen Hinweisen, Stand gestern, 07:40 Uhr:

"Sollte der umgebuchte Tarif aufgrund einer Änderung beispielsweise der Destination (Umbuchung von Kurz- auf Langstrecke), Wechsel der Reiseklasse oder ähnlichem teurer sein, kann trotz des Discounts eine Aufzahlung erforderlich werden."

Unter FAQ heißt es:

"Dabei bleibt der Wert Ihres ursprünglichen Tickets erhalten und wird an die neue Flugstrecke angerechnet."

https://www.swiss.com/de/DE/verschiedenes/Breaking-News

Das klingt nicht sehr verlockend.

Das ist doch einfach noch der alte, bisher gültige Text. Auch wenn LX nicht durch ein Urteil gegen LH gebunden ist: Da ja die LH-Gruppe eine einheitliche Umbuchungspolitik hat, würde ich vermuten, dass auch LX dem folgen würde, sollte LH wirklich die Bedingungen ändern und kostenlose Verschiebung der gebuchten Reise auf ein späteres Datum erlauben.

Die Frage ist halt, ob/wann LH jetzt wegen dieses Urteils von ihrer bisherigen Politik der Berechnung von Tarifdifferenzen abrücken wird...
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
5.465
7.454
Trans Balkan Express
Das ist doch einfach noch der alte, bisher gültige Text. Auch wenn LX nicht durch ein Urteil gegen LH gebunden ist: Da ja die LH-Gruppe eine einheitliche Umbuchungspolitik hat, würde ich vermuten, dass auch LX dem folgen würde, sollte LH wirklich die Bedingungen ändern und kostenlose Verschiebung der gebuchten Reise auf ein späteres Datum erlauben.

Ich hatte keinen genauen Textvergleich gemacht, sondern nur geschaut, weil es bei mir gestern wieder losgegegangen wäre und ich mir vor dem Hintrgrund der automatischen Verlängerung meines Status um ein Jahr einmal ein paar Gedanken machen wollt, wie ich grundsätzlich weiter verfahre. Allerdings ist es bei mir die Strecke PRG-ZRH-BKK auf der ohnehin kein deutsches Recht anwendbar ist.

LH versucht ja die Zustellung und damit das Wirksamwerden der einstweiligen Verfügung zu verhindern. Das sieht man daran, dass eine Zustellung an den Prozessbevollmächtigten abgelehnt wird.

Bei LX und OS sehe ich das Problem, dass deutsches Recht ja nur auf einen Bruchteil der Verbindungen Anwendung findet. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass es LX aussitzt, in der Hoffnung, dass sich kein gerichtlicher Antragsteller findet. Bei OS ist ja ohnehhin die Frage, ob und wann sie wieder an den Start gehen.

Was verwundert Dich daran in Bezug auf die EU Verordung?

Mich wundert gar nichts. Ich habe lediglich auf wideroes Beitrag geantwortet, der vermutet hat, dass dies für jede Airline gesondert durchprozessiert werden muss, was auch meiner Einschätzung entspricht.
 
Zuletzt bearbeitet:

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.321
2.514
Neuss
www.drboese.de
Der oben zitierte Text bezieht sich vermutlich auch auf solche Umbuchungen, die ohne vorherige Annullierung vom Passagier gewünscht werden. Da ist das ja vollkommen in Ordnung und eine vernünftige Lösung.

Die Frage, ob sich Lufthansa hieran halten wird, finde ich nicht weiter problematisch; mögliche Ordnungsmittelantraege machen das dann schon unwirtschaftlich.
 
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pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Die Frage, ob sich Lufthansa hieran halten wird, finde ich nicht weiter problematisch; mögliche Ordnungsmittelantraege machen das dann schon unwirtschaftlich.

Spohr: Andreas, die Ordnungsgelder werden aber "gestundet"?!
Scheuer: Hmm, weiß nich, Carsten... Meine Frau hat neulich gefragt, ob es so was wie einen Lifetime HON gibt...
Spohr: Sicher, Andreas.
Scheuer: Mach dir keine Gedanken wegen dieser Verbraucherschützer.
 

schlauberger

Erfahrenes Mitglied
17.02.2013
2.394
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Spohr: Andreas, die Ordnungsgelder werden aber "gestundet"?!
Scheuer: Hmm, weiß nich, Carsten... Meine Frau hat neulich gefragt, ob es so was wie einen Lifetime HON gibt...
Spohr: Sicher, Andreas.
Scheuer: Mach dir keine Gedanken wegen dieser Verbraucherschützer.

Du bist nicht auf der Höhe der BUNTE-Zeit. Seiner geschiedenen Ex spendiert er bestimmt keinen Lifetime-HON…
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.135
8.378
BRU
Der oben zitierte Text bezieht sich vermutlich auch auf solche Umbuchungen, die ohne vorherige Annullierung vom Passagier gewünscht werden. Da ist das ja vollkommen in Ordnung und eine vernünftige Lösung.

Die Frage, ob sich Lufthansa hieran halten wird, finde ich nicht weiter problematisch; mögliche Ordnungsmittelantraege machen das dann schon unwirtschaftlich.

Das stimmt, diese Texte unterscheiden nicht zwischen gestrichenen Flügen mit Anspruch auf kostenlose Umbuchung und den Fällen, wo die Flüge stattfinden, aber der Kunde nicht fliegen will (wo die entsprechenden Möglichkeiten in der Tat recht kulant sind).

Wobei letztere Fälle aber aktuell eher wenige sein dürften. Wenn ich mir den Juni-Flugplan so anschaue: selbst in den Fällen, wo Flüge unter der gleichen Flugnummer stattfinden, haben sich meist die Zeiten geändert, teils recht deutlich (vermutlich, da sie für die ganzen Hygiene-Auflagen deutlich mehr Zeit für Umläufe brauchen). Spätestens bei Umsteigeverbindungen dürften die Fälle, wo eine Verbindung wie gebucht möglich ist, relativ wenige sein.

Und ich würde mal vermuten, dass das die nächsten Monate so weitergehen wird. Da wird eher die Frage interessant, welche Praxis die LH-Gruppe bei der „Ersatzbeförderung“ verfolgen wird. Also etwa in puncto Umbuchung auf Drittairlines, wenn mit den eigenen Flügen keine oder nur irgendeine miserable (mehrere Stunden Transferzeit o.ä.) Verbindung mehr möglich….
 

rainer1

Erfahrenes Mitglied
29.07.2010
1.350
195
@kexbox
zitat deiner home page .
""Voraussetzung ist, dass bei dem ursprünglich gebuchte Luftfahrtunternehmen Plätze in der ursprünglichen Reiseklasse (Economy, Premium Economy, Business Class, First Class) verfügbar sind. Ob auch die Buchungsklasse verfügbar ist oder einfach ein anderer Tarif gilt, ist nicht relevant. Auch ist es egal, ob bei einer Meilenbuchung für den gewünschten Flug Meilenplätze angeboten werden.""

müsste der letzte satz nicht heissen:

""Auch ist es egal, ob bei einer Meilenbuchung für den gewünschten Flug keine Meilenplätze angeboten werden."" ???

wenn bei einer vorhergehenden (stornierten) meilenbuchung bei einer neubuchung meilenplätze verfügbar sind, dann bedarf es doch keiner erwähnung.
wenn allerdings bei neubuchung keine meilenplätze verfügbar wären, dann hätte dies relevanz.

wann wird das urteil rechtskräftig ?
 
Zuletzt bearbeitet:

flyglobal

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
5.604
505
Du bist nicht auf der Höhe der BUNTE-Zeit. Seiner geschiedenen Ex spendiert er bestimmt keinen Lifetime-HON…

Ja seit es keine Bunte Downloads mehr gibt mangels LH Flügen und die Lounges als Papier reserve zu ahben, ist man da komplett hinten dran.
Kann man da was einklagen an Entschädigung für nicht empfangenen geselslchaftlichen Klatsch?
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.155
471
Nein. Die VO gilt für Meilentickets gleichermaßen. Alles andere sind Callcenter-Betrugsversuche.

Setzt Betrug nicht den Willen zum Betrug voraus? Oder fällt Dummheit und Ahnungslosigkeit auch darunter? Das scheint mir nämlich wesentlich öfter in Callcentern vorzukommen.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Setzt Betrug nicht den Willen zum Betrug voraus? Oder fällt Dummheit und Ahnungslosigkeit auch darunter? Das scheint mir nämlich wesentlich öfter in Callcentern vorzukommen.

Zu deiner Orientierung empfehle ich den Beitrag von wideroe und eine Vielzahl verstreuter Beiträge in diesem Forum zur Gewerbsmäßigkeit der Betrugsversuche, zur Bandeneigenschaft von Casi, Harry und den CC-Leuten sowie zur Täuschung über Rechtstatsachen.

Man kann sogar den Bogen zurück zum Thema dieses Threads spannen, wenn man die Aussage "Die Umbuchung ist kostenlos nur möglich, wenn derselbe Tarif und die dieselbe Buchungsklasse an dem von Ihnen gewünschten Datum verfügbar sind" zum Anlass strafrechtlicher Überlegungen macht.